Lutherisches Kirchenamt wird in EKD-Verwaltung integriert

EKD-Synode stimmt Änderung der Grundordnung zu

Heinrich Bedford-Strohm, Christian Schad, Gerhard Ulrich mit unterzeichneten Verträgen zum Verbindungsmodell
EKD-Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm, Christian Schad, Vorsitzender der Vollkonferenz der UEK und der Leitende Bischof der VELKD, Gerhard Ulrich (v.l.), mit unterzeichneten Verträgen zum Verbindungsmodell.

Bonn (epd). Das Kirchenamt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) geht in der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf. Die EKD-Synode stimmte in Bonn einer Änderung der Grundordnung zu, wonach das Amt der VELKD künftig zum Amtsbereich im EKD-Kirchenamt wird. Damit wird auf dem Weg des sogenannten Verbindungsmodells ein entscheidender Schritt bei den Verwaltungsstrukturen vollzogen.

Kräfte bündeln, Doppelstrukturen vermeiden

Seit einigen Jahren verzahnen sich die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse von VELKD und Union Evangelischer Kirchen (UEK) miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Zusammenlegung der Kirchenämter zum 1. Januar 2018 ist nun die nächste Etappe und stellt einen vorläufigen Abschluss des Prozesses dar. Die EKD-Synode ließ die Änderung der Grundordnung am letzten Tag ihrer Jahrestagung mit einer Gegenstimme bei drei Enthaltungen passieren.

Das Verbindungsmodell ist seit 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Alle drei Kirchenverwaltungen befinden sich in Hannover, die UEK ist bereits weitgehend in die EKD integriert.

2015 hatte die EKD-Synode in Bremen eine Änderung ihrer Verfassung beschlossen, wonach die EKD als Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen auch im theologischen Sinne zur Kirche wurde. Die EKD sei als „Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“, lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand.