Programm „EaSI“: Unterstützung von Innovationen im Bereich der Langzeitpflege

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Mit dem aktuellen Aufruf im Programm „EaSI – Employment and Social Innovation“ („Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation“) unterstützt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von sozialen Innovationen für die Langzeitpflege.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Pflegebereich tätig sind.

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) unterstützt die europäischen Staaten bei der Verbesserung ihrer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. In seinem Rahmen können unter anderem „sozialpolitische Experimente“, d.h. Projekte zur Erprobung von neuen Konzepten für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, für gute und nachhaltige Beschäftigung oder für Maßnahmen gegen Armut und soziale Benachteiligung gefördert werden.

Mit den im aktuellen Aufruf zu fördernden Projekten sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze für die Langzeitpflege mit dem Ziel, die Herausforderungen in Bezug auf Zugang, Bezahlbarkeit, Beschäftigung, Qualität und Tragfähigkeit anzugehen;
  • Entwicklung von Modellen für nachhaltige Partnerschaften auf mehreren Ebenen, die die Umsetzung sozialer Innovationen im Bereich der Langzeitpflege erleichtern würden;
  • Nutzung sozialer Innovation bei der Planung und Überwachung der Langzeitpflege.

Jeder Projektvorschlag muss mindestens auf zwei der drei oben genannten Ziele abstellen und potenziell ausbaubar sein.

Die in diesem Aufruf eingereichten Projektvorschläge sollten kreativ sein und Vorschläge für ein innovatives Vorgehen vorsehen, trotzdem aber gegebenenfalls auf bereits existierenden bewährten Verfahren aufbauen. Darüber hinaus sollten sie

  • auf einem nutzerzentrierten Ansatz beruhen;
  • eine langfristige Vision auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse entwickeln, die von einer Analyse der potenziellen Auswirkungen und der Nachhaltigkeit unterstützt wird;
  • sich auf zuverlässige und dokumentierte Evaluierungsmethoden und Validierungsmechanismen stützen;
  • Mechanismen enthalten, die eine Übertragung/Wiederholung ermöglichen, u. a. mit Blick auf eine mögliche Ausweitung durch EU-Finanzierung oder andere Finanzierungsquellen.

Die folgenden Beispiele bilden eine nicht erschöpfende Liste von Aktivitäten, die für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung in Frage kommen:

  • Datenerhebung und Studien,
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Formen der Bereitstellung von Langzeitpflege, z. B. innovative Modelle der integrierten Pflege, der häuslichen Pflege oder der wohnortnahen Betreuung,
  • Entwicklung und Erprobung neuer Instrumente für die politische Planung und Überwachung, Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Netzwerken, zum Austausch bewährter Verfahren,
  • Ausarbeitung von Leitlinien und praktischen Instrumenten,
  • Konferenzen, Seminare,
  • Ausarbeitung von Lehrplänen und Schulungen,
  • Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen.

Im Projektplan müssen unbedingt unter anderem ein ausführlicher Plan zur Verbreitung der Ergebnisse der Maßnahme auf EU-Ebene (einschließlich einer Veranstaltung zur Informationsverbreitung, sowie die Teilnahme an mindestens zwei Veranstaltungen der Europäischen Kommission in Brüssel) sowie ein umfassender Monitoring- und Evaluierungsplan für die Interventionen, einschließlich einer klaren und vollständigen Methodik zur Ermittlung relevanter Resultate und Ergebnisindikatoren, vorgesehen werden. Diese Evaluierung kann von einem Projektexperten und/oder einem externen Evaluierungsunternehmen durchgeführt werden, nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Antragsberechtigt sind

  • Behörden oder öffentliche Stellen, die von den zuständigen Behörden ausdrücklich schriftlich mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wurden;
  • (private oder öffentliche) Einrichtungen ohne Erwerbszweck;
  • Forschungseinrichtungen/Institute/Hochschuleinrichtungen;
  • zivilgesellschaftliche Organisationen (auch Kirchen oder diakonische Einrichtungen)
  • Organisationen der Sozialpartner auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene.

Die Antragsstellung geschieht entweder von einer Einrichtung allein oder im Konsortium mit Partnereinrichtungen aus Deutschland und/oder einem anderen teilnehmenden Land (EU-Mitgliedsstaaten, Island, Norwegen, Albanien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei). Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass, falls das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt, ohne mit der EU ein Abkommen zur Weiterfinanzierung britischer Partner abgeschlossen zu haben, die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Die Laufzeit der Projekte beträgt zwischen 24 und 36 Monaten. Insgesamt sind für diesen Aufruf 10 Mio. € vorgesehen. Die Europäische Kommission geht dabei davon aus, dass 4 bis 6 Anträge genehmigt werden können, die durchschnittliche Fördersumme dürfte demnach bei ca. 1,5-2,5 Mio. € liegen. Die Kofinanzierungsrate liegt bei 80% der förderfähigen Projektkosten, die restlichen 20% müssen vom Antragsteller aus eigenen oder anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden.

Anträge müssen bis spätestens am 10. September 2019 um 24.00 Uhr MEZ über das elektronische Antragssystem SWIM und zusätzlich per Post oder Kurier eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Frist für eigenhändig abgegebene Anträge bei der zentralen Posteingangsstelle der Kommission endet um 16.00 Uhr MEZ.

Bewilligte Projekte können voraussichtlich ab Januar 2020 beginnen.

Den vollständigen Aufruf finden Sie unter https://ekd.be/easi-long-term-care-2019.

Nähere Informationen zum Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finden Sie auf unserer Website unter https://www.ekd.de/25385.htm.