Horizont 2020: Forschungsförderung im Bereich der Wiederherstellung von Biodiversität und von Ökosystemdienstleistungen

Thema: Umwelt

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 stehen derzeit mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich des von der Europäischen Kommission initiierten „Green Deals“ offen, darunter eine Fördermöglichkeit für Erarbeitung von Lösungen im Bereich „Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen“.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die über möglichst große Flächen im Wald, in landwirtschaftlich genutzten Gebieten oder innerhalb von Städten verfügen.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Anwendungspartner“ möglich.

Aktuell ist im Bereich „Biodiversität“ die folgende Ausschreibung geöffnet:

Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (Kennziffer LC-GD-7-1-2020):

In den in diesem Bereich geförderten Projekten soll auf der Grundlage von bisherigen wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen sowie von Ergebnissen aus EU-geförderten Projekten möglichst großflächig aufgezeigt werden, wie die Sanierung von Ökosystemen möglich ist. Dabei sollen Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresgebiete beachtet werden.

Es bedarf dabei eines systemischen Ansatzes, um für den „Green Deal“ gleichzeitig substanzielle Lösungen hinsichtlich Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige Landwirtschaft, Gesundheit und Wohlbefinden bereitzustellen.

Bei der Auswahl von Gebieten sollen diejenigen in den Fokus genommen werden, die ein hohes Potenzial haben, Kohlendioxid aufzufangen und zu speichern und deren Wiederherstellung zur Erreichung eines günstigen Zustandes für Arten und Lebensräume aus den EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinien (inner- und außerhalb des Natura 2000-Netzwerks) beitragen kann. Die Flächen müssen den Projekten zur Verfügung stehen, sie dürfen nicht durch Projektmittel gekauft oder gepachtet werden.

Es wird unter anderem erwartet, dass durch die Projekte ein Beitrag dazu geleistet wird, dass natürliche CO2-Senken erhalten und verstärkt und Treibhausgasemissionen durch die Stärkung der Biodiversität, lokaler Umkehrung der Schäden von Ökosystemen und einer verbesserten Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen reduziert werden. Insgesamt sollen Projekte nachweisen, wie die erarbeiteten Ansätze skalierbar sind und dadurch eine Ökosystemregeneration großräumig möglich ist. Damit sollen die Projekte unter anderem zu den Zielen des Europäischen „Green Deals“ und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der EU beitragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung (siehe Link unten).

An einem Antrag im Programm Horizont 2020 müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Es wäre denkbar, dass sich kirchliche und diakonische Einrichtungen an einem solchen Projekt als „Anwendungspartner“ beteiligen, indem sie ausgewählte Flächen für die Aktivitäten eines Projektkonsortiums zur Verfügung stellen bzw. sich an der Arbeit beteiligen.

Projektpartner im Programm Horizont 2020 können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont 2020 weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Für diesen Aufruf stehen insgesamt 80 Mio. € zur Verfügung, es sollen ca. 4 Projekte mit einem Fördervolumen von 16 bis 25 Mio. € gefördert werden. Die Förderquote für förderfähige Ausgaben liegt für diesen Aufruf für Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen bei 100%, für alle anderen bei 70%.

Die Antragstellung geschieht im Rahmen eines einstufigen Verfahrens elektronisch. Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 26. Januar 2021 um 17.00 Uhr MEZ.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter http://ekd.be/aufruf_biodiversitaet_green_deal_horizont2020