zur Stellenbörse

Evangelische*r Pfarrerin / Pfarrer in der JVA Bielefeld-Senne

Veröffentlicht am 30. April 2025

Arbeitsort
Senner Straße 250, 33659 Bielefeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stellenumfang
Vollzeit
Voraussetzung
Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
Ende der Bewerbungsfrist
18. Juni 2025

In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)

als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen

mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne hat insgesamt 1490 ausgewiesene Haftplätze, davon 1338 für männ­liche, erwachsene Straf­gefangene und 152 für weibliche im Offenen Vollzug. Sie besteht aus zwei Haupt­häusern und 14 Außen­stellen in den Kreisen Gütersloh, Warendorf und Paderborn. Diese Außen­stellen haben zwischen 50 und 96 Haft­plätzen. Haupt­sitz der Stelle ist das Haupthaus Bielefeld-Senne mit 131 Haft­plätzen. Einen Schwer­punkt bildet dort die Abteilung für lebens­ältere Gefangene ab einem Alter von 60 Jahren.

Aufgabenbeschreibung

Die Aufgaben der Pfarrerin/des Pfarrers sind die seelsorgliche Begleitung der inhaftierten Männer und Frauen durch Einzel­gespräche und Gottes­dienste. Außerdem besteht Gestaltungs­spielraum für weitere Angebote wie Gruppen­arbeit, Angehörigen­arbeit, Familien­seminare, Zusammen­arbeit mit den Einrichtungen der Straffälligen­hilfe und Arbeit mit Ehren­amtlichen. In der JVA Bielefeld-Senne gibt es vier Seelsorge­stellen, zwei evangelische und zwei katholische.

Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.

Voraussetzungen

Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

■  Berufserfahrung hat,

■  Freude an der Seelsorge hat,

■  an der Zusammenarbeit mit sehr unterschiedlichen Menschen interessiert ist,

■  über eine pastoral-psychologische Zusatzausbildung verfügt,

■  die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.

Für den Dienst in dieser Stelle mit zwei Haupthäusern und 14 Außenstellen ist der Besitz eines Führerscheins unerlässlich.

Die Anstellungsfähigkeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung.

Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.

 

Wir bieten

Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.

Downloads