EKD unterstützt Initiativen für einmaligen Feiertag zum Reformationsjubiläum 2017

Frankfurt a.M. (epd). Die evangelische Kirche und Wirtschaftsvertreter streiten über einen einmaligen gesetzlichen Feiertag zum 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017. Während die Unternehmen auf die hohen Kosten eines arbeitsfreien Tages verweisen, stellen Spitzenrepräsentanten der Kirche die herausragende kulturelle Bedeutung des Jubiläums heraus. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther (1483-1546) seine 95 kirchenkritischen Thesen veröffentlicht. Dieses Datum gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, aus der die protestantischen Kirchen hervorgingen.

"Wir freuen uns über die wachsende Zahl von Bundesländern, die den Tag zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erklären wollen", sagte Gundlach. Das zeige, "wie sehr die Reformation auch weit über die evangelische Kirche hinaus die Geschichte und Gegenwart unseres Landes prägt". In fünf ostdeutschen Bundesländern ist der Reformationstag bereits regelmäßiger gesetzlicher Feiertag. Zur EKD-Initiative für einen bundesweit einmaligen Feiertag zum Reformationsjubiläum 2017 haben die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder Unterstützung signalisiert.

Der bayerische evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), Feiertage seien "kein Spielball finanzieller Interessen", sondern ein für das Gemeinwesen unverzichtbares Kulturgut. Vizepräsident Thies Gundlach vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstrich: "Mit den Verbänden und Vertretern der Wirtschaft treten wir gerne in ein konstruktives Gespräch über das Reformationsjubiläum und dessen Bedeutung für unsere Gesellschaft ein."

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, Luitwin Mallmann, hatte nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) gewarnt, dass der Feiertag allein in Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft Kosten von "bis zu 500 Millionen Euro" verursache. "Bundesweit kommen da leicht mehrere Milliarden Euro zusammen", rechnete Mallmann vor.

Diese Position wird auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geteilt. Ein generell arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag würde Betriebe mit Kosten belasten, ohne einen Beitrag für eine nachhaltige Diskussion über die Bedeutung der Reformation zu leisten, sagte der Sprecher des Dachverbandes, Viktor Otto, dem epd in Berlin. Eine Änderung der Feiertagsgesetze der Länder sollte unterbleiben. Der Arbeitgebersprecher wies darauf hin, dass der Reformationstag schon heute ein gesetzlich anerkannter kirchlicher Feiertag ist, an dem sich Arbeitnehmer entsprechend den betrieblichen Erfordernissen von der Arbeitspflicht befreien lassen könnten.

Die rheinische Vizepräses Petra Bosse-Huber sagte dem epd in Düsseldorf, die Zweifel aus der Wirtschaft über die Bezahlbarkeit seien zwar verständlich. Das Reformationsjubiläum 2017 markiere für Deutschland jedoch ein wirklich außergewöhnliches Ereignis. "Dieses Ereignis ist es wert, mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag begangen zu werden", ergänzte die Theologin.

Der Volkswirtschaftler Peter Bofinger hält die Bedenken der Arbeitgeber für übertrieben. Zwar sei es "mechanistisch schon richtig", dass der Produktionsausfall durch einen Feiertag in Deutschland bis zu zehn Milliarden Euro betragen könne, sagte er dem epd. Allerdings falle ja weder die Nachfrage durch einen weiteren Feiertag völlig weg, noch sei es unmöglich, diesen Ausfall über das ganze Jahr hinweg auszugleichen: "Ich meine, man sollte sich auch mal einen Feiertag leisten."

Ähnlich argumentiert der Bremer Wirtschaftwissenschaftler Rudolf Hickel. Zweifellos führe der Feiertag zu Produktionsausfällen, räumte der Ökonom ein. Die Schätzungen zum Verlust an gesamtwirtschaftlicher Produktion seien indes vage, "sie sollen auch einschüchtern".

02. August 2013

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