Konzept zur Vereinheitlichung der technischen Repräsentation von Namen natürlicher Personen in den Registern des Melde- und Personenstandswesens

Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Europäischen Union und des Kommissariats der deutschen Bischöfe

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland danken für die Übersendung des oben genannten Entwurfs und nehmen nach Konsultation mit den kirchlichen Fachleuten für das Meldewesen sowie den kirchlichen Softwareherstellern gern dazu Stellung. Grundsätzlich sehen wir die zum vorliegenden Konzept aufgezeigten Probleme ähnlich wie dort beschrieben

Das parallele Vorhalten der Daten während einer Übergangsphase wird unter diesen Umständen begrüßt. Insgesamt werden die beabsichtigten Änderungen einen erheblichen Umstellungsaufwand verursachen, der sich nicht nur auf die Anpassung der Schnittstellen beschränkt, sondern auch die kirchlichen Meldewesenprogramme betrifft.

Erhebliche Probleme sehen die Datenempfänger bei der geplanten unstrukturierten Darstellung der Nachnamen (Familiennamen, Geburtsnamen). Ebenso wie im staatlichen Meldewesen ist auch im kirchlichen Meldewesen eine strukturierte Führung und Übermittlung von Namen und Namensbestandteilen notwendig.

Die strukturierte Darstellung ist nicht nur bei der Suche nach Namen sondern auch bei ihrer Darstel-lung als Teil der Adresse (Etiketten, Wahlkarte, Serienbriefe) wichtig. Insbesondere bei Adelstiteln und bei Familiennamen, wie bei dem als Beispiel im Konzept angeführten „von der Wangen“, sind Schwierigkeiten bei der Suche oder bei der Online-Auskunft zu erwarten. Es wird befürchtet, dass ein Zusammenfassen von Name und Namensbestandteil uneinheitliche und unrichtige Daten im Meldewesen nach sich ziehen wird. Deshalb befürworten die kirchlichen Softwarehersteller und Datenempfänger eine Beibehaltung der bisherigen strukturierten Darstellung, ggf. auch ergänzt durch die unstrukturierte Darstellung.

Zu 1.1 Klassifikation der Abweichungen
a) Das hier als „umgekehrte“ Richtung beschriebene Problem der Übermittlung eines Nachnamens in einer Zeichenkette und der Aufteilung in Namensbestandteil und Hauptbestandteil, sehen auch die kirchlichen Datenempfänger als das schwerwiegendere Problem an. Sollte hierfür auf kommunaler/staatlicher Seite eine weitgehend automatisierte Lösung geschaffen werden, müsste diese auch den kirchlichen Datenempfängern zur Verfügung gestellt werden.

Derzeit ist eine automatisierte Übermittlung mitgliedschaftsbegründender Ereignisse aus dem kirchlichen Meldewesen an das kommunale Meldewesen (DTA Kirche-Kommune) geplant, eine Einzellösung existiert bereits.

b) Hinsichtlich der diakritischen Zeichen werden die im Konzept angeführten Schwierigkeiten auch von den kirchlichen Datenempfängern so gesehen. Wenn jedoch – wie auf Seite 8 beschrieben -, Vorgaben oder Hilfestellungen für einen Identifikationsalgorithmus entwickelt werden sollten, müssten diese auch den kirchlichen Datenempfängern, bzw. den kirchlichen Software-Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Wünschenswert wäre, wie auf Seite 8 (letzter Absatz) für wichtige registerführende Stellen wie BZSt, Deutsche Rente und BVA gefordert, eine verbindliche Festlegung eines Identifikationsalgorithmus auch für die Kirchen zu erreichen.

Zu 2.3. Information der Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen
2.3.2    Außerhalb des Meldewesens

Sofern sich auf Grund einer Angleichung der Repräsentation eines Namens in einem Melderegister eine Änderung zum vorhergehenden Stand ergibt, halten wir es für erforderlich, diese Information (über eine Nachricht: Namensänderung) auch den Kirchen im Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung nach § 19 MRRG mitzuteilen. Mit dem Abschluss der Parallelphase muss unbedingt eine Gesamtbestandsübermittlung an die Kirchen einhergehen; die Umstellung des Verfahrens kann aus unserer Sicht also nur stichtagsbezogen und mittels Gesamtbestandsübermittlung an die Kirchen erfolgen.

Im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf würden es die Kirchen aus ihrer Sicht befürworten, wenn die vorgesehenen Fristen noch einmal überprüft werden und eine Umstellung erst dann begonnen wird, wenn bei allen Beteiligten die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.