Küster*in (m/w/d)
Veröffentlicht am 19. Mai 2025
- Arbeitsort
- Rauhehorst 17, 26127 Oldenburg
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Befristung
- 30.04.2029
- Voraussetzung
- Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Kirche (www.oekumene-ack.de)
- Ende der Bewerbungsfrist
- 06. Juni 2025
Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Oldenburg sucht für das Zentrum Christuskirche in Oldenburg-Bürgerfelde, zum 01. Juli oder 01. August 2025 befristet bis 30.04.2029 als Vertretung für die Dauer der Amtszeit in der Gemeinsamen Mitarbeitendenvertretung des Stelleninhabers
eine*n Küster*in (m/w/d)
zur Vertretung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 33,00 Wochenstunden.
Aufgabenbeschreibung
Zum Aufgabenfeld gehört:
- Begleitung der sonntäglichen und evtl. werktäglichen Gottesdienste
- Vorbereitung/Begleitung von kirchlichen Veranstaltungen
- Reinigung des Gemeindehauses und der Kirche
- sowie Gartenarbeiten/ Winterdienst an der Kirche und am Gemeindehaus, Harlinger Str. 16.
Voraussetzungen
Wir freuen uns, wenn Sie
- eigenverantwortlich arbeiten
- offen für das bestehende Team aus Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen sind
- eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können (eine handwerkliche Qualifikation wäre wünschenswert) und handwerkliche Fähigkeiten besitzen.
Die Tätigkeit als Küster*in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.
Wir bieten
- Die Eingruppierung erfolgt, je nach Qualifikation in der Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L mit allen üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes i.V. mit den entsprechenden Bestimmungen der Dienstvertragsordnung (DienstVO) der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
- betriebliche Gesundheitsförderung - Hansefit
- Die wöchentliche Arbeitszeit ist flexibel mit dem Arbeitgeber verhandelbar und umfasst je nach Umfang der Tätigkeiten (Reinigungsarbeiten, Außenanlagen) maximal 33,00 Wochenstunden. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle aufzuteilen.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden besonders begrüßt. Die Ev.-luth. Kirche strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Gleichstellungsgesetzes der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg abzubauen. Eine Änderung der Aufgabenverteilung behalten wir uns vor.