Heidelberger Katechismus

Der Heidelberger Katechismus ist in vier Abschnitte aufgeteilt.

Der dritte Teil

Von der Dankbarkeit

32. Sonntag

Frage 86
Da wir nun aus unserm Elend ganz ohne unser Verdienst aus Gnade durch Christus erlöst sind, warum sollen wir gute Werke tun?

Wir sollen gute Werke tun,
weil Christus,
nachdem er uns mit seinem Blut erkauft hat,
uns auch durch seinen Heiligen Geist
erneuert zu seinem Ebenbild,
damit wir mit unserem ganzen Leben
uns dankbar gegen Gott
für seine Wohltat erweisen
und er durch uns gepriesen wird. [1. Kor 6, 20; Röm 6, 13; 12, 1-2; Mt 5, 16; 1. Petr 2, 5.9-12]
Danach auch,
daß wir bei uns selbst unsers Glaubens
aus seinen Früchten gewiß werden [2. Petr 1, 10; Mt 7, 17-18; Gal 5, 6.22]
]und mit einem Leben, das Gott gefällt,
unsern Nächsten auch für Christus gewinnen. [1. Petr 3, 1-2; Röm 14, 19]

Frage 87
Können denn auch die selig werden, die sich von ihrem undankbaren, unbußfertigen Leben nicht zu Gott bekehren?

Keineswegs;
denn die Schrift sagt:
kein Unzüchtiger, Götzendiener, Ehebrecher,
Dieb, Geiziger, Trunkenbold, Lästerer, Räuber
und dergleichen [1. Kor 6, 9-10; Eph 5, 5-6; 1. Joh 3, 14-15]
wird das Reich Gottes erben.

33. Sonntag

Frage 88
Worin besteht die wahrhaftige Buße oder Bekehrung des Menschen?

Im Absterben des alten Menschen
und im Auferstehen des neuen Menschen. [Röm 6, 4-6; Eph 4, 22-24; Kol 3, 5-10; 1. Kor 5, 7]

Frage 89
Was heißt Absterben des alten Menschen?

Sich die Sünde
von Herzen leid sein lassen
und sie je länger je mehr
hassen und fliehen. [Röm 8, 13; Joel 2, 13]

Frage 90
Was heißt Auferstehen des neuen Menschen?

Herzliche Freude in Gott durch Christus haben [Röm 5, 1; 14, 17; Jes 57, 15]
und Lust und Liebe,
nach dem Willen Gottes
in allen guten Werken zu leben. [Röm 6, 10-11; Gal 2, 20]

Frage 91
Was sind denn gute Werke?

Allein solche, die aus wahrem Glauben [Röm 14, 23]
nach dem Gesetz Gottes
ihm zur Ehre geschehen, [1. Sam 15, 22; Eph 2, 10; 1. Kor 10, 31]
und nicht solche, die auf unser Gutdünken
oder auf Menschengebote gegründet sind. [Mt 15, 9; Hes 20, 18-19; Jes 29, 13; 5. Mose 13, 1]

Frage 92
Wie lautet das Gesetz des Herrn?

„Gott redete alle diese Worte:

Ich bin der HERR, dein Gott, [Das 1. Gebot]
der ich dich aus Ägyptenland,
aus der Knechtschaft geführt habe.
Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.

Du sollst dir kein Bildnis [Das 2. Gebot]
noch irgendein Gleichnis machen,
weder von dem, was oben im Himmel,
noch von dem, was unten auf Erden,
noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist:
Bete sie nicht an und diene ihnen nicht.
Denn ich, der HERR, dein Gott,
bin ein eifernder Gott,
der die Missetat der Väter heimsucht
bis ins dritte und vierte Glied
an den Kindern derer, die mich hassen,
aber Barmherzigkeit erweist an vielen Tausenden,
die mich lieben und meine Gebote halten.

Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, [Das 3. Gebot]
nicht mißbrauchen;
denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen,
der seinen Namen mißbraucht.

Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest. [Das 4. Gebot]
Sechs Tage sollst du arbeiten
und alle deine Werke tun.
Aber am siebenten Tag
ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes.
Da sollst du keine Arbeit tun,
auch nicht dein Sohn, deine Tochter,
dein Knecht, deine Magd, dein Vieh,
auch nicht dein Fremdling,
der in deiner Stadt lebt.
Denn in sechs Tagen hat der HERR
Himmel und Erde gemacht,
und das Meer und alles, was darinnen ist,
und ruhte am siebenten Tage.
Darum segnete der HERR den Sabbattag
und heiligte ihn.

Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, [Das 5. Gebot]
auf daß du lange lebest in dem Lande,
das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Du sollst nicht töten. [Das 6. Gebot]

Du sollst nicht ehebrechen. [Das 7. Gebot]

Du sollst nicht stehlen. [Das 8. Gebot]

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden
wider deinen Nächsten. [Das 9. Gebot]

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. [Das 10. Gebot]
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib,
Knecht, Magd, Rind, Esel,
noch alles,
was dein Nächster hat.“
(2. Mose 20, 1-17)

34. Sonntag

Frage 93
Wie werden diese Gebote eingeteilt?

In zwei Tafeln:
Die erste Tafel lehrt in vier Geboten,
wie wir uns Gott gegenüber verhalten sollen, [2. Mose 34, 28; 5. Mose 4, 13; 10, 3-4]
die zweite in sechs Geboten,
was wir unserm Nächsten schuldig sind. [Mt 22, 37-40]

Frage 94
Was fordert der Herr im ersten Gebot?

Gott will,
daß ich allen Götzendienst, [1. Kor 6, 9-10; 10, 7.14]
alle Zauberei und Wahrsagerei,
allen Aberglauben, [3. Mose 19, 31; Mt 4, 10; 5. Mose 18, 10-12;  Offb 19, 10; 22, 8.9]
auch das Anrufen der Heiligen oder
anderer Geschöpfe
meide und fliehe,
damit ich meiner Seele Heil und Seligkeit
nicht verliere.
Stattdessen soll ich [Joh 17, 3]
den einen wahren Gott recht erkennen,
ihm allein vertrauen
und in aller Demut und Geduld
von ihm allein alles Gute erwarten.
Ihn allein soll ich von ganzem Herzen
lieben, fürchten und ehren, [Jer 17, 5; 1. Petr 5, 5-6; Röm 5, 3,4; 1. Kor 10, 10; Phil 2, 14; Ps 104, 27-30; Jes 45, 7; ; Jak 1, 17; Spr 1, 7; 9, 10; Hebr 10, 36; Kol 1, 11; 5. Mose 6, 2.5; Mt 22, 37; Ps 111, 10; Mt 4, 10; 10, 28; 5. Mose 10, 20]
so daß ich eher alle Geschöpfe preisgebe,
als im Geringsten gegen seinen Willen handle. [Mt 5, 29-30; 10, 37; Apg 5, 29]

Frage 95
Was ist Götzendienst?

Anstelle des einen wahren Gottes,
der sich in seinem Wort offenbart hat,
oder neben ihm [Eph 5, 5; 1.Chron 16, 26; Phil 3, 19; Joh 5, 23; Gal 4, 8; Eph 2, 12; 1. Joh 2, 23; 2. Joh 9]
irgendetwas anderes ersinnen oder haben,
worauf der Mensch sein Vertrauen setzt.

35. Sonntag

Frage 96
Was will Gott im zweiten Gebot?

Gott will, daß wir ihn in keiner Weise abbilden,
noch ihn auf irgendeine andere Art verehren, [5. Mose 4, 15-19; Jes; 40, 18-20.25; Röm 1, 23-24; Apg 17, 29]
als er es in seinem Wort befohlen hat. [1. Sam 15, 23; Mt 15, 9; 5. Mose 12,30-32]

Frage 97
Darf man denn gar kein Bild machen?

Gott kann und darf in keiner Weise
abgebildet werden.
Die Geschöpfe dürfen abgebildet werden,
aber Gott verbietet,
Bilder von ihnen zu machen und zu haben,
um sie zu verehren oder ihm damit zu dienen. [2. Mose 23, 24; 34, 13-14; 4. Mose 33, 52 ; 5. Mose 7, 5; 12, 3; 16, 22; 2. Kön 18, 4]

Frage 98
Dürfen denn nicht die Bilder als „der Laien Bücher“in den Kirchen geduldet werden?

Nein;
denn wir sollen uns nicht für weiser halten
als Gott,
der seine Christenheit nicht [Jer 10, 8; Hab 2, 18-19]
durch stumme Götzen,
sondern durch
die lebendige Predigt seines Wortes
unterwiesen haben will. [2. Petr 1, 19; 2. Tim 3, 16-17]

36. Sonntag

Frage 99
Was will Gott im dritten Gebot?

Gott will,
daß wir weder mit Fluchen [3. Mose 24, 10-16]
oder mit falschem Eid, [3. Mose 19, 12]
noch mit unnötigem Schwören [Mt 5, 37; Jak 5, 12]
seinen Namen lästern oder mißbrauchen.
Wir sollen uns auch nicht
durch unser Stillschweigen und Zusehen
an solchen schrecklichen Sünden
mitschuldig machen.
Gottes heiligen Namen sollen wir
nur mit Furcht und Ehrerbietung gebrauchen, [Jes 45, 23]
so daß er von uns recht bekannt, angerufen [Mt 10, 32; 1.Tim 2, 8]
und in allen unseren Worten und Werken
gepriesen wird. [Röm 2, 24; 1.Tim 6, 1; Kol 3, 16-17]

Frage 100
Ist es denn eine so schwere Sünde, Gottes Namen mit Schwören und Fluchen zu lästern, daß Gott auch über die zürnt, die nicht alles tun, um es zu verhindern?

Ja; [3. Mose 5, 1]
denn es gibt keine Sünde, die größer ist
und Gott heftiger erzürnt,
als die Lästerung seines Namens.
Darum hat er auch befohlen,
sie mit dem Tode zu bestrafen. [3. Mose 24, 15-16]

37. Sonntag

Frage 101
Darf man aber überhaupt bei dem Namen Gottes einen Eid schwören?

Ja, wenn es die Obrigkeit fordert
oder die Not es gebietet,
auf diese Weise Treue und Wahrheit
zu Gottes Ehre und des Nächsten Wohl
zu erhalten und zu fördern.
Denn solches Schwören ist
in Gottes Wort begründet. [5. Mose 6, 13; 10, 20; Jes 48, 1; Hebr 6, 16]
Deshalb haben die Menschen
im Alten und Neuen Testament
zu Recht davon Gebrauch gemacht. [1. Mose 21, 24; 31, 53-54; 1. Sam 24, 22; 2. Sam 3, 35; Jes 9, 15; 1. Kön 1, 29; Röm 1, 9; 2. Kor 1, 23]

Frage 102
Darf man auch bei den Heiligen oder anderen Geschöpfen schwören?

Nein;
denn in einem rechtmäßigen Eid
rufe ich Gott selbst zum Zeugen an, [2. Kor 1, 23]
daß er, der allein die Herzen kennt,
die Wahrheit bestätige
und mich strafe, wenn ich falsch schwöre.
Diese Ehre aber gebührt keinem Geschöpf. [Mt 5, 34-36; Jak 5]

38. Sonntag

Frage 103
Was will Gott im vierten Gebot?

Gott will zum einen,
daß das Predigtamt und
die christliche Unterweisung
erhalten bleiben [Tit 1, 5; 1. Tim 3, 14-15; 1. Tim 4, 13-16; 5, 17; 1. Kor 9, 11-14; 2. Tim 2, 2; 3, 15]
und daß ich, besonders am Feiertag,
zu der Gemeinde Gottes fleißig
komme. [Ps 40, 10-11; 68, 27; Apg 2, 42.46; 1. Kor 14, 19.29-31]
Dort soll ich Gottes Wort lernen,
die heiligen Sakramente gebrauchen, [1. Kor 11, 33; 1. Tim 2, 1-3.8-10; 1. Kor 14, 16]
den Herrn öffentlich anrufen
und in christlicher Nächstenliebe für
Bedürftige spenden. [1. Kor 16, 2]

Zum andern soll ich
an allen Tagen meines Lebens
von meinen bösen Werken feiern*
und den Herrn durch seinen Geist
in mir wirken lassen. [Jes 66, 23]

So fange ich den ewigen Sabbat
schon in diesem Leben an.

* „feiern“= ablassen

39. Sonntag

Frage 104
Was will Gott im fünften Gebot?

Ich soll meinem Vater und meiner Mutter
und allen, die mir vorgesetzt sind,
alle Ehre, Liebe und Treue erweisen
und alle gute Lehre und Strafe
mit gebührendem Gehorsam annehmen, [Eph 5, 22; 6. 1-2.5; Kol 3, 18.20-24; Spr 1, 8: 4, 1; 15, 20; 20, 20; 2.Mose 21, 17; Röm 13, 1]
auch mit ihren Schwächen und
Fehlern Geduld haben, [Spr 23, 22; 1. Mose 9, 24-25; 1. Petr 2, 18]
weil Gott uns durch ihre Hand
regieren will. [Eph 6, 4.9; Kol 3, 19.21; Röm 13, 2-7; Mt 22, 21]

40. Sonntag

Frage 105
Was will Gott im sechsten Gebot?

Ich soll meinen Nächsten
weder mit Gedanken
noch mit Worten oder Gebärden,
erst recht nicht mit der Tat,
auch nicht mit Hilfe anderer,
schmähen, hassen, beleidigen oder töten. [Mt 5, 21-22.26.52; 1. Mose 9, 6; Eph 4, 26; Röm 12, 19; Mt 5, 25; 18, 35]
Ich soll vielmehr
alle Rachgier ablegen,
mir auch nicht selbst Schaden zufügen
oder mich mutwillig in Gefahr begeben. [Röm 13, 14; Kol 2, 23; Sir 3, 27; Mt 4, 7]
Darum hat auch der Staat den Auftrag,
durch seine Rechtsordnung
das Töten zu verhindern. [1. Mose 9, 6; 2. Mose 21, 14; Mt 26.52; Röm 13, 4]

Frage 106
Redet denn dieses Gebot nur vom Töten?

Nein.
Gott will uns
durch das Verbot des Tötens lehren,
daß er schon die Wurzel des Tötens,
nämlich Neid, Haß, Zorn und Rachgier [Röm 1, 28-32; 1. Joh 2, 9-11; Jak 1, 20; Gal 5, 19-21]
haßt und daß alles
für ihn
heimlichesTöten ist. [1. Joh 3, 15]

Frage 107
Haben wir das Gebot schon erfüllt, wenn wir unseren Nächsten nicht töten?

Nein.
Indem Gott Neid, Haß und Zorn verdammt,
will er, daß wir unseren Nächsten [Mt 7, 12; 22, 39]
lieben wie uns selbst,
ihm Geduld, Frieden, Sanftmut, [Eph 4,2; Gal 6, 1-2; Mt 5, 5.7; Lk 6, 36]
Barmherzigkeit und
Freundlichkeit erweisen, [Röm 12, 10.18; 2. Mose 23, 5]
Schaden, so viel uns möglich, von ihm abwenden,
und auch unseren Feinden Gutes tun. [Mt 5, 44-45; Röm 12, 20-21]

41. Sonntag

Frage 108
Was will Gott im siebenten Gebot?

Gott verurteilt alle Zügellosigkeit. [3. Mose 18, 27-29]
Darum sollen wir ihr von Herzen feind sein, [Jud 22, 23]
rücksichtsvoll und verantwortungsbewußt leben, [1. Thess 4, 3-5]
sei es nun in der Ehe oder außerhalb derselben. [Hebr 13, 4; 1. Kor 7, 4]

Frage 109
Verbietet Gott in diesem Gebot allein den Ehebruch?

Nein.
Weil beide, unser Leib und unsere Seele,
Tempel des Heiligen Geistes sind,
darum will Gott, daß wir
beide rein und heilig bewahren.
Er verbietet deshalb
alle zügellosen Taten,
Gebärden, Worte, Gedanken, Begierden [Eph 5, 3-4; 1. Kor 6, 18-20; Mt 5, 27-28]
und alles, was den Menschen dazu reizen kann. [Eph 5, 18; 1. Kor 15, 33]

42. Sonntag

Frage 110
Was verbietet Gott im achten Gebot?

Gott verbietet nicht nur Diebstahl und Raub, [1. Kor 5, 10; 6, 10]
die nach staatlichem Recht bestraft werden.
Er nennt Diebstahl
auch alle Schliche
und betrügerischen Handlungen,
womit wir versuchen,
unseres Nächsten Gut an uns zu bringen,
sei es mit Gewalt
oder einem Schein des Rechts: [Lk 3, 14; 1.Thess 4, 6; Spr 11, 1; 16, 11]
mit falschem Gewicht und Maß,
mit schlechter Ware, [Hes 45, 9-10; Ps 15, 55; 5. Mose 25, 13-15; Lk 6, 35]
gefälschtem Geld und Wucher,
oder mit irgendeinem Mittel,
das von Gott verboten ist.
Er verbietet auch allen Geiz [1. Kor 6, 10]
und alle Verschwendung seiner Gaben. [Spr 5, 16]

Frage 111
Was gebietet dir aber Gott in diesem Gebot?

Ich soll das Wohl meines Nächsten
fördern, wo ich nur kann,
und an ihm so handeln, [Mt 7, 12]
wie ich möchte, daß man an mir handelt.
Auch soll ich gewissenhaft arbeiten,
damit ich dem Bedürftigen
in seiner Not helfen kann. [Eph 4, 28]

43. Sonntag

Frage 112
Was will Gott im neunten Gebot?

Ich soll gegen niemanden [Spr 19, 5.9; 21, 28]
falsches Zeugnis geben,
niemandem seine Worte verdrehen, [Ps 15, 3]
nicht hinter seinem Rücken reden [Röm 1, 28.30]
und ihn nicht verleumden.
Ich soll niemanden ungehört und leichtfertig [Mt 7, 1.2; Lk 6, 37]
verurteilen helfen
und alles Lügen und Betrügen
als Werke des Teufels [Joh 8, 44]
bei Gottes schwerem Zorn vermeiden. [Spr 12, 22; 13, 5]
Vor Gericht und in all meinem Tun
soll ich die Wahrheit lieben,
sie aufrichtig sagen und bekennen
und auch meines Nächsten Ehre und guten Ruf [1. Kor 13, 6; Eph 4, 25]
nach Kräften retten und fördern. [1. Petr 4, 8]

44. Sonntag

Frage 113
Was will Gott im zehnten Gebot?

Wir sollen in unserem Herzen
keine Lust und keinen Gedanken
aufkommen lassen,
gegen irgendein Gebot Gottes zu handeln,
sondern wir sollen jederzeit
von ganzem Herzen aller Sünde feind sein
und Lust zu aller Gerechtigkeit haben. [Röm 7, 7-8]

Frage 114
Können aber die zu Gott Bekehrten diese Gebote vollkommen halten?

Nein,
sondern es kommen
auch die frömmsten Menschen
in diesem Leben
über einen geringen Anfang [1. Joh 1, 8-10; Röm 7, 14-15; Pred 7, 20]
dieses Gehorsams nicht hinaus.
Wohl aber beginnen sie,
mit fester Absicht
nicht nur nach einigen,
sondern nach allen Geboten Gottes
zu leben. [Röm 7, 22; Jak 2, 10-11]

Frage 115
Warum läßt uns Gott denn die zehn Gebote so eindringlich predigen, wenn sie doch in diesem Leben niemand halten kann?

Erstens
sollen wir unser ganzes Leben lang
unsere sündige Art
je länger, je mehr erkennen [1. Joh 1, 9; Ps 32, 5]
und um so begieriger
Vergebung der Sünden
und Gerechtigkeit in Christus suchen. [Röm 7, 24-25]

Zweitens
sollen wir unaufhörlich uns bemühen
und Gott um die Gnade
des Heiligen Geistes bitten,
daß wir je länger, je mehr
zum Ebenbild Gottes erneuert werden,
bis wir nach diesem Leben [1. Kor 9, 24-25]
das Ziel der Vollkommenheit erreichen. [Phil 3, 11-14]

Vom Gebet

45. Sonntag

Frage 116
Warum ist den Christen das Gebet nötig?

Weil es die wichtigste Gestalt der Dankbarkeit ist,
die Gott von uns fordert, [Ps 50, 14-15]
und weil Gott seine Gnade
und seinen Heiligen Geist
nur denen geben will,
die ihn herzlich und unaufhörlich
darum bitten und ihm dafür danken. [Mt 7, 7-8; 13, 12; Lk 11, 9.10.13]

Frage 117
Was gehört zu einem Gebet, damit es Gott gefällt und von ihm erhört wird?

Erstens,
daß wir allein den wahren Gott,
der sich uns in seinem Wort geoffenbart hat, [Joh 4, 22-24]
von Herzen anrufen [Joh 4, 23.24]
um alles, was er uns zu bitten befohlen hat. [Röm 8, 26; 1. Joh 5, 14]

Zweitens,
daß wir unsere Not und unser Elend
gründlich erkennen, [2. Chron 20, 12]
um uns vor seinem göttlichen Angesicht
zu demütigen. [Ps 2, 11; 34, 19; Jes 66, 2]

Drittens,
daß wir diesen festen Grund haben, [Röm 10, 14; Jak 1, 6]
daß er unser Gebet
trotz unserer Unwürdigkeit
um des Herrn Christus willen
gewiß erhören will, [Joh 14, 13-16; Dan 9, 17-18]
wie er uns in seinem Wort verheißen hat. [Mt 7, 8; Ps 143, 1]

Frage 118
Was hat uns Gott befohlen, von ihm zu erbitten?

Alles, was wir
für unser geistliches
und leibliches Leben [Jak 1, 17; Mt 6, 33]
nötig haben,
wie es der Herr Christus
in dem Gebet zusammengefaßt hat,
das er uns selber lehrt.

Frage 119
Wie lautet dieses Gebet?

Unser Vater im Himmel! [Mt 6, 9-13; Lk 11, 2-4]
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe
wie im Himmel so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld,
wir auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich
und die Kraft
und die Herrlichkeit
in Ewigkeit
Amen.

46. Sonntag

Frage 120
Warum hat uns Christus befohlen, Gott so anzureden: „Unser Vater"?

Er will in uns gleich zu Anfang unseres Gebetes
die kindliche Ehrfurcht und Zuversicht
Gott gegenüber wecken,
auf die unser Gebet gegründet sein soll;
daß nämlich Gott
durch Christus unser Vater geworden ist
und uns das, worum wir ihn im Glauben bitten,
noch viel weniger verweigern will,
als unsere Väter uns irdische Dinge abschlagen. [Mt 7, 9-11; Lk 11, 11-13]

Frage 121
Warum wird hinzugefügt: „Im Himmel"?

Wir sollen von der himmlischen Hoheit Gottes
nichts Irdisches denken
und von seiner Allmacht alles erwarten, [Jer 23, 23-24; Apg 17, 24-27]
was für Leib und Seele nötig ist. [Röm 10, 12]

47. Sonntag

Frage 122
Was bedeutet die erste Bitte: „Geheiligt werden dein Name"?

Damit beten wir:
Gib uns zuerst, daß wir dich recht erkennen
und dich heiligen, rühmen und preisen [Joh 17, 3; Mt 16, 17, Jak 1, 5; Ps 119, 105; Ps 119, 137; Röm 11, 22.33]
in allen deinen Werken,
in denen deine Allmacht, Weisheit, Güte,
Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Wahrheit
leuchten.
Gib uns auch, daß wir unser ganzes Leben,
unsere Gedanken, Worte und Werke
darauf richten,
daß dein Name unsertwegen nicht gelästert,
sondern geehrt und gepriesen werde. [Ps 71, 8; 115, 1]

48. Sonntag

Frage 123
Was bedeutet die zweite Bitte: „Dein Reich komme"?

Damit beten wir:
Regiere uns durch dein Wort und deinen Geist,
daß wir dir je länger, je mehr gehorchen. [Ps 119, 5; 143, 10; Mt 6, 33]
Erhalte und mehre deine Kirche [Ps 51, 20; 122, 6-7]
und zerstöre die Werke des Teufels
und alle Gewalt, die sich gegen dich erhebt,
und alle Machenschaften,
die gegen dein heiliges Wort erdacht werden, [1. Joh 3, 8; Röm 16, 20]
bis die Vollendung deines Reiches kommt,
in dem du alles in allen sein wirst. [Offb 22, 17.20; Röm 8, 22-23; 1. Kor 15, 28]

49. Sonntag

Frage 124
Was bedeutet die dritte Bitte: „Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden"?

Damit beten wir:
Hilf, daß wir und alle Menschen
unserm eigenen Willen absagen [Mt 16, 24; Tit 2, 12]
und deinem allein guten Willen
ohne alles Widersprechen gehorchen, [Lk 22, 42]
so daß jeder seine irdischen Aufgaben
so willig und treu ausübt [1. Kor 7, 24]
wie die Engel im Himmel. [Ps 103, 20-21]

50. Sonntag

Frage 125
Was bedeutet die vierte Bitte: „Unser tägliches Brot gibt uns heute"?

Damit beten wir:
Versorge uns mit allem, [Ps 104, 27-28; 145, 15-16; Mt 6, 25-26]
was für Leib und Leben nötig ist.
Lehre uns dadurch erkennen,
daß du allein der Ursprung alles Guten bist [Apg 14, 17; 17, 27-28]
und daß ohne deinen Segen
unsere Sorgen und unsere Arbeit
wie auch deine Gaben uns nichts nützen. [1. Kor 15, 58; 5. Mose 8, 3; Ps 37, 16-17]
Laß uns deshalb unser Vertrauen
von allen Geschöpfen abwenden
und es allein auf dich setzen. [Ps 55, 23; 62, 11]

51. Sonntag

Frage 126
Was bedeutet die fünfte Bitte: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern"?

Damit beten wir:
Rechne uns armen Sündern
alle unsere Missetat
und das Böse,
das uns immer noch anhängt, [Ps 51, 1-5; 143, 2; 1. Joh 2, 1-2]
um des Blutes Christi willen nicht zu,
wie auch wir es als Zeugnis deiner Gnade [Mt 6, 14-15]
in uns finden,
unserem Nächsten von Herzen verzeihen
zu wollen.

52. Sonntag

Frage 127
Was bedeutet die sechste Bitte: „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen«?

Damit beten wir:
Aus uns selbst sind wir so schwach,
daß wir nicht einen Augenblick [Joh 15, 5]
bestehen können. [Ps 103, 14-16]
Auch hören unsere erklärten Feinde,
der Teufel, die Welt und unser eigenes Wesen, [1. Petr 5, 8; Eph 6, 12; Joh 15, 19; Röm 7, 23; Gal 5, 17]
nicht auf, uns anzufechten.
Darum erhalte und stärke uns
durch die Kraft deines Heiligen Geistes,
daß wir ihnen fest widerstehen [Mt 26, 41]
und in diesem geistlichen Streit [Mk 13, 33]
nicht unterliegen,
bis wir endlich den völligen Sieg [1. Thess 3, 13; 5, 23-24]
davontragen.

Frage 128
Wie beschließt du dieses Gebet? „Dein ist das Reich, und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit".

Damit beten wir:
Dies alles erbitten wir darum von dir,
weil du als unser König und aller Dinge mächtig
uns alles Gute geben willst und kannst, [Röm 10, 11-12; 2. Petr 2, 9]
und daß dadurch nicht wir,
sondern dein heiliger Name
ewig gepriesen werde. [Joh 14, 13; Ps 115, 1]

Frage 129
Was bedeutet das Wort: „Amen"?

A m e n heißt:
Das ist wahr und gewiß!
Denn mein Gebet
ist von Gott viel gewisser erhört,
als ich in meinem Herzen fühle,
daß ich dies alles von ihm begehre. [2. Kor 1, 20; 2. T im 2, 13]


Zur Geschichte des Katechismus
von J.F.G. Goerters

1. Der Heidelberger Katechismus von 1563 ist von seinem Ursprung her der Katechismus der evangelisch-reformierten Landeskirche der Kurpfalz. Sein Originalbuchtitel lautet: „Catechismus oder christlicher Unterricht, wie er in Kirchen und Schulen der kurfürstlichen Pfalz getrieben wird«. Seinen Namen bekam er nach seinem Druckort Heidelberg, der Hauptstadt der Kurpfalz in alter eit. Bald ist er auch außerhalb seines Heimatlandes übernommen und kirchlich eingeführt worden. Er ist der am weitesten  verbreitete reformierte Katechismus, gewissermaßen das reformierte Gegenstück zum „Kleinen Katechismus“Martin Luthers.

2. Das Wort „Katechismus“bedeutet ursprünglich mündlicher Unterricht, ein Geschehen, nicht ein Lehrbuch. Christlicher Unterricht folgt der Anweisung Christi in seinem Taufbefehl: „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker . . . und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“(Mt 28, 19. 20).

In der ältesten Christenheit, die eine Missionskirche war, wurden zumeist Erwachsene vor ihrer Taufe unterrichtet. Neben Regeln zur Lebensführung, wie wir sie aus den Apostelbriefen im Neuen Testament kennen, waren das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis Unterrichtsinhalt. Die drei Artikel des Bekenntnisses wurden dem Täufling vor seiner Taufe in Frageform vorgesprochen. Er antwortete jedesmal mit einem: „Ja, ich glaube".

Im Mittelalter wurde die Taufe von Kindern christlicher Eltern zur Regel. Karl der Große verpflichtete in seinem Reich Eltern und Paten zum Unterricht der Kinder im Vaterunser und Glaubensbekenntnis. Seit 1215 die jährliche Beichtpflicht aller Erwachsenen vorgeschrieben worden war, kamen die 10 Gebote als eine Beichtanleitung hinzu. Eine eigene kirchliche Ordnung hatte der christliche Jugendunterricht im Mittelalter nicht.

Bei den Böhmischen Brüdern, den friedlichen Nachfolgern des Jan Hus, wurde im 15. Jahrhundert der christliche Jugendunterricht als Abendmahlsvorbereitung erneuert. Die humanistische Schulreform bearbeitete auch religiöse Unterrichtsstoffe. Der damals neue Buchdruck ermöglichte eine weite Verbreitung von Lehrbüchern. Darauf konnten Luther und die anderen Reformatoren aufbauen, als sie Predigt, Gottesdienst und Kirche wieder am Worte Christi ausrichteten.

Die Kinderfragen der Böhmischen Brüder aus dem Jahre 1502 kamen 1522 deutsch heraus. Luther veröffentlichte 1520 eine „Kurze Form der Zehn Gebote, des Glaubens und des Vaterunsers«. Von größter Wichtigkeit aber wurde sein „Kleiner Katechismus“von 1529, der zu Geboten, Glaubensbekenntnis und Gebet noch Grundfragen von Taufe und Abendmahl hinzunahm. Die lutherische Reformation hat in einzelnen Reichsländern sehr viele Katechismen hervorgebracht. Luthers Katechismus mit seiner konzentriertenForm hat sie alle überlebt und verdrängt.

Auch auf Seiten der Reformierten gab es eine Vielzahl von Katechismen. Zu nennen sind der Zürcher Katechismus von 1534, der Genfer Katechismus Calvins von 1542, der Emder Katechismus von 1554, als Spätling noch der Kleine Westminster-Katechismus von 1649, vor allem aber der Heidelberger Katechismus, von dem hier näher zu berichten ist.

3. Die Kurpfalz, an Neckar und Rhein gelegen und mit der Oberpfalz in Bayern verbunden, war ein politisch bedeutendes und reiches Land im Deutschen Reich. Die Reformation war sehr spät, erst 1545/46 von Kurfürst Friedrich II. eingeführt, dann aber 1548 vom Kaiser wieder unterdrückt worden. Aufgrund des Augsburger Religionsfriedens von 1555 sind Kirche und Land vom neuen Kurfürsten Ottheinrich, an den noch heute der schönste Bauabschnitt des Heidelberger Schlosses erinnert, 1556 der lutherischen Reformation angeschlossen worden. Der Kurfürst führte die von Johannes Brenz verfaßte Württembergische Kirchenordnung im Lande ein. Der Straßburger Theologe Johannes Marbach visitierte die Amtsbezirke, prüfte die Pastoren und ordnete die kirchlichen Verhältnisse im Lande. Die leitenden Männer in Kirche und Universität von Heidelberg mußten, weil geeignete Kräfte in Lande fehlten, von auswärts berufen werden. Mit ihnen kamen Parteileute der damaligen Lehrstreitigkeiten im deutschen Protestantismus ins Land. Da Ottheinrich schon 1559 starb, konnte er sein Reformationswerk nicht vollenden.

Sein Nachfolger wurde der Pfalzgraf Friedrich II. von Pfalz-Simmern, der in der Reihe der Kurfürsten Friedrich III. war. Er war am 14. Februar 1515 in Simmern geboren und wuchs in einem streng katholischen Elternhaus auf. Seine Ausbildung erhielt er an den Fürstenhöfen von Nancy und Lüttich, zuletzt am kaiserlichen Hof in Brüssel. Im Jahr 1537 heiratete er die bereits evangelisch erzogene Markgrafentochter Maria von Brandenburg-Kulmbach. Von ihr angeregt, beschäftigte er sich gründlich mit der Heiligen Schrift und kam dadurch zu einer umfassenden Bibelkenntnis und zu einem persönlichen lebendigen Glauben an Jesus Christus. Schon ein fürstlicher Zeitgenosse sagte später zu ihm: „Fritz, du bist frömmer als wir alle«. So ist er unter dem Namen Friedrich der Fromme in die Geschichte eingegangen. Friedrich führte 1557 nach dem Tod seines Vaters die Reformation in Simmern auf dem Hunsrück ein. Als er 1559 die kurpfälzischen Lande erbte, herrschten dort bei dem steckengebliebenen Reformationswerk seines Vorgängers theologische Streitigkeiten und kirchliche Unordnung.

Im Streit um das Abendmahl zwischen streng lutherischen und reformierten Vertretern, entließ der Kurfürst die Hauptgegner, als sie den angeordneten Frieden nicht bewahrten, und suchte einen von Philipp Melanchthon vorgeschlagenen Mittelweg in der Abendmahlslehre durchzusetzen, vergeblich. Eine akademische Disputation in Heidelberg im Juni 1560 überzeugte ihn vom Recht der reformierten Abendmahlsauffassung. Im Dezember 1561 ordnete er für die Weihnachtskommunion in Heidelberg den reformierten Abendmahlsbrauch des Brotbrechens statt der Verwendung von Oblaten an. Er berief statt der früheren Generalsuperintendenten einen Kirchenrat
aus Theologen und kurfürstlichen Räten. Eine klare Lehrgrundlage in Kirchen und Schulen, eine erneuerte kirchliche Ordnung und ihre Einführung im ganzen Lande waren notwendig. Dazu hatte Kurpfalz gerade zwei hervorragende Kräfte gewonnen, Zacharias Ursinus und Caspar Olevianus.

4. Zacharias Ursinus wurde am 18. Juli 1534 in Breslau geboren. Sein Vater, Andreas Bär, war dort lutherischer Pastor. Nach der Gelehrtensitte der damaligen Zeit nannte der Sohn sich später lateinisch Ursinus. Seine Schulbildung erhielt er auf dem Elisabethgymnasium seiner Vaterstadt. Schon mit 16 Jahren bezog er die Universität Wittenberg zum Studium der Philosophie und der Theologie. Hier wurde Philipp Melanchthon sein wichtigster Lehrer, der ihn persönlich förderte und den Ursinus  lebenslang hoch verehrte. Als Melanchthon 1557 zu einem Religionsgespräch nach Worms reiste, durfte Ursinus ihn begleiten. An dieses Gespräch schloß Ursinus mit Empfehlungen Melanchthons eine größere Studienreise in die Schweiz an. In Zürich erlebte er reformiertes Kirchenleben, in Genf lernte er Johannes Calvin persönlich kennen. Seine Reise führte ihn zu Sprachstudien nach Frankreich, und über Süddeutschland kehrte er nach Wittenberg zurück. Er fand eine Anstellung als Lehrer am Elisabethgymnasium in Breslau, seiner früheren Schule. In der lutherischen Stadt kam er in den Verdacht reformierter Auffassung. Er rechtfertigte sich, legte aber, um Streit zu vermeiden, sein Amt nieder und begab sich nach Zürich. Dort erreichte ihn 1561 eine Berufung des Kurfürsten als Professor nach Heidelberg. 1562 siedelte er dorthin über und trat sein Amt als Professor für Dogmatik an.

Caspar Olevianus wurde am 10. August 1536 in Trier als Sohn eines Bäckermeisters und Ratsherrn geboren. Den Namen Olevianus gab er sich nach der Herkunft seiner Vorfahren aus dem Dorf Olevig bei Trier. Er besuchte Schulen seiner Vaterstadt und, kaum 14 Jahre alt, die Universität Paris zum philosophischen Grundstudium. Daran schloß er ein Studium der Rechtswissenschaft in Orléans und Bourges an, das er 1557 mit dem Doktorgrad beendete. In Bourges ist der Student evangelisch geworden und hat sich der heimlichen reformierten Gemeinde angeschlossen. 1556 erhielt sein Leben eine ganz neue Ausrichtung. In Bourges studierte ebenfalls ein Sohn des späteren Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz, mit dessen Hauslehrer Olevianus befreundet war. Als der Prinz bei einer Bootsfahrt ertrank, geriet Olevianus beim Rettungsversuch selbst in Lebensgefahr. In Todesnähe gelobte er Gott, er wolle, wenn er mit dem Leben davonkomme, in seiner Vaterstadt Prediger des Evangeliums werden. Nach Abschluß des Jurastudiums und einem Besuch daheim nahm er in Genf unter Johannes Calvin das Studium der Theologie auf, setzte es wegen einer Krankheit Calvins in Zürich fort. Im Frühjahr 1559, mit 25 Jahren, kehrte er nach Trier zurück und nahm eine Lehrerstelle im Dienst des Stadtrates an. Neben dem Gymnasialunterricht begann er mit öffentlichen Katechismusstunden und seit dem 10. August mit öffentlicher Predigt, die dann in der städtischen Spitalkirche ihren Ort und eine rasch wachsende Gemeinde fand.

Doch der Erzbischof von Trier verbot die Predigt, belegte die widerstrebende Stadt mit einer Blockade, bis Olevianus und die Führer der jungen Gemeinde sich freiwillig in Haft begaben. Gesandte benachbarter evangelischer Fürsten unter kurpfälzischer Führung bewahrten die Trierer Protestanten vor dem Schlimmsten. Olevianus und die Seinen wurden des Landes verwiesen, über 80 Personen. Er selbst nahm eine Berufung Kurfürst Friedrichs nach Heidelberg an, 1560 als Leiter eines Studentenkonvikts, 1561 als Dogmatikprofessor an der Theologischen Fakultät, wohin ihm Ursinus folgte, 1562 als Pfarrer an Heiliggeist und leitender Theologe im Kirchenrat.

5. Arbeiten an einer neuen Kirchenordnung und an einem Katechismus für Kurpfalz, beides in reformiertem Geiste, gewannen im Jahre 1562 eine deutlichere Gestalt. Leider sind die meisten urkundlichen Nachrichten darüber in den Kriegsverwüstungen der Pfalz während des Dreißigjährigen Krieges und später verlorengegangen. Doch haben wir eine Reihe von sicheren Anhaltspunkten, aus denen man das Werden des Katechismus ersehen kann.

In der späteren Gesamtausgabe der Werke des Ursinus finden sich zwei Katechismustexte, ein ausführlicher und ein kürzerer, die nach einer Notiz des Herausgebers sich im Nachlaß des Ursinus fanden und im Jahre 1562 als Entwürfe zum Katechismus niedergeschrieben worden seien. Der kürzere Katechismus mit 108 Fragen und Antworten, den wir leider nur in lateinischer Übersetzung und nicht im deutschen Originaltext kennen, muß, weil er im Aufbau und in vielen Formulierungen dem späteren Katechismus ganz nahekommt, der eigentliche Entwurf gewesen sein. Doch ist er noch stark überarbeitet worden. Dabei sind Elemente des ausführlichen Katechismus, der wohl ursprünglich für den akademischen Unterricht bestimmt war, aufgenommen worden, ja sogar Thesen aus Ursinus Doktordisputation vom Herbst 1562.

Ebenso läßt sich feststellen, daß ältere Katechismen, reformierte wie lutherische, zu Rate gezogen und benutzt worden sind. Das wichtigste Vorbild war Calvins Genfer Katechismus, den Ursinus zusammen mit der Genfer Kirchenordnung und Liturgie selbst ins Deutsche übersetzte und 1563 in Heidelberg drucken ließ. Auch wenn Ursinus sich kürzer faßte und die Reihenfolge der Hauptstücke änderte, ist das Genfer Vorbild im Typus und in vielen Einzelheiten klar erkennbar. Die Auslegung des Vaterunsers im Heidelberger Katechismus in Gebetsform stammt zum größten Teil aus dem Genfer Kirchengebet, einer Vaterunserparaphrase. Allerdings hat Ursinus Calvins Grundzug, zur rechten Gotteserkenntnis anzuleiten, abgewandelt. Bei ihm steht die Heilsgewißheit des Gläubigen im Mittelpunkt. Deutlich schimmert in der 1. Frage des Heidelberger Katechismus Luthers Auslegung des 2. Glaubensartikels im Kleinen Katechismus durch und die Dreiteilung des Katechismus stammt offenbar aus einem Regensburger Katechismus, der 1558 in Heidelberg nachgedruckt worden war.

Für die Endfassung des Katechismus war eine Kommission verantwortlich, die aus den Theologen der Heidelberger Universität und den Pastoren der Hauptstadt bestand. Beteiligt war auch der Kurfürst Friedrich in Person, der die Beigabe von Bibelstellen zum Katechismustext anordnete. Nicht länger haltbar ist die alte These, daß Olevianus ein Mitverfasser des Katechismus gewesen sei, auch nicht die jüngere Hypothese, daß die Endfassung des deutschen Textes auf ihn zurückgehe. Olevianus war ein Kommissionsmitglied unter anderen. Mit dem endgültigen Katechismus war er persönlich nicht zufrieden. Er hätte sich ihn calvinischer gewünscht. Als leitender Kirchenmann aber war er an der kirchlichen Einführung des Katechismus wesentlich beteiligt.

Im Januar 1563 wurden alle kurpfälzischen Superintendenten nach Heidelberg zu einer Konferenz einberufen. Dort wurde ihnen der fertige Katechismus vorgelegt, zur Besprechung gestellt und von allen, mit Ausnahme des Superintendenten von Ingelheim, gebilligt. Sodann wurden Grundsätze der künftigen Kirchenordnung vereinbart. Am 19. Januar 1563 unterschrieb Kurfürst Friedrich nach einer Ansprache an die Versammelten feierlich ein Einführungsedikt, das dem Katechismus im Druck als Vorwort beigegeben wurde.

Anfang März 1563 erschien das Büchlein im Druck unter dem Titel: „Katechismus oder christlicher Unterricht wie er in Kirchen und Schulen der kurfürstlichen Pfalz getrieben wird". Darunter befindet sich das Wappen des Kurfürsten von der Pfalz, mit dem Kurhut und dem Reichsapfel. Das illustriert den regierungsamtlichen Charakter des Buches. Darunter steht das Impressum: „Gedruckt in der kurfürstlichen Stadt Heidelberg, durch Johannem Meyer. 1563."

Noch während des Drucks muß man sich zu einer Erweiterung entschlossen haben. Die später als 80. gezählte Frage fehlt im Erstdruck. Es war Olevianus, der den  Kurfürsten zu dieser Ergänzung veranlaßte, die aber ganz im Sinne Friedrichs war. So ließ er in das Exemplar des Katechismus, das er in dieser Zeit dem römischen König Maximilian II. in Augsburg von seinem Gesandten überreichen ließ, an der betreffenden Stelle ein Blatt einheften, das die Frage 80 in Kanzlistenschrift bot, allerdings ohne den letzten zusammenfassenden und verwerfenden Schlußsatz. In einem Teil der Erstauflage wurde diese Erweiterung noch eingefügt durch Neudruck eines einzelnen Druckbogens. Gleichwohl druckte man nun doch das ganze Büchlein neu, jetzt mit der vollständigen 80. Frage, und wies in einer Schlußbemerkung auf diese Erweiterung hin, bezeichnete das Fehlen in der Erstauflage aber als Versehen.

Anfang April 1563 war diese endgültige Auflage fertig. Am 3. April 1563 sandte Caspar Olevianus sie an Johannes Calvin, den Leiter der Zürcher Kirche, zugleich mit der lateinischen Ausgabe des Katechismus. Diese war von Josua Lagus und Lambert Pithopoeus, zwei Heidelberger Schullehrern, übersetzt worden und sollte dem Lateinschulunterricht dienen. Sie enthielt den vollständigen Text, einen vermehrten Schriftbeweis mit den Verszahlen bei den Bibelstellen, die es in deutschen Bibeln noch nicht gab, und hatte bereits die Numerierung der 129 Fragen.

Die kirchliche Einführung des Katechismus wurde in den Städten der Kurpfalz mit einer Predigtreihe für die Gemeinden vorbereitet. In Heidelberg hielt Zacharias Ursinus diese Predigten. Im August 1563 beriet und verabschiedete eine neue Superintendentenkonferenz in Heidelberg die neue Kirchenordnung, deren Vorwort und Einführungsmandat der Kurfürst am 15. November 1563 unterzeichnete. Sie war maßvoll in ihren kirchlichen Änderungen. Nur die Form und gottesdienstliche Ordnung von Taufe und Abendmahl war völlig im reformierten Sinne umgestaltet. Der deutsche Katechismus ist mit einem kleinen Anhang vollständig in die Kirchenordnung aufgenommen. Er wurde in zehn Abschnitte, in Lektionen eingeteilt, die in einem Turnus von zehn Sonntagen der Gemeinde zum Beginn des Gottesdienstes vorgelesen werden sollten. Dazu kam eine weitere Einteilung zu 52 Sonntagen mit jeweils einer bis zu vier Fragen, was als Pensum für die regelmäßige Katechismuspredigt am frühen Sonntagnachmittag bestimmt war. 1564 wurden Kirchenordnung und Katechismus durch eine allgemeine Kirchenvisitation in allen Gemeinden des Landes endgültig eingeführt. Seit 1576 hat man mehrere Kurzfassungen als „Kleinen Katechismus“erarbeitet, die für Konfirmanden bestimmt waren. So ist der Katechismus, der in einer
rhythmischen Prosa geschrieben ist und sich so zum Auswendiglernen eignete, bald Eigentum der Gemeinden geworden.

6. Der Katechismus hat sofort Aufmerksamkeit gefunden. Eine Reihe lutherischer Theologen hat Streitschriften gegen ihn veröffentlicht. Einige lutherische Nachbarfürsten haben mit offiziellen Schreiben, denen theologische Gutachten gegen den Katechismus beigelegt waren, und mit Gesandtschaften auf den Kurfürsten einzuwirken versucht. Kurfürst Friedrich hat in ausführlichen und gehaltvollen Briefen seine Sache vertreten, mit der Beilage von vier gelehrten Verteidigungsgutachten reformierter Theologen. Eine Mahnung des katholischen Kaisers hat er mannhaft und entschieden beantwortet. Auf alle theologischen Angriffe hat Zacharias Ursinus in einer klaren wie gründlichen Druckschrift im Namen der Heidelberger Theologen geantwortet. Auch bei einem Religionsgespräch der württembergischen und kurpfälzischen Theologen in Maulbronn im April 1564 war es Ursinus auf pfälzisch reformierter Seite, an dessen besonnener und gelehrter Argumentation sich alle Einwände totliefen.

Auf dem Reichstag von Augsburg 1566 verklagten die Herzöge von Württemberg und Pfalz-Zweibrücken Kurpfalz wegen Abweichung von der Augsburgischen Konfession. Demzufolge verlangte Kaiser Maximilian II. von Kurfürst Friedrich, die Neuordnung in seiner Landeskirche rückgängig zu machen und seinen Katechismus abzuschaffen. Andernfalls stehe er außerhalb des Religionsfriedens und verfalle der Reichsacht. Aber furchtlos legte der fromme Kurfürst, wie einst Luther 1521 in Worms, vor Kaiser und Reich das mutige Bekenntnis ab, daß er in Gewissens- und Glaubenssachen nur einen Herrn anerkenne, „der ein Herr aller Herren und ein König aller Könige ist«. „Was meinen Katechismus anbelangt, so bekenne ich mich zu demselben. Es ist auch derselbe am Rande mit Fundamenten (Gründen) der Heiligen Schrift derart armiert (bewaffnet), daß er unumstoßen bleiben soll, und wird meines Verhoffens mit Gottes Hilfe noch länger unumstoßen bleiben«. Die Fürstenversammlung war von der Haltung des Kurfürsten tief beeindruckt. Die Mehrheit der evangelischen Stände unter Führung Kursachsens weigerte sich, ihn aus ihrer Reihe auszuschließen. Das machte den Kaiser machtlos. Doch damit war das reformierte Bekenntnis de facto auf deutschem Reichsboden geduldet.

7. Trotz aller solcher Widerstände gewann der Katechismus schnell weitere Verbreitung. Noch in seinem ersten Jahre wurde er in zwei verschiedenen niederländischen und in einer „sächsischen“(niederoder plattdeutschen) Übersetzung gedruckt. Die Gemeinde von niederländischen Glaubensflüchtlingen im pfälzischen Frankenthal übernahm ihn sofort als ihren eigenen Katechismus, ebenso die Kirchenordnung mit ihren Gottesdienstformularen. Das hatte zur Folge, daß auf dem Konvent aller niederländischen Flüchtlingsgemeinden in Wesel 1568 diese ihn auch für den Aufbau der Kirche im befreiten Vaterland vorsahen. Dies hat die Synode von Emden 1571 offiziell bestätigt. Seitdem ist der Heidelberger Katechismus auch der Katechismus der Niederländer. Weil in Emden auch die Reformierten des Niederrheins vertreten und beteiligt waren, ist er seit 1571 auch der rheinische reformierte Katechismus. Bei der Begründung der Bergischen Synode 1589 wurde er verpflichtend vorgeschrieben. 1567 hat sich die ungarische reformierte Kirche ihn in ungarischer Sprache als ihr gültiges Unterrichtsbuch zu eigen gemacht. Als dann seit 1578 eine größere Zahl deutscher Länder von lutherischer Ordnung zur reformierten übergingen, haben sie zumeist den Heidelberger Katechismus und die kurpfälzische Kirchenordnung übernommen.  Auf Nassau-Dillenburg 1581 folgten Sayn-Wittgenstein, Solms-Braunfeld, Wied, Isenburg-Büdingen, Hanau-Münzenburg, Moers, Pfalz-Zweibrücken, Simmern und Anhalt. Auch in der Schweiz wurde er angenommen. 1609 wurde er in den Zürcher Katechismus eingearbeitet. 1615 übernahm ihn St. Gallen, 1643 Schaffhausen, im 18. Jahrhundert schließlich Bern. In Lippe-Detmold wurde er erst seit 1623 benutzt, mit der Kirchenordnung von 1684 dann aber überall verbindlich, entsprechend 1655 in Hessen-Kassel. Mit kirchlichen Verordnungen von 1713 wurde er in allen deutschreformierten Gemeinden des Brandenburgisch-preußischen Staates vorgeschrieben. Auswanderer und Missionare brachten ihn nach Nordamerika, Südafrika und Indonesien. Er ist mit der Zeit in alle europäischen und verschiedene asiatische Sprachen übersetzt worden. So wurde er der am weitesten verbreitete reformierte Katechismus, der nur am französischen und am englischen Sprachbereich seine Grenzen fand. In Ostfriesland blieb man bis ins 18. Jahrhundert beim angestammten Emder Katechismus.

Der Katechismus hat aber ein noch höheres kirchliches Ansehen gewonnen denn als praktisches Lehr- und Unterrichtsbuch. 1610 beschloß die erste reformierte  Generalsynode der vereinigten Herzogtümer Jülich, Berg, Kleve und Mark in Duisburg, „daß das heilige Wort Gottes die einzige Regel und Richtschnur ihres Glaubens und ihrer Lehre sei und die Summe der in Gottes Wort gegründeten Religion im Heidelberger Katechismus wohl gefaßt und dieser Katechismus hinfort in den Schulen und Kirchen des Landes zu halten und zu treiben sei«. In den folgenden zwei Jahrhunderten wurde jeder rheinisch-westfälische Pastor beim Dienstantritt auf diesen Grundsatz verpflichtet. Die niederländische Nationalsynode von Dordrecht 1618/19, die auch von den Schweizern, mehreren deutschen und der englischen Kirche beschickt war und damit ökumenischen Charakter besaß, erklärte ihn, nachdem sie den Wortlaut verbindlich festgestellt hatte, zum einhellig gebilligten Bekenntnisbuch der reformierten Kirchen. Als die englischen Abgeordneten der Synode in ihre Heimat zurückkehrten, berichteten sie daheim: „Unsere Brüder auf dem Festlande haben ein Büchlein, dessen Blätter nicht mit Tonnen Goldes zu bezahlen sind".

8. Der Katechismus hat in den reformierten Kirchen und in der reformierten Theologie, im Unterricht, mit Predigtauslegungen und als theologische Glaubenslehre eine reiche Geschichte gehabt. Als die Kurpfalz im Dreißigjährigen Krieg etwa 25 Jahre lang militärisch besetzt und der reformierte Gottesdienst verboten war, hat der Katechismus in den Häusern das Volk beim evangelischen Glauben erhalten. Als der Katechismus im frühen 18. Jahrhundert in seinem Heimatland und in der napoleonischen Zeit am Niederrhein wegen seiner 80. Frage verboten wurde, haben die Gemeinden zäh an ihm festgehalten. Doch in der Aufklärungszeit, als man meinte, man könne nur noch solchen Lehren der Bibel glauben, die vor der menschlichen Vernunft Bestand hätten, als der christliche Glaube auf einen allgemeinen Gottesglauben, Unsterblichkeitshoffnung der Seele und Tugendleben reduziert wurde, wurde der Katechismus als überholt angesehen. In Preußen, Ostfriesland, Lippe und Bentheim wurden neue Aufklärungskatechismen eingeführt. Aber in der Erweckungsbewegung des frühen 19. Jahrhunderts kehrte man zum biblischen Christenglauben und zum ursprünglichen Evangeliumsverständnis der Reformation zurück. Der Heidelberger Katechismus ist in diesem Zusammenhang wieder entdeckt worden, hat seine Konkurrenten verdrängt und ist zu neuer Kraftwirkung gekommen, besonders am Niederrhein, im Siegerland, in Bentheim, in Ostfriesland, in Lippe. Die Reformierten in Deutschland haben in ihm ein kostbares Erbe und einen gültigen Ausdruck ihres Glaubens schätzen und lieben gelernt. In der Zeit des Kirchenkampfes im Dritten Reich hat er sich als ein klarer Wegweiser zum rechten Verständnis des Evangeliums bewährt.

Der Heidelberger Katechismus ist kein Kinderbuch, das man nach zwei Jahren Unterricht beiseite legen könnte. Er ist ein Gemeindebuch, das in Glaubenserkenntnis und Lebensgrundsätzen dem mündigen Christen dient und, wie die Bibel, zu lebenslangem Gebrauch bestimmt ist. Seine besondere Stärke ist sein nahes Verhältnis zur Bibel, in ganzen Wendungen und vielen Begriffen, alsZusammenfassung biblischen Glaubens und zugleich als Anleitung zum Verständnis der Bibel. Was Christusgemeinschaft (Frage 1), was christlicher Glaube (Frage 21), was evangelisches Christsein (Frage 60) ausmacht, das kann man aus ihm in klaren, klassischen und gültigen Formulierungen lernen. Die konfessionellen Besonderheiten treten zumeist gegenüber dem Grundtenor evangelischen Glaubens und Lebens zurück. Zur scharfen Grenzziehung der Frage 80 hat der Reformierte Bund für Deutschland 1976 und noch einmal 1994 eine ökumenische Erklärung abgegeben.

Heidelberger Katechismus