„KREATIVES EUROPA“: Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen

Thema: Soziales Engagement, Kultur

In dem europäischen Förderprogramm „KREATIVES EUROPA“ wurde ein neuer Aufruf zur Einreichung von Kooperationsprojekten im Teilprogramm KULTUR veröffentlicht.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die gemeinsam mit Partnern im europäischen Ausland Projekte im Bereich „Kultur und kulturelles Erbe“ planen.

Das Programm „KREATIVES EUROPA – Teilbereich Kultur“ trägt zur Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie seines kulturellen Erbes bei. Weiterhin hat es die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranche im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu stärken.

Über die Förderung kleiner und großer Kooperationsprojekte sollen folgende Ziele der Europäischen Union verfolgt werden:

  • Organisationen der Kultur- und Kreativbranche dazu befähigen, transnational und international zu agieren. Kultur- und Kreativwerken soll eine transnationale Verbreitung sowie kulturellen und kreativen Akteuren, insbesondere Künstlern, transnationale Mobilität ermöglicht werden
  • Einen Beitrag zur Publikumsgewinnung leisten, indem neue und innovative Ansätze entwickelt werden, um mit dem Publikum in Kontakt zu kommen und den Zugang zu Kultur- und Kreativwerken in der Europäischen Union zu verbessern. Dabei liegt der Fokus auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen
  • Die Förderung der Kreativität und Innovation der Branche, beispielsweise durch die Erprobung neuer Geschäftsmodelle und innovativer Übertragungseffekte auf andere Sektoren

Innerhalb dieser Ziele sind folgende Prioritäten zur Förderung von Projekten festgelegt:

  • Die Förderung der transnationalen Mobilität von Künstlern und Fachkräften, um sie zu internationalen Kooperationen und Karrieren zu befähigen
  • Die Stärkung der Publikumsentwicklung, um den Zugang zu kulturellen und kreativen Werken sowie materiellem und immateriellem Kulturerbe zu verbessern und den Zugang von Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen zu kulturellen Werken auszubauen
  • Kapazitätsaufbau durch innovative Ansätze zur Schaffung, Entwicklung und Erprobung neuer und innovativer Modelle zur Erlöserzielung, zum Management und zur Vermarktung im Kultursektor, insbesondere mit Bezug auf den digitalen Wandel sowie die Entwicklung neuer Fähigkeiten von Fachkräften im Kultursektor
  • Stärkung des interkulturellen Dialogs und Förderung der gemeinsamen europäischen Werte und des gegenseitigen Verständnisses sowie Respekt gegenüber anderen Kulturen, um so einen Beitrag zur sozialen Integration von Migranten und Flüchtlingen zu leisten.
  • Im Nachgang zum europäischen Kulturerbejahr 2018: Steigerung des Bewusstseins einer gemeinsamen Geschichte und gemeinsamer Werte, um so ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu bekräftigen.

Es gelten folgende formale Voraussetzungen:

Kleine Kooperationsprojekte: Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kultur- oder Kreativbranche. Das Partnerkonsortium muss aus mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 3 verschiedenen Programmländern (s. unten) bestehen. Die Kofinanzierung beträgt maximal 60% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 40% müssen vom Antragsteller aus anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel) gedeckt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 200.000 EUR. Projekte müssen zwischen 1. September und 15. Dezember 2020 beginnen.

Große Kooperationsprojekte: Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kultur- oder Kreativbranche. Das Partnerkonsortium besteht aus mindestens 6 Einrichtungen aus mindestens 6 verschiedenen Programmländern (s. unten). Die Kofinanzierung beträgt maximal 50% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 50% müssen vom Antragsteller aus anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel) gedeckt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 2.000.000 EUR. Projekte müssen zwischen 1. September und 15. Dezember 2020 beginnen.

Für Kooperationsprojekte stehen unter diesem Aufruf insgesamt maximal 48.444.567,00 EUR zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass sowohl „kleine“ als auch „große“ Kooperationsprojekte eine Förderung erhalten, sind etwa 40% dieses Gesamtbudgets für kleine Kooperationsprojekte vorgesehen.

Zu den Programmländern zählen alle 28 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Albanien, die ehemalige Nordmazedonien, die Republik Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Georgien, die Republik Moldau, die Ukraine, Tunesien, Armenien und der Kosovo. Die Förderung von britischen Partnern ist nur möglich, sofern vor dem „Brexit“ ein entsprechendes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wird.

Kultureinrichtungen aus anderen Ländern können sich als sogenannte „Dritte“ (engl. third parties) an Projekten beteiligen. Die daraus entstehenden Kosten dürfen jedoch 30% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten und der Projektfokus muss ein klar europäischer sein.

Die maximale Projektlaufzeit aller Kooperationsprojekte beträgt 48 Monate.

Anträge auf Projektförderung können ausschließlich online bis zum 27. November 2019 um 17.00 Uhr MEZ gestellt werden.

Den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen finden Sie unter folgender Adresse: https://ekd.be/creative-europe-cooperation-projects-2020.   

Weitere Informationen über das Programm „KREATIVES EUROPA“ finden Sie auf unserer Website unter: https://www.ekd.de/Kreatives-Europa-25698.htm.