Das FachInformationsSystem Kirchenrecht

Rechtssammlung

Nahaufnahme einer Computertastatur.

Kirchengesetze der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und weitere Bestimmungen sind in dieser übersichtlichen Rechtssammlung einsehbar. Eine komfortable Volltextsuche führt zur gesuchten Vorschrift. Sie erhalten eine ansehnliche Druckausgabe der gewünschten Bestimmungen, wenn Sie diese benötigen. Die Inhalte der Datenbank werden laufend aktualisiert.

Sie können sich kostenlos und ohne Anmeldung in der Rechtssammlung, dem FachInformationsSystem Kirchenrecht (FIS Kirchenrecht), unter www.kirchenrecht-ekd.de informieren.

Die EKD verabschiedet als öffentlich-rechtliche Körperschaft Kirchengesetze, die sich entweder auf die EKD als Organisationseinheit unmittelbar oder aber auf die 20 Gliedkirchen beziehen. Die für alle Gliedkirchen und die kirchlichen Zusammenschlüsse (EKD, UEK, VELKD) geltenden Kirchengesetze sind:

Datenschutzgesetz der EKD,

Disziplinargesetz der EKD,

Pfarrdienstgesetz der EKD,

Kirchenbeamtengesetz der EKD und das

Kirchenmitgliedschaftsgesetz.

Sämtliche Kirchengesetze werden im Amtsblatt der EKD verkündet, das als Printausgabe monatlich kostenpflichtig erscheint. Die im Amtsblatt veröffentlichte Vorschrift ist die jeweils verbindlich geltende Fassung. Das Amtsblatt kann unter amtsblatt@ekd.de bestellt werden. Die Amtsblätter ab dem Jahr 1990 sind im pdf-Format erfasst und in FIS Kirchenrecht aufrufbar. Weitere ältere Jahrgänge werden noch eingepflegt.

Alle Rechtsvorschriften, die durch neuere Vorschriften abgelöst wurden, sind im Archiv von FIS-Kirchenrecht zu finden.

Begründungen und Materialien zu wichtigen Kirchengesetzen sind derzeit noch unter einer Ordnungsnummer zu finden, die der des betreffenden Gesetzes addiert mit 1000 entspricht. Der Reiter „Begründungen“ befindet sich noch im Aufbau.

Eine Sammlung von Entscheidungen kirchlicher Gerichte und Schlichtungsstellen finden Sie hier.

FIS-Kirchenrecht ist – unter der Federführung der EKD – eine gemeinschaftliche Entwicklung evangelischer Kirchen. Die beteiligten 16 (von insgesamt 20) Landeskirchen sowie die Union Evangelischer Kirchen (UEK) haben ihre Kirchengesetze und Bestimmungen wie die EKD über FIS-Kirchenrecht verfügbar gemacht. Unter der Internet-Adresse www.wbv.de/fis-kirchenrecht.html kann auf die Rechtsbereiche der beteiligten Kirchen zugegriffen werden. Befinden Sie sich bereits auf einer FIS-Seite, können Sie über die Navigationslinks unterhalb des Hauptinhaltes, dem sogenannten footer, zu anderen FIS-Seiten und zu den Rechtssammlungen der anderen beteiligten Kirchen wechseln. Hier finden Sie auch „Hilfe“, die Ihnen das Arbeiten mit der Datenbank erläutert.