Merkel würdigt den Einsatz von Entwicklungshelfern

Festveranstaltung zu 50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz in Berlin

Gruppenbild v.l.n.r. Karl Jüsten & Martin Dutzmann (GKKE), Bundeskanzlerin Angela Merkel, Judith Ohene (AGdD) & Cornelia Füllkrug-Weitzel „Brot für die Welt“

Beim Festakt der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) und der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD): Die Vorsitzenden der GKKE Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, und Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Judith Ohene von der AGdD und Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von „Brot für die Welt“.

Berlin (epd). Vom UN-Nachhaltigkeitsgipfel im September erwartet Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein deutliches Signal für mehr Anstrengungen zur Überwindung von Armut und Hunger. „Wir kommen zwar voran, aber deutlich zu langsam“, sagte Merkel bei einer Festveranstaltung zur Rückkehr von Entwicklungshelfern in Berlin. Die Kanzlerin plädierte für eine Partnerschaft auf Augenhöhe mit ärmeren Ländern, um Fortschritte für diese Länder zu erreichen. Merkel verwies auf den „Compact with Africa“ und kündigte an, noch für das Jahr 2019 Vertreter der kooperierenden Staaten aus Afrika erneut zu einer Konferenz nach Berlin einzuladen.

 

Die Vereinten Nationen haben sich in der Agenda 2030 Ziele zur Überwindung von Armut in der Welt gesetzt. Beim Gipfel im September in New York soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Merkel beklagte, bei einigen Nachhaltigkeitszielen gebe es sogar Rückschritte. So sei die Zahl der Menschen, die Hunger leiden, wieder gestiegen. Auch die CO2-Emissionen und der Rohstoffverbrauch hätten zugenommen. Daher müsse man die Bemühungen verstärken, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz

Merkel würdigte den Einsatz der Entwicklungshelfer, die in Berlin zusammengekommen waren, um den 50. Jahrestag des Entwicklungshelfer-Gesetzes zu feiern. Mit ihrem Engagement stünden sie für den Leitgedanken deutscher Entwicklungspolitik, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit einen Beitrag zum Wohlstand der Länder zu leisten. „Der Gedanke des Zusammenlebens in der Welt muss gerade in diesen Jahren immer wieder neu betont und vertreten werden“, sagte Merkel. Zudem betonte sie, Zusammenarbeit müsse auf Augenhöhe erfolgen. „Entwicklungspolitik lässt sich nicht auf Entwicklungshilfe reduzieren“, sagte die Regierungschefin.

Das Entwicklungshelfer-Gesetz, das die Einsatzmodalitäten für die Arbeit von Helfern in armen Länder definiert, wurde im Juni 1969 verabschiedet. Seitdem schickte Deutschland nach Angaben des Entwicklungsministeriums 30.000 Fachkräfte in rund 100 Länder. Zum Jubiläum der Regelung hatten die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung und die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste, in der sich Träger zusammengeschlossen haben, zu einer Festveranstaltung in Berlin eingeladen.

Füllkrug-Weitzel: Helfer fördern nachhaltige Entwicklung

Die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, Cornelia Füllkrug-Weitzel, würdigte die Helfer als „Bodengruppen einer zivilen Friedenspolitik“ in Anspielung auf den militärischen Begriff „Bodentruppen“. Sie förderten nachhaltige Entwicklung „im Gastland, aber nicht minder auch bei uns nach ihrer Rückkehr“, sagte die Theologin.

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) war nicht bei der Festveranstaltung, bedankte sich aber per Statement bei den Helfern. „Um die Globalisierung gerecht zu gestalten, braucht es Menschen, die gewillt sind, sich zu engagieren und ihr Wissen zu teilen“, erklärte er. Die Helfer seien Teil „unserer Entwicklungszusammenarbeit, die neue Lösungen für die globalen Herausforderungen unserer Zeit anbieten muss“.


Das deutsche Entwicklungshelfer-Gesetz wurde am 18. Juni 1969 verabschiedet. Seitdem schickte Deutschland rund 30.000 Fachkräfte in etwa 100 arme Länder. Dem Gesetz zufolge leisten die Experten ihren Dienst für mindestens ein Jahr.

Entwicklungshelfer ist demnach jemand, der „in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“. Die meisten sind im Alter zwischen 30 und 50 Jahren. Sie bringen bei der Arbeit ihre Erfahrung und ihr Wissen ein, um dazu beizutragen, Armut zu überwinden, politische Reformen voranzubringen oder Frieden zu fördern.

Das Gesetz regelt auch die soziale Absicherung der Helfer und benennt Kriterien für die Dienstverträge. In Deutschland gibt es sieben staatlich anerkannte Träger des Entwicklungsdienstes, die Entwicklungshelfer entsenden dürfen. Sie haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) zusammengeschlossen.