"rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ –Veröffentlichung der Förderrichtlinie

Thema: Beschäftigung, Soziales Engagement

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie im ESF-Bundesprogramm „rückenwind – Für die Beschäftigen und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ am 24. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gefördert werden können für höchstens drei Jahre Projekte zur Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist zum einen die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten zu optimieren, zum anderen die Demografie-Festigkeit gemeinnütziger Einrichtungen, Dienste und Verbände zu verbessern.

Diese Förderinformation könnte interessant sein für diakonische Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen anbieten.

Förderfähig im Rahmen der Richtlinie sind ausschließlich Projekte, die eine Verknüpfung von Maßnahmen zur Personal- und zur Organisationsentwicklung vorsehen. Reine Qualifizierungsmaßnahmen oder Forschungsvorhaben sind nicht förderfähig.
Im Fokus des Teilbereichs Personalentwicklung stehen Maßnahmen, die der Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden dienen. Darunter fallen zum Beispiel berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen oder Maßnahmen die gezielt die Beschäftigungsfähigkeit in verschiedenen Lebensphasen betreffen. Der Teilbereich Organisationsentwicklung beschäftigt sich mit der Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen, beispielsweise Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/innen.
Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind. 

Die Projektfinanzierung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung, die maximale Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese setzen sich zusammen aus direkten Personalausgaben für internes und externes Projektpersonal, Personalausgaben für Weiterbildungsteilnehmende sowie Sachausgaben oder Verwaltungskosten. Die Beihilfehöchstintensität kann auf maximal 70% der beihilfefähigen Kosten erhöht werden. Zur Deckung der Eigenbeteiligung ist vorgesehen, dass mindestens 10% der direkten Personalausgaben und der Sachkosten durch Barmittel oder Kosten für freigestelltes Projektpersonal eingesetzt werden müssen. Dieses Personal muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden (Kumulierungsverbot). Der Rest der Eigenbeteiligung kann aus privaten Drittmitteln bestehen, die auch in Form der Freistellung von Projektteilnehmenden aus der eigenen Einrichtung erbracht werden können.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Der erste Schritt besteht aus einer Interessenbekundung, die über das ZUWES IT-System eingereicht wird. Es wird empfohlen, dass sich diakonische Einrichtungen vor Einreichung der Interessenbekundung von Elena Weber von der Diakonie Deutschland beraten lassen. Sie erreichen sie per Mail unter elena.weber@diakonie.de. Andere Einrichtungen wenden sich bei Interesse bitte direkt an die Regiestelle: https://www.esf-regiestelle.eu/kontakt/index_ger.html.
Die ausgewählten Träger werden im zweiten Schritt aufgerufen einen vollständigen Antrag beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des ESF- Bundesprogramms: www.esf.de und bei der Regiestelle zum „rückenwind“ Programm: http://ekd.be/bagfw-esf-regiestelle