Missbrauchsbeauftragte fordert Beteiligung der Opfer bei Aufarbeitung

Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat Institutionen wie Schulen, Kirchen und Vereine aufgefordert, bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von Anfang an zu beteiligen. Politik, Forschung und Institutionen setzten die Betroffenenbeteiligung und die Anerkennung von deren Expertise noch viel zu wenig um, erklärte Claus am Freitag in Berlin. Anlass war die Vorstellung von „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung“.

Die in der Broschüre definierten Handlungsempfehlungen entstanden den Angaben zufolge im Rahmen eines zweijährigen Dialogprozesses mit mehr als 150 Personen. Darunter waren Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexperten.

Die Standards betreffen unter anderem die Vernetzung von Betroffenen durch aufarbeitende Institutionen und die gemeinsame Entwicklung konkreter Schritte des Aufarbeitungsprozesses. Weitere Empfehlungen betreffen die Beteiligung Betroffener bei der Ausschreibung etwa von Studien und Gutachten sowie die Herstellung von „Transparenz und Wissensweitergabe nach innen“ gegenüber allen Beteiligten am Aufarbeitungsprozess. Dabei geht es etwa um die Dokumentation durch Verlaufs- und Ergebnisprotokolle. Zudem finden sich in der mehr als 50 Seiten umfassenden Broschüre „Standards zur betroffenensensiblen Öffentlichkeitsarbeit“. Dabei geht es etwa um den Umgang mit Klarnamen und Fotos von Betroffenen.