Stiftung zur Entschädigung behinderter Heimkinder nimmt Arbeit auf

Berlin (epd). Zum neuen Jahr hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen, um Behinderte zu entschädigen, die in Heimen der Bundesrepublik und der DDR unter repressiven Erziehungsmethoden gelitten haben. "Nach vielen Monaten des Ringens bin ich erleichtert, dass die Betroffenen endlich Leistungen erhalten", erklärte die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, in Berlin. Vorgesehen sind eine einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro.

Die Leistungen sollen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die zwischen 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in der DDR in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie unter gebracht waren. Sie litten oftmals unter strengem und entwürdigendem Umgang sowie Misshandlungen.

Langer Kampf für die Entschädigungen

Bentele zufolge sollen bis spätestens 1. April in allen Bundesländern Anlauf- und Beratungsstellen errichtet werden, an die sich die Betroffenen wenden müssen. Dort sollen persönliche Gespräche zur Aufarbeitung des Schicksals geführt und die Anträge auf Entschädigung gestellt werden können. Die Anlaufstellen sollen auf der Internetseite "www.stiftung-anerkennung-hilfe.de" veröffentlicht werden. Zudem gibt es ein Info-Telefon mit der Nummer 0800/2212218. 

Für die Entschädigungen hatten Behindertenvertretungen lange gekämpft. Bereits seit längerem gibt es Fonds für Opfer der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik und der DDR. Behinderte Heimkinder gingen dabei aber leer aus. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wird getragen von Bund, Ländern und Kirchen, die häufig Träger der Einrichtungen waren. Die Entschädigungen zahlen sie jeweils zu einem Drittel. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist beim Bundessozialministerium angesiedelt. Sie hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

2. Januar 2017