Herz und Mund und Tat und Leben

EKD-Denkschrift Nr. 143, 1998

1. Einführung

(1) Noch nie lebten Menschen zusammen, ohne daß mitten unter ihnen Alte, Kranke, Schwache, Arme und Angefochtene Hilfe und Beistand brauchten - auch nicht in den Wohlstandsgesellschaften. Selbst der vermeintlich starke Mensch ist am Ende und am Anfang - und oft auf dem Wege - ein Schwacher. Niemand kann leben ohne die Hilfe anderer. Diakonie ist das handelnde Wort und die sprechende Tat der Christen in dieser Wirklichkeit.

Dieses Handeln der Christen ist ihre befreiende Antwort auf das heilende Wort Gottes und die Heilstat Christi. Die predigende Kirche ohne die diakonische Tat wäre leer - die Diakonie ohne das gepredigte Wort wäre blind. "Es geht um eine ,neue Bekehrung zur Diakonie', in der die Freude und Hoffnung, die Trauer und Angst der Menschen, die Hilfe nötig haben, zur Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Christen werden" (Gemeinsames Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Zi. 250). In gleicher Weise bedarf es einer Bekehrung zur Kirche.

Diakonie geschieht in der Diakonie des einzelnen Christen, in den Institutionen, in den Gemeinden und im Gottesdienst, in den Gemeinschaften, Vereinen, den Diakonischen Werken, Einrichtungen und Verbänden der Landes- und Freikirchen.

(2) Gegenwärtig steht die Diakonie unter besonderen Herausforderungen. Der Sozialstaat, in seiner Entwicklung mitgestaltet von der kirchlichen Diakonie, prägt die sozialen Arbeitsfelder der Kirche und ihrer Diakonie. Damit sind sie herausgefordert, sich an der Diskussion über die Grenzen des Sozialstaats zu beteiligen. Die finanziellen Beschränkungen fordern eine Überprüfung bisheriger Handlungsformen und bringen zugleich neue Nöte und Aufgaben hervor. Es ist eine Tendenz zu beobachten, Lebensrisiken stärker als bisher zu privatisieren und eigene Verantwortung zu stärken. Aus Kostengründen werden Wettbewerbsmechanismen als Instrumente der Rationalisierung empfohlen.

Die Diakonie stellt sich dieser Auseinandersetzung und besteht auf folgendem: Notwendige Veränderungen dürfen nicht zur Begrenzung der gesellschaftlichen Solidarität führen; die Diakonie muß sich am Prozeß der Weiterentwicklung und des Umbaus des Sozialstaats aktiv beteiligen und Solidarität und Subsidiarität in der Gesellschaft fördern. Es ist notwendig, praktikable Modelle für Soziales und dessen Finanzierung vorzulegen, die sich im Wettbewerb bewähren. Sie stellen für die Kirche und ihre Diakonie wichtige Herausforderungen dar und erfordern neue Weichenstellungen.

1.1 Zum Anlaß dieser Denkschrift - Wicherns programmatische Rede

(3) In der gegenwärtigen Umbruchssituation erinnert sich die Kirche und ihre Diakonie an Johann Hinrich Wichern. Am 22. September 1848, vor 150 Jahren also, rief Wichern in seiner berühmten Stegreifrede auf dem Wittenberger Kirchentag seine Kirche zur Hilfe für Mitmenschen in Not und zu einer Erneuerung auf. Es war die Zeit der industriellen Revolution in Deutschland mit ihren tiefgreifenden sozialen Folgen, eine Zeit des Elends für große Teile der Bevölkerung, die Auflösung alter Ordnungen: Die kirchlichen, vor allem aber sozialen Zustände der Zeit waren zum Teil verheerend, insbesondere in den Städten. Nicht nur Kinderarbeit und 16-Stundentag, sondern auch katastrophale Wohnverhältnisse, mangelnde gesundheitliche Versorgung, ungesicherte Lebensverhältnisse im Alter, Hunger und Verelendung waren an der Tagesordnung. Wicherns Rede hatte eine rasche und tiefgreifende Wirkung. Unmittelbar nach dem Kirchentag wurde der "Centralausschuß für die Innere Mission" gegründet. Wichern erhielt schon in der konstituierenden Sitzung den Auftrag, die in der Stegreifrede geäußerte knappe Überschau in die Form einer Denkschrift zu bringen. Diese ist unter dem Titel "Die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche - Eine Denkschrift an die deutsche Nation" im Frühjahr 1849 veröffentlicht worden. Hundertfünfzig Jahre nach diesen Ereignissen fühlen wir uns verpflichtet, dieses Erbe in der vorliegenden Denkschrift aufzunehmen und weiterzuführen.

(4) Diakonische Arbeit der Kirche hat gegenüber der Zeit Wicherns nichts von ihrer Aktualität verloren. Armut, materielle oder soziale Notlagen von Familien, Migration, Orientierungslosigkeit, Marginalisierung, Sucht und Erkrankungen sind ein Teil unserer Lebensrealität, auch wenn sich die Soziale Frage heute anders stellt. Außerdem ziehen tiefgreifende Umbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft Veränderungen auch in der sozialen Sicherung nach sich. Auf diese neue Situation muß sich die Diakonie mit zukunftsweisenden Ansätzen einstellen, sie muß Bewährtes erhalten und fördern, Neues erproben und Veränderungen wagen.

(5) Die evangelische Kirche und ihre Diakonie verdanken Johann Hinrich Wichern bis heute wichtige Impulse, von denen hier nur einige erwähnt werden. Wichern sah wie Luther, daß nur eine grundlegende Reform die Kirche erneuern und zu ihrem Auftrag zurückbringen konnte. Wichern war überzeugt: "Wie der ganze Christus im lebendige Gottesworte sich offenbart, so muß er auch in den Gottestaten sich predigen, und die höchste, reinste, kirchlichste dieser Taten ist die rettende Liebe." Die evangelische Kirche muß deshalb bekennen: "Die Liebe gehört mir wie der Glaube." Es ist unzulässig, Jesus als Heiland der Sünder gegen Jesus als den Anwalt der Unterdrückten auszuspielen, den Glauben an den gekreuzigten Gottessohn gegen den Einsatz für den getretenen oder auch an den Rand gedrängten Menschen. Die Wirklichkeit mit "den scharfen Augen der Liebe sehen" heißt, bis in die Tiefen ihrer Nöte hinabzusehen. Die Wirklichkeit mit den rettenden Taten der Liebe gestalten heißt, mit aller Entschiedenheit und mit vollem Einsatz an ihrer Erneuerung zu arbeiten. Dieser Aufbruch in die soziale Verantwortung wurde auch durch Impulse aus dem freikirchlichen Bereich inspiriert, wo John Wesley und Johann Gerhard Oncken wichtige Anregungen gaben.

(6) Daß Diakonie Sache der Gemeinde sein sollte, war für Wichern ebenso klar wie sein Postulat, daß Diakonie "jedermanns Amt" ist. Das von Luther wiederentdeckte "allgemeine Priestertum der Gläubigen" muß zur Basis der diakonischen Gemeinde werden. Wichern war überzeugt, daß auf diese Weise die in der Gemeinde vorhandenen Begabungen (Charismen) zum Zuge kämen. So sehr sich Wichern gegen ein diakonisches Spezialchristentum gewandt hat, so sehr hat er vor "Dilettantismus in der Inneren Mission" gewarnt.

(7) "Die Innere Mission ist nicht eine Lebensäußerung außer oder neben der Kirche", betonte Wichern, "sie will auch weder jetzt noch einst die Kirche selbst sein ..., sondern sie will eine Seite der Kirche selbst offenbaren, und zwar das Leben des Geistes der gläubigen Liebe, welche die verlorenen, verlassenen, verwahrlosten Massen sucht ...". Wichern ging es um drei Dinge: um die Förderung des diakonischen Bewußtseins des einzelnen Christen, um die Wahrnehmung der diakonischen Verantwortung der Gemeinde und um die Verankerung der Inneren Mission in der Kirche.

(8) Wichern wünschte ein Zusammenwirken der privaten (freien), der kirchlichen sowie der staatlichen (bürgerlichen) Armenpflege mit verteilten Rollen und sprach deshalb auch von einer "dreifachen Diakonie":


Zum ersten: Christen sind als einzelne, in ihren Familien, Gruppen und Vereinen zum freien Dienst der Liebe ermächtigt und verpflichtet; wo immer sie von Not und Schicksalen angerührt werden, finden sie ihre Aufgaben. In dieser diakonischen Bewegung sind seit dem 19. Jahrhundert viele Gemeinschaften, Vereine und Einrichtungen der Diakonie entstanden und prägen bis heute den sozialen Charakter der Zivilgesellschaft.

Zum zweiten: Der spontanen Tat jedes einzelnen steht die christliche Liebestätigkeit jeder Gemeinde gegenüber. In einer eigenen Denkschrift hat Johann Hinrich Wichern im Diakonat der Gemeinde umfassend die Einführung jenes eigenständigen Amtes begründet, in dem die Kirche "die Würde und Fülle der Liebe zu den Armen bekundet."

Schließlich zum dritten: Dem politischen Gemeinwesen fällt "pflichtgemäß die Errichtung, Erhaltung und Verwaltung der ganzen institutionellen, d.h. derjenigen Armenpflege zu, die in öffentlichen Hospitälern, Armenhäusern und Schulen erfolgt."
Diese dreifache Diakonie wird für Wichern im Diakonat der Gemeinde vermittelt.

(9) Die evangelische Kirche hat im 19. Jahrhundert vor der sozialen Frage in ihrer politischen Dimension versagt. Auch Wichern verstand sich nicht als politischer Reformer. Er hat in Wittenberg nur mit dürren Worten von der Schuld der Kirche gegenüber dem Proletariat gesprochen. Er gesteht ein, daß die Nöte des Proletariats nicht mit karitativen Mitteln gelöst werden können, sondern daß ein Rechtsanspruch des Proletariats vorliegt, um dessen Einlösung sich die Kirche bemühen muß. Dieser Rechtsanspruch wurde freilich erst sehr viel später ernstgenommen.

(10) Über alledem bleibt festzuhalten: Für Wichern lag das innere wie das äußere Elend ursprünglich begründet in der "seit lange gereiften Entchristlichung des Volkes", von der er die Kirche seiner Zeit nicht gänzlich ausnahm. Es ging ihm vor allem um eine "Reformation oder vielmehr Regeneration aller unserer innersten Zustände". Und: "Durch neue und erneute Taten und Offenbarungen des Glaubens und der Liebe auf diese Neugeburt hinzuwirken, ist die Kirche berufen." Einmal unterstellt, Wichern bekäme unsere gegenwärtige kirchliche und gesellschaftliche Lage zu Gesicht - wäre es so abwegig, sich seine Reaktion wie folgt vorzustellen: "Was Ihr in Eurer Gesellschaft sozial erreicht habt, ist atemberaubend - aber die immer noch weiter fortschreitende Entchristlichung auch"? Wichern wollte gewiß die unmittelbare Not beheben - aber doch auch durch 'Taten der Liebe' die 'Offenbarungen des Glaubens' bezeugen, ja, ihnen den Weg überhaupt erst bereiten. Wir müssen heute feststellen: Gerade dort, wo Brot - und soziale Hilfe - zur Genüge vorhanden ist, gilt Jesu Hinweis (Mt 4,4) erst recht: "Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeden Wort, das aus dem Mund Gottes geht." Mit dem Hören auf Gottes Wort ist es in Wohlstand und Wohlfahrt kaum besser bestellt als in der Not, eher im Gegenteil. Und wie sieht es heute mit dem Weitersagen aus, mit der Inneren Mission?

(11) Es hat hundert Jahre gedauert, bis schließlich 1948 die Evangelische Kirche in Deutschland zum ersten mal für den Protestantismus in Deutschland in seiner Gesamtheit in ihrer Grundordnung erklärte, daß "die diakonisch-missionarischen Werke Wesens- und Lebensäußerungen der Kirche" sind. In Art. 1 des Kirchengesetzes vom 6. November 1975 heißt es darüber hinaus: Sie nimmt "ihre diakonischen Aufgaben unter Mitverantwortung ihrer Organe durch das Diakonische Werk wahr. Sie beauftragt das Diakonische Werk, diese Aufgaben für die Evangelische Kirche in Deutschland gegenüber den Gliedkirchen und ihren Werken, Verbänden und Einrichtungen, den anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Staat und der Öffentlichkeit und gegenüber ökumenischen Partnern zu vertreten."

Diese Aufgaben nimmt das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auch für die evangelischen Freikirchen und kirchlichen Gemeinschaften mit ihren diakonischen Einrichtungen wahr. In der Satzung des Diakonischen Werkes sind kirchliches Interesse, diakonische Bewegung und wesentliche Impulse Wicherns vermittelt. "Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen. Diakonie ist eine Gestalt dieses Zeugnisses und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie sucht auch die Ursachen dieser Nöte zu beheben. Sie richtet sich in ökumenischer Weite an einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen. Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen. ..." Evangelische Diakonie und katholische Caritas gehen heute nicht mehr getrennte Wege, sondern arbeiten in vielfältiger Weise zusammen.

1.2 Biblische Orientierung

(12) Christen leben in einer Welt, die von Bedürftigkeit, Not, Hinfälligkeit und Krankheit geprägt, aber auch von Selbstbezogenheit, Ausgrenzung und Unrecht zerrissen ist und in der die Schwachen in ihrer Existenz bedroht sind. Sie sind selbst Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und sie begegnen Menschen, die Hilfe brauchen. Sie erkennen die Notwendigkeit, den Schwachen und Bedürftigen beizustehen. Sie hören die Klage der Schwachen und Bedürftigen, sehnen sich mit ihnen nach Erlösung und versuchen zu helfen. Diakonische Hilfe geschieht in der Nachfolge Jesu Christi, der sich mit den Geringsten unter seinen Geschöpfen identifiziert.

(13) Der Gott, "der Himmel und Erde gemacht hat", erhört das Seufzen seiner Kreatur. Er ist zugleich der Gott der Barmherzigkeit und des Rechts. Er erbarmt sich seines Volkes, und er ist es, "der Recht schafft denen, die Gewalt leiden, der die Hungrigen speist" (Ps 146,6). Recht und Erbarmen, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit Gottes bilden eine untrennbare Einheit (vgl. bes. 2. Mose 21,1 - 23,19). Die Bibel macht deutlich: Der wahre und einzige Gott ist der, der sich der Geringen und Armen erbarmt, der Witwen und Waisen, Entrechteten und Fremdlingen zum Recht verhilft. Als Götzen werden dagegen die Gottheiten im Umfeld Israels entlarvt und verurteilt, die zum Machtmißbrauch und zur Rechtsverdrehung und damit zur Pervertierung des Gottesglaubens führen (vgl. Ps 82).

(14) Dies sind die Kernpunkte, die Jesus als "das Wichtigste im Gesetz" (Mt 23,23) nennt: "das Recht, die Barmherzigkeit und der Glaube". Gerade die Spannung zwischen diesen drei Formen und ihre wechselseitige Ergänzungsbedürftigkeit sind wichtig. Ohne allgemein eingespielte und erwartbare Barmherzigkeit, ohne den allgemeinen Willen zum Schutz der Schwachen degenerieren Recht und Gerechtigkeit. Die Rechtsentwicklung steht immer in der Gefahr, Schwächere und Benachteiligte in der Gesellschaft nicht adäquat mit einzubeziehen. In diesem Sinn haben die frühen Propheten Amos, Micha, Hosea und Jesaja kritisiert, daß immer größere Kreise von Menschen aus dem Netz der Rechte und Pflichten herausfallen. Die Gesellschaft, die sich nicht auf den Schutz der Schwachen verpflichtet und entsprechend ihre Rechtsentwicklung pflegt, verkommt. Wie ein roten Faden ziehen sich Bestimmungen des Erbarmens durch das Gesetz Gottes.

(15) Auch das dritte Element des Gesetzes ist unverzichtbar: der Glaube. Die persönliche und die öffentliche gemeinsame Gotteserkenntnis, der Gottesdienst, sind nach Einsicht der biblischen Gesetzesüberlieferungen nicht etwas, worauf die menschliche Gemeinschaft verzichten könnte. Im Gottesdienst bilden Menschen eine authentische Öffentlichkeit, eine unverzichtbare Voraussetzung für das "kulturelle Gedächtnis" und für die Ausbildung gemeinsamer normativer Erwartungen. Sie suchen nach Selbst- und Welterkenntnis "vor Gottes Angesicht", nach universaler und wahrhaftiger gemeinsamer Erkenntnis und Selbsterkenntnis. Im Gottesdienst und im Glauben finden Menschen zusammen, um sich über ihre eigene Geschichte und über ihre gemeinsame Zukunft "in Gottes Perspektive" zu verständigen.

(16) Wer sich auf Gottes Perspektive einläßt, wird sich auf die Situation seines Nächsten einlassen. Gottesliebe und Menschenliebe gehören zusammen. Gott selbst ist Maßstab der Liebe: "Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist" (Lk 6,36) bzw. "Darum sollt ihr vollkommen sein, wie euer Vater im Himmel vollkommen ist" (Mt 5,48). Die Entsprechungsformel wird nun auch auf Jesus selbst bezogen: "Liebt euch untereinander, wie ich euch geliebt habe" (Joh 13,34). "Wer ist größer?", fragt Jesus. "Wer zu Tisch sitzt oder der dient? Ist es nicht, der zu Tisch sitzt? Ich aber bin unter euch wie ein Diener" (Lk 22,27), wörtlich "wie ein Diakon". Im Zeichen des Dienens ist der Anbruch des Reiches Gottes in der Welt angekündigt.

(17) Zuwendung zum Mitmenschen ist Dienst. Sie ist Ausdruck des Glaubens an Gott, der sich den Menschen in Jesus Christus zugewandt hat. Diesem Gott dient seine Kirche in Liturgie (Gottesdienst), Martyria (Zeugnis), Koinonia (Gemeinschaft) und Diakonie (Dienst am Nächsten). Die Christen der frühen Gemeinde blieben nicht nur "beständig in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft, im Brotbrechen und im Gebet" (Apg 2,42), sie sammelten auch für die Bedürftigen und setzten Armenpfleger im Sinne einer besonderen Beauftragung ein (Apg 6). Dies alles kennzeichnete sie als Gemeinde Christi.

(18) Dieses Dienen ist nach biblischem Verständnis eine Frucht des Glaubens. Wer in Christus, dem Weinstock (Joh 15,5), bleibt, bringt viele Früchte. Glauben und Früchte der Liebe gehören untrennbar zusammen. Es ist Gott, der in den Menschen das Gute wirkt. Der Glaube gibt der Liebe ihre Eigenart und ihre Kraft, und die Liebe erweist die Echtheit des Glaubens. Der Glaube wird in der Liebe greifbar, und die Liebe wird durch den Glauben eindeutig. Die Liebe ohne den Glauben macht die Erfahrung ihrer Ohnmacht, der Glaube aber vertraut auf die Macht der Liebe Gottes.

(19) Die Diakonie Gottes in der Einheit von Zeugnis und Dienst gilt allen Menschen. Wenn in der Magna Charta der Diakonie, in der Vision des großen Weltgerichts (Mt 25,40ff), bei den Geringsten unter den Brüdern und Schwestern Jesu an die Hungernden gedacht wird, die der Speisung bedürfen; an die Kranken, die die Pflege nötig haben; an die Gefangenen, die des besuchenden Beistandes bedürfen; an die Fremden und Heimatlosen, die eine Herberge benötigen - dann ist die Norm, nach der das Verhalten der Menschen beurteilt wird, universal. Überall dort, wo Menschen einander helfen, wo einer dem anderen gibt, was er braucht, wird die Gnade Gottes wirksam, die alle Welt überspannt. Hier wird ein universaler Maßstab genannt, der alle Maßstäbe übertrifft: "Selig sind die Barmherzigen, denn sie sollen Barmherzigkeit erfahren" (Mt 5,3-10). Es ist deshalb kein Zufall, daß Jesus im Gleichnis vom barmherzigen Samariter gerade einen Angehörigen einer verachteten Minderheit und einer fremden Religion in den Mittelpunkt rückt (Lk 10,25-37).

(20) Diakonie hilft den in Not befindlichen Menschen ohne Ansehen ihres Glaubens und ihrer Person und hört nicht an den Grenzen der christlichen Gemeinde auf (vgl. Gal 6,10). Die ethische Evidenz dieser biblischen Maßstäbe findet sich auch in allgemeinen menschlichen Verpflichtungen zur Humanität und Mitmenschlichkeit. Die Diakonie rechnet darum mit Bündnispartnern guten Willens auch jenseits der Grenzen der eigenen Konfession oder Religion.

(21) Die biblisch begründete Verantwortung für den Mitmenschen ist nicht auf individuelle Hilfe für Notleidende beschränkt. Das Eintreten für das Recht des Menschen gilt auch der humanen Gestaltung der Strukturen: Liebe muß in und durch Strukturen wirksam werden. Deshalb sind Christen verpflichtet, in der Gemeinde wie im Gemeinwesen im Sinne einer politischen Diakonie zu einer solidarischen Gesellschaft beizutragen. Diakonie hat ihren Grund im Glauben an den Heiligen Geist, der Glauben wirkt und Gaben schenkt und zum Leben in versöhnter Gemeinschaft befähigt.

1.3 Rahmenbedingungen

(22) Die Diakonie hat den modernen Sozialstaat mitgestaltet. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu einer demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Ordnung (GG Art. 20 und 28). Seit der Weimarer Zeit ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen Staat und freier Wohlfahrtspflege anerkannt. Es ist wesentlich für die Sozialgesetzgebung (insbesondere im Blick auf Bundessozialhilfegesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz). Seit dieser Zeit beruht das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland auf den Prinzipien der Solidarität, der Pluralität, der Personalität und der Subsidiarität. Unterstrichen wurde diese besondere Stellung der Wohlfahrtsverbände in Art. 32 des Einigungsvertrages von 1990. Darin wird hervorgehoben, daß sie "mit ihren Einrichtungen und Diensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes leisten." Ihr Aufbau und Ausbau "wird im Rahmen der grundgesetzlichen Zuständigkeit gefördert." Die Diakonie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege ist öffentlich-rechtlich anerkannt. Ihr besonderer Charakter wird durch Beschlüsse der Europäischen Union bestätigt.

(23) Das Subsidiaritätsprinzip räumt den Trägern der freien Wohlfahrtspflege einen "bedingten Vorrang" vor öffentlichen Trägern ein. Dies bedeutet: Der Staat enthält sich soweit und solange eigener Tätigkeit, solange und soweit freie gesellschaftliche Kräfte die sozialen Probleme bewältigen. Das Prinzip des bedingten Vorrangs wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1967 bestätigt.

(24) Über die freie Wohlfahrtspflege hinaus ist die soziale und kulturelle Arbeit geprägt von den zahllosen nichtstaatlichen Initiativen, Gruppen, Verbänden und Einrichtungen, die soziale und kulturelle Aufgaben wahrnehmen und so dem Gemeinwohl in selbstbestimmtem Einsatz dienen. Sie bilden gemeinsam mit den engagierten Bürgerinnen und Bürgern die sog. "Zivilgesellschaft". Bürgerschaftliches Engagement bietet den Rahmen, soziale Anliegen in Eigeninitiative und gemeinschaftlich zu artikulieren, damit sie politisch aufgegriffen und öffentlich verhandelt werden können. Die diakonische Arbeit der Kirche ist Teil dieses Engagements. Krankenbesuche, Hilfe für Flüchtlinge und Aussiedler, Spendensammlung in der Gemeinde, Mitarbeit im Diakoniearbeitskreis, Förderung eines Kindergartens der Gemeinde und Selbsthilfegruppen, dies alles ist Ausdruck eines gelebten christlichen Glaubens und zugleich ein Engagement im Rahmen der "Zivilgesellschaft". Es gehört zur Realität der Diakonie, daß Kooperationen mit außerkirchlichen Stellen und Gruppen im sog. Dritten Sektor an der Tagesordnung sind. Kirchengemeinden initiieren mit kommunalen Stellen "Runde Tische sozialer Verantwortung" gemeinsam mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsverwaltung, der Wirtschaft und den Unternehmern, Gewerkschaften und dem Sozialamt und erstellen lokale Armutsberichte.

(25) Gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden und Leistungsträgern steht die kirchliche Diakonie heute auf dem Prüfstand. Die sozialen Probleme in Deutschland haben erheblich zugenommen. Die Arbeitslosigkeit hat einen nie dagewesenen Höchststand seit Kriegsende erreicht. Das drückende Problem dabei ist die Ausgrenzung von Langzeitarbeitslosen und mit ihr die Kinderarmut und die Nöte von Alleinerziehenden mit Kindern sowie einkommensschwachen Familien. Der Kreis der Pflegebedürftigen ist erheblich größer geworden. Eine große Zahl von Flüchtlingen ist ins Land gekommen. Der Beratungs- und Hilfebedarf steigt aufgrund der entstandenen Notlagen erheblich an. Die Diakonie ist daher stärker gefragt. Gleichzeitig sind die Ressourcen geringer geworden. Die Existenz von Beratungsdiensten und sozialen Angeboten ist durch den Rückgang öffentlicher und kirchlicher Förderung und durch den Rückgang der freiwilligen sozialen Leistungen an zahlreichen Stellen gefährdet. Die Unübersichtlichkeit des Hilfesystems überfordert die Hilfebedürftigen und fördert das Gefühl der Ohnmacht. Es kommt hinzu: Einsparungsprozesse in den Bereichen der sozialen Arbeit - etwa der Krankenpflege, der Rehabilitation, der Jugend- und Sozialhilfe - müssen mitvollzogen oder aufgefangen werden. Sie gefährden teilweise die Qualität und nicht selten auch den Bestand kirchlicher Sozialarbeit und Pflege. Zugenommen hat mit dem Kostendruck auch ein Trend zur Ökonomisierung und damit zu einer starken Konkurrenz der Leistungsanbieter untereinander. Diese Zunahme der sozialen Probleme ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Transformationskrise. Krisen sind Chancen. Gerade im Wichernjahr ist dies Anlaß, uns an unseren biblischen Auftrag zu erinnern und uns den Herausforderungen der Gegenwart zu stellen.

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