„INTERREG Alpine Space“: zweiter Aufruf veröffentlicht

Thema: Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Am 26. Februar wurde der zweite Aufruf im „INTERREG Alpine Space“ veröffentlicht.

Die Teilnahme an diesem transnationalen Programm könnte insbesondere für größere diakonische und kirchliche Einrichtungen in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie Tübingen und Freiburg interessant sein. Einrichtungen, die nicht in diesen Fördergebieten liegen, können leider nicht teilnehmen.

Bei dem Programm „INTERREG Alpine Space“ handelt es sich um ein transnationales Programm zur regionalen Entwicklung in der Alpenregion, in dem Einrichtungen aus den oben genannten Teilen Deutschlands mit Partnern aus Österreich, Frankreich (nur die Regionen Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Franche-Comté, Alsace), Italien (nur die Regionen Lombardia, Friuli Venezìa Giulia, Veneto, Trentino-Alto Adige, Valle d’Aosta, Piemonte and Liguria), Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz sich auf Förderung Ihrer Projektideen bewerben können.

Die geförderten Projekte sollen Probleme in der regionalen Entwicklung lösen, die nicht von einer Region allein bewältigt werden können. Die Förderschwerpunkte sind folgende:
(1) Verbesserte Rahmenbedingungen für Innovationen im Alpenraum
(2) Senkung von CO2-Emissionen im Alpenraum
(3) Lebensfreundlicher Alpenraum
 Für Projekte zu den Themenbereichen 1-3 stehen insgesamt 30 Millionen € zur Verfügung.
(4) Verantwortungsvolle Regierungsführung/ Verwaltung im Alpenraum (well-governed Alpine Space)
 Für Projekte zu diesem vierten Themenbereich stehen insgesamt 2 Millionen € zur Verfügung.

Für diakonische und kirchliche Einrichtungen dürften dabei die Themen (1) „Innovation“ und (3) „Lebensfreundlicher Alpenraum“ interessant sein.

Im Themenbereich (1) Innovation sind zwei Zielsetzungen festgelegt. Neben dem Aspekt der verbesserten Rahmenbedingungen für Innovationen, unter anderem in den in Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft, steht auch die Steigerung von Kapazitäten bei Serviceleistungen von Allgemeinen Interesse („Soziale Innovationen“) in einer sich wandelnden Gesellschaft im Fokus. Dieser Bereich ist von besonderem Interesse für kirchliche und diakonische Einrichtungen, da als Schwerpunkte unter Anderem soziale Ausgrenzung, der Zugang zu Leistungen für besonders gefährdete Personengruppen (z.B. ältere Menschen, Immigranten) sowie Maßnahmen in Bezug auf Migration vorgesehen sind.

Im Themenbereich (3) „Lebensfreundlicher Alpenraum“, - das steht für  eine hohe Lebensqualität im Alpenraum -, können unter anderem Projekte zur Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Kultur- und Naturerbes geplant werden. Eine weitere Zielsetzung für eine positive Entwicklung der Lebensqualität vor Ort ist der Schutz, der Erhalt und die ökologische Vernetzung der Ökosysteme im Alpenraum.

Ein Projekt muss von einem Konsortium aus mindestens vier Partnereinrichtungen aus vier verschiedenen Programmländern getragen werden. Der Antrag wird von dem sogenannten Lead Partner/ Antragsteller für das gesamte Konsortium eingereicht. Insgesamt sollte das Konsortium aus nicht mehr als 15 Partnern bestehen. Die Einrichtungen können sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen sein. 

Die Projektdauer ist auf  36 Monate begrenzt.

Die Kofinanzierungsrate beträgt bis zu 85% der förderfähigen Projektkosten für Einrichtungen aus dem Programmgebiet mit Ausnahme von Liechtenstein und der Schweiz. Projektkosten in Liechtenstein und der Schweiz können nicht aus EU-Mitteln finanziert werden. Partnereinrichtungen aus diesen beiden Ländern können sich jedoch in ihren Ländern um öffentliche Förderung bemühen.

Es gibt keine Ober- bzw. Untergrenzen für beantragte Fördermittel, die für diesen Aufruf eingereicht werden. Als Richtwert wird jedoch 1,7 Millionen € pro Projekt angegeben (Prioritäten 1– 3).

Für diesen Aufruf ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen, in einem ersten Schritt können Interessenbekundungen mit einer etwas kürzeren Projektbeschreibung bis zum 8. April 2016 um 14:00 Uhr MEZ über die Website des Förderprogramms eingereicht werden. Die Formulare finden Sie auf der Website des Programms. Das Portal zum Einreichen der Interessenbekundung wird voraussichtlich in der Woche vom 7.-11. März geöffnet. Antragsteller, deren Projekt in diesem ersten Schritt positiv bewertet wird, werden in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines detaillierten Projektantrages (13. Juni bis 5. August 2016) aufgefordert.

ACHTUNG: Deutsche Lead Partner / Antragsteller sind verpflichtet, vor dem Einreichen einer Interessenbekundung schriftlich mit der deutschen Kontaktstelle des Programms in Kontakt zu treten (mindestens ein Kontakt)! Grundsätzlich hat es sich, sowohl für Antragsteller als auch Projektpartner, bewährt, möglichst früh mit der jeweiligen nationalen Kontaktstelle in Kontakt zu treten.
Die Entscheidungen zur Projektförderung, nach Einreichung des detaillierten Projektantrages, werden voraussichtlich am 19./20. Oktober 2016 veröffentlicht.

Weitere Informationen zu dem Aufruf finden Sie unter http://ekd.be/interreg-alpine-space-calls.   

Auf der Website zum Programm INTERREG Alpine Space unter der Rubrik „Project Management“ - „Project implementation handbook“ finden Sie, thematisch aufgelistet, weiterführende Informationen zu dem Programm sowie weitere wichtige Hinweise: http://ekd.be/interreg-alpine-space

Die nationalen Kontaktstellen bieten in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen an. In Deutschland findet je eine Veranstaltung am 7. März in Stuttgart sowie eine am 15. März in München statt. Nähere Informationen zu diesen Informationsveranstaltungen finden Sie unter http://ekd.be/interreg-alpine-space-infodays-2016

Bitte beachten Sie: Bei dieser Art von transnationalen INTERREG-Projekten handelt es sich nicht um „Einsteigerprojekte“. Es werden ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten zur Teilnahme vorausgesetzt, die Finanzierung erfolgt in Form einer Rückerstattung von entstandenen Kosten, diese kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich zudem, dass die beteiligten Einrichtungen – insbesondere die Antragsteller/Lead Partner – schon über eine gewisse Erfahrung in großen EU-geförderten Projekten verfügen. Interessierten Einrichtungen, die bislang nicht über Erfahrungen mit INTERREG-Projekten verfügen, wird daher empfohlen, sich an bestehenden Projektideen zu beteiligen, anstatt eigene Projektideen zu initiieren. Aktuelle Partnergesuche finden Sie unter dem Link http://ekd.be/interreg-alpine-space-project-ideas.