„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz / Beobachtung, Prävention und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Online-Hassrede

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur

Im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zum Thema „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz“ sowie zum Thema „Beobachtung, Prävention und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Online-Hassrede“ geöffnet. Dabei sind sowohl nationale als auch transnationale Projekte vorgesehen.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Toleranzförderung und im Opferschutz für Opfer von Online-Hassrede tätig sind.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Die unter diesem Aufruf geförderten Projekte sollen einen Beitrag zur Förderung und Verbesserung der Ausübung sowie Wahrnehmung der Bürgerrechte von Bürgern der EU leisten. Der Aufruf beinhaltet zwei für kirchliche und diakonische Einrichtungen relevante Prioritäten:

1) Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz

  1. Unter der ersten Priorität sollen Aktivitäten gefördert werden, die
  • Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz vorbeugen und diese bekämpfen, insbesondere in Bezug auf Hassrede und Hasskriminalität;
  • Bevölkerungsgruppen, die besonders von verschiedenen Formen der Intoleranz – insbesondere von Hassrede und Hassverbrechen – betroffen sind, stärken, unterstützen und schützen sollen. Ein besonderer Fokus sollte hier auf Afrophobie liegen;
  • Ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen verschiedenen Bevölkerungs- und Gesellschaftsgruppen unterstützen, auch durch die Involvierung von führenden Mitgliedern einzelner Bevölkerungsgruppen, Jugendlichen und Multiplikatoren.

Projekte müssen und sollten nicht versuchen, alle oben genannten Punkte in einem einzigen Projekt zu integrieren; es sind Projekte mit einem klar eingegrenzten Fokus erwünscht.

Projekte, die die Bekämpfung von Antisemitismus oder von Rassismus gegenüber Muslimen (oder Personen, die für Muslime gehalten werden) zum Ziel haben, sollen Priorität erhalten.

Mögliche Projektaktivitäten sind:

  • Gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Konzepte;
  • Aufbau von Kooperationen und Kapazitäten sowie Trainingsaktivitäten;
  • Stärkung und Unterstützung von Opfern und Gemeinschaften;
  • Verbreitung von Ergebnissen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung;
  • Studien und analytische Aktivitäten.

Für diese Priorität stehen insgesamt 4,93 Mio. € zur Verfügung.

2) Beobachtung, Prävention und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Online-Hassrede

Unter dieser Priorität sollen Aktivitäten gefördert werden, die

  • auf der Zusammenarbeit von Schlüsselakteuren (öffentliche Einrichtungen, zivilgesellscahftliche Organisationen, private Firmen) zur Meldung und Ergreifung von Gegenmaßnahmen zu Hassrede in sozialen Medien / bei Internetfirmen basieren;
  • Forschungsaktivitäten mit dem Ziel darstellen, das Wissen und Verständnis zu den „Ökosystemen“ von Hassrede und Online-Extremismus zu verbessern;
  • Prävention, Bildungsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung in Bezug auf Hassrede und die Förderung von Toleranznarrativen durchführen, insbesondere an Jugendliche gerichtet.

Projekte müssen und sollten nicht versuchen, alle oben genannten Punkte in einem einzigen Projekt zu integrieren; es sind Projekte mit einem klar eingegrenzten Fokus erwünscht.

Mögliche Projektaktivitäten sind:

  • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Aktivitäten zur Ansprache verschiedener Stakeholder und Kampagnen;
  • Förderung digitaler Fähigkeiten und des kritischen Denkens sowie Bildungsmaßnahmen;
  • Fortgeschrittene Datenerhebung und Analyse von Trends, Verbindungen und Auslösern von Online-Hass.

Für diese Priorität stehen insgesamt 2 Mio. € zur Verfügung.

 

Unter beiden Prioritäten geschieht die Antragstellung im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Antragsteller und Partnereinrichtungen müssen öffentliche oder privatrechtliche Organisationen sein. Gewinnorientierte Einrichtungen können teilnehmen, jedoch ausschließlich in Kooperation mit nicht gewinnorientierten Einrichtungen.

Unter beiden Prioritäten können die Projektkonsortien national oder transnational aufgestellt sein, auch ein Konsortium aus zwei deutschen Einrichtungen ist also förderfähig. Jedoch muss ein klarer europäischer Mehrwert des Projekts, also eine Strahlkraft der Projektergebnisse über die lokale, regionale oder nationale Ebene hinaus, nachgewiesen werden. Partnereinrichtungen in transnationalen Konsortien können aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Serbien stammen. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne den vorherigen Abschluss eines Abkommens zur Weiterfinanzierung britischer Partner die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Für beide Prioritäten liegt die Mindestantragssumme bei 75.000€; eine Obergrenze ist nicht angegeben. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei 80% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 20% der Projektkosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine anderen EU-Fördergelder!) gedeckt werden. Die maximale Projektlaufzeit liegt bei 24 Monaten.

Antragsfrist ist der 15. April 2020, 17:00 MEZ. Es wird empfohlen, den Antrag in englischer Sprache zu verfassen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/rec-rrac-raci-ag-2020;freeTextSearchKeyword=;typeCodes=1;statusCodes=31094501,31094502;programCode=REC;programDivisionCode=null;focusAreaCode=null;crossCuttingPriorityCode=null;callCode=Default;sortQuery=openingDate;orderBy=asc;onlyTenders=false;topicListKey=topicSearchTablePageState.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.