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Küster/in* (*m/w/d)

Veröffentlicht am 11. September 2025

Arbeitsort
Harlingerstraße 16, 26121 Oldenburg
Bundesland
Niedersachsen
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
30.04.2029
Dienstbeginn
01. November 2025
Voraussetzung
Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Kirche (www.oekumene-ack.de)
Ende der Bewerbungsfrist
30. September 2025

Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Oldenburg sucht für das Zentrum Christuskirche in Oldenburg-Bürgerfelde, zum 01.11.2025 befristet bis 30.04.2029 als Vertretung für die Dauer der Amtszeit in der Gemeinsamen Mitarbeitendenvertretung des Stelleninhabers

 

eine*n Küster*in (m/w/d)

zur Vertretung

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 33,00 Wochenstunden

Aufgabenbeschreibung

  • Begleitung der sonntäglichen und evtl. werktäglichen Gottesdienste
  • Vorbereitung/Begleitung von kirchlichen Veranstaltungen
  • Reinigung und Pflege des Gemeindehauses und der Kirche
  • sowie Gartenarbeiten/Winterdienst an der Kirche und am Gemeindehaus Harlinger Str. 16.

Voraussetzungen

  • eigenverantwortlich arbeiten
  • offen für das bestehende Team aus Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen sind
  • eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können (eine handwerkliche Qualifikation wäre wünschenswert) und handwerkliche Fähigkeiten besitzen.

Die Tätigkeit als Küster*in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.

Wir bieten

  • Die Eingruppierung erfolgt, je nach Qualifikation, in der Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L mit allen üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes i. V. m. den entsprechenden Bestimmungen der Dienstvertragsordnung (DienstVO) der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
  • eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • betriebliche Gesundheitsförderung - Hansefit
  • Die wöchentliche Arbeitszeit ist flexibel mit dem Arbeitgeber verhandelbar und umfasst je nach Umfang der Tätigkeiten (Reinigungsarbeiten, Außenanlagen) maximal 33,00 Wochenstunden.

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