3. Gesundheitsprogramm der Europäischen Union: Aufruf für Projekte in der integrierten Versorgung veröffentlicht
Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement
Im Rahmen des 3. Gesundheitsprogramms wurde ein Aufruf zur Förderung für Projekte im Bereich der integrierten Versorgung, die den Austausch und die Ausweitung von bewährten Konzepten zum Ziel haben, veröffentlicht. Der Fokus liegt auf nicht übertragbaren Krankheiten.
Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Erbringung von Pflegedienstleistungen koordinierend tätig sind und über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Konzepte, die sich in Deutschland bewährt haben, in einer europäischen Partnerschaft weiterzugeben sowie neue Impulse aus dem europäischen Ausland in das deutsche Pflegesystem einzubringen.
Das 3. Gesundheitsprogramm der Europäischen Union soll die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen. Es richtet sich sowohl an nationale Gesundheitsbehörden wie auch an öffentliche und private Einrichtungen des Gesundheitssektors sowie an Nichtregierungsorganisationen.
Das Programm verfolgt die folgenden vier Ziele:
- Gesundheitsförderung, Prävention von Krankheiten und Schaffung eines günstigen Umfelds für eine gesunde Lebensführung unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Einbeziehung von Gesundheitsfragen in alle Politikbereiche“
- Schutz der EU-Bürger/-innen vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsgefahren
- Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen
- Erleichterung des Zugangs zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung für die EU-Bürger/-innen
Im aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen sollen nun unter anderem Projekte, die den Austausch und die Ausweitung von bewährten Konzepten zur integrierten Versorgung von Patienten im Bereich „nicht übertragbare Krankheiten“ zum Ziel haben, gefördert werden. Ziel ist die Reformierung und Modernisierung der Gesundheits- und Pflegesysteme der beteiligten Mitgliedstaaten im Bereich der integrierten Versorgung in Bezug auf nicht übertragbare Krankheiten. Erwünscht sind auch Projekte, in denen Konzepte aus weiter entwickelten Mitgliedstaaten („Vorreiter“) in weniger weit entwickelte Mitgliedstaaten („Nachzügler“) weitergegeben werden.
Nähere Informationen zu den Prinzipien und Ansätzen, die im Rahmen der geförderten Projekte behandelt werden sollen, entnehmen Sie bitte den Informationen zum Aufruf auf dem Participant Portal der Europäischen Union unter dem Link:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/3hp/topics/pj-01-2018.html.
Antragsberechtigt sind Organisationen, öffentliche Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Sektors, insbesondere Universitäten und Gesundheitseinrichtungen, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Antragstellung geschieht im Konsortium mit mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei Programmländern. Zu den Programmländern gehören neben den 28 Mitgliedstaaten der EU auch Island und Norwegen.
Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass, falls das Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union austritt, ohne mit der EU ein entsprechendes Partnerschaftsabkommen zur fortgesetzten Teilnahme am 3. Gesundheitsprogramm unterzeichnet zu haben, die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.
Die EU-Kofinanzierungsrate liegt bei 60% der projektbezogenen Kosten, die restlichen 40% müssen von den Projektpartnern aus anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden. In sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine Erhöhung der Förderung auf 80% der projektbezogenen Kosten möglich.
Für den vorliegenden Aufruf im Bereich der integrierten Versorgung stehen insgesamt 3.650.000,00 € zur Verfügung, diese sollen für „ein oder mehrere“ Projekte zugeteilt werden. Es ist also mit hohem Konkurrenzdruck zu rechnen, die eingereichten Projekte sollten einen maßgeblichen voraussichtlichen Effekt auf europäischer Ebene nachweisen können.
Antragsfrist ist der 26. April 2018, 17:00 Uhr MEZ. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate, der Projektbeginn ist für Dezember 2018 vorgesehen. Die Antragstellung geschieht elektronisch über das Participant Portal der Europäischen Union.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Participant Portal der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/3hp/topics/pj-01-2018.html