Kirchen und Politik bekennen Schuld für Unrecht an Heimkindern

Bischof Dröge bat in Namen der evangelischen Kirche und der Diakonie die Betroffenen für das erlittene Leid und Unrecht um Verzeihung

Berlin (epd). Bund, Länder und Kirchen haben sich erneut zu ihrer Verantwortung für begangenes Unrecht an Kindern und Jugendlichen in ost- und westdeutschen Heimen bekannt. „Staat und Gesellschaft haben versagt in Ost und West“, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) am 13. Mai bei einer Veranstaltung der Stiftung Anerkennung und Hilfe in Berlin. Zu lange seien den Betroffenen „die elementaren Prinzipien unseres Rechtsstaats verwehrt“ und das Unrecht verschwiegen oder bagatellisiert worden. Der Minister mahnte eine rasche Aufarbeitung an.

Stiftung entschädigt Betroffene

Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, bat in Namen der evangelischen Kirche und der Diakonie die Betroffenen für das erlittene Leid und Unrecht um Verzeihung. „Wir haben damit Schuld auf uns geladen“, sagte Dröge. Auch Berlins katholischer Erzbischof Heiner Koch entschuldigte sich im Namen der Kirche. Auf der Veranstaltung unter dem Motto „Zeit, über das Leid zu sprechen“ schilderten Betroffene ihre persönlichen Erfahrungen in den Heimen. Ein Großteil der Einrichtungen war in kirchlicher Trägerschaft.

Konkret geht es um Hunderttausende Menschen, die in der Bundesrepublik von 1949 bis 1975 beziehungsweise in der DDR bis 1990 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie untergebracht waren. In den Heimen wurde den Kindern und Jugendlichen oft systematisch Leid und Unrecht angetan. Unter anderem wurden an ihnen Medikamententests vorgenommen, oder sie wurden zu Arbeitseinsätzen gezwungen. Viele von ihnen wurden in den Heimen Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch.

Anfang 2017 war von Bund, Ländern und Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet worden. Betroffene können über die Stiftung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Anträge dafür werden noch bis 31. Dezember 2020 angenommen. Vertreter von Bund, Ländern und Kirchen warben dafür, die verlängerte Antragsfrist unter den Betroffenen bekannter zu machen.