EU-Gipfel in Kopenhagen:
KEK wendet sich an die Kirchen in Europa
Während sich die Staats- und Regierungsoberhäupter der EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittsländer auf die Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen (12./13. Dezember) vorbereiten, hat sich die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) an ihre Mitgliedskirchen gewandt und zu zwei wichtigen Herausforderungen an Europa heute Stellung bezogen: die Erweiterung der Europäischen Union und die Erarbeitung eines Verfassungsvertrages.
Der Brief von der Kommission „Kirche und Gesellschaft“ der KEK von Anfang Dezember lenkt die Aufmerksamkeit der europäischen Kirchen trotz aller Schwierigkeiten und Ungewissheiten auf die Bedeutung der Beschlüsse gelenkt, die auf dem Gipfel von Kopenhagen über die EU-Erweiterung getroffen werden. "Die bevorstehende politische Entscheidung auf dem EU-Gipfeltreffen in Kopenhagen wird wesentlich zur Beendigung der Spaltung Europas zwischen Ost und West beitragen," so Oberkirchenrätin Antje Heider-Rottwilm vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Die KEK unterstütze den Erweiterungsprozess als einen Schritt in die richtige Richtung, warne aber auch vor der Gefahr einer neuen Ost-West-Trennung: "Auch wenn Rumänien und Bulgarien die Aussicht haben, der EU in wenigen Jahren beizutreten, werden viele andere europäische Länder in der nächsten Zukunft noch draußen bleiben. Das Verhältnis der EU zu ihren Nachbarn, zu dem auch die Beziehungen zur Türkei gehöre, müsse Gegenstand ständiger Beobachtungen bleiben."
In dem Brief werden die Kirchen aufgefordert, zu einer Debatte in allen europäischen Ländern beizutragen, "bei der moralische und politische Erfordernisse von historischer Bedeutung nicht von kurzfristigen Interessen wie Geld und Macht überschattet werden". Außerdem wird in dem Brief unterstrichen, dass die Erweiterung der Europäischen Union nicht nur als Anpassung des 'Ostens' an den 'Westen' betrachtet werden sollte. "Diese Erweiterung ist tatsächlich eine Veränderung von ganz Europa, von der sowohl die jetzigen Mitgliedsstaaten als auch die neuen betroffen sind." Diese wichtigen Fragen müssen nicht nur anlässlich des Kopenhagener Gipfels, sondern auch in dem darauf folgenden "Ratifizierungsprozess der Beitrittsverträge sowohl in den EU-Mitgliedsstaaten als auch in den Kandidatenländern" berücksichtigt werden.
In dem Brief der KEK an ihre Mitgliedskirchen wird der Erweiterungsprozess in enger Verbindung mit der Arbeit des EU-Konvents über die Zukunft Europas gesehen, das sich um die Redaktion eines Verfassungsvertrages für die EU-Mitgliedsstaaten bemüht. Deshalb ist dem Brief an die Mitgliedskirchen eine Zusammenfassung über die Arbeit des Konvents und die Anträge der Kirchen an den Konvent beigefügt.
In ihrem Anträgen haben sich die Kirchen für die Einbeziehung der EU-Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag, die Anerkennung der nationalen staatskirchlichen Modelle und einen strukturierten Dialog zwischen den EU-Institutionen und den Kirchen ausgesprochen. Ein Beitrag der KEK über soziale Fragen ist in Vorbereitung.
Der Verfassungsvertrag wird ein wichtiger Meilenstein des "europäischen Projekts" sein, da er die Werte behandeln wird, auf die sich die Europäische Union stützt, darunter auch die Grundrechte. Unter anderem wird er auch Kapitel über die Zuständigkeiten der EU, ihre Institutionen, ihr demokratisches Leben und ihre Aktivitäten in der Welt enthalten.
Hannover, 11. Dezember 2002
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Für weitere Informationen: Kommission Kirche und Gesellschaft der KEK, Tel. +32 2 230 17 32,
E-mail csc@cec-kek.be