Horizont Europa: Aufrufe zu Forschung und Innovation im Bereich des Kulturerbes, Kulturtourismus und der kulturellen Bildung

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa stehen derzeit mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich der von der Europäischen Kommission initiierten Initiative zu „Forschung und Innovation im Bereich des Kulturerbes und der Kultur- und Kreativwirtschaft“ offen, darunter mehrere Ausschreibungen zu den Themen Kulturerbe, Kulturtourismus und kulturelle Bildung.

Diese Fördermöglichkeiten des Programms Horizont Europa könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Forschungsbereich Kultur/Kulturerbe, im Kulturtourismus oder der kulturellen Bildung tätig sind oder sich mit dem Erhalt des materiellen Kulturerbes auseinandersetzen.

Horizont Europa ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

Aktuell sind in Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft “ die folgenden Ausschreibungen geöffnet:

  1. Fortschrittliche Technologien für die Fernüberwachung von Denkmälern und Artefakten des kulturellen Erbes (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-01)

Ziel dieses Aufrufes soll es sein, neue und innovative Methoden zu entwickeln, um eine Fernüberwachung des Zustandes von Kulturdenkmälern sowie Gebäuden und Artefakten des kulturellen Erbes zu ermöglichen. Dabei geht es insbesondere darum, Schadstoffe sowie den Zustand von früheren Maßnahmen an den Gebäuden, Denkmälern und Artefakten zu überwachen. Das Ziel soll sein, durch die ermittelten Daten nachhaltige und wirksame Erhaltungsstrategien sowie die optimalen zu verwendenden Restaurierungsmaterialien für das kulturelle Erbe zu entwickeln.

Die zu entwickelnden Technologien zur Überwachung der Objekte und Gebäude sollen kosteneffizient und wenn möglich fernsteuerbar funktionieren, sodass eine systematische Überwachung des Erhaltungszustandes möglich ist. Dabei geht es um die Gewinnung analytischer chemischer Informationen von Gebäudesubstanz und von Objekten, die nicht bewegt werden können, nur schwer zugänglich sind oder sich an entlegenen Orten befinden.

Die angewandten Methoden können beispielsweise neuartige transportierbare Geräte für schnelle, chemische Analysen vor Ort, Sensoren sowie interferometrische oder photoakustische Technologien beinhalten und verschiedene innovative Techniken kombinieren. Diese entwickelten Ansätze sollen die moderne Praxis sowie Konzepte im Bereich der Erhaltung und Bewahrung einbeziehen und das in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stakeholdern in diesem Bereich.

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 12 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 3-4 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tenders Portal“ der Europäischen Union unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/horizon-cl2-2023-heritage-01-01

  1. Kultur- und Kreativwirtschaft für eine nachhaltige Klimawende (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-02)

Ziel dieses Aufrufes soll sein, ein besseres Verständnis der Chancen und Herausforderungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Klimawende zu schaffen. Dazu sollen forschungs- und wissensbasierte Ansätze wie neue Geschäftsmodelle (einschließlich der Nutzung neuer Technologien) entwickelt werden, um Europas Kultur- und Kreativwirtschaft zum Motor einer nachhaltigen Klimawende machen können. Dies soll vor dem Hintergrund geschehen, die Kultur- und Kreativwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals für 2030 besser darauf vorzubereiten, sich an den nachhaltigen Wandel anzupassen sowie zu diesem beizutragen.

Die Projekte sollen weiterhin, wenn möglich, auf bestehende Netzwerke zurückgreifen und Synergieeffekte mit anderen, bereits von der EU geförderten Maßnahmen erzielen. Dazu zählen insbesondere Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, die z.B. durch Horizont Europa oder Horizont 2020 gefördert wurden oder werden. Insbesondere sollte gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit Projekten angestrebt werden, die im Rahmen des Aufrufs „Kultur- und Kreativwirtschaft für einen nachhaltigen Klimawandel“ für 2024 von Horizont Europa im Cluster 2 finanziert werden.

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 12 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 3-4 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tenders Portal“ der Europäischen Union unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/horizon-cl2-2023-heritage-01-02

  1. Die Digitalisierung des kulturellen Erbes neu überdenken: Was, wie und warum? (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-03)

Ziel dieses Aufrufes soll die Verbesserung eines kritischen Verständnisses in Bezug auf das Potenzial, die Chancen, Hindernisse und Risiken der Digitalisierung im Bereich des kulturellen Erbes sein. Dazu sollen forschungs- und wissensbasierte Empfehlungen und/oder Methoden entwickelt werden, die bei der Digitalisierung von Sammlungen im Bereich des europäischen Kulturerbesektors helfen und dabei sicherstellen, dass Prioritäten gesetzt und die digitalisierten Objekte in einem zusammenhängenden Kontext dargestellt werden und langfristig nutzbar sind. Es soll ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, europäischen Einrichtungen des Kulturerbes dabei zu helfen, im Bereich des Digitalen versierter zu werden und die Chancen eines digitalisierten Kulturerbes ganz auszuschöpfen.

Außerdem sollen bei den Projekten gleichzeitig die möglichen Gefahren, die eine Digitalisierung des Kulturerbes mit sich bringt, miteinbezogen werden, wie beispielsweise der Missbrauch von digitalisiertem Kulturerbe, die Verwendung außerhalb ihres jeweiligen Kontexts oder die Beschränkung des Zugangs zu ihren digitalisierten Objekten und deren Verwendung. Insbesondere soll dabei auch auf eine europaweite Zugänglichkeit unter Einbeziehung der europäischen Diversität des Kulturerbes und des Kultursektors geachtet werden.

Die Projekte sollen weiterhin, wenn möglich, auf bereits bestehendes Wissen, Aktivitäten und Netzwerke zurückgreifen und wenn möglich Synergieeffekte mit anderen, bereits von der EU geförderten Maßnahmen schaffen, z.B. im Rahmen von Horizont Europa oder Horizont 2020.

Insbesondere sollten sich die Projekte mit den unter der „European Collaborative Cloud for Cultural Heritage“ im Rahmen von Horizont Europa im Cluster 2 geförderten Projekten in Verbindung setzen sowie ggf. auch mit im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ geförderten Projekten zur Schaffung eines europäischen Datenraumes für das gemeinsame Kulturerbe.

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 12 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 3-4 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tenders Portal“ der Europäischen Union unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/horizon-cl2-2023-heritage-01-03

  1. Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen und abgelegenen Gebieten durch Kulturtourismus (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-05)

Ziel dieses Aufrufes soll die Verstärkung der makroregionalen Zusammenarbeit im Bereich des Kulturtourismus sein. Es sollen dabei Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus entwickelt werden, um nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten und Investitionen zu erhöhen. Dabei soll ein inklusiver und nachhaltiger Tourismus gefördert werden, der soziale Inklusion und soziales Engagement unterstützt und die Bedarfe der lokalen Gemeinschaften sowie das Kulturerbe und die Kapazitäten der ländlichen und abgelegenen Gebiete berücksichtigt.

Die Forschung soll sich dabei auf innovative Lösungen konzentrieren, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie deren sozioökonomische Wiederbelebung zum Ziel haben. Es sollten Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus entwickelt werden, die als Katalysator für die Zusammenarbeit zwischen den ländlichen/abgelegenen Gebieten der einzelnen Regionen dienen.

Außerdem sollen die Projekte, wenn möglich, bereits auf Ergebnisse aus unter Horizont 2020 geförderten Projekten zurückgreifen.

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 9 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 2-3 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tenders Portal“ der Europäischen Union unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/horizon-cl2-2023-heritage-01-05

  1. Förderung der kulturellen Bildung durch Kunstunterricht zur Förderung der sozialen Inklusion (HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-07)

Ziel dieses Aufrufes soll es sein, das Verständnis für den Wert der kulturellen Bildung für den sozialen Zusammenhalt und Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt zu verbessern. Dies soll durch innovative und politische Lösungsansätze erreicht werden, die die kulturelle Bildung erhöhen sollen. Das kann sowohl durch formale als auch non-formale Bildung geschehen und es sollen Wege gefunden werden, um die Lösungsansätze in die Bildungspolitik zu integrieren. Außerdem soll die kulturelle Bildung bezüglich europäischer Kulturen gefördert werden.

Die Projekte sollen zunächst die Rolle der Kunst in verschiedenen Bildungsstufen (Grundschulbildung, Sekundarschulbildung und Hochschulbildung), einschließlich des Bereichs der non-formalen Bildung, analysieren sowie die Frage beantworten, wie Kunsterziehung kulturelle Bildung fördern kann mit dem Ziel, erfolgreiche, inklusive und nachhaltige Gesellschaften zu schaffen. Im Anschluss sollen die Auswirkungen der kulturellen Bildung auf den sozialen Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt analysiert und untersucht werden, wie kulturelle Bildung zur Eingliederung von Minderheiten und benachteiligten Gruppen in das soziale und kulturelle Leben eingesetzt werden kann. Dabei sollen repräsentative Untersuchungen zum Vergleich von unterschiedlichen Bildungssystemen, in denen zum einen kulturelle Bildung gut integriert und zum anderen kaum oder gar nicht integriert ist, durchgeführt werden.

Die Projektpartner sollen wenn möglich aus Ländern mit unterschiedlichen Bildungssystemen kommen. Außerdem sollen bereits erzielte Ergebnisse aus unter Horizont 2020 geförderten Projekten miteinbezogen werden. 

Für diesen Aufruf sind insgesamt ca. 9 Mio. € vorgesehen. Die EU-Förderung pro Projekt soll etwa 2-3 Mio. € betragen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Ausschreibung auf dem „Funding and Tenders Portal“ der Europäischen Union unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/horizon-cl2-2023-heritage-01-07

 

An einem Antrag im Programm Horizont Europa müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-europa-laender eingesehen werden können.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Forschungsförderung handelt; es ist unerlässlich, dass die Projekte primär wissenschaftlich und innovativ ausgelegt sind.

Projektpartner im Programm Horizont Europa können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont Europa weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Die Antragstellung geschieht elektronisch im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Frist für die Einreichung von Anträgen für alle fünf genannten Ausschreibungen ist der 14. März 2023, 17:00 Uhr MEZ.

Nähere Informationen zu Horizont Europa finden Sie auch auf unserer Website unter https://www.ekd.de/horizont-europa-66657.htm.