Bewerbungsverfahren eröffnet im Programm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“

Thema: Beschäftigung, Soziales Engagement

Am 26. Mai 2015 wurde das Bewerbungsverfahren für das Programm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ eröffnet.

Die weiteren Informationen sind insbesondere für diakonische Einrichtungen von Interesse.

Im Rahmen dieses Programms können Projekte gefördert werden, die Maßnahmen in beiden im Folgenden genannten Bereichen beinhalten:
• Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit
• Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen

Detailliertere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte der FörderInfo Aktuell vom 8. Mai 2015.

Antragsberechtigt sind Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören.
Im rückenwind-Programm wird ein zweistufiges Antragsverfahren angewendet. Das bedeutet, dass interessierte Einrichtungen bis zum 19. Juni im ersten Schritt die Möglichkeit haben, eine Interessenbekundung über das Online-Portal ZUWES einzureichen.

Im zweiten Schritt werden die Einrichtungen, deren Anträge als positiv bewertet wurden aufgefordert, einen vollständigen Antrag zu stellen. Dieser wird beim Bundesverwaltungsamt eingereicht, welches darüber entscheidet und die entsprechenden Zuwendungsbescheide verschickt.

Es wird empfohlen, dass sich diakonische Einrichtungen vor Einreichung der Interessenbekundung von Elena Weber von der Diakonie Deutschland beraten lassen. Sie erreichen sie per Mail unter elena.weber@diakonie.de.

Ein Projektstart ist frühestens zum 1. November 2015 möglich.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite der Regiestelle des „rückenwind“-Programms http://ekd.be/bagfw-esf-regiestelle