Luthers Kleiner Katechismus

Vorwort

Martin Luther schrieb seinen Kleinen und seinen Großen Katechismus 1529 unter dem Eindruck der ersten Visitationen (kirchlichen Prüfbesuchen) in vielen Gemeinden Sachsens. Dabei war zutage getreten, dass häufig grundlegende Kenntnisse zu Inhalt und Bedeutung der wichtigsten Texte und Vollzüge der Kirche bei den Kirchenmitgliedern und vielen Mitarbeitenden fehlten.

Während der Kleine Katechismus ein einfach geschriebenes Grundlehrbuch in Frage- und Antwortform war, richtete sich der Große Katechismus an „Multiplikatoren“ (damals in der Regel Männer), vor allem an die „Hausväter“, die ihren Familien und Beschäftigten den Kleinen Katechismus beibringen und erklären sollten.

Behandelt werden in beiden Katechismen die sog. „Hauptstücke“: Zehn Gebote, Glaubensbekenntnis, Vaterunser, die beiden Sakramente Taufe und Abendmahl sowie die Beichte; häufig wurde noch Martin Luthers Erläuterung der Trauung („Traubüchlein“) angehängt.

Beide Katechismen wurden jahrhundertelang häufig nachgedruckt. Sie waren Vorbild zahlloser weiterer Katechismen, die die grundlegenden Lehren des christlichen Glaubens verständlich und meistens in Frage-Antwort-Form (so der Kleine Katechismus) zusammenfassen wollten. Beide Katechismen wurden in die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirchen aufgenommen (Konkordienbuch 1580) und erhielten so Bekenntnisrang.

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