„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Schließung von „Gender-Gaps“ im Laufe des Lebens

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zum Thema „Schließung von „Gender-Gaps“ im Laufe des Lebens“ geöffnet. Dabei sind sowohl nationale als auch transnationale Projekte vorgesehen.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter oder in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Schul- und Vorschulbereich tätig sind.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Die unter diesem Aufruf geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, geschlechtstypische Stereotype bei Kindern abzubauen und so zur Geschlechtergleichstellung beizutragen. Es sollen Projekte in zwei Prioritätsbereichen gefördert werden:

1) Geschlechtsspezifische Stereotype im Bildungsbereich und in der Kindertagesbetreuung

Unter dieser Priorität sollen Projekte gefördert werden, die

  • negative Vorurteile und Stereotypen in Bezug auf Geschlechterrollen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung angehen, auch in Bezug auf Ausbildungs- und Berufswahl;
  • Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung, (Weiter-)Bildung und zum „Empowerment“ vorsehen, insbesondere solche, die an Fachkräfte im Vorschul- und Schulbereich gerichtet sind und die Bekämpfung von Stereotypen in Bezug auf Geschlechterrollen und Haltungen zu Hausarbeit, Pflege, Arbeitsleben und öffentlichem Leben zum Ziel haben

 

2) Geschlechtsspezifische Stereotype im Bereich von Bildungs- und Karrierewahl in einer digitalisierten Welt

Unter dieser Priorität sollen Projekte gefördert werden, die

  • Aktivitäten durchführen, die sich auf den Einfluss der Digitalisierung auf Karriere- und Berufswahl konzentrieren, die Chancen der Digitalisierung beleuchten und potenzielle Hindernisse untersuchen sowie die Risiken eindämmen, dass bestimmte digitale Instrumente Geschlechterstereotype verstärken (z.B. Benachteiligung eines Geschlechts durch die Nutzung von Algorithmen in der Personalauswahl);
  • den Austausch von bewährten Konzepten, das gegenseitige Lernen, Seminare und die Bekanntmachung von guten Praxisbeispielen beinhalten;
  • Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte im Bereich der Kinderbetreuung, im Bildungsbereich und in der Arbeitswelt oder Fortbildungsmaßnahmen zur Überwindung von geschlechtsspezifischen Stereotypen und Geschlechterrollen in der frühkindlichen Umgebung und in einer digitalisierten Welt durchführen.

Es stehen für diesen Aufruf insgesamt 3.933.000€ zur Verfügung.

Die Antragstellung geschieht im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Antragsteller und Partnereinrichtungen müssen öffentliche oder privatrechtliche Organisationen sein. Gewinnorientierte Einrichtungen können teilnehmen, jedoch ausschließlich in Kooperation mit nicht gewinnorientierten Einrichtungen. Einrichtungen, die einem Antragsteller oder Partner angeschlossen sind und angebundene Dritte werden nicht als Projektteilnehmer betrachtet, außer sie wurden in der Antragstellung als Partner einbezogen.

Die Projektkonsortien können national oder transnational aufgestellt sein, auch ein Konsortium aus zwei deutschen Einrichtungen ist also förderfähig. Jedoch muss ein klarer europäischer Mehrwert des Projekts, also eine Strahlkraft der Projektergebnisse über die lokale, regionale oder nationale Ebene hinaus, nachgewiesen werden. Partnereinrichtungen in transnationalen Konsortien können aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Serbien stammen. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne den vorherigen Abschluss eines Abkommens zur Weiterfinanzierung britischer Partner die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Die Mindestantragssumme liegt bei 75.000€; eine Obergrenze ist nicht angegeben. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei 80% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 20% der Projektkosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine anderen EU-Fördergelder!) oder durch Einnahmen im Rahmen des Projekts gedeckt werden. Die maximale Projektlaufzeit liegt bei 24 Monaten.

Antragsfrist ist der 1. April 2020, 17:00 MEZ. Es wird empfohlen, den Antrag in englischer Sprache zu verfassen. Der Antrag ist online über das Funding & Tenders Portal einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link: https://ekd.be/rgu-aufruf-gender-gaps-2020.  

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu