Rolle der Frau in der EKD

Anhörung vor dem Gleichstellungsausschuss des Europarats "Frauen und Religion" am 10. September 2004

Die evangelische Kirche in Deutschland

  1. Zur Zeit gehören in Deutschland etwa 26,4 Millionen Christinnen und Christen den 23 Landeskirchen der EKD an. Diese wiederum setzen sich aus mehr als 18.000 rechtlich selbständigen Kirchengemeinden zusammen.

    Unter dem Dach der EKD haben sich insgesamt 23 lutherische, reformierte und unierte Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen. Im Rahmen ihres Öffentlichkeitsauftrages nimmt die Evangelische Kirche in Deutschland Stellung zu ethischen, kirchenspezifischen, weltanschaulichen und gesamtgesellschaftlichen Fragen, insbesondere wenn Gesichtspunkte wie Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung berührt sind. Motivation und Leitlinie ihres Handelns ist der christliche Glaube als Basis von sozialer Gerechtigkeit, persönlicher Verantwortung und Nächstenliebe.

    Seit 1990 unterhält die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein eigenes Büro in Brüssel. Während in Berlin kirchliche Belange über den "Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union" in die Bundespolitik eingebracht werden, beobachtet das Büro in Brüssel als Außenstelle des Bevollmächtigten das europäischen Rechtsetzungsverfahren und nimmt Möglichkeiten wahr, kirchliche Positionen gegenüber den EU-Institutionen zu vertreten.

  2. Frauen in der EKD

    Gleiche Rechte und gleiche Würde von Frauen und Männern sind für die EKD ein wichtiges Anliegen. Seit vielen Jahren setzt sich die evangelische Kirche in Deutschland dafür ein, dass Wirklichkeit, Erfahrungen und Fähigkeiten von Frauen in der Kirche genauso zur Geltung kommen wie die von Männern. Deshalb begrüßt die EKD die Anhörung der verschiedenen Religionen vor dem Gleichberechtigungsausschusses des Europarats und nimmt gerne die Gelegenheit wahr, ihre Position zu dem Themenkomplex "Frauen und Religion" darzustellen.

    Das geistliche Amt steht in der evangelischen Kirche Frauen wie Männern offen. In den 50er und zu Beginn der 60er Jahre wurde in den meisten Gliedkirchen der EKD die Frauenordination eingeführt. Seit mehr als 20 Jahren sind Pfarrerinnen und Pfarrer in der gesamten EKD formal gleichgestellt.

    Schon im Zweiten Weltkrieg hatten Theologinnen aus einem "Notstand" heraus in erheblichem Umfang den Gemeindedienst an der Stelle von einberufenen Pfarrern versehen. Dies gab den Anstoß für eine sorgfältige Prüfung des Zeugnisses der Bibel in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Ordination von Frauen. Dabei wurde deutlich, dass es nach evangelischem Verständnis in geistlicher Hinsicht keinen Unterschied zwischen Frau und Mann geben kann. Alle Christen sind in gleicher Weise durch die Taufe zu Gliedern der Kirche und zur Priesterschaft berufen (Gal 3, 28: "Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.").

    Die isolierte Betrachtung einzelner biblischer Sätze, aus denen verschiedentlich die Ungleichheit der Geschlechter abgeleitet werden soll, hat sich als nicht haltbar erwiesen. Heute ist in der EKD Konsens, dass Gehorsam gegenüber der Bibel nicht bedeuten kann, dass einzelne Bibelverse als "Beweissätze" isoliert werden und dabei ihr engerer und weiterer Kontext ausgeblendet wird. Vielmehr erschließt sich das Verständnis biblischer Texte erst aus dem Zusammenhang der vielfältigen biblischen Traditionen, die gerade in ihrer Verschiedenartigkeit und Zeitverflochtenheit gelesen werden müssen. [1]

    Seit den 1980er Jahren ist die evangelische Kirche bestrebt, der formalen Gleichberechtigung der Geschlechter auch faktisch mehr Gewicht zu verleihen. Die Synode der EKD fasste 1989 weitreichende Beschlüsse für eine erneuerte Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche. Theologische Forschung und kirchliche Studienarbeit aus der Perspektive von Frauen sollte besonders gefördert und die Teilhabe von Frauen an Leitungsverantwortung erheblich verbessert werden. Als Folge der Synodenbeschlüsse wurde zu Beginn der 90erJahre ein Frauenstudien- und bildungszentrum der EKD und ein Frauenreferat eingerichtet. 1999 rief der Rat der EKD den Hanna Jursch-Preis zur Förderung theologischer Forschung aus der Perspektive von Frauen ins Leben, der seither alle zwei Jahre vergeben wird.

    Die Schwerpunkte der Arbeit des EKD-Frauenreferats liegen im Abbau bestehender Benachteiligung von Frauen, und in Aufbau und Pflege von Netzwerken zu landeskirchlichen Gleichstellungsreferaten, evangelischen Frauenverbänden und -gruppen und entsprechenden Stellen anderer Kirchen. Die Frauenreferentin und ihr Team identifizieren und benennen, individuelle und strukturelle Diskriminierung von Frauen und wirken bestehenden Ungleichbehandlungen im Wege von "Frauenfördermaßnahmen" entgegen. Ein landeskirchenübergreifendes Projekt des Frauenreferats ist das Programm "Mentoring für Frauen in der Kirche". Das Mentoring-Programm unterstützt die Bereitschaft von Frauen zur Übernahme von Aufstiegs- und Führungspositionen, um der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich entgegen zu wirken.

    Die Gleichstellung der Geschlechter in der evangelischen Kirche erweist sich als ein langer Prozess, der bei weitem nicht abgeschlossen ist. In den letzten Jahrzehnten konnte die ungleiche Repräsentanz der Geschlechter nur abgemildert, aber noch nicht behoben werden. Heute finden sich in den 23 evangelischen Gliedkirchen der EKD drei Bischöfinnen. 1992 wurde Maria Jepsen als erste Frau zur Bischöfin für Hamburg in der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche gewählt. Ihr folgten Dr. Margot Käßmann als Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und Bärbel Wartenberg-Potter als Bischöfin für den Sprengel Holstein-Lübeck der Nordelbischen Kirche. Die Synode der EKD als "Kirchenparlament" und der Rat der EKD als 15köpfiges Leitungsorgan weisen seit der Neuwahl im letzten Jahr einen Frauenanteil von etwa 40 Prozent auf. Für die Leitungsgremien der Kirchenverwaltungen fällt die Bilanz allerdings schlechter aus. Hier liegt der Anteil für die EKD insgesamt bei weniger als 10 Prozent.

  3. Verhütung [2]

    Verhütung und Sexualität fallen nach evangelischer Sicht in die Verantwortung des einzelnen Christen, wobei die Kirche jedoch zur ethischen Urteilsbildung beitragen möchte. [3] Sexualität ist nach Auffassung der evangelischen Kirche nicht nur auf Fortpflanzung ausgerichtet. Sie ist ein möglicher Ausdruck von Liebe, engster körperlicher Zuneigung und Nähe. [4] Künstliche Verhütung wird ausdrücklich bejaht. Dennoch gibt es in den Einzelfragen der Sexualethik eine große Spannbreite unterschiedlicher Auffassungen.

    In der "Denkschrift zu Fragen der Sexualethik" der EKD aus dem Jahr 1981 wird zum Thema "Empfängnisregelung" ausgeführt: "Nach christlichem Verständnis sind Zeugungsfähigkeit und Fruchtbarkeit von Mann und Frau eine Gabe Gottes, die es bewusst verantwortlich zu verwalten gilt. Jeder Vollzug der Geschlechtergemeinschaft ist unlösbar mit der Verantwortung für werdendes Leben verbunden." [5] Die Anwendung von empfängnisverhütenden Mitteln kann nur mit dem "andauernd freien Einverständnis" beider Partner erfolgen. In jedem Fall setze Empfängnisverhütung eine sachverständige Beratung voraus. Alle Verhütungsverfahren, die werdendes Leben antasten oder einen Schwangerschaftsabbruch bedingen könnten, werden abgelehnt.

    Die gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz "Gott ist ein Freund des Lebens" aus dem Jahr 1989 greift das Thema ebenfalls auf und betont die biologische Verbindung zwischen Sexualität und Fortpflanzung. "Verantwortung in Partnerschaft und Sexualität muss allerdings schon wahrgenommen werden, bevor ein Kind gezeugt bzw. empfangen wird. Zur Partnerschaft gehört deshalb Familienplanung im Sinne verantwortlicher Elternschaft. Die evangelische wie die katholische Kirche sind sich darin einig, dass Familienplanung partnerschaftlich geschehen muss und dass sie keinen der beiden Partner einseitig belasten oder in seiner Liebesfähigkeit beeinträchtigen darf." [6] Gerade die Frau müsse vor den Folgen einer zu schnellen Geburtenfolge, Schwangerschaften in zu frühem oder zu spätem Alter und vor eindeutigen Konfliktschwangerschaften bewahrt werden. Um eine verantwortliche Familienplanung vorzunehmen, sei daher umfassende Information über die Möglichkeiten der Empfängnisverhütung unabdingbar.

  4. Schwangerschaftsabbruch [7]

    Bei der Frage nach dem Schutz des ungeborenen Lebens will die evangelische Kirche, soweit es in ihren Kräften steht, dazu beitragen, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Denn Abtreibungen sollen nach Gottes Willen ("Du sollst nicht töten") nicht sein. Die maßgebliche Position der EKD findet sich in dem Text "Gott ist ein Freund des Lebens" von 1989, der gemeinsam mit der deutschen katholischen Bischofskonferenz herausgegeben worden ist. Eine "Art Magna Charta der kirchlichen Aufgaben beim Schutz des Lebens" (Hermann Barth).

    In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch derzeit in § 218 StGB geregelt. Gemäß § 218 a bleibt eine Abtreibung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird. Straffrei und rechtmäßig ist die Abtreibung mit einer medizinischen Indikation ohne zeitliche Begrenzung und mit einer kriminologischen Indikation bis zur 12. Schwangerschaftswoche gemäß § 219 II und III.

    Das menschliche Leben, das geborene wie das ungeborene, ist schutzwürdig. Die EKD ist jedoch im Gegensatz zu der römisch-katholischen Kirche der Auffassung, dass in der Schwangerschaft unvorhersehbar eintretende Konfliktsituationen auftreten können. Die Frauen können dann in eine derart ausweglose Situation geraten, dass sie für sich keinen anderen Weg sehen, als die Schwangerschaft abzubrechen. [8] Derart unerträglich scheinende Schwierigkeiten können z.B. aus dem Alter der Frau, der finanziellen Situation, aus Angst vor Verantwortung und Zukunft, einer zu erwartende Behinderung des Kindes, Beziehungsproblemen, der beruflichen Situation, Druck aus dem sozialen Umfeld oder einem nicht vorhandenen Kinderwunsch resultieren. Faktisch gibt die Entscheidung der Frau den Ausschlag, denn das Leben des ungeborenen Kindes kann nur mit der schwangeren Frau und nicht gegen sie geschützt werden. [9] Ein "Recht auf Schwangerschaftsabbruch" kann es aber auch nach evangelischer Auffassung nicht geben. [10]

    Die Evangelische Kirche in Deutschland versteht sich als Fürsprecher der Lebens [11] und bietet ratsuchenden Frauen eine zielorientierte und ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung an. Gemäß § 219 StGB i.V. mit § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz muss die Frau, die einen Abbruch erwägt, sich zuvor in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen, damit die Abtreibung straffrei bleibt. Die Beratung ist für die EKD Ausdruck christlicher Verantwortung und gleichzeitig eine bleibende Chance, Frauen in einer schweren Konfliktlage einfühlsam beizustehen und ihren Mut zur Annahme des ungeborenen Lebens zu wecken. [12] Dennoch ist die Entscheidung der Schwangeren aus evangelischen Sicht von den Beratern zu respektieren: "Wenn eine Schwangere sich nicht in der Lage sieht, das in ihr heranwachsende Leben anzunehmen, darf ihre Entscheidung, obwohl gegen Gottes Gebot, nicht pauschal und von vorneherein als selbstherrliche Verfügung über menschliches Leben verurteilt werden." [13] In keinem Fall darf Druck auf die Ratssuchende ausgeübt werden, nur dann kann die Beratung erfolgreich sein. [14]

  5. Scheidung [15]

    Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe "Gottes Stiftung, Ordnung und Anordnung." Sie ist eine "vorbehaltlose Lebensgemeinschaft in der Gegenseitigkeit von Frau und Mann, die in der nie versiegenden, jeder und jedem jederzeit offenstehenden Liebe Gottes gründet und die darum unverbrüchlich ist. Sie kann scheitern. Ihr Gelingen ist angewiesen auf Glauben, Hoffen und das Bemühen der Partner." [16] Martin Luther erklärte die Ehe zum "weltlich Ding" und damit zum geistlich-christlichen Stand aller.

    Die Gestaltung von Ehe und Familie unterliegen der persönlichen Verantwortung des Einzelnen. Auch wenn die Ehe auf "Ewigkeit" angelegt ist, kann sie frühzeitig zerbrechen. Im deutschen Scheidungsrecht gilt das sog. Zerrüttungsprinzip. Gemäß § 1565 I S.2 BGB ist eine Ehe gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

    "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht trennen", sagt Jesus (Markus 10, 9). Die Verkündigung der Kirche versteht die Ehe als gute Gabe Gottes. [17] Die Scheidung kann also immer nur ein "Notbehelf" sein. Sie ist aber aus evangelischer Sicht zu akzeptieren, wenn das Zusammenleben derart unerträglich wird, dass Trennung und Scheidung der einzige Ausweg aus gegenseitiger Missachtung und Zerstörung sind. Niemand soll auf sein Versagen oder Verschulden festgelegt werden. Vielmehr steckt in der Scheidung auch die Chance zu einem Neuanfang, der niemand verwehrt werden soll, ein Schutz für die eigene Würde und Selbstachtung. "Die Aufrechterhaltung eines sinnentleerten Zwangs, einer bloßen Fassade kann nicht im Sinne eines evangelischen Eheverständnisses liegen." [18] Um die Paare in dieser schwierigen Situation zu begleiten, bietet die EKD spezielle Trennungsberatung an.

  6. Schlussbemerkung

    Mann und Frau sind in ihrer geschlechtlichen Eigenart nicht nur gleichwertig, sondern auch gleichberechtigt. Es gibt keine von Gott geschaffene Herrschaftsstruktur im Verhältnis der Geschlechter zueinander. [19] Auch in Zukunft wird darum der Einsatz für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der EKD einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es im Einzelfall innerhalb der EKD abweichende Auffassungen zu den einzelnen Teilaspekten geben kann. Der Meinungspluralismus gehört zum Wesen des Protestantismus.

    Die evangelische Kirche fühlt sich dem ökumenischen Miteinander verpflichtet. Gelebte Ökumene heißt dabei immer auch, den theologischen und geistlichen Einsichten anderen Kirchen Raum zu geben. Neben der Suche nach der Einheit in Vielfalt ist Ökumene auch ein Lernprozess und ein gegenseitiger Zugewinn. Dass es keine Gründe aus der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis gibt, Frauen von der Ordination zum Pfarramt und von der Berufung in kirchliche Leitungsämter auszuschließen, muss die evangelische Kirche heute gerade auch aus ökumenischer Verpflichtung lehren und in ihrer Ordnung praktizieren. Deshalb ist die EKD gerne der Einladung des Gleichberechtigungsausschuss gefolgt und begrüßt das Anliegen der Parlamentarier, sich ein umfassendes Bild von den unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Religionen zur Rolle der Frau machen.

    (Katrin Hatzinger)

    Anmerkungen

    [1] Siehe auch EKD Texte 44: Frauenordination und Bischofsamt. Hannover 1992, S.5.

    [2] Vgl.: "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens", Gütersloh 1989, S.78ff und "Denkschrift zu Fragen der Sexualethik", in: Die Denkschriften der EKD, Bd. 3/1, Gütersloh 1981, 139-186, hier: S. 156.

    [3] "Gott ist ein Freund des Lebens": Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens", Gütersloh 1989, S. 79.

    [4] Siehe "Kirchen-ABC" der Nordelbischen Kirche, Stichwort: Sexualität.

    [5] "Denkschrift zu Fragen der Sexualethik", in: Die Denk­schriften der EKD, Bd. 3/1, Gütersloh 1981, 139-186, hier: S. 156.

    [6] "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens", Gütersloh 1989, S. 78.

    [7] Ebd., S.65ff.

    [8] Ebd., S. 68.

    [9] Renate Knüppel: Artikel Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, in: Evangelisches Soziallexikon, hg. von Martin Honecker et al., Stuttgart-Berlin-Köln, 2001, 1379-1385; hier: 1382.

    [10] "Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schwangerschaftsabbruch vom 09. Mai 1980", in: EKD-Texte 14: Stellungnahmen zum Thema Schwangerschaftsabbruch, Hannover 1986, S. 9.

    [11] Hermann Barth: "Fürsprecher des Lebens sein", Referat auf der Kirchenjuristentagung in Eisenach 2001.

    [12] Renate Knüppel: Artikel Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, in: Evangelisches Soziallexikon, hg. von Martin Honecker et al., Stuttgart-Berlin-Köln, 2001, 1379-1385; hier: 1380.

    [13] "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens", Gütersloh 1989, S. 69 und S.71/72.

    [14] EKD-Texte 35: Beratung im Schwangerschaftskonflikt, Hannover 1990, S.4.

    [15] Maßgeblich: "Gottes Gabe und persönliche Verantwortung: Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie", Gütersloh 1998.

    [16] Ebd., S. 27ff.

    [17] "Erklärung des Rates der EKD zu Ehe und Ehescheidung", in: Die Denkschriften der EKD: "Ehe, Familie, Frauen und Männer", Band 3/1, Gütersloh 1981, S. 51.

    [18] "Gottes Gabe und persönliche Verantwortung: Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie", Gütersloh 1998, S. 63.

    [19] "Denkschrift zu Fragen der Sexualethik", in: Die Denkschriften der EKD, Bd. 3/1, Gütersloh 1981, 139-186, hier: S. 148.