„rückenwind+“: 6. Aufruf geöffnet

Thema: Beschäftigung, Soziales Engagement

Für das Programm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft (rückenwind+)“ wurde ein 6. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen angekündigt. Der Aufruf steht unter Vorbehalt der abschließenden Zurverfügungstellung der Mittel durch die Europäische Kommission.

Diese Förderinformation könnte für diakonische Einrichtungen interessant sein, die ihre Personal- und Organisationsentwicklung vorantreiben möchten, auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung an die Arbeitswelt.

Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ideen zur integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft vorstellen und damit einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern liefern. Projekte müssen dabei je einen Förderschwerpunkt aus dem Bereich A „Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit“ und dem Bereich B „Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen“ wählen:

A. Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit

  • lebensphasenorientierte Personalentwicklung
  • berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching
  • Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer/innen
  • Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen
  • Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen
  • Personalentwicklung im Sozialraum

B. Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen

  • gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Erhöhung des Anteils von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen
  • Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/innen
  • Führung und Unternehmenskultur
  • Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
  • Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit
  • Förderung der Innovationsfähigkeit (auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse)

Projekte, die sich nur auf einen dieser beiden Bereiche beziehen, können nicht bewilligt werden. Besonders erwünscht sind auch Projekte im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung, welche aufzeigen, wie die Herausforderungen einer ‚Arbeitswelt 4.0 vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung‘ in sozialwirtschaftlichen Arbeitsfeldern gestaltet werden können.

Die Antragstellung geschieht von einzelnen Einrichtungen oder im Projektverbund von maximal drei Einrichtungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Fällen kann der Zuschuss auf bis zu 70% ansteigen. Mindestens 30% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind vom Antragsteller als Kofinanzierung durch Eigenmittel und private Drittmittel bereitzustellen. Weitere öffentliche Mittel (EU, Bund, Länder) können nicht zur Kofinanzierung eingesetzt werden.

Projekte können maximal über einen Zeitraum von zwei Jahren (24 Monate) gefördert werden. Die Projektlaufzeit muss spätestens am 30.06.2022 enden.

Die Antragstellung geschieht in einem zweistufigen Verfahren: Bis zum 30.9.2019 kann eine Interessensbekundung eingereicht werden. Träger, deren Interessensbekundungen positiv beschieden wurden, werden in der Folge aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

Nähere Informationen zu „rückenwind+“ und zum angekündigten 6. Aufruf finden Sie unter www.bagfw-esf.de.

 

Es wird empfohlen, dass sich diakonische Einrichtungen vor Einreichung der Interessensbekundung von Florentine Beck von der Diakonie Deutschland beraten lassen. Sie erreichen sie per E-Mail unter florentine.beck@diakonie.de.