„Urban Innovative Actions“: 3. Call geöffnet / Update zu WiFi4EU / Kostenloser Onlinekurs zur EU-Förderpolitik

Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Im Folgenden finden Sie drei Mitteilungen zur EU-Förderung in der regionalen Entwicklung:

1.0 „Urban Innovative Actions“: 3. Call geöffnet

Im Programm zur Förderung von stadtentwicklungspolitischen Innovationsprojekten, „Urban Innovative Actions“, wurde nun der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet. Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im städtischen Sozialraum tätig sind und daran interessiert sind, hoch innovative Projekte in Zusammenarbeit mit der Stadt umzusetzen.

Das Programm „Urban Innovative Actions“ soll zur Umsetzung der EU-Städteagenda dienen. Zu diesem Zweck fördert das Programm Projekte, in denen innovative und experimentelle Lösungen für Probleme und Herausforderungen in europäischen Städten erarbeitet werden. Hier geförderte Konzepte und Lösungen sollen noch nicht in Europa umgesetzt worden sein. Das Programm richtet sich an Städte von mehr als 50.000 Einwohnern. Kleinere Städte können sich im Verbund zusammenzuschließen, um diese Mindesteinwohnerzahl zu erreichen.

Die Themen, zu denen Projektvorschläge eingereicht werden können, ist begrenzt und wird in jedem Aufruf des Programms individuell festgelegt. Für den dritten Aufruf wurden die folgenden Themen benannt:

  • Anpassung an den Klimawandel
    • Im Vordergrund steht der Umgang und die Vorbereitung auf die Auswirkungen des Klimawandels, um den damit verbundenen Risiken entgegenzuwirken (beispielsweise Wasser und Gewässermanagement).
  • Luftqualität
    • Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität in Städten, als Ansatzpunkte werden beispielsweise Maßnahmen im Transportwesen, innovative technologische Ansätze sowie innovative Ideen im Zusammenhang mit Begrünungen genannt
  • Wohnungsbau
    • Innovative Lösungsansätze beispielsweise zum Umgang mit angespannten Lagen am Wohnungsmarkt und zur Senkung Energiekosten
  • Arbeitsplätze und Fertigkeiten in der lokalen Wirtschaft
    • Beispielsweise Förderung von (sozialem) Unternehmertum, Maßnahmen im Bereich qualifizierte Arbeitnehmer und integrative Arbeitsmärkte

In dem Programm „Urban Innovative Actions“ sind ausschließlich städtische Einrichtungen antragsberechtigt, die alleine, wie auch gemeinsam mit staatlichen oder nicht-staatlichen Partnereinrichtungen – zum Beispiel aus Kirche und Diakonie - Projekte durchführen können. Partner in anderen EU-Ländern sind nicht zwingend erforderlich. Pro Stadt darf allerdings nur ein Antrag eingereicht werden.

Die maximale Fördersumme liegt bei 5 Mio. € aus EU-Geldern. Die Ko-Finanzierungsrate durch EU-Mittel wird voraussichtlich bei 80% der Projektkosten liegen, die restlichen 20% müssen aus anderen Quellen gedeckt werden (keine weiteren EU-Mittel).

Die Antragstellung geschieht elektronisch in einem einstufigen Verfahren, es wird also sofort der Vollantrag eingereicht. Antragsfrist ist der 30.3.2018, 14.00 MEZ.

Weitere Details zum Aufruf finden Sie unter: http://www.uia-initiative.eu/en/call-proposals, bitte beachten Sie insbesondere das Dokument „3rd Call for Proposals_Terms of Reference“.

Nähere Informationen zum Programm „Urban Innovative Actions“ finden Sie unter www.uia-initiative.eu.  

 

2.0 Update zu WiFi4EU

Zwar ist die erste Antragsmöglichkeit für die Initiative „WiFi4EU“ noch nicht gestartet, jedoch gibt es einige neue Hinweise zu den Antragsmodalitäten.

Demnach soll noch in der Winterpause und damit noch einige Wochen vor Beginn des eigentlichen Antragszeitraums das Antragsportal freigeschaltet werden, über das Bewerbungen eingereicht werden können. Die Antragsteller haben somit die Möglichkeit, ihre Anträge in Ruhe vorzubereiten, bevor dann der Startschuss für die Einreichung von Bewerbungen gegeben wird. Wir empfehlen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Ferner wurden weitere Aufrufe voraussichtlich im halbjährlichen Rhythmus angekündigt, dieser erste Aufruf stellt also nicht die letzte Möglichkeit zur Förderung dar. Antragsteller, die im ersten Aufruf keinen Erfolg hatten, sollen sich erneut bewerben können.

Im ersten Aufruf sollen etwa 1000 Kommunen in Europa (mindestens 15 pro Mitgliedstaat) eine Förderung erhalten, es sollen voraussichtlich 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund des hohen erwarteten Interesses wird interessierten Einrichtungen empfohlen, bereits jetzt Konzepte zum Angebot von freiem, schnellem und öffentlich zugänglichem WLAN zu entwickeln. Die Antragsberechtigung wird allein bei Kommunen liegen, daher empfehlen wir insbesondere, bereits jetzt mit der zuständigen Kommune Kontakt aufzunehmen und ein gemeinsames Antragskonzept zu erarbeiten.

WIFI4EU ist eine Initiative, die 6 000 – 8 000 europäischen Kommunen den Zugang zu freiem und schnellen WLAN an öffentlichen Plätzen ermöglichen soll. Es muss sichergestellt sein, dass es sich um eine sichere Verbindung handelt, dass den Nutzern keine Kosten entstehen, und dass weder Werbung angezeigt wird, noch dass Daten für kommerzielle Zwecke erhoben werden. Die Gemeinden oder andere öffentlichen Institutionen erhalten Gutscheine für die technische Ausrüstung und die Installation der WIFI4EU-Hotspots. Die Betreiber der Hotspots müssen für die Netzanbindung und Instandhaltung der Anlagen aufkommen. Einrichtungen, die den EU-Zuschlag bekommen, sind verpflichtet, den Hotspot mindestens 3 Jahre zu betreiben.

Achtung: Die Förderung kann nur für WiFi-Angebote in Gebieten beantragt werden, an denen bislang kein öffentliches WLAN – auch nicht von kommerziellen Anbietern – verfügbar ist!

Nähere Informationen zu WiFi4EU finden Sie unter http://ekd.be/WIFi4EU.

 

3.0 Kostenloser Onlinekurs zur EU-Förderpolitik:

Im Januar 2018 bietet der Ausschuss der Regionen der EU (AdR) erneut einen kostenfreien, sechswöchigen Onlinekurs zur europäischen Regionalpolitik an.

Die Teilnahme könnte für Personen interessant sein, die sich beruflich oder privat mit der europäischen Regionalpolitik und EU-Förderprogrammen, insbesondere mit den Struktur- und Investitionsfonds (ESF, EFRE, ELER / LEADER, Europäischer Meeres- und Fischereifonds, Kohäsionsfonds), beschäftigen und sich in diesem Bereich weiterbilden möchten.

Titel des Online-Kurses ist „How to make the most of EU resources for regions and cities“. Behandelt werden unter anderem laufende und zukünftige Fördermöglichkeiten, praktische Werkzeuge und Beispiele verfügbarer Fördermittel auf regionaler und lokaler Ebene. Lernziele sind ferner unter anderem ein besseres Verständnis der Arbeitsweise der EU-Institutionen und des zukünftigen EU-Haushalts.

Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung unter https://cor.iversity.org/ ist erforderlich. Der Kurs läuft vom 15.1.-23.2.2018 und beinhaltet zwei online stattfindende Live-Debatten am 19.1. und am 22.2.2018. Pro Woche sollten die Teilnehmenden mit einem Arbeitsaufwand von ca. 1,5 Stunden rechnen. Die Kursmaterialien werden nach Ende des Kurses noch bis Januar 2019 online verfügbar sein, so dass die Teilnehmenden weiterhin Zugriff auf die Materialien haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ausschusses der Regionen unter folgender Adresse: http://ekd.be/MOOC2018