Abtreibung: EKD reagiert auf Gesetzentwurf

Evangelische und Katholische Kirche gemeinsam gegen Abschaffung des Paragraphen 219 a

Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat auf die geplante Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen reagiert. Die EKD begrüßte die vorgeschlagene Lösung. Sie trage dem Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung und sichere das Informationsbedürfnis Betroffener, sagte ein Sprecher. Außerdem schütze der Gesetzentwurf vor mutwilliger Kriminalisierung.

Nach dem Gesetzentwurf der großen Koalition sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, führen, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden soll. Der Gesetzentwurf soll am 6. Februar im Kabinett beraten werden.

Breites Angebot an Beratungsstellen

Die EKD teilte mit, man fördere und unterstütze die verpflichtende Beratung mit einem breiten Angebot an Beratungsstellen, in denen ohnehin alle Betroffenen umfassend über alle Fragen des Schwangerschaftsabbruchs informiert würden.

Seit dem Jahr 1995 gilt die sogenannte Beratungsregelung für einen Schwangerschaftsabbruch, nach der eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt ist, wenn die Schwangere vorher eine Beratung in Anspruch genommen hat. Kirchliche Wohlfahrtsträger wie Diakonie und Caritas bieten die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung an. In der aktuellen Debatte hatten sich die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche gemeinsam gegen eine Abschaffung des Paragraphen 219 a ausgesprochen.

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