KREATIVES EUROPA: Fördermöglichkeiten für kleine Musik-Veranstaltungsstätten

Thema: Kultur

Im Programm „Kreatives Europa“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Kooperationsprojekten von kleinen Musik-Veranstaltungsstätten (mit einer Kapazität von bis zu 400 Gästen) veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Veranstaltungsstätten im Musikbereich interessant sein – insbesondere für Veranstaltungsstätten mit Fokus auf Pop, Rock etc.

Das Programm „KREATIVES EUROPA – Teilbereich Kultur“ trägt zur Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie seines kulturellen Erbes bei. Weiterhin hat es die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranche, im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu stärken.

Die in diesem Aufruf geförderten Projekte sollen Veranstaltungsstätten mit einer Kapazität von maximal 400 Gästen durch die Kooperation im Konsortium mit anderen Veranstaltungsstätten in der EU helfen, in einem zunehmend durch Festivals und andere Events gekennzeichneten Markt sowie im Hinblick auf verschiedene regulatorische Restriktionen wettbewerbsfähig zu bleiben. Projekte müssen zu mindestens einem der beiden folgenden spezifischen Ziele beitragen:

  1. Kooperation zwischen kleinen Musik-Veranstaltungsstätten, um ihre Fähigkeit zu stärken, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen begegnen zu können
  2. Aufbau von Partnerschaften mit den relevanten lokalen, regionalen oder nationalen Behörden, um ein unterstützendes Umfeld für kleine Musik-Veranstaltungsstätten aufzubauen, in dem sie ihren sozio-ökonomischen Beitrag zur lokalen Gemeinschaft maximieren können.

Antragsberechtigt sind öffentliche und privatrechtliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Antragstellung geschieht im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen mit Sitz in einem der Programmländer (dazu gehören neben den 28 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Georgien, Moldawien, die Ukraine, Tunesien, Armenien und der Kosovo. Eine Kooperation zwischen Einrichtungen aus verschiedenen Programmländern ist erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Auch eine Kooperation von zwei Einrichtungen aus Deutschland wäre also ausrechend, um förderfähig zu sein.

Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich sind bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU förderfähig. Falls nach dem Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die britische Teilnahme am Programm „Kreatives Europa“ geschlossen wurde, so sind britische Partner ab diesem Zeitpunkt nicht mehr förderfähig und müssen auf eigene Kosten teilnehmen oder das Konsortium verlassen.

Es sollen insgesamt mindestens 13 Projekte gefördert werden. Die Förderung beträgt maximal

  • 70.000€ für Konsortien mit mindestens 4 Partnern aus mindestens 3 verschiedenen Ländern;
  • 50.000€ für Konsortien mit mindestens 3 Partnern aus mindestens 2 verschiedenen Ländern;
  • 30.000€ für Projektkonsortien bestehend aus zwei Einrichtungen;
  • 30.000€ für Projektkonsortien, die nur aus Einrichtungen aus einem einzigen Programmland bestehend, unabhängig von deren Anzahl.

Die Kofinanzierungsrate beträgt 90% der projektbezogenen förderfähigen Kosten. Die restlichen 10% sind von den Projektpartnern aus anderen Quellen (keine anderen EU-Mittel!) zu decken.

Antragsfrist ist der 15. November 2019. Die Antragstellung geschieht elektronisch unter dem Link https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SmallMusicVenues

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SmallMusicVenues