Von den Arbeitern im Weinberg - Bibelarbeit über Mt 20, 1 – 16 vor dem Gesamtephorenkonvent der Kirchenprovinz Sachsen auf Burg Bodenstein

Robert Leicht

LUT Matthew 20:1 Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen Weinberg einzustellen. 2 Und als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. 3 Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig auf dem Markt stehen 4 und sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was recht ist. 5 Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat dasselbe. 6 Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sprach zu ihnen: Was steht ihr den ganzen Tag müßig da? 7 Sie sprachen zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg. 8 Als es nun Abend wurde, sprach der Herr des Weinbergs zu seinem Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. 9 Da kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. 10 Als aber die ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen Silbergroschen. 11 Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn 12 und sprachen: Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und Hitze getragen haben. 13 Er antwortete aber und sagte zu einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? 14 Nimm, was dein ist, und geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 15 Oder habe ich nicht Macht zu tun, was ich will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? 16 So werden die Letzten die Ersten und die Ersten die Letzten sein.

Wenn das der Herr Bsirske wüsste: Während seine Leute dagegen streiken, dass sie bei gleichem Lohn pro Woche 18 Minuten länger arbeiten sollen – auch als Gegenwart dafür, dass sie einen recht sicheren Arbeitsplatz haben, gibt es hier einen Arbeitgeber, der gibt denen, die einen ganzen Tag gearbeitet haben, genauso viel wie jenen, die schließlich nur eine Stunde auf dem Acker waren: möglicherweise haben sie den größeren Teil der Stunde für An- und Abmarsch benötigt, so wie viele unserer Handwerker ja fürs Kommen und Gehen mitunter fast mehr berechnen, als für den eigentlich erforderlichen kurzen Handgriff. Wenn sich Leistung wirklich lohnen soll: Wo bleibt denn da die Leistungsgerechtigkeit? Und welche Leistung wird denn belohnt: Jene produktive Arbeit, die tatsächlich geleistet wurde, von der also der Auftraggeber unmittelbar etwas hat, oder wird das Vorhalten und Vorbereiten der Leistung belohnt, also auch An- und Abfahrt? Oder soll allein die Bereitschaft zu leisten entgolten werden, und zwar auch dann, wenn niemand diese Leistung abfordert – also der Leistungswillige arbeitslos bleibt? Sie mögen vielleicht denken, diese schwierige Abwägungen nach dem Gerechtigkeitsprinzip seien allein spielerische Theorie. Aber bis in die frühen achtziger Jahre, als ich noch in München arbeitete, gab es im Süddeutschen Verlag eine sogenannte „Hätte-Zulage“. Wie kam die zustande? Drei Mal im Jahr – an Weihnachten, Ostern und Pfingsten – folgten zwei kirchliche Hochfeiertage aufeinander, der erste davon ist an Ostern und Pfingsten ein Sonntag. Nun bekamen die Druckereiarbeiter an Sonn- und Feiertagen steuerlich begünstigte, de facto steuerfreie Feiertagszuschläge, zu denen, wenn die Druckerarbeit sich in die Nacht erstreckte – und das war regelmäßig der Fall – , noch die ebenfalls steuerfreien Nachtzuschläge kamen. Also gab es für die Arbeit am zweiten Weihnachts- , Oster- und Pfingstfeiertag ordentlich Kohle. Dann aber beschwerten sie sich darüber, dass jeweils am ersten Feiertage keine solchen Vergünstigungen anfielen, weil ja leider wegen des folgenden zweiten Feiertages keine Zeitung hergestellt wurde, obwohl sie liebend dazu bereit wären – siehe sie schönen Zuschläge. Und nur um den Betriebsfrieden zu wahren, wurde die erwähnte „Hätte-Zulage“ erfunden, die jene Arbeiter zusätzlich bezogen, die schon am 1. Feiertag natürlich auch gerne gearbeitet hätten, aber mangels Bedarf leider, leider nicht konnten. Die betreffenden Arbeiter zogen allein nach einem solchen zweiten Feiertagsdienst mit 1500,00 DM davon, wohlverstanden: steuerfrei, also netto – zuzüglich zu ihrem Monatslohn. Man kann sich vorstellen, wie sehr man sich als Drucker nach diesen Feiertagsdiensten drängelte, während wir Redakteure, die durch diese Dienste unser an sich möglichen Kur-Urlaube empfindlich eingeschränkt sahen, mit einem dienstfreien Tag in der folgenden Woche Vorlieb nehmen mussten. Eine Beschwerde hätte kaum zu mehr geführt als zu der Antwort in Vers 13:

...Bist du nicht mit mir einig geworden über ein Redakteursgehalt?  ...habe ich nicht Macht zu tun, was ich will, mit dem, was mein ist?

Die Frage ist freilich, ob es uns in solchen Auseinandersetzungen stets nur auf den unmittelbaren Lohn nach dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ankommt, oder ob es uns nicht auch auf Statussymbole ankommt, auf Prestige, auf Anerkennung. Sie glauben ja nicht, wie sehr in den Firmen, aber auch in Behörden (möglicherweise auch in kirchlichen) auf solche Statussymbole geachtet wird: Wer hat die schönsten, die am besten platzierten, die größten Zimmer (Linoleum, Teppichboden oder Parkett – mit ein oder zwei oder drei Fensterachsen), wer hat einen Telefonapparat auf dem Tisch, wer gar zwei – mit wie vielen Kollegen muss man sich eine Schreibkraft teilen, und so weiter und so fort. Als Chefredakteur konnte ich über solche Eifersüchteleien nur lächeln (ich hatte ohnehin das prestigereichste Zimmer inne), musste aber damit höchst subtil umgehen, obwohl ich dafür eigentlich kein Verständnis hatte – bis zu dem Tag, da ich als Chefredakteur abgelöst wurde und nun auf ein zweiachsiges Zimmer verwiesen war, noch dazu auf einem anderen Stockwerk, insgesamt besser übrigens, als ich erwartet hatte. Klar, der neue Chefredakteur wollte den Vorgänger nicht in seiner Nähe und auf der Prestigeetage sehen. Deshalb wurde ein herrliches Zimmer auf diesem Stock, drei Achsen und über Eck gelegen, also eine Premiumlage, an einen Kollegen gegeben, der rein hierarchiemäßig sozusagen zwei Stufen unter (oder neben) mir rangierte. Dadurch ist mir objektiv keinerlei Abbruch getan worden, ich war nach wie vor gut situiert. Aber jetzt horchte ich doch in mich hinein, ob mich diese Bevorzugung eines anderen selber stören würde, obgleich ich derlei bei anderen Mitarbeitern regelmäßig für abwegig gehalten hatte. – Nun gut, der damals begünstigte Kollege musste dann bald das Zimmer auf rein betrieblichen Gründen für einen Umbau wieder räumen. Inzwischen sitze ich selber in einem noch kleineren einachsigen Zimmer, was nur gerecht ist, da ich so wenige Stunden unmittelbar in meiner Redaktionsstube verbringe, dass es ganz ungerecht wäre, den Vollzeitpräsenten einen Quadratmeter Platz mehr wegzunehmen als unbedingt erforderlich. Ich arbeite ohnedies lieber in meiner heimatlichen Bibliothek.

Aber solche anekdotische Evidenz zeigt uns, wie sehr wir doch dazu geneigt sind, uns permanent zu vergleichen, zu messen, ob irgendjemand besser gestellt ist – obwohl es uns selber sachlich an nichts fehlt, nicht einmal am gerechten Lohn – , und sei es nur hinsichtlich eines Statussymbols. Ich bin überzeugt, man hätte bei manchen Gehaltsentscheidungen einem Mitarbeiter gerne sein Gehalt kürzen können, wenn man ihm zum Beispiel nur einen Dienstwagen zugewiesen hätte – auch dann, wenn der materielle Gegenwert dieses Fahrzeugs weniger gewogen hätte als die Gehaltskürzung.

Solche Vergleichssucht steht, wie wir wissen, bereits am Beginn unserer biblischen Menschheitsgeschichte. Kain ist sauer, dass sein Opferrauch nicht so schön aufsteigt wie jener des Abel – und schon haben wir den ersten Mord, noch dazu einen Brudermord. Wir lassen die Überlegung beiseite, weshalb Gott das Opfer des Kain nicht gnädig ansah, obwohl Gründe für dessen Zurücksetzung nirgendwo genannt werden. Wir lassen diese Frage schon deshalb beiseite, weil uns sonst der Gedanke anfallen könnte, Gott habe durch die provozierend sichtbare Ausübung seiner freien Gnadenwahl diesen Mord mitverschuldet. Aber eben diese Ausübung der freien Gnadenwahl steckt ja auch im Kern hinter der Geschichte von den Arbeitern in Weinberg.

Zuerst aber schauen wir uns den letzten Satz der Perikope etwas näher an:

16 So werden die Letzten die Ersten und die Ersten die Letzten sein.

Wir müssen leider erkennen, dass die Auslegung dieses Satzes viel Unheil angerichtet hat, denn sie ist zweifach anti-judaistisch interpretiert worden: Einmal gegen das tatsächliche oder vermeintliche Gesetzesdenken: Auge um Auge, Zahn und Zahn, Arbeitsstunde um Arbeitslohn, überhaupt: Tun um Ergehen. Zum andern aber heilgeschichtlich-antijudaistisch insofern, als die ersten Arbeiter für die Juden, die vorletzten für die Judenchristen und die letzten für die durch Jesus gewonnenen Heiden stehen sollten: 16 So werden die Letzten die Ersten und die Ersten die Letzten sein – was Wunder, dass die Christen und ihre Kirchen dem Antijudaismus nicht nur nicht ausreichend widerstanden, sondern ihn auch noch religiös mitlegitimiert haben.

Dieser Tendenz hatte im übrigen die Ergänzung dieses Vers 16 in vielen Handschriften des späteren textus receptus durch eine kopierende Vorwegnahme von Mt 22,14 mächtig Vorschub geleistet:

LUT Matthew 22:14 Denn viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt.

Sachlich passt dies schon deshalb nicht hierhier, weil der Vers 16 möglicherweise überinterpretiert wird. Dass die Letzten die Ersten und die Ersten die Letzten sein werden ist zunächst nicht mehr als die rein faktische – und insofern ganz korrekte, aber auch unspektakuläre – Erinnerung an den Auszahlungsmodus in unserer Geschichte: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten.  Ansonsten steht da ja keineswegs, dass die Letzten moralisch oder gar geistlich mehr wert seien als die Ersten, auch nicht, dass die Ersten zunächst privilegiert gewesen seien und später verworfen würden; im übrigen hatten auch sie ja nur einen kargen Lohn versprochen bekommen.

Bevor wir aber die Betrachtung dieses letzten Satzes abbrechen, schauen wir uns das erste Wort unserer Perikope an: Denn...!

Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn...

Dieses begründende „Denn“ greift zurück auf den Abschluss der Betrachtung über den Lohn der Nachfolge. Dort findet sich unser Schluss-Satz ebenfalls als Schluss-Satz, freilich in einer entscheidend andern Version:

LUT Matthew 19:30 Aber viele, die die Ersten sind, werden die Letzten und die Letzten werden die Ersten sein.

Πολλοι – viele, nur viele: Also seien wir nicht so sicher, dass alle die Ersten, also die anderen, die Letzten sein werden. Für eine solche Heils-Selbstgerechtigkeit haben, das wird ihnen hier gesagt, nicht einmal die Jünger einen Grund. Aus dieser Perspektive halte ich Mt 20, 16 für eine bloße und zudem pauschalisierende und damit verflachende, also die Pointe von Mt 19, 30 sozusagen vermasselnde Reprise. Nicht von Mt 16, 20, sondern von Mt 19,30 – von der Originalversion dieses Wortes also – sollten wir die Auslegung unserer Geschichte steuern lassen, die ja schließlich auch mit ihrem eingangs begründenden „Denn...“ darauf zurückverweist.

Doch zunächst schauen wir nicht auf die Reihenfolge der Auszahlung, sondern auf die Reihenfolge der Vertragsabschlüsse – und betrachten die Dinge zunächst rein ökonomisch und juristisch. Mit den Arbeitern der ersten Stunde, so wird ausdrücklich und technisch genau berichtet, schließt der Weinbergbesitzer einen Werkvertrag. Wir erfahren, dass es sich um einen Tagelohnvertrag handelt, dass der Lohn einen Silbergroschen, einen Denar beträgt. Interessant der Hinweis, dass er mit diesen Arbeitern „einig wurde“ – es lag also zumindest ein Minimum an Vertragsfreiheit und an Orientierung am seinerzeitigen Marktpreis für Arbeit vor. Vielleicht hatte also der Arbeitgeber ursprünglich etwas weniger geboten, die Arbeiter haben ihn etwas gesteigert; vielleicht hatten sie aber auch, am Ende erfolglos, etwas mehr gefordert. Jedenfalls: Sie einigten sich schließlich… (Dieser Rest an sich erfreulicher Vertragsfreiheit stellt sich später freilich in einem etwas anderen Licht dar, wenn wir auf den Wert des Lohnes schauen.) Bei den Arbeitern der dritten Stunde fehlen solche juristischen Details, sie geben sich mit dem generellen Versprechen eines gerechten Lohns zufrieden, vielleicht denken diese Arbeiter an ein anteilige Zahlung des zuvor als marktgerecht vereinbarten Lohnes, wer weiß? Über die Arbeiter der sechsten und der neunten Stunde wird überhaupt kein Detail mehr berichtet. Die späteren Arbeiter der elften Stunde müssen sich sogar zunächst kritisch als vermeintliche Müßiggänger ansprechen lassen, können dann aber darauf verweisen, dass es nicht an ihrem Mangel an Leistungsbereitschaft lag, sondern am Mangel an Nachfrage. Wir kennen das: Auch heute haben wir sorgfältig darauf zu achten, dass wir deutlich unterscheiden zwischen jenen Arbeitslosen, die verzweifelt nach Arbeit suchen, und jenen, die es in der Tat auch gibt, jene nämlich, die erkannt haben, dass sie sich wenigstens im bisherigen Sozialstaatsgefüge  mit Arbeitslosengeld (oder mit Sozialhilfe für sich und ihre Kinder) und etwas Schwarzarbeit besser stellen, als mit einem jener regulären Arbeitsverhältnisse, das ihrer Befähigung zugänglich wäre.  Jedenfalls: Der Weinbergbesitzer schickt auch sie in die Reben. Wir tun dies inzwischen ja auch: Sozialhilfe gegen gemeinnützige Arbeit, Arbeits- oder Qualifizierungspflicht.

Dass über den Lohnfindungsprozess nach der ersten Stunde nichts Genaueres mehr verlautet, dient natürlich auch der inneren Dramaturgie der Geschichte und dem Spannungsaufbau hin zu der finalen Ent-Täuschung der Selbst-Täuschungen. Es hat aber, oder sagen wir genauer: Es hätte unter weltlichen Arbeitgebern auch etwas mit verhandlungstaktischer Klugheit zu tun. Warum sind denn, außer im öffentlichen Dienst mit seinen A 9 – A 16 und B 2 – B 10 Einstufungen, zzgl. Alters-, Kinder- und Ministerialzulagen, in der privaten Wirtschaft aller, jedenfalls alle außer- und übertariflichen Gehälter praktisch absolut top secret? Was machen Sie denn als Arbeitgeber, wenn sie eine neue gute Kraft brauchen, die am Arbeitsmarkt nur zu einem Gehalt zu haben ist, das deutlich über dem liegt, was vergleichbare Kräfte bekommen, die schon länger bei ihnen arbeiten? Achselzuckend auf die Anwerbung verzichten – mit Hinweis auf das Gehaltsgefüge? Den Mann oder die Frau einstellen, aber aus Fairnessgründen die Gehälter ihrer Alt-Kräfte entsprechend anpassen – auch wenn dies ihr Personalbudget sprengt? Und was, wenn einer ihrer bewährten Mitarbeiter zu kündigen droht, weil er einen viel besser bezahlten Job angeboten bekam, sie ihn  aber unbedingt behalten wollen. Dann auf einmal legen sie ihm aber was drauf! Während die anderen Kollegen, die mit solchen Abwerbeangeboten nicht auftrumpfen können, bleiben, wo sie sind.

Wenn aber die Gehaltsliste ihres Unternehmens plötzlich am Schwarzen Brett ausgehängt würde,  bekämen sie vielleicht nicht gleich – wie bei Kain und Abel – Mord und Totschlag zu sehen, wohl aber Protest zu hören, jedenfalls allerlei Eifersucht und Worte wie diese:

Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und Hitze getragen haben....,

Mit einem Mal würden die gesamten Kalamitäten und Konflikte zwischen Leistungslöhnen und Marktlöhnen, zwischen Einschätzung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeben und Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers zutage. (Wie provozierend der Weinbergsbesitzer vorgeht, zeigt übrigens eine rabbinische Parallelgeschichte, die der unseren vielleicht sogar literarisch als Vorlage vorausgeht: Da werden die Beschwerdeführer mit dem Argument zurückgewiesen, der Spätankömmling habe in kürzerer Zeit gleich viel geleistet wie sie. Jener rabbinische Arbeitgeber hatte sich also immerhin noch auf ein leistungsbezogenes Äquivalenzprinzip berufen, was unser Arbeitgeber offensichtlich weder nötig hatte noch gar tun wollte.)

Stellen Sie sich nun aber außerdem vor, sie hätten es mit einem Unternehmen zu tun, indem sie eine Gruppe von Arbeitnehmern beschäftigen, deren Qualifikation am Arbeitsmarkt im gegenwärtigen Überfluss angeboten wird, deren Gehälter also tendenziell niedriger ausfallen, während sie gleichzeitig eine andere Gruppe von Arbeitnehmern beschäftigen, deren Qualifikation absolut gleichwertig, aber am Arbeitsmarkt ganz selten vertreten ist, denen sie also – Stichwort: Knappheitsrente – ein deutlich höheres Gehalt anbieten müssen. Dann fallen Leistungslohn und Knappheitslohn völlig auseinander.

Eine Nebenbemerkung in diesem Zusammenhang: Derzeit wird darüber diskutiert, ob große Kapitalgesellschaften ihre Vorstandsgehälter sollen offen legen müssen, und zwar Mann für Mann. Das Merkwürdige ist, dass das Aktiengesetz schon heute verlangt, dass die Summe aller Vorstandsbezüge im Geschäftsbericht genannt werden muss. Der Aktionär weiß also längst, was seine Vorstände kosten. Aber eben nicht Mann für Mann, was der Aktionär – anders als vielleicht der Aufsichtsrat – übrigens auch gar nicht beurteilen könnte. Der Widerstand der Unternehmen gegen diese Neuregelung rührt nun wirklich nicht entscheidend von einer Missachtung der Aktionäre her, sondern geht überwiegend darauf zurück, dass es dann außerordentlich schwierig würde, die Unterschiede zwischen den Vorstandsgehältern zu rechtfertigen – nicht vor den Aktionären und der Öffentlichkeit, sondern vor den unterschiedlich bezahlten Vorstandsmitgliedern. Die empfinden und reden durchschnittlich nämlich auch nicht anders als die mittleren und kleinen Angestellten – oder die Arbeiter im Weinberg.

Es in der Tat sehr einfach, vom gerechten Lohn zu reden – aber angesichts der komplexen Gerechtigkeitsprobleme und unterschiedlichen Knappheitsrenten äußert schwierig, ihn zu finden, und zwar so, dass beide Seiten ebenso wie die anderen Beschäftigen damit einverstanden sind.

Derzeit diskutieren wir über einen Mindestlohn. Sozialpsychologisch mag der Gedanke einleuchten, aber kaum ökonomisch, denn entweder liegt der Mindestlohn über dem Marktlohn, über der Knappheitsrente, dann wird diese Arbeit einfach nicht nachgefragt. Oder er liegt darunter, dann liegen die Effektivlöhne ohnedies darüber, sofern die Arbeit nur nachgefragt wird. Ein zu niedriger Mindestlohn bewirkt nichts, ein zu hoher wirkt nur als Einstellungshindernis und als Rationalisierungsansporn, klingt aber schön.

Nun aber ist es endlich Zeit zu fragen, welchen Lohn eigentlich der Weinbergsbesitzer zahlt. Alle historischen Vergleichswerte belehren uns, dass jener Dinar ungefähr dem entsprach, was ein einfachster Mensch zum schlichten Überleben an einem Tag brauchte. Also im doppelten Sinne ein Tagelohn – das was man für einen Tag Arbeit bekommt, das, was man für einen Tag leben braucht. (Wir greifen hier noch nicht der geistlichen Interpretation vor, vielleicht derart, dass Gott jedem das gibt, was er zu seinem Leben unbedingt braucht – etwa im Sinne der nicht nur materiell verstandenen, allerdings allein darin schon oft in der weiten Welt enttäuschten [Wer trägt Schuld daran?]  Vaterunser-Bitte: Unser täglich Brot gib uns heute... Wir fragen auch nicht, ob dies schon hier und heute oder im Sinne des Gleichnisanfangs erst im Himmelreich geschieht, dort allerdings nur für jene, die hinkommen – also nicht etwa für die Letzten auch, für alle.)

Also ein Tageslohn im doppelten Sinne: Wäre dann dieses Existenzminimum nicht eben jener Mindestlohn? Denn der Gedanke eines Mindestlohnes knüpft ja nicht unmittelbar an die Leistung und den Arbeitseinsatz an, sondern vielmehr an das gesetzliche Minimum, das in jedem Fall zu zahlen ist und das als Minimalanreiz für irgendeine Arbeit höher liegen muss als die auf das Existenzminimum berechnete „Sozialhilfe“, dergestalt, dass die Mitarbeiter der ersten Stunde eben nur den Mindestlohn erwarten können, die Arbeiter der elften aber auch nicht weniger?

Pardon – das wäre ein Verwechslung Denn nicht der Mindestlohn würde bei uns am Existenzminimum anknüpfen, sondern das tat bisher die Sozialhilfe und tut inzwischen Hartz IV. Läge der Mindestlohn demnächst bei 7,50 Euro pro Stunde, ergäbe dies ein Monatsbrutto von ungefähr 1320,00 Euro, wohingegen Hartz IV deutlich niedriger liegt.

Der Weinbergsbesitzer zahlt nämlich Hartz IV: „Jedem nach seinen Bedürfnissen“, genauerhin: „Jedem nach seinem Mindest-Bedürfnis.“ Wie gesagt: Mindestbedürfnis ist weniger als Mindestlohn. Und wer zum Mindestlohn keinen Job findet, bekommt immer noch – und leider nur – Hartz IV.

Hartz IV hat die Vorstellung aufgehoben, es sei die Pflicht oder die Möglichkeit der sozialen Sicherung und des hinter ihr stehenden Staates (denn schon längst bezahlen die Arbeitnehmer durch ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr die Vollkosten der Arbeitslosigkeit!), einem Arbeitnehmer, der arbeitslos wird, auf Dauer und in etwa jenen Status fortzugewähren, den er sich im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze einmal erworben hatte. Es geht künftig nicht mehr um eine zurückliegend lohnbezogene Status- , sondern um eine künftig existenzbezogene Bedürfnissicherung, wie im Weinberg.

Wir haben es in unserer Perikope indessen nicht mit einer arbeitsrechtlichen oder sozialpolitischen Anweisung zu tun, sondern mit einem Hinweis auf den Gotteslohn. Eigentlich, bei erster Lektüre, passt dies alles schön zu unserer lutherischen Rechtfertigungslehre: Alle Frommen bekommen spätestens im Himmelreich, ohne Rücksicht auf ihre Werke, das, was sie an Gnade brauchen – auch die in letzter Stunde bekehrten, ohne dass die Frommen der ersten Stunde sich zu beklagen hätten, denn so steht geschrieben:

14 Nimm, was dein ist, und geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 15 Oder habe ich nicht Macht zu tun, was ich will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin?

Übrigens: Der maulende Fromme der ersten Stunde wird ja nicht zurückgewiesen, geht ob seiner Kritik auch nicht seines Lohne verlustig.

Wir könnten uns bei üppigeren Zeitverhältnissen an dieser Stelle einen ausführlichen konfessionskundlichen Exkurs erlauben: Dieses Gleichnis passt nämlich unter dem Aspekt der offenbar unwichtigen Relationen in den Arbeitsleistungen schön in die paulinisch-augustinisch-lutherische Rechtfertigungslehre – wohingegen die katholische Lehre von der Gnaden-Wirksamkeit der verdienstlichen Werke (die in dem immer liebenswerten, aber mich doch jedes Mal auch irritierenden Dankeswort und -wunsch „Vergelt’s Gott!“, der mir aus katholischem Munde bisweilen zuteil wird, ihren volksfrommen einfachsten Ausdruck findet), wohingegen also die katholische Lehre mit diesem Gleichnis, jedenfalls traditionell ihre Schwierigkeiten haben müsste. Ich wüsste ihr übrigens exegetisch auszuhelfen: In jenem nun schon fast sieben Jahre zurückliegenden Disput über die Rechtfertigungslehre bestand die katholische Seite – es ging, so erinnere ich mich, um die Ziffer 38 der Erklärung – gut augustinisch darauf, dass der Mensch, so er erst einmal Gnade vor Gott gefunden hat, durchaus an der Befestigung und Förderung seines Gnadenstandes mitwirken könne. Nun gut, das tun die Arbeit im Weinberg ja auch erst, nachdem sie der Besitzer der Gnade der Einstellung hat teilhaftig werden lassen.

Die weitergehende Frage, ob nun etwa gar alle, also auch die Arbeiter, die gar nicht im Weinberg waren, oder jene, die nie zum Glauben fanden und bekehrt wurden, gleichermaßen partizipieren, so dass man geradezu um die fromme Arbeitsmoral und tätige Frömmigkeit hienieden fürchten müsste, die Frage nach der apokatastasis panton also , die Wiederbringung, Auferstehung und Rettung aller, die uns zu lehren nach CA 17 verboten ist, auf die zu hoffen wir aber nach Karl Barth frei bleiben – diese Frage stellt sich nach unserem Gleichnis nicht. Die elfte Stunde oder ein paar Minuten mehr – das müsste es schon sein. Dann aber ohne Neid der Frommen. (Ich dächte, wir hätten auch nicht zu maulen, wenn Gott in seiner grenzenlosen, souveränen Güte auch die Zuspätkommer in seine Gnade einschlösse... Wir verlieren dadurch schließlich ebenso wenig, wie wenn jemand neben unserem Zwei-Fenster-Zimmer ein solches mit dreien bekommt.)

Wir haben es also mit einem scharfen Kontrast zu tun zwischen dem Lohn, der auf Erden üblich, und dem, der im Himmel zu erwarten ist und der unser Erwartungs- und Kalkulationsschema gewiss sprengen wird.  Und noch eines: Im Himmelreich wird nur der „geistliche“ Mindestlohn gezahlt – da ist nicht die Rede von paradiesischen Löhnen – , also eben das, was man eben braucht. Doch handelt es sich dabei nicht um eine Art Gnaden-Geiz des Herrn, sondern vielmehr um die Aufhebung des Lohngedankens schlechthin, wie gesagt: vorbehaltlich CA 17.) Im Himmel (oder vor Gott) wird nicht so gewirtschaftet wie im Weinberg – und wenn im Weinberg so gewirtschaftet würde wie im Himmel, dann wäre er bald verkrautet und fände niemanden mehr, der darin erntet – außer den Vögeln und Räubern.

Die Frage ist nun, ob dieses Gleichnis, das unseren Blick vom Weinberg in das Himmelreich lenken will, uns im Blick vom Himmelreich zurück trotzdem etwas zu sagen vermag über die richtigen Verhältnisse im Weinberg. Und dies, obwohl das im Skopus nicht unmittelbar zur Sprache gebracht wird.

Oder schlicht und radikal gefragt: Können die Gesetze der Wirtschaft, ja auch die des wie immer reformierten (oder gar: nicht reformierten) Sozialstaats überhaupt Bestand haben vor dem Evangelium?

Das ganze Matthäus-Evangelium – oder anders ausgedrückt: die ganze Lehre des Jesus von Nazareth gerade in der spezifischen Fassung durch Matthäus durchzieht eine schroffe Weltkritik im allgemeinen und eine Wirtschafts- bzw. Reichtumskritik im besonderen, wenn man so will: eine radikale Weltabgewandtheit, angefangen mit der Bergpredigt, die eine Ethik des Weltabschieds und eben darin der radikalem Nachfolge nach sich ziehen müsste. Wir kennen all die Versuche, mit diesen Spannungen zurecht zu kommen, etwa indem man zwischen den Geboten unterscheidet, die für alle gelten, und den Evangelischen Räten, die nur wenige befolgen können; oder wenn wir an Albert Schweitzers „Leben Jesu“ denken und an Schweitzers Ansicht, Jesus habe in seinem endzeitlichen Bewusstsein vom nahen, unmittelbar bevorstehenden Weltende ohnedies alleine eine „Interimsethik“ vor Augen gehabt – mit unserem Gleichnis gesprochen: eine Ethik der elften Stunde. Was aber, wenn – erst recht nach der Parousiefrustration der ersten Christen die Welt und die Ethik in ihr doch auf Dauer, nicht auf ewige, aber doch auf einige Dauer gestellt werden muss?

Ich denke, dass man auch dann, wenn man die entzeitlichen Mahnungen ernsthaft auf sich wirken lässt, doch in den weltlichen Kontexten ethisch nicht so tun kann, als existiere die Welt mit ihren Sachgesetzlichkeiten tatsächlich schon nicht mehr. Die Welt ist zwar schon gerichtet, aber noch nicht hingerichtet – auf Gott hin gerichtet. Es ist wohl möglich, dass jemand für sich auf Besitz und Gewinnstreben total verzichtet und eine Eremitenleben führt – und niemand wird das belächeln, sondern immer auch als Stachel und Mahnung in der eigenen Existenz wirken lassen. Sofern man aber für ein Unternehmen Verantwortung trägt, muss man wissen, dass der Verzicht auf Gewinnstreben und auf Behauptung im Wettbewerb eine ganze Zahl von abhängigen Arbeitnehmern in Not stürzen kann, auch solche, die von der besitzlosen Nachfolge Jesu weder etwas gehört haben noch sich ihr anschließen wollen. Wir leben in einer weltanschaulich und religiös neutralen Ordnung, da kann man die anderen nicht gezwungener Maßen zu einer religiös grundierten Besitz- oder Einkommenslosigkeit nötigen. Stellt man sich aber dieser säkularen Verantwortung, hat man ihr auch gewissenhaft gerecht zu werden innerhalb der spezifischen Gegebenheiten, jedenfalls derer, die man nicht einseitig und eigenverantwortlich aufheben kann. Indessen ist auch hier zur sorgfältigen Unterscheidung zu mahnen – zur Unterscheidung zwischen dem, was sich in der Tat nicht im Lichte des Evangeliums verändern lässt, und dem, was man ohnehin gar nicht ändern will, weil es dem faulen Fleische auch so gut gefällt. Hier kommt also in veränderter Form Luthers Unterscheidung zwischen der persönlichen Ethik und der Amtsethik wieder zum Vorschein – und eine moderne Interpretation der ihrerseits und seinerzeit schon durchaus modernen Zwei-Reiche-Lehre.

Was also kann vom Himmelreich zurückscheinen in den Weinberg?

Erstens: Ich denke zunächst, dass wir zwischen Weinberg und Himmelreich eben deutlich zu unterscheiden haben. Jedenfalls ist es nicht an uns, diesen Unterscheid eigenmächtig aufzuheben. Wo immer Menschen den Himmel auf Erden errichten und Utopien zur Not mit Zwang durchsetzen, wo sie – und sei es im Sozialismus – die Gesetze, auch die vernünftig interpretierten Gesetze der Ökonomie aufheben wollten, ging es den Menschen schlechter als vorher, um es milde zu sagen.

Zweitens: Das erste Gebot verpflichtet uns zu einer weiteren Unterscheidung, nämlich der zwischen Gott und Götzen. Diese Unterscheidung, wonach nichts heilig ist, außer dem EInen (nicht unser Vaterland, weder deren Kosovo noch unsere ehemaligen Ostgebiete [aber das ist ja wenigstens geklärt], weder deren Sozialismus, noch unser Kapitalismus) – diese Unterscheidung führt auch zur radikalen Ent-Sakralisierung, zur Säkularisierung des Nicht-Heiligen, und weist uns daher erst diese Welt als den Raum zu, indem wir als Christen unserer befreiten Verantwortung befreiend gerecht werden können. Diese Medaille hat zwei Seiten: Zum einen sind wir dazu befreit, in dieser säkularisierten Welt gewissenhaft zu handeln. Zum anderen aber sind wir davor bewahrt, irgendwelche Erfahrungswerte dieser Welt, so plausibel und praktikabel sie zunächst erscheinen mögen, nun ihrerseits zu sakralisieren, sie als Selbstwert und Selbstzweck zu verherrlichen und als unantastbar anzubeten.

Wenn wir also nach dem gerechten Lohn für Arbeit fragen, wenn wir überhaupt nach Arbeit fragen, nach neuen Arbeitsplätzen, ja: wenn wir überhaupt fragen, wie wir die Wirtschaft (und Gesellschaft) im Lichte des Evangeliums zu betrachten haben, dann kommt es allein auf eine nüchterne Beantwortung der Frage an: Was ist dem Menschen, den Menschen und ihrem Zusammenleben dienlich, ihren Beziehungen zu einander –  auch, aber nicht nur sub species aeternitatis? Allein diese Fokussierung kann die offenen und kontroversen Diskussionen zwischen Interessenten aller Art legitimieren, niemals nur die einseitige Besitzstandswahrung. Die Regel ist einfach zu formulieren – ihre Anwendung führt freilich in tausend Komplexitäten, selbst die schlichte utilitaristische Regel vom größten Glück der großen Zahl führt spätestens im zweiten Argument in aporetische Untiefen.

Wir wissen, wie komplex die Gerechtigkeitsdispute geworden sind. Am Anfang stand im Hebräischen die Gerechtigkeit Gottes und der Gottesfriede, die sedaqua und der shalom, in denen beiden die Fülle des gesegneten Lebens angekündigt waren. Schon im Griechischen kann die dikaiosyne die Fülle der sedaqua, nicht mehr fassen, so dass die Barmherzigkeit semantisch hinzutreten muss; zuvor hatte schon Aristoteles die Paradoxie formuliert, dass die Gerechtigkeit zwar durch die Billigkeit gewissermaßen abgerundet werden müsse, sich dann aber die Frage stelle, was, wenn erst die Billigkeit Gerechtigkeit schaffe, aus der Gerechtigkeit werde, was hingegen die Billigkeit sei, wenn die Gerechtigkeit wirklich gerecht ist. Im römischen Recht wurde die iustitia dann weiter rationalisiert, bis sie dann schließlich im Preußischen Kammergericht angekommen ist – und man nun darauf hoffen muss, dass wenigstens mitunter Gnade zwar nicht vor Recht geht, aber dich auf das Recht folgt. Dies alles ist nicht gesagt, um den modernen Rechts- und Instanzenstaat zu desavouieren. Wir sollten froh sein und Gott dafür danken, dass wenigstens wir seine Vorzüge genießen können.

Aber ich hoffe doch, dass in uns allen ein starker Funke der Hoffnung leuchtet, dass diese uns Menschen mögliche Gerechtigkeit am Ende nicht alles bleibt, dass da noch jemand anderes im Gericht sitzt, von dem es in Psalm 146 heißt:

LUT Psalm 146:7 der Recht schafft denen, die Gewalt leiden, der die Hungrigen speiset. Der HERR macht die Gefangenen frei. 8 Der HERR macht die Blinden sehend. Der HERR richtet auf, die niedergeschlagen sind. Der HERR liebt die Gerechten.

Wie gesagt: Im Himmelreich wird, das lehrt uns unser Gleichnis, wird anders gerechnet und entlohnt als im  Weinberg. Auch wenn im Himmelreich anders gerechnet wird, so dürfen und sollen, das lehrt uns unser Gleichnis ebenfalls, mit ihm rechnen. Und wenngleich wir diese Perspektive nicht immer in unsere Rechnungen eingehen lassen können, so könnten wir dies doch wünschen und wollen. Und werden dann doch den einen oder andern Spielraum finden, mit dem wir nicht gerechnet haben.