BMU: Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen - Ergänzung für kirchliche Antragsteller

Thema: Umwelt

(Aktualisiert: Hinweis auf die Beratungsmöglichkeit durch das Projektbüro Klimaschutz der EKD ergänzt)

Im Oktober 2013 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzkonzepten neu aufgelegt, die sich speziell an soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen richtet (Kommunalrichtlinie).

Die Richtlinie finden Sie unter: http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/131015%20Text%20ver%C3%B6ffentlicht_0.pdf

(siehe auch unsere Meldung vom 18. Oktober 2013)

Zu dieser Richtlinie wurden nun ergänzende Förderhinweise speziell für kirchliche Antragsteller veröffentlicht (Nummerierung der Förderschwerpunkte entsprechend der Richtlinie):

  1. Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen:
    Dieser Förderschwerpunkt kann von kirchlichen Antragstellern nicht genutzt werden.

2. und 3. Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten:

Die Beantragung von Klimaschutzkonzepten ist nur durch größere Organisationseinheiten, also Landeskirchen, möglich, aber nicht durch einzelne Gemeinden.
Mehr Informationen zu Klimaschutzkonzepten finden Sie auch im entsprechenden Merkblatt unter: http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/MB_Klimaschutzkonzepte.pdf
Bei Teilkonzepten werden als für Kirchen relevante Themen "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften", "klimafreundliche Mobilität" und "Green-IT-Konzepte" genannt.
Mehr Informationen zu Teilkonzepten finden Sie auch im entsprechenden Merkblatt unter: http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/MB_Klimaschutz-Teilkonzepte_f_Barr_GM_180%20DNK44c.pdf
  1. Investive Klimaschutzmaßnahmen:

    Eine Förderung der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung zwecks CO2-Einsparung kann nur stattfinden, wenn sich Gebäude und Beleuchtung im Eigentum des Antragstellers befinden. Für Sakralgebäude kann keine Förderung stattfinden.

Einzelne Kirchengemeinden, die an einer Förderung interessiert sind, haben die Möglichkeit, sich an die Umweltbeauftragten ihrer Landeskirchen zu wenden.

Landeskirchen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden können sich auch beim Projektbüro Klimaschutz der EKD beraten lassen. Herr Oliver Foltin ist telefonisch unter (06221) 9122-33 sowie per E-Mail unter oliver.foltin@fest-heidelberg.de zu erreichen.

Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter folgender Adresse: http://www.klimaschutz.de/de/programm/kommunalrichtlinie

Das Hinweisblatt für kirchliche Antragsteller finden Sie hier: