
Begleitung am Lebensende
Sterben in Würde
Die evangelische Kirche tritt ein für ein Verständnis des Lebens, das seine Würde auch angesichts starker Einschränkungen und Leiden nicht verliert.
Der Rat der EKD hat sich deshalb für ein umfassendes Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Stattdessen sollte die palliativmedizinische Versorgung verbessert, die ambulante und stationäre Hospizarbeit ausgebaut und die Seelsorge an Schwerkranken und Sterbenden verstärkt werden, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Was genau versteht man unter Sterbehilfe? Was ist erlaubt?
Ihre Cookie-Einstellungen verbieten das Laden dieses Videos