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Evangelische*r Pfarrerin / Pfarrer in der JVA Castrop-Rauxel

Veröffentlicht am 30. April 2025

Arbeitsort
Lerchenstraße 81, 44581 Castrop-Rauxel
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stellenumfang
Vollzeit
Voraussetzung
Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
Ende der Bewerbungsfrist
18. Juni 2025

In der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)

als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen

mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.

Die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel hat insgesamt 567 Haftplätze für männliche, erwachsene Straf­gefangene im offenen Vollzug. Zusätzlich verfügt sie über 16 gesicherte Haftplätze, die nötig sind, falls Inhaftierte aus dem offenen Vollzug verlegt werden müssen. Die Inhaftierten sind auf dem Gelände in 12 Haft­häusern untergebracht.

Für die evangelische Seelsorge gibt die JVA Castrop-Rauxel einen Teil der Stelle an die eigenständige JVA Bochum-Langendreer ab. Diese ist als offener Vollzug für erwachsene Männer mit 204 Haft­plätzen die zentrale Berufs­förderungs­stätte des Vollzuges in NRW. Die Inhaftierten absolvieren hier eine Ausbildung oder Arbeitsförderung.

Aufgabenbeschreibung

Die Kernaufgabe der Pfarrerin/des Pfarrers ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen in Einzel- und Gruppengesprächen, in Gottesdiensten und Kasualien. Angehörigenarbeit, auch in Seminaren außerhalb des Vollzuges gehört zum seelsorglichen Auftrag. Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Vollzug arbeiten mit Trägern der Freien Straffälligenhilfe zusammen und verbinden die Gemeinde innerhalb und außerhalb der JVA. Sie fördern die ehrenamtliche Arbeit aus den Kirchengemeinden.

Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.

Voraussetzungen

Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

■  Berufserfahrung hat,

■  Freude an der Seelsorge hat,

■  an der Zusammenarbeit mit sehr unterschiedlichen Menschen interessiert ist,

■  über eine pastoral-psychologische Zusatzausbildung verfügt,

■  die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.

 

Die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin / Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung.

Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.

Wir bieten

Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.

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