Evangelische*r Pfarrerin / Pfarrer in der JVA Castrop-Rauxel
Veröffentlicht am 30. April 2025
- Arbeitsort
- Lerchenstraße 81, 44581 Castrop-Rauxel
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 18. Juni 2025
In der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)
als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen
mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel hat insgesamt 567 Haftplätze für männliche, erwachsene Strafgefangene im offenen Vollzug. Zusätzlich verfügt sie über 16 gesicherte Haftplätze, die nötig sind, falls Inhaftierte aus dem offenen Vollzug verlegt werden müssen. Die Inhaftierten sind auf dem Gelände in 12 Hafthäusern untergebracht.
Für die evangelische Seelsorge gibt die JVA Castrop-Rauxel einen Teil der Stelle an die eigenständige JVA Bochum-Langendreer ab. Diese ist als offener Vollzug für erwachsene Männer mit 204 Haftplätzen die zentrale Berufsförderungsstätte des Vollzuges in NRW. Die Inhaftierten absolvieren hier eine Ausbildung oder Arbeitsförderung.
Aufgabenbeschreibung
Die Kernaufgabe der Pfarrerin/des Pfarrers ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen in Einzel- und Gruppengesprächen, in Gottesdiensten und Kasualien. Angehörigenarbeit, auch in Seminaren außerhalb des Vollzuges gehört zum seelsorglichen Auftrag. Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Vollzug arbeiten mit Trägern der Freien Straffälligenhilfe zusammen und verbinden die Gemeinde innerhalb und außerhalb der JVA. Sie fördern die ehrenamtliche Arbeit aus den Kirchengemeinden.
Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.
Voraussetzungen
Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der
■ Berufserfahrung hat,
■ Freude an der Seelsorge hat,
■ an der Zusammenarbeit mit sehr unterschiedlichen Menschen interessiert ist,
■ über eine pastoral-psychologische Zusatzausbildung verfügt,
■ die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.
Die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin / Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung.
Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.
Wir bieten
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.