Grafik Statistik Evangelische Kirche - Finanzmittel

Herkunft und Verwendung kirchlicher Finanzmittel

Häufige Fragen - FAQs

Von den Kirchengemeinden, über die Landeskirchen bis zur EKD entscheiden gewählte Leitungsgremien mit ehrenamtlicher Beteiligung über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel. So erbringt die evangelische Kirche Leistungen für Kirchenmitglieder aber auch für die gesamte Gesellschaft.

Fragen zu Drittmitteln, Entgelten und anderen kirchlichen Erträgen

  • Wofür erhält die Kirche staatliche Fördermittel und Zuschüsse?

    Dort, wo die Kirche im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gesellschaftliche Aufgaben übernimmt, erhält sie auch öffentliche Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben. Es handelt sich dabei um Leistungen, die in vergleichbaren Fällen alle freien Träger, wie z. B. die Arbeiterwohlfahrt  der Waldorfschulen, erhalten. Wenn der Staat Träger unterstützt, geht es um gemeinsame gesellschaftliche Interessen. Dabei gilt: Viele soziale Dienstleistungen können wesentlich durch das finanzielle und personelle Engagement der Kirche realisiert werden. Das entlastet den Staat nicht unerheblich und stellt eine beachtliche Leistung für die Gesamtgesellschaft dar. Aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden) werden diese Dienste mitfinanziert. Deshalb profitiert der Staat von der Kirche und ihren Mitgliedern.

    Im Bereich der Kindertagesstätten und anderer Bildungseinrichtungen machen die evangelischen Einrichtungen einen erheblichen Anteil aus. Bei der Kinderbetreuung sieht die Gesetzgebung der Länder und Kommunen inzwischen verstärkt eine Beitragsfreiheit vor. In diesen Fällen werden Elternbeiträge durch öffentliche Mittel ersetzt.

    Insgesamt haben Fördermittel und Zuschüsse einen Anteil von 26,2 Prozent an den Gesamterträgen der evangelischen Kirche.

  • Was bedeuten eigentlich „Staatsleistungen“?

    Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, aus deren Erträgen sie sich zuvor finanzieren konnten – zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts.

    Für die seither fehlenden Gelder erhalten die Kirchen Entschädigungszahlungen. Die Regelungen dazu stammen aus der vorkonstitutionellen Zeit der Weimarer Reichsverfassung (1919) und wurden auch durch Verträge zwischen Staat und Kirche seit den 1950er Jahren fortgeschrieben. Die Staatsleistungen sind auch nicht rechtlich hinfällig, weil die Gründe dafür so lange zurückliegen. Sollte der Staat dem Auftrag des Grundgesetzes folgen wollen, die Leistungen an die evangelische Kirche abzulösen, würde die evangelische Kirche das begrüßen. Dann müsste allerdings, wie im Grundgesetz vorgesehen, eine angemessene Abschlusszahlung vereinbart werden.

    Bei jährlichen Einnahmen der evangelischen Kirche von rund 12,3 Mrd. Euro im Jahr 2014 machten die Staatsleistungen ganze 2,2 Prozent aus. Für 2022 lag der Betrag der Staatsleistungen bei etwa 350 Mio. Euro.

  • Welche Ertragsarten gibt es noch?

    Ein weiterer Teil der Erträge sind leistungsbezogene Erträge, z. B. Entgelte oder Beiträge für kirchliche bzw. allgemeingesellschaftliche Leistungen wie von Kindertagesstätten oder Schulen (8,2 Prozent). 

    Weitere 7,2 Prozent der Gesamterträge stammen aus dem kirchlichen  Vermögen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Miet- und Pacht- oder Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,0 Prozent, die aus anderen eigenen Erträgen zufließen, beispielsweise aus Veräußerungserlösen.

    Rechnerisch bleiben schließlich noch 5,2 Prozent der Gesamterträge als sonstige Mittelherkünfte. Sie beinhalten z. B. Entnahmen aus Rücklagen.

  • Was bedeuten die Ebenen Kirchengemeinden – Kirchenkreise – Landeskirchen – EKD?

    Evangelische Kirche ist „Kirche zum Mitmachen“. Hier werden alle gebraucht. Das spiegelt sich auf allen Ebenen von Kirchengemeinden über Kirchenkreise und Landeskirchen bis hin zu den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen wider. Die Ebenen haben verschiedene Aufgaben, die gemeinsam das gesamte Spektrum kirchlicher Arbeit abbilden. In etwa 13.000 Kirchengemeinden wird Glaube gelebt und sichtbar. Über den Sonntagsgottesdienst hinaus sind sie Treffpunkt im Alltag und Ausgangspunkt vielfältiger Aktivitäten und persönlichen Engagements für unsere Gesellschaft. Das ist die Basis der evangelischen Kirche. 

    Kirchenkreise (teilweise auch Dekanate genannt) sind regionale Zusammenschlüsse mehrerer Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise nehmen zum einen Verwaltungsaufgaben für ihre Kirchengemeinden wahr. Zum anderen ist bei ihnen die geistliche Leitung für ihr Gebiet angesiedelt. Auch andere übergemeindliche Aufgaben werden von ihnen wahrgenommen, wie z. B. Kreisjugenddienste, aber auch die seelsorgerliche Betreuung von Krankenhäusern etc. Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise wiederum gehören zu 20 verschiedenen Landeskirchen. Bis auf die Evangelisch-reformierte Kirche, die im Gegensatz zu den übrigen Landeskirchen ihre Kirchengemeinden in mehreren Regionen hat, sind alle sogenannte Territorialkirchen. Ihre Grenzen sind historisch entstanden und weichen zum Teil erheblich von den Grenzen der Bundesländer ab. 

    Die Aufgabe der Landeskirchen besteht darin, die Kirchengemeinden bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen und übergreifende Tätigkeiten wahrzunehmen. Geleitet wird jede Landeskirche von ihrer Synode, durch sie gewählten Theologinnen und Theologen (meist mit der Amtsbezeichnung Bischof/Bischöfin), Landeskirchenämtern (bzw. Oberkirchenräten, Konsistorien) und weiteren Leitungsgremien. Synoden bestehen aus haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und treffen für die Landeskirche Entscheidungen zu allen Gebieten kirchlichen Lebens. Die Landeskirchen sind somit verantwortlich für Regelungen und Gesetze ihrer Einrichtungen, den Bereich kirchlicher Ausbildung sowie die zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei tragen sie die Verantwortung für die Kirchengebäude, die Verteilung der finanziellen Mittel an die verschiedenen Einrichtungen und sind gleichzeitig Dienstgeber für kirchliche Beamte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer. 

    Die EKD unterstützt die Landeskirchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und nimmt gesamtkirchliche Aufgaben wahr. Sie fördert Aktivitäten, die für die gesamte evangelische Kirche wichtig sind, wie z. B. Diakonie, Mission, Bildung und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Und die EKD nimmt auf Grundlage des Evangeliums öffentlich Stellung zu den gesellschaftlichen Debatten der Gegenwart.

  • Wofür gibt die Kirche ihr Geld aus?

    Der Dienst der Kirche ist Dienst am Menschen, der einen großen Einsatz an haupt- und ehrenamtlicher Arbeitskraft erfordert. So entfallen etwa zwei Drittel der Aufwände auf die personalkostenintensiven kirchlichen Arbeitsfelder vor Ort. Es folgen die Kosten für Leitung und Verwaltung. Diese sind mit 9,1 Prozent an den Gesamtaufwänden im bundesweiten Vergleich zu anderen großen mitgliedsorientierten Organisationen relativ gering. Zu den Kernaufgaben der Kirchen gehören zweifellos auch die Pflege und Unterhaltung der zahlreichen Kirchengebäude. Dafür wendet die evangelische Kirche jährlich 1,2 Mrd. Euro auf. Insgesamt fließen so knapp 12,3 Mrd. Euro in die Arbeit der Kirche.

  • Was gehört zu den kirchlichen Arbeitsfeldern vor Ort?

    Hier sind besonders die vielfältigen Aufgaben der Kirchengemeinden zu nennen. Die dazugehörigen finanziellen Aufwände stehen für die Kosten der allgemeinen Gemeindearbeit. Das sind zum Beispiel Gottesdienste, Personalkosten für Pfarrer*innen, Aufwände für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und für andere zielgruppenbezogene Arbeit, die Finanzierung der Kirchenmusik aber auch Öffentlichkeitsarbeit, wie zum Beispiel Gemeindebriefe. In Summe sind das 3,8 Mrd. Euro. Sichtbar wird die evangelische Kirche vor Ort auch durch ihren Einsatz für lebenslanges Lernen auf allen Ebenen – vom Kleinkind bis zum Erwachsenen im hohen Alter.

    Als eine der größten Bildungsanbieterinnen übernimmt sie in der Gesellschaft und in ihren Kirchengemeinden Bildungsverantwortung als Trägerin von Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Akademien und Tagungsstättenund und bei Angeboten der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendbildungsarbeit. Zudem begleitet sie den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und setzt sich für die Religionslehrerfortbildung ein. Für Kindertagesstätten und Bildungsarbeit werden 3,6 Mrd. Euro aufgewendet, wobei die Kindertagesstätten grundsätzlich mischfinanziert sind. Das heißt, an ihrer Finanzierung beteiligen sich Bund, Länder, Kommunen und die Eltern selbst mit den Elternbeiträgen. Aber auch die Kirchen tragen einen Teil zur Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten bei. Die evangelische Kirche wird auch durch die gemeindediakonische Arbeit vor Ort sichtbar. Die finanziellen Aufwände hierzu stehen in den Rubriken Unterstützung diakonischer Arbeit, Ökumene, Weltmission und Entwicklungshilfe. Hierfür werden 0,6 Mrd. Euro aufgewendet.

  • Wie wird die Arbeit der Kirche finanziert?

    Die Arbeit der Kirche wird hauptsächlich durch ihre Mitglieder getragen. So ist im Jahr 2014 die Kirchensteuer einschließlich der steuerverwandten Mittel wie Gemeindebeiträgen und Kirchgeld mit 5,3 Mrd. Euro die wichtigste Ertragsquelle und das Fundament aller Finanzierungen. Außerdem erhält die Kirche direkt von ihren Mitgliedern 344 Mio. Euro Spenden und Kollekten. Weitere Mittel kommen über Drittmittel, Entgelte und andere kirchliche Erträge in die kirchlichen Haushalte. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen im Finanzstatistikjahr 2014 12,3 Mrd. Euro. Für 2022 lag der Betrag der Kirchensteuer bei 6,2 Mrd. Euro.

Fragen zu Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Bildungsarbeit

  • Was machen eigentlich Kirchengemeinden? Und was kostet das?

    Die von den Kirchengemeinden wahrgenommenen Aufgaben sind sehr vielfältig. Die Gottesdienste – jeden Sonntag mit rund 314.000 Feiernden – sind natürlich ein sehr wesentlicher Teil des Gemeindelebens. In Gottesdiensten oder Andachten finden in der Regel auch die sogenannten Amtshandlungen einen passenden Rahmen. So haben die Gemeindemitglieder die Möglichkeit, Stationen ihres Lebens – Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen – miteinander zu feiern. Die Gemeinschaft ist ebenfalls eine wichtige Basis für eine Vielzahl von regelmäßigen Kreisen und Veranstaltungen, die Menschen in die Gemeindehäuser und Kirchen ziehen. Etwa 930.000 besuchen regelmäßig einen der gut 92.000 Kreise, die deutschlandweit von den Kirchengemeinden angeboten werden. Besonders beliebt sind das gemeinsame Singen und Musizieren in den Kirchen- und Posaunenchören, ebenso die geselligen Seniorenclubs und Frauentreffen. Viele Gemeinden laden auch zu Bibelkreisen oder theologischen Gesprächsgruppen ein. Neben den ständigen Kreisen stehen zahlreiche offene Veranstaltungen und Seminare im Terminkalender der Kirchengemeinden. Chor-, Bläser- oder Orgelkonzerte werden besonders häufig angeboten und finden ihr Publikum: Jährlich rund 33.000 Musikveranstaltungen locken 1,9 Millionen Menschen außerhalb der Gottesdienste in die Kirchen. Auf reges Interesse stoßen auch Veranstaltungen zu theologischen Fragen und Bibelwochen. Großen Anklang finden ebenso die Gruppen für Kinder und Jugendliche: Regelmäßig kommen etwa 182.000 zu den Treffen des Nachwuchses der Gemeinden. Sehr erfolgreich sind außerdem die Kinderbibelwochen, bei denen alle den Glauben kreativ und spielerisch kennenlernen – fast 74.000 kleine Gäste sind dabei. Etwa doppelt so viele junge Menschen nehmen an thematischen Kinder- und Jugendprojekten, Aktionstagen und schulbezogenen kirchlichen Angeboten teil. Der finanzielle Aufwand für die beschriebenen Bereiche Seelsorge, Verkündigung und allgemeine Gemeindearbeit liegt bei insgesamt 3,8 Milliarden Euro.

  • Wie werden evangelische Kindertagesstätten finanziert?

    Die Kindertagesstätten sind grundsätzlich mischfinanziert. An der Finanzierung beteiligen sich Bund, Länder, Kommunen und die Eltern selbst mit den Elternbeiträgen. Aber auch die Kirchen tragen einen Teil zur Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten bei. Je nach Bundesland variiert die Finanzierungsform und kann sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sein. Seit Bund, Länder und Kommunen gesetzlich vorsehen, die Angebote für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder auszubauen, ist auch die Zahl der evangelischen Kindertagesstätten und der angebotenen Betreuungsplätze gestiegen. 2014 lag der Betrag, den die evangelischen Kirchen für die Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten ausgegeben haben, bei 3,0 Mrd. Euro. Davon waren 155 Mio. Euro zur Unterhaltung und Pflege der Gebäude der Kindertagesstätten bestimmt. An Elternbeiträgen haben die Kirchen 481 Mio. Euro erhalten, während die öffentlichen Kassen 2,2 Mrd. Euro im Sinne des Subsidiaritätsprinzips erstattet haben. Der kirchliche rein finanzielle Eigenanteil liegt damit bei durchschnittlich 10 Prozent der Kosten, also 302 Mio. Euro. Für jede der etwa 6.500 Kindertagesstätten in Trägerschaft kirchlicher Körperschaften werden im Jahr damit rechnerisch 46.000 Euro aus kirchlichen Mitteln getragen. Dieses entspricht bei heutigen Durchschnittsgehältern von Erzieherinnen und Erziehern im Kindergarten etwa 1,4 Vollzeitstellen.

  • Was ist an evangelischen Kindertagesstätten eigentlich „evangelisch“?

    Die Idee der Nächstenliebe und des christlichen Glaubens als Teil unserer Kultur zu vermitteln, ist den evangelischen Kindertagesstätten neben dem persönlichen und finanziellen Engagement ein ganz besonderes Anliegen. Eine liebevolle, zugewandte Betreuung, Toleranz und ein verlässlicher Rahmen machen die evangelischen Kindertagesstätten attraktiv – und zwar nicht nur für evangelische Familien. Regelmäßig besuchen auch konfessionslose Kinder und Kinder anderer Glaubensrichtungen diese Einrichtungen. Dabei ist der Anteil der inklusiv in die Regelgruppen integrierten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in evangelischen Kindertagesstätten besonders hoch.

  • Evangelische Kindertagesstätten – ein Angebot für alle?

    Evangelische Kindertagesstätten gehören zu den Einrichtungen und Diensten der evangelischen Kirche, die Angebote für alle Bürger machen. So kommen das Tun und die Erträge der Kirche der gesamten Gesellschaft zugute. Dabei ist die evangelische Kirche einer der größten Träger von Kindertagesstätten in Deutschland. Sie nimmt für den Staat gesellschaftliche Aufgaben wahr und erhält dafür Zuwendungen aus öffentlichen Kassen wie jeder andere freie Träger auch. Insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur unterhält die evangelische Kirche zahlreiche Einrichtungen. Nicht selten zählen diese zu den begehrtesten der jeweiligen Region.

  • Was hat Bildungsarbeit mit evangelischer Kirche zu tun?

    Die evangelische Kirche übernimmt in der Gesellschaft und in ihren Kirchengemeinden Bildungsverantwortung als Trägerin von Schulen, Hochschulen, Akademien und Tagungsstätten sowie von Angeboten der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendbildungsarbeit. Sie begleitet den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und setzt sich für die Religionslehrerfortbildung ein. Dabei bedeutet „evangelisch bilden“, dass der einzelne Mensch um Gottes willen im Mittelpunkt steht. Es geht darum, Menschen in jedem Lebensalter im Horizont der christlichen Tradition und neuester Erkenntnisse zu fördern. Daher ist evangelische Bildungsarbeit weltoffen positioniert und immer gesprächsbereit. Finanziell hatte die Bildungsarbeit 2014 ein Volumen von 746 Mio. Euro.

Frage zu Gebäuden und Predigtstätten

  • Was ist nötig, damit Kirchen und andere Gebäude der evangelischen Kirche genutzt werden können?

    Für ihre vielfältige Arbeit benötigt die evangelische Kirche eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude. Mehr als 74.000 Kindergärten, Pfarrhäuser, Kirchen, Kapellen und andere Gebäude stehen dafür zur Verfügung. Erhaltung, Sanierung und Betrieb beanspruchen erhebliche Aufmerksamkeit. Von den rund 20.000 Kirchen und Kapellen stehen fast 17.000 unter Denkmalschutz. Der Aufwand für deren Unterhalt ist beträchtlich. Gerade in den östlichen Landeskirchen gibt es bei einem besonders reichen Bestand an sanierungsbedürftigen Baudenkmälern große Anstrengungen um deren Erhalt. Der Wert dieser Gebäude ist nicht bezifferbar: Einerseits wird im kirchlichen Bereich überwiegend nicht bilanziert, andererseits haben Kirchengebäude in der Regel keinen realen Handelswert, verursachen aber hohe Kosten. Für die Unterhaltung, den Betrieb und die Bildung von Rücklagen für die künftige Substanzerhaltung wurden im Jahr 2014 insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro verwendet.

Fragen zu Haupt- und Ehrenamt

  • Wer bildet das bunte Team „Kirche“?

    Jugendmitarbeiter*innen, Küster*innen, Kirchenmusiker*innen, Bürokräfte, das Personal von Kindertagesstätten und andere Berufsgruppen: Gemeinsam mit den Pfarrer*innen bilden sie in den Kirchengemeinden ein buntes Team. Zentrale Aufgaben sind meist in überörtlichen kirchlichen Verwaltungsstellen (z. B. Kreiskirchenämtern, Landeskirchenämtern) zusammengefasst. Schließlich gibt es noch gut 5.800 Theolog*innen, die ein Funktionspfarramt (z. T. zusätzlich zum Gemeindepfarramt) im Schuldienst, in der Krankenhaus- oder Anstaltsseelsorge, in den verschiedenen Ämtern der Gliedkirchen oder an anderen Stellen außerhalb der Gemeinden versehen. Engagierte Menschen arbeiten so für viele andere Menschen.

  • Was kostet das kirchliche Personal?

    Kirche wird durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmbar. Dieses führt zu einem hohen Personalkostenanteil von 62 Prozent am Finanzvolumen. Im Jahr 2014 sind für etwa 21.000 Pfarrerinnen und Pfarrer und für weitere 209.000 Mitarbeitende, die weitestgehend in den Kirchengemeinden tätig sind, 7,6 Mrd. Euro Personalkosten entstanden. In diesen Kosten sind auch Rückstellungen für Renten- und Ruhegehälter sowie direkt von den Kirchen geleistete Ruhegehaltszahlungen an bereits Pensionierte, Beihilfen und Unterstützungen in Höhe von 482 Mio. Euro enthalten. Kostensteigerungen z. B. durch Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst stehen nicht zwingend entsprechend steigende Erträge aus Kirchensteuern gegenüber. Da allein als Folge der demografischen Entwicklung die Zahl der kirchensteuerzahlenden Kirchenmitglieder mittel- bis langfristig deutlich sinken wird, muss die Planung von Personal und dessen Finanzierung sehr vorausschauend erfolgen. Nur so ist es möglich, der Verantwortung gerecht zu werden und kirchliches Personal auch langfristig zu binden.

  • Welche Bedeutung haben Ehrenamtliche in der Kirche?

    Die Kirche lebt von Mitwirkung. So beteiligen sich 935.000 Ehrenamtliche in allen Bereichen des kirchlichen Lebens. Auf jede hauptamtliche Arbeitskraft kommen für die verfasste Kirche etwa vier Freiwillige, die ein breites Spektrum an ehrenamtlichen Tätigkeiten ausfüllen. Hierzu gehören die Gemeindeleitung über die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand oder Ältestenkreis, Besuchsdienste, die Redaktion des Gemeindeblattes, die Betreuung der Gruppen und Kreise sowie die Mitgestaltung von Freizeiten. Die Ehrenamtlichen leisten so eine unverzichtbare Arbeit, die von Umfang und Qualität nicht in Zahlen zu fassen ist. In Zukunft wird ihre Mitarbeit immer wichtiger werden. Die Landeskirchen fördern das ehrenamtliche Engagement von Kirchenmitgliedern u. a. durch spezielle Fort- und Weiterbildungsangebote.

Fragen zu Kirchensteuern, Kollekten und Spenden

  • Warum gibt es überhaupt Kirchensteuern?

    Auch wenn der Name es anders vermuten lässt: Die Kirchensteuer ist der Idee nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde 1919 in der heutigen Form eingeführt und dokumentiert die rechtliche und funktionale Stellung von Kirche und Staat; sie sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche vom Staat. Vorher wurde die Kirche als eine öffentliche Angelegenheit betrachtet und erheblich durch staatliche Gelder finanziert. Gerade weil sich das ändern sollte, gibt es die Kirchensteuer als Beitrag, den die Mitglieder aufbringen. Das Recht, Kirchensteuer nach Maßgabe der Kirchensteuergesetze der Länder zu erheben, steht allen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, offen.

  • Wie hoch ist meine Kirchensteuer?

    Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent). Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Im Jahr 2014 waren das 165 Mio. Euro. Der Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter wird also von der Kirche bezahlt und ist kein Geschenk.

    Im Durchschnitt lag im Jahr 2014 die gezahlte Kirchensteuer je Kirchenmitglied bei 220 Euro. Es gilt durch die prozentuale Koppelung an die Lohn- und Einkommensteuer hierbei das Prinzip „Wer viel verdient, gibt mehr. Wer wenig verdient, braucht nur einen geringeren Beitrag zu leisten“. So kommt es, dass nicht alle Kirchenmitglieder tatsächlich mit Kirchensteuer belastet sind; nur wer Einkommensteuer zahlt, zahlt auch Kirchensteuer. Das waren im Jahr 2021 50% der Kirchenmitglieder. Dabei kann die gezahlte Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung außerdem noch steuermindernd als Sonderausgabe (§ 10 Absatz 1 Nr. 4 EStG) abgezogen werden. Damit reduziert sich die tatsächliche Belastung durch die Kirchensteuer.

  • Und was ist, wenn mein Ehepartner nicht der gleichen Kirche angehört?

    Nur Personen, die Mitglied einer steuererhebenden Kirche sind, entrichten – sofern sie Einkommensteuer zahlen – Kirchensteuer. Dieses gilt auch für den Fall, in dem ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche angehört und der andere nicht (sogenannte glaubensverschiedene Ehe). Für den Fall, dass der kirchenangehörige Ehepartner über kein eigenes oder ein im Vergleich zum anderen Ehepartner geringeres Einkommen verfügt, wird die Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgeldes“ erhoben. Dieses richtet sich nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen der Ehepartner. Es wird damit berücksichtigt, dass auch der kirchenangehörige Ehepartner über eine Finanzkraft verfügt, mit der dieser zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit beiträgt.

  • Ich bin verheiratet und mein Ehegatte und ich bekommen ungefähr 1.000 Euro im Jahr an Zinsen. Wie viel Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer muss ich denn nun bezahlen?

    In diesem Fall: gar keine. Nur wenn Sie als Kirchenmitglied Zinsen und Dividenden erzielen, die über den Steuerfreibetrag hinaus gehen, fällt für die darüber hinausgehenden Erträge Kapitalertragsteuer und damit auch Kirchensteuer an. Als Alleinstehende*r können Sie Ihren Banken Freistellungsaufträge von insgesamt bis zu 1.000 Euro erteilen, als Ehegatten bis zu 2.000 Euro.

  • Und wenn jemand richtig viel auf der hohen Kante hat und – sagen wir – 10.000 Euro Zinsen im Jahr kassiert? Was muss der an Kirchensteuer bezahlen?

    Auf die 10.000 Euro zahlt er 2.444 Euro Einkommensteuer und dazu noch gut 220 Euro Kirchensteuer. Dieser Betrag ist angesichts des dahinter stehenden Vermögens durchaus moderat.

  • Was wird denn da jetzt genau seit 2015 anders geregelt?

    Es geht darum, das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer für alle Beteiligten zu vereinfachen. Schon seit 2009 wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle ihrer Entstehung, also von den Banken einbehalten und an die staatlichen Finanzbehörden weitergeleitet. Für die Kirchensteuer war das nur möglich, wenn der Steuerpflichtige seine Religionszugehörigkeit der Bank ausdrücklich mitgeteilt hatte. Sonst war er verpflichtet, diese Angaben auf jeden Fall in seiner Steuererklärung zu machen. Nun rufen die Geldinstitute das so genannte „Religionsmerkmal“ automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie erhalten die Angaben verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer und können damit die Kirchensteuer über die Finanzbehörden gleich an die richtige Religionsgemeinschaft (z. B. eine evangelische Landeskirche) weiterleiten.

    Faltblatt Kapitalerträge und Kirchensteuer

  • Wissen die Bankmitarbeiter also nun künftig, ob ich evangelisch oder katholisch bin?

    Nein, für die Bankmitarbeiter ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Banken erhalten das so genannte „Religionsmerkmal“ unter Beachtung der hohen Anforderungen des Datenschutzes verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer. Die Weiterverarbeitung dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung.

  • Datenschutz hin oder her – mir ist das nicht geheuer, dass der Staat meine Religionszugehörigkeit den Banken mitteilt. Kann ich mich dagegen wehren?

    Ja, Sie können der Weitergabe widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dazu gibt es ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (www.formulare-bfinv.de Formularcenter, Formulare A-Z). Das Formular muss für alle Kontoverbindungen nur einmal ausgefüllt werden. Die Bank erhält dann einen neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie dann in Ihrer Steuererklärung im Folgejahr die erforderlichen Angaben nachholen.

  • Was ist eine Kollekte? Welche Kollekten und Spenden wurden über die Finanzstatistik 2014 erfasst?

    Die Kollekte ist die Gabe der Besucher im Gottesdienst. Sie hat ihren liturgischen Platz im Gottesdienst und wird in der Regel nach der Predigt eingesammelt. 

    Spenden sind dagegen sogenannte Einzelgaben. Das Sammeln von Spenden durch bewusstes Spendenmarketing wird Fundraising genannt. In der Regel geht es dabei um einen gemeinnützigen und/oder kirchlich bestimmten Zweck. Die verschiedenen Zwecke zeigen die Vielfalt der kirchlichen Aufgaben und sprechen ganz unterschiedliche Menschen an. So setzen sich z. B. auch viele Menschen, die nicht der Kirche angehören, mit einer Spende für die Sanierung ihrer Heimatkirche ein.

    Zu den 344 Mio. Euro Kollekten und Spenden, die in der Finanzstatistik aufgeführt sind, kommen noch weitere Gaben hinzu, die sich nicht beziffern lassen. Wird z. B. eine Kollekte für das Hilfswerk „Brot für die Welt“ im Gottesdienst gesammelt, erscheint ihr Betrag nicht in den Haushalten der über die Finanzstatistik erfassten Einrichtungen. Diese Gaben werden direkt an den Adressaten – also im Beispiel an „Brot für die Welt“ – weitergeleitet.

    Ein weiterer Bereich sind nicht erfasste Spenden an selbstständige kirchliche Stiftungen. Da diese Stiftungen rechtlich nicht zu den Einrichtungen gehören, die an der Finanzstatistik teilgenommen haben, können auch ihre Spendeneingänge darin nicht dargestellt werden.

Cover Werte mit Wirkung

Einblicke in die Finanzstatistik der evangelischen Kirche

Stand: Dezember 2017

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