Evangelische*r Pfarrerin / Pfarrer in der JVA Bielefeld-Senne
Veröffentlicht am 30. April 2025
- Arbeitsort
- Senner Straße 250, 33659 Bielefeld
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 18. Juni 2025
In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)
als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen
mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne hat insgesamt 1490 ausgewiesene Haftplätze, davon 1338 für männliche, erwachsene Strafgefangene und 152 für weibliche im Offenen Vollzug. Sie besteht aus zwei Haupthäusern und 14 Außenstellen in den Kreisen Gütersloh, Warendorf und Paderborn. Diese Außenstellen haben zwischen 50 und 96 Haftplätzen. Hauptsitz der Stelle ist das Haupthaus Bielefeld-Senne mit 131 Haftplätzen. Einen Schwerpunkt bildet dort die Abteilung für lebensältere Gefangene ab einem Alter von 60 Jahren.
Aufgabenbeschreibung
Die Aufgaben der Pfarrerin/des Pfarrers sind die seelsorgliche Begleitung der inhaftierten Männer und Frauen durch Einzelgespräche und Gottesdienste. Außerdem besteht Gestaltungsspielraum für weitere Angebote wie Gruppenarbeit, Angehörigenarbeit, Familienseminare, Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Straffälligenhilfe und Arbeit mit Ehrenamtlichen. In der JVA Bielefeld-Senne gibt es vier Seelsorgestellen, zwei evangelische und zwei katholische.
Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.
Voraussetzungen
Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der
■ Berufserfahrung hat,
■ Freude an der Seelsorge hat,
■ an der Zusammenarbeit mit sehr unterschiedlichen Menschen interessiert ist,
■ über eine pastoral-psychologische Zusatzausbildung verfügt,
■ die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.
Für den Dienst in dieser Stelle mit zwei Haupthäusern und 14 Außenstellen ist der Besitz eines Führerscheins unerlässlich.
Die Anstellungsfähigkeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung.
Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.
Wir bieten
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.