"ERASMUS+": Details zu Schlüsselaktionen

Thema: Bildung, Beschäftigung

Die Richtlinie für das Programm "ERASMUS+" wurde veröffentlicht (siehe unsere Meldung vom 13. Dezember 2013). Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsmöglichkeiten in zwei Schlüsselaktionen: "Mobilitäten" und "Strategische Partnerschaften". Diese Aktionen finden Anwendung für die folgenden Unterprogramme von "ERASMUS+": "COMENIUS", "LEONARDO DA VINCI", "ERASMUS", "GRUNDTVIG" sowie Jugend.
  • Mobilitäten

    Die Aktion "Mobilitäten" richtet sich an Studierende, Auszubildende, Freiwillige, junge Menschen, Lehrerinnen und Lehrer, Professorinnen und Professoren, Aus- und Weiterbildende, Fachkräfte in der Jugendarbeit sowie (administratives) Personal aus Bildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft.

    Diese Personen können einen strukturierten Kurs oder eine Trainingsmaßnahme besuchen. Ebenfalls möglich ist ein Aufenthalt zu Lehrzwecken bei einer Partnereinrichtung. Eine weitere Option wäre, ein Praktikum oder eine Hospitation in einer Partnereinrichtung zu absolvieren. Dabei ist Voraussetzung, dass diese Aktivitäten in einem Land stattfinden, in dem der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht ständig lebt.

    Das Ziel einer solchen Maßnahme ist die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden, die Stärkung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie die Verbesserung der beruflichen Entwicklung von Fachkräften in Bildung, Ausbildung und Jugendarbeit. Ebenso geht es um die Internationalisierung und Weiterentwicklung der beteiligten Organisationen.

    Die Dauer eines Mobilitätsprojekts kann ein oder zwei Jahre betragen. In dieser Zeit können die Teilnehmenden einen Aufenthalt zwischen 2 Tagen und 12 Monaten (je nach Zielgruppe) im Ausland absolvieren. Die Antragstellung erfolgt durch die sendende Einrichtung, die auch die Mittel erhält.

    Die Förderung erfolgt in Form von Stückkosten und Pauschalen. Diese variieren je nach Unterprogramm:
    - Fahrtkosten: nach Distanzbändern, z.B. zwischen 0-99 km, 100-499 km oder 500-1.999 km
    - Aufenthaltskosten: in Abhängigkeit von Dauer und Zielland
    - Sprachliche Vorbereitung: wenn die Aufenthaltsdauer länger als 1 Monat beträgt
    - Organisationspauschale: in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden
    - Besondere Bedarfe: tatsächliche Mehrkosten aufgrund höherer Bedarfe, z.B. für Menschen mit Behinderung

    Am Programm können Partnereinrichtungen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz sowie der Türkei und aus Mazedonien teilnehmen.

    2014 gelten die folgenden Antragsfristen: 17. März für alle Unterprogramme. Mobilitätsprojekte im Programm "Jugend" können zusätzlich noch zum 30. April sowie zum 1. Oktober beantragt werden.

    Was mit Hilfe von Mobilitätsprojekten möglich ist, zeigen die beiden folgenden Beispiele aus dem Bereich der beruflichen Bildung:
    - Bildungsverantwortliche des Kirchenkreises Spandau lernen in Birmingham "Early Excellence Centres" kennen:
    http://www.geistreich.de/experience_reports/1233
    - Auszubildende der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung in den Niederlanden:
    http://www.geistreich.de/experience_reports/1134
  • Strategische Partnerschaften

    Während bei der Schlüsselaktion "Mobilitäten" der Fokus auf der Ebene von Einzelpersonen liegt, geht es bei "Strategischen Partnerschaften" um die Zusammenarbeit von Organisationen oder Einrichtungen aus verschiedenen Ländern.

    "Strategische Partnerschaften" richten sich an Einrichtungen und Institutionen im Bereich von Bildung, Ausbildung, Jugendarbeit wie auch an Unternehmen, Behörden oder Organisationen der Zivilgesellschaft.

    In der Zusammenarbeit soll es darum gehen, sich über Erfahrungen auszutauschen, innovative Praktiken umzusetzen wie auch Strategien oder Curricula zu entwickeln. Das Ziel dabei wäre, ein hohes Niveau in Bildung, Ausbildung und im Jugendbereich zu erreichen sowie institutionelle Modernisierung und gesellschaftliche Innovationen umzusetzen. Dabei kann die Arbeit innerhalb eines Themenbereichs erfolgen oder sektorübergreifend. Das bedeutet, dass sich ein Projekt zum Beispiel gleichzeitig an Jugendliche und an Erwachsene richten könnte.

    Die Dauer einer strategischen Partnerschaft beträgt zwei oder drei Jahre. Die Arbeit wird von mindestens drei Partnereinrichtungen aus drei Teilnahmeländern getragen. Es gilt das "Lead-Partner-Prinzip". Das heißt, dass der Koordinator eines Projekts Vertragspartner gegenüber der Kommission wird und auch die Verantwortung für die Verteilung der Mittel an die Partner trägt.

    In einer "Strategischen Partnerschaft" können verschiedene Elemente miteinander kombiniert werden, die notwendig sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Für jedes Element gelten unterschiedliche Berechnungsweisen:
    - Management und Koordination: auf der Grundlage von Stückkosten
    - Transnationale Projekttreffen: abhängig von der Anzahl der Personen und der Entfernung
    - Multiplikatoren-Veranstaltungen: abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden
    - Entwickelte "Produkte": Personalkostensätze in Abhängigkeit von der Kategorie und dem Herkunftsland
    - Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten (Praxisanwendung der im Projekt erarbeiteten Inhalte): Pauschalkosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung sowie sprachliche Vorbereitung
    - Außerordentliche Kosten (z.B. Unterverträge): tatsächliche Kosten
    - Mehraufwand für Teilnehmende mit Behinderung: tatsächliche Kosten

    Insgesamt kann die Förderung für ein Projekt maximal 450.000 Euro betragen. Es ist nicht notwendig, Eigenmittel auszuweisen.

    Am Programm können Partnereinrichtungen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz sowie der Türkei und aus Mazedonien teilnehmen. In Ausnahmefällen können sich auch Einrichtungen aus weiteren Ländern daran beteiligen.

    2014 gelten für "Strategische Partnerschaften" die folgenden Antragsfristen: 30. April für alle Unterprogramme. Anträge für "Strategische Partnerschaften" im Programm "Jugend" können zusätzlich noch zum 1. Oktober eingereicht werden.

    Was mit Hilfe von Partnerschaftsprojekten möglich ist, zeigen die beiden folgenden Beispiele:
    - Pädagogischer Austausch zwischen Erziehungspersonal von Kitas:
    http://www.geistreich.de/experience_reports/1240
    - Austausch zwischen  Einrichtungen aus verschiedenen Arbeitsfeldern zum Thema "Häusliche Gewalt":
    http://www.geistreich.de/experience_reports/1234

Den Aufruf, den Programmleitfaden und weitere Informationen zu "ERASMUS+" finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission unter folgender Adresse: