Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), nationaler Bereich: Aufruf für die Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht

Thema: Soziales Engagement

Im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), nationaler Bereich, wurde die Ausschreibung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht. Neu ist in der aktuellen Förderperiode im Vergleich zu vorhergehenden Förderungen im nationalen Bereich unter anderem, dass ab der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen die Antragstellung laufend möglich ist.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Arbeit mit Drittstaatsangehörigen bzw. Geflüchteten tätig sind.

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) dient der Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er fördert ebenfalls Maßnahmen, die die Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme und gegebenenfalls Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben. Der AMIF wird teils auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, teils auf transnationaler Ebene durch die Europäische Kommission verwaltet. Der aktuelle Aufruf bezieht sich auf den nationalen Bereich des AMIF.

Gefördert werden Projekte, die zu einem der folgenden vier spezifischen Ziele beitragen:

Spezifisches Ziel 1: Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension (insg. 73.899.832,89 € für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024[1])

Es sollen folgende Durchführungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Stärkung der Kapazitäten des Asylsystems in den Bereichen Infrastruktur und Dienstleistungen, auch auf lokaler und regionaler Ebene
  • Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Besitzstands der Union und der Prioritäten im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
  • Identifizierung, Aufnahme und Betreuung schutzbedürftiger Personen, einschließlich minderjähriger Migrierender
  • Stärkung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft mit Drittländern zum Zwecke der Migrationssteuerung, unter anderem durch den Ausbau ihrer Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes von Personen, die internationalen Schutz benötigen, im Rahmen von weltweiten Kooperationsbemühungen
  • Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung für einen oder mehrere Mitgliedstaaten, auch in Zusammenarbeit mit der EUAA

Spezifisches Ziel 2: Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Beitrag zu und Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen (insg. 280.100.422,34 € für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024)

Es sollen folgende Durchführungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Ausbau und Durchführung von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland / Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung der regulären Einreise in die Union
  • Förderung der legalen Migration sowie der Umsetzung des Unionsrechts im Bereich der legalen Migration – einschließlich Familienzusammenführung
  • Erstintegration – Unterstützung bei der Aufnahme in die Aufnahmegesellschaft
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe (Chancengleichheit) von Drittstaatsangehörigen und Austausch mit der Aufnahmegesellschaft
  • Gestaltung und Verbesserung der Organisationsstruktur (Zusammenarbeit und Vernetzung) auf kommunaler Ebene im Bereich Integration

Spezifisches Ziel 3: Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern (insg. 126.428.662,58 € für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024)

Es sollen folgende Durchführungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Weiterentwicklung der unterstützten freiwilligen Rückkehr und der Reintegration
  • Vulnerable Personen sowie unbegleitete Minderjährige
  • Unterstützung eines integrierten und koordinierten Rückkehrmanagements auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten, für die Entwicklung von Kapazitäten für eine wirksame, würdevolle und dauerhafte Rückkehr und die Verringerung der Anreize für irreguläre Migration
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten und ihrer Kapazitäten im Bereich der Rückübernahme und nachhaltigen Rückkehr / Bekämpfung irregulärer Migration

Spezifisches Ziel 4: Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit (insg. 18.474.958,22 € für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024)

Es sollen folgende Durchführungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit von Migrationsbewegungen betroffenen Mitgliedstaaten, Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern, unter anderem durch Neuansiedlung in der Union
  • Unterstützung der Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, von einem Mitgliedstaat in einen anderen

 

Antragsberechtigt sind öffentliche und privatrechtliche Einrichtungen sowie Personengesellschaften und internationale Organisationen. Die Antragstellung durch Konsortien aus mehreren Trägern ist gewünscht.

Ein Projekt kann maximal 36 Monate dauern. Die Mindestfördersumme beträgt 100.000 € für jedes Projektjahr. Die Mindestfördersumme in Höhe von 100.000 € gilt damit auch für Projekte mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Bei einer Projektlaufzeit von über einem Jahr erhöht sich die Fördersumme um 1/365 der Mindestfördersumme von 100.000 € für jeden weiteren Tag. Die Kofinanzierungsrate aus Programmmitteln beträgt mindestens 75% der projektbezogenen Kosten.

Anträge können derzeit noch sowohl digital als auch in Papierform bei der AMIF-Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Nutzung des IT-Systems „ITSI“ verpflichtend. Die Antragstellung ist laufend möglich, ein Antrag soll jedoch mindestens sechs und maximal 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. Anträge für die AMIF-Förderperiode 2021 bis 2027 können bis spätestens 30.06.2027 gestellt werden.

Nähere Informationen zu Förderbedingungen und förderfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte unbedingt den Ausschreibungsdokumenten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter folgender Adresse: https://ekd.be/amif-national-2021-2027

 

[1] Dieser Betrag steht zunächst indikativ für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 zur Verfügung. Vorbehaltlich der Mittelausschöpfung kann der Finanzrahmen für diesen Zeitraum bereits vor dem 31.12.2024 angepasst werden. Zum 01.01.2025 wird der Finanzrahmen des Förderaufrufes entsprechend der verfügbaren Restmittel aktualisiert. Gleiches gilt für die genannten Beträge unter den spezifischen Zielen 2-4.