„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Fördermöglichkeit zu Antidiskriminierungsmaßnahmen

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ der Europäischen Union wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Antidiskriminierung veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Antidiskriminierung (Diversity-Management, Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, Rasse und/oder ethnischer Herkunft und Roma-Feindlichkeit) oder der Erfassung von Daten zur Gleichbehandlung tätig sind.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im nun veröffentlichten Aufruf sollen Projekte unter folgenden Themenbereichen gefördert werden:

  • Diversity-Management im privaten und öffentlichen Sektor, einschließlich der Erhöhung der Anzahl an Chartas der Vielfalt (“Diversity charters”) in EU-Mitgliedstaaten, der Unterzeichner dieser Chartas und der konkreten Maßnahmen, die Vielfalt am Arbeitsplatz hinsichtlich der sechs Diskriminierungsmerkmale (Geschlecht, Alter, Behinderung, LGTBI, Religion oder Weltanschauung, Rasse oder ethnische Herkunft) oder Intersektionalität (Überschneidung von verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person) fördern

Zu verteilende Mittel für diesen Themenbereich: 500.000€

 

  • Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung in der Gesellschaft und Förderung der LGBTI-Rechte

Zu verteilende Mittel für diesen Themenbereich: 1,1 Mio. €

 

  • Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, Rasse und/oder ethnischer Herkunft (außer Hassrede) und/oder von mehrfacher Diskriminierung zur Durchsetzung und erfolgreichen Umsetzung von EU-Gesetzen und -Politiken, wie zum Beispiel durch Interessensvertretung der Geschädigten, unabhängiges Monitoring, Sensibilisierungsmaßnahmen, Frühwarnung und Berichterstattung

Zu verteilende Mittel für diesen Themenbereich: 1 Mio. €

 

  • Bekämpfung von Roma-Feindlichkeit und verschiedenen anderen Formen der Diskriminierung von Roma

Zu verteilende Mittel für diesen Themenbereich: 1 Mio. €

 

  • Verbesserung der Erfassung von Daten zur Gleichbehandlung im öffentlichen und/oder privaten Sektor durch die Umsetzung neuer Instrumente, die die Erfassung und Nutzung von Daten zur Gleichbehandlung fördern, durch eine Bestandsaufnahme von in den Mitgliedstaaten vorhandenen Daten und eine Verbesserung des Zusammenspiels mit anderen vorhandenen Daten und Forschungsergebnissen. Ebenso gehört dazu die Entwicklung eines Diagnose-Instruments, das vom privaten Sektor (einschließlich KMUs) verwendet werden könnte, um die Vielfalt in Unternehmen zu bewerten

Zu verteilende Mittel für diesen Themenbereich: 400.000 €

 

Mögliche Projektaktivitäten sind:

  • Datenerhebungen und Umfragen, Verfolgen von und Berichterstattung über die Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, Unterstützung von Opfern der Diskriminierung;
  • Kapazitätsaufbau, Ausbildung von und Stärkungsmaßnahmen („empowerment“) für Fachkräfte;
  • Voneinander-Lernen, Austausch von erprobten und bewährten Konzepten, Zusammenarbeit, einschließlich der Identifikation von bewährten Konzepten, die auf andere teilnehmende Länder übertragbar sein könnten;
  • Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (einschließlich auf lokaler Ebene), wie zum Beispiel Konferenzen, Kampagnen oder Social Media- und Presseaktivitäten.

 

Die Antragstellung geschieht in einem nationalen oder transnationalen Konsortium mit mindestens zwei Partnereinrichtungen. Antragsteller und Partner müssen öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland (s. unten) oder internationale Organisationen sein. Private, gewinnorientierte Einrichtungen können nur in Partnerschaft mit einer öffentlichen oder privaten nicht-gewinnorientierten Einrichtung an einem Projekt beteiligt sein. Mit einem Antragsteller oder Partner verbundene oder an diesen angegliederte Einrichtungen (z.B. Tochtergesellschaften) oder angebundene Dritte werden nur dann als Partner angesehen, wenn dies bereits bei der Antragstellung vorgesehen wurde.

Die Mindestfördersumme beträgt 100.000€ und die maximale Fördersumme liegt bei 250.000€. Die Kofinanzierungsrate für förderfähige Projektkosten liegt bei 80% der Projektkosten, die restlichen 20% müssen vom Antragsteller aus eigenen oder anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden. Die Dauer eines Projekts sollte nicht länger als 24 Monate betragen. Insgesamt stehen 4 Mio. € zur Verfügung.

Die Partner an einem Projekt können derzeit aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein und Serbien kommen. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass, falls das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt, ohne mit der EU ein Abkommen zur Weiterfinanzierung britischer Partner abgeschlossen zu haben, die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Antragsfrist ist der 20. Juni 2019, 17:00 MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem Link http://bit.ly/rgu-antidiskriminierung-2019.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.