Kreatives Europa

Das Programm „Kreatives Europa“ zielt darauf ab, Kultur- und Kreativschaffende und die europäische Filmindustrie in Europa über Grenzen hinweg zu unterstützen und einen gemeinsamen europäischen Kulturraum zu schaffen. Gefördert werden soll dabei der europäische Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig. Das bedeutet, es werden keine Kulturprojekte um ihrer selbst willen gefördert, sondern um den Sektor wirtschaftlich zu stärken, beispielsweise durch die Erschließung neuer Publikumsgruppen, die Schaffung von Strukturen zur Unterstützung von Künstlern und Künstlerinnen und den Aufbau von nachhaltigen Kooperationsstrukturen und Synergien zwischen Einrichtungen im Kultur- und Kreativbereich.

Das Programm „Kreatives Europa“ gliedert sich in die Teilbereiche
KULTUR 
MEDIA und den  
SEKTORÜBERGREIFENDEN BEREICH

KULTUR

Die im Teilbereich „Kultur“ geförderten Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Resilienz und Erholung des von der Pandemie betroffenen Kultur- und Kreativsektors, Innovation und gemeinsamem künstlerischen Schaffen im weitesten Sinne, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren sowie dem Aufbau von Kapazitäten/Training für Künstlerinnen und Künstler leisten.

Im Bereich KULTUR werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Kooperationsprojekte


Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

Die grenzüberschreitende Schaffung und Verbreitung von Künstlerinnen und Künstlern steht dabei ebenso im Vordergrund wie die der Werke. Kulturschaffenden sollen in ihrer Professionalität und der geographischen Ausweitung ihres Aktionsradius gefördert werden und auch Werke sollen eine größere geographische Verbreitung finden. Außerdem soll die Kapazität europäischer Kultur- und Kreativsektoren verbessert werden, um Talente zu fördern, Innovationen voranzubringen, zu wachsen und Arbeitsplätze und Wachstum zu generieren. Zu den Prioritäten zählen zusätzlich die Publikumsentwicklung, soziale Inklusion, Nachhaltigkeit, neue Technologien sowie die internationale Dimension.

Es wird dabei unterschieden zwischen:

  • „Kleinen Kooperationsprojekten“ mit mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). 
  • „Mittleren Kooperationsprojekten“ mit mindestens fünf Partnern aus fünf verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). 
  • „Großen Kooperationsprojekten“ mit mindestens 10 Partnern aus mindestens 10 verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner) 

 

  • Plattformen

Als Plattformen werden europäische Zusammenschlüsse von Kultur- und Kreativorganisationen verstanden, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren. Eine Plattform muss mindestens aus Mitgliedern aus mindestens 12 Ländern bestehen, davon 11 Mitgliedsorganisationen sowie eine Koordinierungsstelle. Außerdem muss der Schwerpunkt der Organisationen nachweislich darin liegen, europäische Künstler zu fördern und Talente zu präsentieren.
 

  • Netzwerke

Netzwerke bezeichnen europaweite Zusammenschlüsse von mehreren Akteuren / Einrichtungen einer bestimmten Kultursparte. Ziel ist es, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern.
 

  • Literaturübersetzungen

In der Buch- und Verlagsbranche tätige Organisationen können eine Förderung für die Übersetzung von bereits veröffentlichten belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere erhalten. Die Förderung ist gestaffelt nach der Anzahl der zu übersetzenden Bücher.

 

MEDIA
Der Teilbereich MEDIA umfasst hauptsächlich die verschiedenen Maßnahmen der EU-Filmförderung wie Produktions- und Vertriebshilfen für europäische Kinofilme.

 

SEKTORÜBERGREIFENDER BEREICH
Der sektorübergreifende Bereich umfasst Maßnahmen zur Förderung der politischen Zusammenarbeit und zur Unterstützung aller Programmbereiche sowie zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz. Im Sektor übergreifenden Bereich werden unter anderem die beiden jährlichen „Kulturhauptstädte Europas“ gefördert.

Ansprechpartner für Förderungen aus dem KULTUR-Bereich in Deutschland ist der Creative Europe Desk in Bonn. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Europäischen Kommission über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).