Altbischof Huber: Organspende-Gesetz nicht ändern

München/Berlin (epd). Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, hat sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Regelungen zur Organspende beizubehalten. Die Bereitschaft zur freiwilligen Spende dürfe nicht durch eine Pflicht abgelöst werden, die eigenen Organe zur Verfügung zu stellen, schreibt der Berliner Altbischof in einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe).

Huber verwies auf die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, die in Deutschland gilt. Danach dürfen nach dem Hirntod eines Patienten Organe nur entnommen werden, wenn der Gestorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder seine Angehörigen gemäß seines mutmaßlichen Willens zustimmen. Das Prinzip der Zustimmung werde damit bereits sehr extensiv ausgelegt, schreibt Huber.

Die Verankerung der Organspende in der Selbstbestimmung werde dagegen aufgelöst, wenn diese Regelung durch eine Widerspruchslösung ersetzt werde. In neun EU-Ländern gilt diese Regelung, nach der Organe nur dann nicht entnommen dürfen, wenn zu Lebzeiten widersprochen wurde.

Huber unterstützte einen Vorschlag von Union, SPD und Grünen für eine "Entscheidungslösung". Dabei soll jeder erwachsene Bürger einmal aufgefordert werden, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Das kann etwa beim Erwerb des Führerscheins passieren oder generell bei Vollendung des 18. Lebensjahrs. Über einen Gesetzentwurf berät derzeit der Bundestag. Im Juni wird es dazu Experten-Anhörungen im Gesundheitsausschuss geben.

"Rechtlich erzwingbar ist eine solche Entscheidung indessen nicht", betonte Huber. Aber bei entsprechenden Anlässen könne zu dieser Entscheidung ermutigt werden. Die Beschäftigung mit dem Thema müsse in Deutschland zum Normalfall werden. Für einen weiteren Anstieg der Zahl der Organspenden sollte sich eine breite gesellschaftliche Bewegung einsetzen, "statt auch in diesem Fall auf eine gesetzliche Veränderung zu bauen", so der evangelische Theologe.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten in der Bundesrepublik derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Schätzungsweise 1.000 Patienten sterben jedes Jahr, weil kein geeignetes Organ zur Verfügung steht. Rund 17 Prozent der Bürger haben einen Organspendeausweis.

24. Mai 2011