Ulrich bleibt Leitender Bischof der lutherischen Kirchen

Die Generalsynode der VELKD wählte den Landesbischof der Nordkirche erneut

Gerhard Ulrich
Gerhard Ulrich ist am 9. November von der Generalsynode der VELKD wiedergewählt worde.

Bonn (epd). Gerhard Ulrich bleibt Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Generalsynode der VELKD wählte den 66 Jahre alten Landesbischof der Nordkirche am 9. November in Bonn erneut zum obersten Repräsentanten der lutherischen Landeskirchen. Für Ulrich stimmten 42 Mitglieder des Kirchenparlaments. Es gab eine Enthaltung.

Ulrich ist seit 2011 Leitender Bischof der VELKD. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Allerdings will Ulrich zur Synodentagung im November 2018 zurücktreten, da er im Frühjahr 2019 als Bischof der Nordkirche in den Ruhestand geht.

Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelisch-lutherischen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zur VELKD gehören rund neun Millionen Gläubige.

Ulrich want vor der Politik der AfD

In seinem Bericht an die Synodalen zu Beginn der Tagung hatte Bischof Ulrich vor der Politik der AfD gewarnt. Die rechtskonservative Partei schrecke vor Tabubrüchen nicht zurück und mache Vielfalt verantwortlich für soziale Ängste und Spannungen, sagte er. Als vermeintliches Mittel gegen die Sorgen der Menschen verfolge die AfD eine rückwärtsgewandte Politik.

Am Jahrestag der NS-Pogrome gegen Juden im Jahr 1938 beklagte Ulrich fortdauernden Antisemitismus in Deutschland – „in Gestalt einer die NS-Verbrechen relativierenden Geschichte, in Form antisemitischer Hetze und Hassparolen in sozialen Medien“. Die Erinnerung an die systematische Judenvernichtung mahne dazu, „das Wort zu erheben, einzuschreiten und radikal auf die Konsequenzen zu verweisen, zu denen uns das Evangelium herausfordert“, sagte der Leitende Bischof.

Unterstützung für das Verbindungsmodell

Der Bischofswahlausschuss hatte seinen Vorschlag, Ulrich ein zweites Mal wiederzuwählen, unter anderem mit dem Wunsch nach Kontinuität bei der Fortentwicklung des sogenannten Verbindungsmodells begründet. Nachdem VELKD und EKD wie auch die Union Evangelischer Kirchen (UEK) ihre Arbeit bereits seit mehreren Jahren eng abstimmen, sollen zum 1. Januar 2018 auch die Kirchenämter von VELKD und EKD enger zusammenrücken. Dazu wollen die lutherischen Kirchen in Bonn eine Verfassungsänderung beschließen, wonach innerhalb des EKD-Kirchenamtes ein Amtsbereich der VELKD gebildet wird, „in dem die nach dem Selbstverständnis der Vereinigten Kirchen erforderlichen Aufgaben wahrgenommen werden“.

Ulrich warb in seinem Bericht an die Synodalen für die weitere Unterstützung des Verbindungsmodells. In den vergangenen Jahren sei das Selbstverständnis gewonnen worden, „dass wir als VELKD eine eigene Kirche bleiben, aber als solche Teil der EKD sind“.

Bilanz des Reformationsjubiläums und Blick auf Zukunftsperspektiven

Die am 9. November aufgenommenen Beratungen der lutherischen Landeskirchen bilden den Auftakt der Jahrestagung evangelischer Kirchenparlamente in Bonn. Die VELKD-Generalsynode berät bis zum 11. November, bevor am 12. November die viertägige Synodentagung der EKD eröffnet wird. Außerdem kommt am 10. und 11. November die Vollkonferenz der UEK in der ehemaligen Bundeshauptstadt zusammen. Im Mittelpunkt der Synodentagungen in Bonn stehen eine Bilanz der Feiern zum 500. Reformationsjubiläum und der Blick auf Zukunftsperspektiven für die evangelische Kirche in einer säkularen Gesellschaft.