EKD bekräftigt die universelle Geltung der Menschenwürde

Wolfgang Huber zum Tag der Menschenrechte

„Alle Menschenrechte sind universell, unteilbar und bedingen einander.“ An diesen Satz aus der Wiener Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1993 erinnerte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember. Er unterstrich die universelle Geltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie die der bürgerlichen und politischen Rechte.

Huber wies auf drei Bereiche hin, in denen heute Menschenrechte eklatant verletzt werden: durch Folter, Armut und mangelnde Religionsfreiheit. Er rief die internationale Staatengemeinschaft auf, entschlossen für die globale Durchsetzung der Menschenrechte einzutreten.

Folter darf kein Instrument der Terrorbekämpfung sein

Mit großer Besorgnis und mit Unverständnis reagierte der Ratsvorsitzende der EKD auf Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Terrorbekämpfung. „Gesetzeswidrige Verhaftungen und Verhöre unter Folter dürfen unter keinen Umständen zu geduldeten Methoden eines demokratischen Rechtsstaats werden, auch nicht zur Terrorbekämpfung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Rechtswidrige Verhaftungen und Folter durch staatliche Organe zerstören das Rechtsempfinden der Bevölkerung und gefährden Demokratie und Freiheit.“ Huber rief die Bundesregierung dazu auf, die Berichte im Zusammenhang mit sogenannten „CIA-Flügen“ aufzuklären und, sollten sie zutreffen, auf eine sofortige Beendigung solcher Praktiken hinzuwirken.

Armut verletzt die Menschenwürde

Auf die Rechte der Armen wies der Ratsvorsitzende nachdrücklich hin. Kirchen und Christen setzten sich insbesondere für die Menschenrechte derer ein, denen fundamentale Rechte vorenthalten werden. Die EKD unterstütze deshalb die Anstrengungen, die die internationale Staatengemeinschaft zur Ereichung der Millenniumsziele unternimmt.

Zur Jahrhundertwende hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (United Nations – UN) eine Millenniumserklärung verabschiedet. Elende Lebensbedingungen entschlossen bekämpfen, das ist der Kern der in dieser Erklärung enthaltenen Millenniumsentwicklungsziele. Zu ihnen haben sich rund 150 Länder bekannt, darunter Deutschland und die anderen großen Geber von Entwicklungshilfe. Mit den Millenniumszielen werden klare Zielvorgaben für die Verringerung von Armut, Hunger, Krankheitslasten, Analphabetismus, Umweltverbrauch und Geschlechterdiskriminierung festgelegt. Daraus ergeben sich für Industrie- und Entwicklungsländer konkrete Aufgaben und Verpflichtungen. Ziel ist es, allen Menschen in Gegenwart und Zukunft ein Leben ohne Erniedrigung und Not zu ermöglichen.

„Die EKD unterstützt die Maßnahmen zur Erreichung der Millenniumsziele im Bewusstsein, dass es hier nicht um Nothilfe für Arme geht, sondern um Menschenrechte und deren Verwirklichung“, so Huber. Die weltweite Armutsbekämpfung gehöre unmittelbar zum Eintreten für die Menschenrechte. Besorgt äußerte sich der Ratsvorsitzende über die mangelnden Fortschritte bei der Armutsbekämpfung insbesondere in Afrika: „In einigen Ländern Afrikas nimmt Armut sogar zu, häufig als Folge der Aidsepidemie.“ Huber appellierte an die neue Bundesregierung, entwicklungs- und außenpolitisch die notwendige Unterstützung für Erreichung der Millenniumsziele zu leisten und vor allem afrikanische Länder bei der Aidsbekämpfung zu unterstützen. „Es ist ein unerträglicher Gedanke, dass es zwar Medikamente gibt, die den Ausbruch von Aids verhindern und HIV-Positiven ein Leben in Würde ermöglichen könnten, diese aber in Afrika nur ganz wenigen Menschen zur Verfügung stehen. Hier müssen Regierungen, Medikamentenhersteller, Kirchen und die internationale Staatengemeinschaft umgehend und umfassend handeln“, so der Ratsvorsitzende der EKD.

Religionsfreiheit

Geprägt von den Eindrücken einer Reise in den Sudan und von den dort gehörten Berichten sowie auf Grund von Berichten aus anderen islamischen Ländern rief Huber Christen dazu auf, in ihren Dialogen mit Muslimen die Achtung der Menschenrechte zum Thema zu machen. „Darüber hinaus muss es auch Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft und der Staaten in Europa sein, in ihrer Zusammenarbeit mit islamischen Staaten auf die Unvereinbarkeit der staatlichen Durchsetzung der Scharia mit den Menschenrechten hinzuweisen. „Die Anwendung der Scharia als staatliches Gesetz darf nicht hingenommen werden, wenn sie die Würde des Menschen verletzt“, so Huber. Besorgt äußerte sich Huber in diesem Zusammenhang auch über das friedliche Zusammenleben zwischen den Religionen. „Religiös begründeten Terroranschläge und die militärischen Reaktionen darauf haben zu einer Verschärfung der Konflikte zwischen den Religionen beigetragen. Aus verschiedenen Ländern erhalten wir Berichte von brennenden Kirchen, Moscheen und Tempeln. Besonders besorgt sind wir über die Lage in Indonesien, aber auch im Sudan wurde uns von niedergebrannten Kirchen und von staatlichen Konfiszierungen kirchlicher Gebäude berichtet.“ Huber rief die führenden Vertreter der Religionen zum friedlichen Dialog auf und forderte die Regierungen auf, die Religionsfreiheit zu wahren und zu schützen.

Hannover, 08. Dezember 2005

Pressestelle der EKD
Christof Vetter / Silke Fauzi