„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Kapazitätsaufbau auf dem Gebiet der Kinderrechte

Thema: Soziales Engagement, Bildung

Im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wurde heute der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zum Thema „Aufbau von Kapazitäten auf dem Gebiet der Kinderrechte“ geöffnet. Dabei sind sowohl nationale als auch transnationale Projekte vorgesehen.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen und dafür, dass deren Interessen Gehör finden.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Über diesen Aufruf sollen Projekte mit den folgenden Prioritäten gefördert werden:

  1. Verstärkung des allgemeinen Bewusstseins und des Wissens, auch unter Kindern, über die Rechte von Kindern, unter anderem über ihr Recht gehört zu werden und ihre Meinung zu Themen zu äußern, die für sie von Belang sind.
  2. Entwicklung, Testen, Aufbau und Bewertung von Mechanismen für die Teilhabe von Kindern auf der lokalen Ebene.
  3. Bewertung der nationalen gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Kindern insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Förderung der Teilhabe von Kindern auf nationaler Ebene

Aktivitäten, die im Rahmen der oben genannten Prioritäten gefördert werden können

Aktivitäten zu Priorität 1:

  • Öffentliche Kampagnen zur Stärkung von Kinderrechten in Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der EU.
  • Schulungen und die Erstellung von Schulungsmaterial für Fachkräfte wie auch kindgerechte Materialien über die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Aktivitäten mit Kindern zur Verbesserung ihres Wissens über ihre Rechte und darüber, was ihre Rechte im Kontext der EU bedeuten.

Zielgruppen für die hier genannten Aktivitäten können Kinder, Eltern, Familien, Lehrer, Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Medien, Politiker und andere Entscheidungsträger sein. Die Aktivitäten können unter anderem in Schulen, Jugendclubs, Gemeinschaftszentren, Kinderpflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen oder Aufnahmeeinrichtungen stattfinden.

Aktivitäten zu Priorität 2:

  • Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Mechanismen zur Teilhabe von Kindern auf lokaler Ebene z.B. durch Kinder-Stadträte, Kinder-Beiräte und Beratungen mit Kindern
  • Gegenseitiges Lernen und gegenseitige Unterstützung von lokalen Behörden aus dem gleichen oder einem anderen Land mit dem Ziel, den Austausch von Wissen und guter Praxis über die Möglichkeit der Einbindung der Teilhabe von Kindern in lokale Entscheidungsprozesse zu stärken.

Bei Aktivitäten in dieser Priorität wird besonders empfohlen, öffentliche Verwaltungen aktiv in die Projektarbeit einzubeziehen.

Aktivitäten zu Priorität 3:

  • Auflistung von bestehenden nationalen Gesetzen und Vorgehensweisen zur Bewertung, wie die Beteiligung von Kindern in nationale Rahmenvorgaben eingebunden ist.
  • Entwicklung von Strategien und Plänen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern auf nationaler Ebene wie auch Handbücher, Checklisten, Trainingsmaterial mit dem Ziel, Kapazitäten über die Beteiligung von Kindern aufzubauen
  • Entwicklung und Umsetzung von Mechanismen zur Beteiligung von Kindern auf nationaler Ebene

Bei Aktivitäten in dieser Priorität wird besonders empfohlen, öffentliche Verwaltungen aktiv in die Projektarbeit einzubeziehen.

Erwartete Ergebnisse der Projekte:

  • Verbessertes Bewusstsein und allgemeines Wissen über Kinderrechte und ihre praktische Umsetzung in der allgemeinen Bevölkerung, bei Fachkräften, die mit Kindern arbeiten und Kindern selbst.
  • Lokale Behörden stellen bessere Möglichkeiten für Kinder zur Verfügung, damit sie ihre Meinung zu Themen vertreten können, die für sie von Belang sind wie auch verstärkte Kapazitäten, um die Meinung von Kindern in öffentliche Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen.
  • Verstärktes Wissen und Expertise, wie die Beteiligung von Kindern in Entscheidungsprozesse auf lokaler und nationaler Ebene eingebunden werden kann und zwar während des gesamten Beteiligungsprozesses (Zuhören, Nachfassen, Feedback)
  • Verbesserte inklusive, bedeutungsvolle und einflussnehmende Beteiligung von Kindern auf lokaler und nationaler Ebene.

Die Projekte können sowohl national als auch transnational, d.h. mit Projektpartnern aus einem oder mehreren Programmländern (vergl. Aufzählung unten), durchgeführt werden.

Die Antragstellung geschieht in einem Partnerkonsortium bestehend aus mindestens zwei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. internationalen Organisationen. Private, gewinnorientierte Einrichtungen können nur in Partnerschaft mit einer öffentlichen oder privaten nicht-gewinnorientierten Einrichtung an einem Projekt beteiligt sein. Die maximale Zahl der Partner sollte 6 nicht übersteigen. Einrichtungen, die einem Antragsteller oder Partner angeschlossen sind, wie auch angebundene Dritte werden nicht als Projektteilnehmer betrachtet, außer sie wurden in der Antragstellung als Partner einbezogen.

Die Projekte sollten von den relevanten Schlüsselakteuren geleitet bzw. in enger Partnerschaft mit ihnen durchgeführt werden. Antragsteller müssen, sofern sie nicht selbst zu den relevanten Schlüsselakteuren gehören, deren Unterstützung nachweisen.

Zu den Programmländern gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Serbien. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne den vorherigen Abschluss eines Abkommens mit der EU zur Weiterfinanzierung britischer Partner die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Die Mindestantragssumme beträgt 75.000€; eine Obergrenze ist nicht angegeben. Insgesamt stehen für diesen Aufruf 3.350.000€ zur Verfügung. Die Kofinanzierungsrate liegt bei 80%, die restlichen 20% müssen vom Antragsteller aus eigenen oder anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) oder durch Einnahmen im Rahmen des Projekts gedeckt werden. Die Laufzeit der Projekte soll maximal 24 Monate betragen.

Anträge können online über das Funding & Tender Portal bis zum 29. April 2020 um 17:00 Uhr MEZ eingereicht werden. Es wird empfohlen, den Antrag in englischer Sprache zu verfassen.

Weitere Informationen zu dem Aufruf und den Antragsformalitäten finden Sie unter:
https://ekd.be/rgu-kapazitaetsaufbau-kinderrechte-2020.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.