„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ – Kinder-Anti-Mobbing-Projekte in Schulen und Einrichtungen
Thema: Bildung, Soziales Engagement
Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, Bereich „Anti-Mobbing-Projekte für Kinder“ veröffentlicht.
Das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ fördert Projekte, die der Umsetzung der gemeinsamen Bürgerrechte der Europäischen Union dienen. Ziel der Ausschreibung ist es, Kooperationen von europäischen Partnern zu unterstützen, die Projekte gegen Mobbing von Kindern durchführen wollen. Die Vorhaben sollten insbesondere auf Mobbing-Kontexte in Schulen, in Unterbringungseinrichtungen (ohne elterliche Aufsicht) und in Jugendstrafvollzugsanstalten abzielen.
Vor diesem Hintergrund ist die Ausschreibung interessant für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die Kompetenz in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Frauen haben und sich mit der Bekämpfung von Gewalt beschäftigen (frühere „Daphne“-Projekte).
In den Projekten sollen Ressourcen gebündelt, Erfahrungen und Gute-Praxis-Beispiele ausgetauscht und gegenseitiges Lernen im Bereich von Anti-Mobbing-Programmen ermöglicht werden. Aktivitäten, die von dieser Ausschreibung gefördert werden können, sind daher Training, „gegenseitiges Lernen voneinander“, Guter-Praxis-Austausch und Kooperationsmaßnahmen. Konkret sollten die Projekte Anti-Mobbing-Programme entwickeln und umsetzen oder bereits entwickelte Anti-Mobbing-Programme anwenden. Von jedem geförderten Projekt wird erwartet, dass es sich zu einem großen Teil mit der tatsächlichen und praktischen Umsetzung zum Nutzen der genannten Zielgruppen beschäftigt. Dabei können Projekte in Erweiterung der Zielgruppenarbeit Soziale Netzwerke/Cyber-Mobbing mit einbeziehen.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder gemeinnützige Träger, Projekt-Partnerschaften müssen von Partnerorganisationen aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten gebildet werden. Kirchliche und diakonische Einrichtungen sind damit ebenfalls antragsberechtigt. Gewinnorientierte Einrichtungen und Unternehmen dürfen ausschließlich als Partner, jedoch nicht als Antragsteller auftreten. Die Projektfinanzierung erfolgt als Zuschuss von 80% der projektbezogenen Kosten, ein Eigenanteil von 20% ist von den Projektpartnern selbst zu decken. Die Fördersumme muss zwischen 75.000€ und 300.000€ betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Für die Ausschreibung ist ein Gesamtbudget von 1,5 Mio. € vorgesehen.
Sollten die eingereichten Anträge die formalen Anforderungen erfüllen, werden sie inhaltlich begutachtet und erhalten Punkte, beispielsweise für die Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Ausschreibung, für die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten und für den europäischen Mehrwert des Projektes.
Projektvorschläge müssen bis spätestens den 10.03.2015, 12.00 Uhr MEZ bei der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission online über das PRIAMOS-Portal eingereicht werden.
Die Ausschreibung finden Sie (in englischer Sprache) unter:
http://ekd.be/unionsbuergerschaftsprogramm-anti-mobbing