Wolfgang Huber: Toleranz ist nicht Beliebigkeit

Zur Wahrheitsfrage herausgefordert

Toleranz müsse in christlicher Perspektive in einer Glaubensgewissheit gründen, um derentwillen der Mitmensch in seiner abweichenden Glaubensweise respektiert werde. Dies hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am Freitag, 8. Februar, in der Essener Marktkirche erklärt. „Toleranz ist nicht Beliebigkeit“ waren seine Überlegungen zum Dialog der Religionen überschrieben. Wenn sich Toleranz nach diesem Verständnis nicht in religiöser Indifferenz, sondern in einer Glaubensgewissheit gründe, dann könne sie sich gerade nicht von der Wahrheitsfrage freisprechen, argumentierte der Ratsvorsitzende in Abgrenzung zum Toleranzgedanken der Ringparabel in Lessings „Nathan der Weise“. Die Frage nach Frieden und Toleranz könne deshalb auch nicht mit der Ausrufung eines „Projekts Weltethos“ beantwortet werden, sondern „die Antwort kündigt sich vielmehr erst dann an, wenn die Religionen ihre Differenzen im Glaubensverständnis in einer Weise austragen können, die den Frieden nicht gefährdet, sondern stärkt,“ so der Ratsvorsitzende in Essen.

Von großer Bedeutung sei dabei die Frage, „ob das Bekenntnis der drei monotheistischen Religionen zu dem einen Gott ein Bekenntnis zu demselben einen Gott darstellt“. Die Konsequenz christlicher Überzeugung von der Identität Gottes in den monotheistischen Religionen sei es: „Insofern in den anderen Religionen wirklich Gott vorkommt, muss es der eine Gott sein, den die biblische Botschaft bezeugt und zu dem wir uns als Christen bekennen.“ Wolfgang Huber zeigt auf, dass es aus christlicher Sicht ein gutes Kriterium für den Dialog der Religionen ist, „nach Bewegungen Ausschau zu halten, die dem einen Gott die Ehre geben und eben darum allen Menschen die gleiche Würde zuerkennen“. Das führe in manche Auseinandersetzungen hinein, sowohl innerhalb der eigenen Religion als auch mit anderen Religionen. Es führe aber zugleich über die Vorstellung hinaus, es ließen sich die institutionalisierten Religionen einfach als höher oder niedriger einstufen.

Die Überlegungen mache die verschiedenen Religionen nicht so gleichartig, „dass gleich alle zusammen beten können.“ Der Ratsvorsitzende erinnerte an die Position des Rates, multireligiöse Feiern und Gebete für möglich zu halten, aber kein interreligiöses Gebet.

Die Situation religiöser Pluralität sei der Ernstfall der Religionsfreiheit, so Wolfgang Huber. Sie schließe die Freiheit von Religion genauso mit ein wie die Freiheit zur Religion und das Recht zum Religionswechsel. Neben der individuellen Interpretation der Religionsfreiheit sei darin auch das Organisationsrecht der Religionen begründet und auch, dass Voraussetzungen ermöglicht werden, die Religion gemeinsam auszuüben, führte Wolfgang Huber aus.

Hannover / Berlin, 7. Februar 2008

Pressestelle der EKD
Christof Vetter