Kirche und Bildung - Herausforderungen, Grundsätze und Perspektiven evangelischer Bildungsverantwortung und kirchlichen Bildungshandelns

Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, 2010, Hrsg. Gütersloher Verlagshaus, ISBN 978-3-579-05911-2

2. Grundsätze für das evangelische Verständnis kirchlichen Bildungshandelns

Die beschriebenen Herausforderungen für kirchliches Bildungshandeln weisen eine Dringlichkeit auf, die zu raschem und entschiedenem Handeln motivieren kann. Zugleich geht es jedoch zumindest zum Teil um so weitreichende Herausforderungen, dass sie auch als grundlegende Infragestellung schon des Sinns eines kirchlichen Engagements im Bildungsbereich wahrgenommen werden können. Deshalb ist nun als Erstes die Frage nach den Gründen zu stellen, warum die Kirche überhaupt pädagogisch tätig sein soll.

Darüber hinaus ist schon die Identifikation von Herausforderungen keineswegs voraus setzungslos. Was überhaupt als Herausforderung wahrgenommen wird, hängt stets von den Interessen und Überzeugungen ab, die der Wahrnehmung zugrunde liegen. Und welche Konsequenzen aus den genannten Herausforderungen gezogen werden sollen, lässt sich erst anhand von Prinzipien für deren Beurteilung im Blick auf Kirche sagen. Als Zweites sollen deshalb im Folgenden die für das kirchliche Bildungshandeln leitenden Prinzipien beschrieben werden.

Schließlich gehört die Forderung, den öffentlichen Bildungsdiskurs nicht auf ökonomisch und technisch bestimmte Erfordernisse oder auf entsprechende Leistungsmerk male des Bildungssystems zu beschränken, bereits selber zu den Kennzeichen eines evangelischen Bildungsverständnisses. Dies schließt an erster Stelle die Bereitschaft der Kirche ein, über die für ihr Handeln leitenden Gründe und Prinzipien öffentlich Auskunft zu geben. Auf diese Weise trägt die Kirche im Sinne der evangelischen Bildungsverantwortung zu einem öffentlichen Bildungsdiskurs und Bildungsbegriff bei, der auch umfassende Horizonte des Verständnisses von Mensch und Wirklichkeit einschließt.

2.1 Begründung der pädagogischen Tätigkeit der evangelischen Kirche

In ihrer gesamten Geschichte weist die evangelische Kirche, auch im Vergleich zu anderen Konfessionen im Christentum, ein besonders ausgeprägtes Interesse an Bildung auf. Dabei haben sich die christlichen Konfessionen in dieser Hinsicht, in Deutschland besonders seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in erfreulicher Weise einander angenähert. Allerdings gibt es noch immer wichtige Gründe, welche die evangelische Kirche zu einem für sie selbst wesentlichen beständigen Bildungsengagement verpflichten.

Bildung ist Motiv und Folge des Glaubens.

Nach evangelischem Verständnis ist der christliche Glaube immer Rechtfertigungsglaube. Er ist konstitutiv auf die Rechtfertigung allein durch Gottes gnädiges Handeln bezogen. Da der Glaube als eine Beziehung zu Gott, wie er sich in Jesus Christus offenbart hat, zu verstehen ist, ist er von Anfang an auf die Kenntnis der Überlieferung von Jesus Christus, die biblische Überlieferung also, verwiesen. Für die Reformatoren war Bildung an erster Stelle deshalb so wichtig, weil sich jeder und jede Einzelne aus der Bibel belehren können sollte. Insofern kann Bildung als ein dem Glauben selbst innewohnendes Motiv bezeichnet werden.

Als Beziehung zu Gott in Christus führt der Rechtfertigungsglaube nicht aus der Welt heraus, sondern dieser Glaube wird in der Welt gelebt, nicht nur individuell, sondern kommunikativ in der christlichen Gemeinde, aber auch im Verhältnis zu Menschen, die einen anderen Glauben haben. Die Kommunikation in der eigenen Glaubensgemeinschaft sowie mit anderen religiösen und nichtreligiösen Auffassungen von Mensch und Wirklichkeit setzt wiederum Bildung voraus und wirkt zugleich als Bildungsmotiv. Zum christlichen Glauben gehört die Fähigkeit, sich selbst und anderen Rechenschaft über diesen Glauben geben zu können. Dadurch verstärkt sich das mit dem Glauben ursprünglich verbundene Interesse an einer vertieften Kenntnis der christlichen Überlieferung sowie von Gottes Schöpfung insgesamt.

Bei alldem bleibt der Glaube nach reformatorischem Verständnis stets ein Geschenk, das nicht in der Verfügung des Menschen steht, sondern von der Gabe des Geistes abhängig ist. In diesem Sinne kann Bildung keine Voraussetzung von Rechtfertigung oder Glaube sein. Beispielsweise kann Menschen mit geistiger Behinderung der Glaube als Beziehung zu Gott nicht abgesprochen werden. Darüber hinaus müssen die Grenzen der Lehrbarkeit des Glaubens bewusst bleiben. Genau dies entspricht auch einer Bildung, die sich nicht auf das Verfügenwollen und Verfügen können beschränkt.

Kirche ist ohne Bildung nicht möglich.

Die Reformation kann geradezu als Bildungsbewegung bezeichnet werden. Ohne Bildung wäre eine Reform der Kirche nicht denkbar gewesen. Nach evangelischem Verständnis stellen die Verkündigung des Evangeliums, Taufe und Abendmahl die entscheidenden Kennzeichen der Kirche dar. Für die rechte Verkündigung waren und sind einerseits Prediger und Predigerinnen erforderlich, welche die biblische Überlieferung und die christliche Lehre verstehen und auslegen können, sowie andererseits Hörerinnen und Hörer, die das ihnen Verkündigte verstehen und selbst beurteilen können: Zu den Aufgaben, aber auch Rechten einer christlichen Gemeinde gehört es, »alle Lehre zu urteilen« (Martin Luther, 1523). Beides ist ohne Bildung nicht möglich.

Dieses Kirchenverständnis ist insofern spezifisch evangelisch, als es direkt mit dem Rechtfertigungsglauben verbunden ist und aus diesem erwächst. Diesem Glauben zufolge kann niemand in seinem Verhältnis zu Gott durch andere vertreten werden, auch nicht durch die Kirche. Der Glaube der Kirche kann nicht an die Stelle des persönlichen Glaubens treten, da nach reformatorischem Verständnis jeder einzelne Mensch in einem direkten Verhältnis zu Gott steht. Zusammen mit dem »Priestertum aller Gläubigen« begründet dies zugleich die Allgemeinheit der evangelischen Forderung nach katechetischer Unterweisung in den Grundlagen des Glaubens (Martin Luthers Katechismen belegen dies an erster Stelle), aber auch nach Bildungsmöglichkeiten für alle, die schon früh ausgesprochen demokratische Züge annehmen konnte: »Wo Gott keinen Unterschied gemacht hat, da soll auch der Mensch keine Schranken aufrichten« (Johann Amos Comenius).

Der Mensch ist bildungsfähig und bildungsbedürftig zugleich.

Die Gottebenbildlichkeit des Menschen (»Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde«, 1 Mose 1,27) ist in der christlichen Tradition weithin so ausgelegt worden, dass sie auch die besondere Bildungsfähigkeit jedes einzelnen Menschen einschließt.

Es würde gegen die dem Menschen von Gott her zugesprochene Würde sowie gegen die dem Menschen als Teil von Gottes Schöpfung zugesprochene Sonderstellung verstoßen, wenn ihm Bildungsmöglichkeiten vorenthalten werden. Eben deshalb verstößt es auch gegen ein im Schöpfungsglauben begründetes Bildungsverständnis, wenn ein Bildungssystem systematisch Verlierer hervorbringt und wenn beispielsweise die soziale Herkunft über den Bildungserfolg entscheidet. In diesem Zusammenhang ist erneut der im biblischen Schöpfungsverständnis angelegte demokratische Grundzug zu nennen. Biblisch und reformatorisch ist die Gott ebenbildlichkeit von Anfang an nicht auf eine bestimmte Gruppe oder Schicht wie den Adel begrenzt. In seiner Aufforderung an die Eltern, ihren Kindern Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, bringt Martin Luther diese Ausrichtung des reformatorischen Bildungsdenkens deutlich zum Ausdruck: »Gott will's nicht haben, dass geborene Könige, Fürsten, Herren und Adel sollen allein regieren und Herren sein, er will auch seine Bettler dabeihaben, sie dächten sonst, die edele Geburt macht alleine Herren und Regenten und nicht Gott alleine« (Martin Luther, 1530).

Bildungsbedürftig ist der Mensch in biblisch-christlicher Sicht in mehrfachem Sinne. Um die mit der Gottebenbildlichkeit verbundenen Aufgaben zu erfüllen, die traditionell im Anschluss an 1 Mose 1,28 (»Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht.«) als »Herrschaftsauftrag« beschrieben wurden und die nach heutigem Verständnis eine besondere - dienende und pflegende - Verantwortung des Menschen gegenüber der ganzen Schöpfung meinen, ist Bildung als Erwerb der entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich. Biblisch gesehen müssen solche Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt entwickelt werden - das zeigt vor allem die biblische Weisheitsliteratur (z. B. Sprüche Salomos). Bildungsbedürftig ist der Mensch aber auch im Blick auf sein Verhältnis zu Gut und Böse. Im Schöpfungsglauben ist zwar durchaus ein ursprünglich guter Charakter des Menschen gemeint, aber von dieser ursprünglichen Voraussetzung trennt uns nach biblischem Verständnis der Sündenfall (1 Mose 3). Bildung kann demnach nicht einfach an das ursprüngliche Gute anknüpfen. Bildung ist vielmehr gerade erforderlich zur Eindämmung der bleibenden Folgen von Unrecht und Gewalt sowie zur ethischen Orientierung. Die Gebrochenheit menschlicher Existenz kann nicht einfach pädagogisch aufgehoben werden - sonst würde Pädagogik zur Erlösung und würde die ihr im Verhältnis zu Gott notwendig gezogenen Grenzen überschreiten wollen.

Bildung gründet im christlichen Verständnis des Generationenverhältnisses.

Im biblischen Verständnis sind Kinder eine Verheißung und ein Geschenk Gottes (1 Mose 12ff.). Die Sorge für die jeweils jüngere Generation sowie für nachfolgende Generationen insgesamt gehört demnach konstitutiv zum Menschsein. Sie beschränkt sich nicht auf die eigenen leiblichen Kinder und auch nicht auf die Angehörigen der eigenen Familie oder Nation. Dienst an Kindern ist Gottesdienst (Mk 9,37). Besonders im Neuen Testament wird dies unübertrefflich zugespitzt mit der Aussage, dass das Reich Gottes den Kindern gehöre (Mk 10,14).

Die mit dem Generationenverhältnis verbundenen Aufgaben werden in der Bibel besonders deutlich im Blick auf die religiöse Unterweisung beschrieben. Die Fragen der Kinder sollen nicht ohne Antwort bleiben. Die Kinder sollen verstehen, worum es im Glauben geht: »Wenn dich nun dein Sohn morgen fragen wird: Was sind das für Vermahnungen, Gebote und Rechte, die euch der Herr, unser Gott, geboten hat?, so sollst du deinem Sohn sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der Herr führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand« (5 Mose 6,20f.). Insofern besitzt das katechetische und religionspädagogische Handeln der Kirche ein direktes Vorbild in der Bibel. Darauf bezieht sich heute etwa die Forderung, dass »die grundlegenden Themen und Wissensbestände der christlichen Tradition wieder ins Zentrum evangelischer Bildungsarbeit rücken müssen« (Kirche der Freiheit, EKD 2006).

Der religiöse Bildungsauftrag ist für die Kirche also sowohl im christlichen Glauben begründet, der auf Verstehen angelegt ist, als auch im Generationenverhältnis, das eine erzählende und erklärende Weitergabe der biblischen Überlieferung einschließen soll. Dass der Bildungsbegriff, in bewusster Vorwegnahme moderner Auslegungen von Bildung, hier tatsächlich anwendbar ist, zeigt etwa der bereits biblisch hervor gehobene Bezug auf religiöse Mündigkeit im Sinne religiöser Urteilsfähigkeit: »damit wir nicht mehr unmündig seien und uns von jedem Wind einer Lehre bewegen und umhertreiben lassen durch trügerisches Spiel der Menschen, mit dem sie uns arglistig verführen« (Eph 4,14).

Mit ihrem Bildungshandeln nimmt Kirche gesellschaftliche und globale Verantwortung wahr.

Die mit dem Glauben und der Gottebenbildlichkeit verbundene Verantwortung beschränkt sich nicht auf die eigene Glaubensgemeinschaft. Sie gilt allen Mitgeschöpfen. Selbst unter den extremen Bedingungen des babylonischen Exils fordert der Prophet Jeremia: »Suchet der Stadt Bestes« (Jer 29,7). Nach Martin Luther geht es im Katechismusunterricht mit den Zehn Geboten nicht nur um das rechte Handeln, das aus dem christlichen Glauben folgt, sondern auch um die allgemeine Anerkennung des »Stadtrechts« durch diejenigen, die den christlichen Glauben nicht annehmen. Ethische Bildung für Frieden und Gerechtigkeit (pax et iustitia) sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gehört zu den Grundanliegen des evangelischen Bildungsverständnisses seit der Reformation. Dieses Anliegen muss heute unter den Voraussetzungen der Globalisierung politisch, ökumenisch, interkulturell und inter religiös neu bewährt werden.

Mit ihrer Bildungsarbeit nimmt die Kirche in besonderer Weise ethische Aufgaben wahr. Dies entspricht dem Verständnis von Mensch und Wirklichkeit, dem sich die Kirche im christlichen Glauben verpflichtet weiß und von dem sie sich in ihrem (Bildungs-)Handeln leiten lässt. Mit ihren Angeboten ethischer Bildung bezieht sie sich auf alle Menschen, zugleich aber auch auf spezielle Aufgabenbereiche und Funktionszusammenhänge, wie sie derzeit neu etwa unter dem Aspekt von Verantwortungseliten diskutiert werden. Auch eine am Gleichheitsprinzip orientierte demokratische Gesellschaft braucht Menschen, die in besonderer Weise fähig und dazu bereit sind, Verantwortung für andere zu übernehmen. Der Bildung solcher Eliten hat sich das kirchliche Bildungshandeln seit Langem verpflichtet gezeigt, beispielsweise mit der Einrichtung von Bildungsanstalten für künftige Regenten schon im 18. Jahrhundert (Hallesche Anstalten, August Hermann Francke) oder später und bis in unsere Gegen wart im Rahmen evangelischer Schulen. Während ein elitäres Denken aus schöpfungsethischer Sicht prinzipiell abzulehnen ist, weil es gegen die Würde jedes einzelnen Menschen und gegen die darin angelegte Gleichheitsforderung verstößt, spricht die Notwendigkeit von Fähigkeiten, die Maßstäbe der Schöpfungsethik in der Gesellschaft wirksam zur Geltung bringen, durchaus für die Ausbildung von Verantwortungseliten.

Das kirchliche Bildungshandeln entspricht dem demokratischen Prinzip der Religionsfreiheit.

Der Einsatz für Religionsfreiheit ist mit der Berufung auf das Gewissen, in dem sich der Mensch letztlich nur der Wahrheit des Glaubens beugen könne, in besonderer Weise mit der Reformation und der von ihr begründeten Tradition verbunden. Wenn die Gewissheit des Glaubens nur von Gott selber geschenkt werden kann, wie mit der Rechtfertigungslehre festzuhalten ist, dann entspricht die heute auch rechtlich garantierte Religionsfreiheit (Art. 4 GG) nicht nur einer allgemeinen Notwendigkeit demokratischer Freiheit, sondern vor allem auch dem christlichen Glauben als einer der wichtigsten Quellen dieser Freiheitsgarantie in Geschichte und Gegenwart. Im Bildungsbereich kann der ebenfalls vom Grundgesetz (Art. 7) für das Bildungswesen vorgesehene Trägerpluralismus als unmittelbare Folge der Religionsfreiheit und als Entsprechung zu ihr verstanden werden. Dieser Pluralismus ermöglicht es, dass die Religionsfreiheit auch bei der Trägerschaft von Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen zum Tragen kommen kann. Ganz allgemein ist dem Staat daran gelegen, Eigenverantwortung und Eigeninitiative vielfältig zu fördern. Es gilt, in unserer Gesellschaft und ihrem Bildungssystem das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die persönlichen Fähigkeiten, die eigene Phantasie und Leistung, die Lern- und Veränderungsfähigkeit zum Tragen zu bringen. Hierin liegt der besondere Reichtum eines Gemeinwesens.

Für die Kirche bieten pädagogische Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft die Möglichkeit, den konstitutiven Zusammenhang zwischen Glaube und Bildung exemplarisch realisieren zu können. Die Kirche beteiligt sich jedoch ebenso an Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft wie etwa der staatlichen Schule, um auch dort die aktive Wahrnehmung von Religionsfreiheit zu unterstützen, beispielsweise in der Gestalt des evangelischen Religionsunterrichts sowie weiterer Angebote im Schulleben.

In der Pluralität ist Kirche auf interreligiöse Bildung und die Auseinandersetzung mit nichtreligiösen Weltanschauungen angewiesen.

Neben den bereits genannten ethischen Herausforderungen, die sich mit der religiösen, kulturellen und weltanschaulichen Pluralität für die Kirche verbinden, erwachsen aus der Pluralität auch direkt auf den christlichen Glauben und dessen Tradierung bezogene Bildungsaufgaben. Eine glaub würdige Darstellung des christlichen Glaubens kann ohne ausdrücklichen Bezug auf andere Religionen sowie auf nichtreligiöse Weltanschauungen immer weniger gelingen. Auf Kinder und Jugendliche muss es verunsichernd wirken, wenn sie etwa im Religionsunterricht oder in der Konfirmandenarbeit nur von der Wahrheit des christlichen Glaubens hören, während sie sonst in ihrem Leben, beispielsweise in den Medien, von früh auf anderen Glaubensüberzeugungen begegnen. Auch die Befunde der ersten bundesweiten Studie zur Konfirmandenarbeit (Konfirmandenarbeit in Deutschland, 2009) unterstreichen dies und zeigen die Notwendigkeit von Reformen, durch welche die Herausforderungen der Pluralität auch inhaltlich aufgenommen werden. Bildung ist hier schon deshalb erforderlich, weil ohne eine detaillierte Kenntnis anderer Religionen und Weltanschauungen weder der eigene Glaube plausibel noch der Dialog mit anderen möglich sein kann. Weiter reichende Anforderungen an Bildung ergeben sich daraus, wenn - wie es aus evangelischer Sicht unerlässlich ist - ein eigener Stand punkt im Blick auf die Geltungsansprüche unterschiedlicher Glaubensweisen gefunden werden und dieser in reflektierter Form vertreten werden soll.

2.2 Prinzipien für kirchliches Bildungshandeln

In der Bildungsdenkschrift »Maße des Menschlichen« (2003) hat die Evangelische Kirche in Deutschland zur »Bildung in der Wissens- und Lerngesellschaft« »Grundsätze evangelischen Bildungsverständnisses« vorgelegt. Sie »bezeichnen positiv allgemeine Richtlinien und markieren negativ Grenzen«. Dabei »verkörpern [sie] kein starres dogmatisches Gefüge, sondern verlangen erneute Auslegung« (60). Diese auf die räumliche, zeitliche, sachliche und soziale Ebene bezogenen Grundsätze sollen zunächst in ihrer knappsten Zusammenfassung wiedergegeben und dann auf den Zusammenhang von Kirche und Bildung hin ausgelegt werden.

    Bildung ist aus evangelischer Sicht räumlich auf dieser Erde auszurichten auf Erziehung zum Frieden, Achtung der freiheitlichen Rechtsordnung, Förderung sozialer Gerechtigkeit, Fürsorge für das versehrbare Leben und Verständigung mit Menschen anderer Kulturen und Religionen.
  • Bildung hat zeitlich die individuelle Entwicklung und Lebensgeschichte jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen zu berücksichtigen, das verständnisvolle Verhältnis zwischen den Generationen zu unterstützen und selbstkritisch aus geschichtlicher Erinnerung und Überlieferung zu schöpfen.
  • Bildung erinnert an die Güter des Lebens als Gottes Gaben,
    erzieht zu Dankbarkeit, schärft ein, Maße und Grenzen menschlicher Geschöpflichkeit ernst zu nehmen, und ermutigt, in der Kraft des befreienden Evangeliums von Jesus Christus bei allen gesellschaftlichen Aufgaben verantwortungs- und hoffnungsvoll mitzuwirken.
  • Bildung bezieht sich auf alle Menschen in allen Lebens- und Bildungsbereichen. Dies muss die Kirche stets zuerst für sich selbst beherzigen. In dem schon einleitend begründeten umfassenden Sinn entfaltet sich die Bildungsverantwortung der Kirche zum einen in Gottesdienst, Gemeindearbeit, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren in den Kirchengemeinden, zum anderen als kirchliche Bildungsmitverantwortung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Arbeit in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Universitäten und anderen Einrichtungen. Wie der ganze Mensch ist Bildung in ihrem menschlich verpflichtenden Sinn unteilbar (Maße des Menschlichen, S. 64f.).

Die verschiedenen Aspekte eines evangelischen Bildungsverständnisses, die hier genannt werden, haben ihre Mitte im Evangelium selbst. Für den christlichen Glauben erschließt sich die Bedeutung einer am Menschen ausgerichteten Bildung aus dem Verhältnis zu dem gnädigen und liebenden Gott Jesu Christi. Deshalb muss am Anfang die Frage stehen, wie kirchliches Bildungshandeln dazu beitragen kann, dass Menschen Zugang zum Evangelium finden.

Zugänge zum Evangelium eröffnen als Grundaufgabe

Der konstitutive Bezug auf das Evangelium als Zentrum des christlichen Glaubens verbindet alle Handlungsfelder kirchlicher Bildungsarbeit, in der Kirchen gemeinde mit ihren Aufgabenfeldern wie etwa der Konfirmanden- und Jugendarbeit ebenso wie in den staatlich geförderten Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft, beispielsweise von evangelischen Kindertagesstätten, der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe oder von evangelischen Schulen. Ohne diesen Bezug kann es kein kirchliches Bildungshandeln im evangelischen Sinne geben. Das besondere Profil aller kirchlichen Bildungsarbeit erwächst nach evangelischem Verständnis aus den Aufgaben einer »Kommunikation des Evangeliums« als ein »Zusammensprechen von Verheißung und Wirklichkeit« (Ernst Lange). In dieser Kommunikation werden Tradition und Situation aufeinander bezogen, um heutigen Menschen in ihrer Suche nach Gewissheit im Leben, aber auch mit ihren Fragen und Zweifeln Zugänge zum Kern der christlichen Überlieferung zu eröffnen.

Am Evangelium ist das Handeln aller ausgerichtet, die in der Kirche oder in den mit der Kirche verbundenen Bildungsangeboten tätig sind. Das christliche Verständnis von Mensch und Wirklichkeit, das abgekürzt auch als »christliches Menschenbild« bezeichnet wird, stellt damit die Grundlage des Bildungsverständnisses dar, das zugleich offen bleibt für alle Erkenntnisse der Wissenschaft. Das evangelische Bildungsverständnis gewinnt seine Bestimmtheit nicht durch Selbstabschließung, sondern im Dialog mit den Erfahrungen und Einsichten der jeweiligen Zeit, mit theoretischen und empirischen Erkenntnissen sowie mit den Sichtweisen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen.

Mit der Kommunikation des Evangeliums eröffnet kirchliches Bildungshandeln vielfältige, auf die jeweilige Lebenssituation eingestellte Zugänge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu dem, was diesem Handeln als Ursprung und Motiv vorausliegt. Unter dem Aspekt von Bildung geht es dabei um das Kennenlernen der biblisch-christlichen Überlieferung, um eine vertiefte Einsicht in das darin enthaltene Verständnis von Mensch und Wirklichkeit sowie um die existenzielle Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsanspruch des christlichen Glaubens.

Ein Bildungsziel, das aufgrund menschlichen Handelns erreicht werden könnte, kann der Glaube aus theologischen und pädagogischen Gründen bei alldem nicht sein - er ist und bleibt ein Geschenk -, aber dies schließt keineswegs aus, Kinder und Jugendliche mit dem Inhalt dieses Glaubens vertraut zu machen sowie den Glauben mit seinem Anspruch auf Wahrheit im Bildungszusammenhang zu thematisieren.

Mit der ausdrücklichen Thematisierung von Evangelium und Glaube gibt kirchliches Bildungshandeln auch Rechenschaft über sich selber. Denn hier werden die Gründe und Grundsätze, von denen sich dieses Bildungshandeln bestimmen lässt, öffentlich zum Ausdruck gebracht und damit auch zur Diskussion gestellt. Der christliche Glaube ist kein esoterisches Wissen, sondern ist offen für kritische Nachfragen.

Subjektorientierung als Maßstab für Bildung

Subjektorientierung bedeutet im vorliegen den Zusammenhang weit mehr als eine pädagogische Methode. Sie ist die pädagogische Konsequenz und der praktische Ausdruck des christlichen Verständnisses von Mensch und Wirklichkeit. Aufgrund ihrer Gottebenbildlichkeit und Würde, die allen Menschen von Gott her zugesprochen wird, sollen die Subjekte nicht nur didaktisch-methodisch »berücksichtigt«, sondern sie müssen anerkannt und geachtet werden. Eine solche Anerkennung verleugnet nicht die Notwendigkeit der Subjektwerdung. Bildung muss immer beides bedeuten: Anerkennung des Subjektseins und Unterstützung der noch ausstehenden Subjektwerdung.

Besonders deutlich hat die Synode der EKD die hier gemeinte Subjektorientierung schon 1994 mit der Forderung nach einem grundlegenden »Perspektivenwechsel« von den Erwachsenen hin zum Kind zum Ausdruck gebracht. Kritisch und selbstkritisch wird darauf hingewiesen, dass es »in Gesellschaft und Kirche keine Tradition« gebe, »das den Kindern eigene Verständnis von Leben und Welt und die ihnen eigenen Wünsche und Vorstellungen zu erfragen oder gar ernst zu nehmen« (49). Das Prinzip der Subjektorientierung macht deutlich, dass sich der »Perspektivenwechsel« nicht auf Kinder beschränken darf, sondern ebenso auch die Jugendlichen und Erwachsenen als Subjekte einbeziehen muss.

Subjektorientierung als Prinzip kirchlichen Bildungshandelns gewinnt ihre Plausibilität zugleich aus neueren Erkenntnissen von Bildungstheorie und empirischer Bildungsforschung. Die in der pädagogischen Tradition gewonnene Einsicht, dass sich Bildung letztlich nur als Selbstbildung vollziehen kann, erhält heute aus verschiedenen Wissenschaften neue Bestätigung, etwa aus der Entwicklungspsychologie oder der Hirnforschung, aber auch aus der Biographieforschung oder aus Systemtheorie und Epistemologie (Autopoiesis, Konstruktivismus usw.). Menschen können nicht als »Objekte« einfach von außen gebildet werden. Bildung wird deshalb verfehlt, wo sie als transitiver Vorgang des »Machens« aufgefasst werden soll.

Verantwortung für nachfolgende Generationen

Wenn das Generationenverhältnis nach evangelischem Verständnis als Verheißung und Aufgabe wahrzunehmen ist, findet diese Forderung heute in der Verantwortung für nachfolgende Generationen eine besondere Zuspitzung. Diese Verantwortung muss sich auf verschiedene Herausforderungen beziehen:

    Es müssen Lebensverhältnisse gewährleistet werden, die Menschen dazu ermutigen und einladen, Kinder zu bekommen, und die sie bei der Versorgung und Erziehung der Kinder unterstützen. Angesichts der durch rückläufige Geburtenraten nachhaltig gestörten Balance des Verhältnisses zwischen den Generationen muss alles kirchliche Bildungshandeln diese vordringliche Aufgabe stets mit im Blick haben.
  • Kulturelle und religiöse Tradierungsprozesse müssen neu gesichert werden. Alles pädagogische Handeln, einschließlich seiner Theorie, besitzt im Generationenverhältnis seinen Ursprung (Friedrich Schleiermacher). Das generationenförmige Dasein der Menschheit macht Bildung erforderlich: Der einzelne Mensch muss lernen, sich in der Gesellschaft, in die er hineingeboren wird, zu orientieren und handlungsfähig zu werden; die Gesellschaft braucht Bildung, um gesellschaftliche und kulturelle Errungenschaften, zu denen in diesem Sinne auch Religion und Glaube sowie die Kirche selbst gehören, über den Wechsel der Generationen hinweg nicht zu verlieren.
  • ­Intergenerationelle Verantwortung schließt die Berücksichtigung der Rechte und zukünftigen Ansprüche von Kindern und Jugendlichen sowie der nachfolgen den Generationen insgesamt ein. Dies betrifft den Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie etwa Erdöl sowie mit dem Ökosystem als Ganzem. Neu ins Bewusstsein gerückt sind darüber hinaus die Herausforderungen, die sich mit den bereits mehrfach angesprochenen Verschiebungen im Altersaufbau der Gesellschaft verbinden. Auch in dieser Hinsicht müssen die Belastungen zwischen den Generationen gerecht verteilt werden.

Einsatz für Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit

Die Vision und Verheißung eines Lebens in einer umfassend verstandenen Gerechtigkeit (Shalom) kennzeichnen die gesamte biblisch-christliche Überlieferung. Angesichts der wachsenden Disparitäten in der Gesellschaft, aber auch im Bildungsbereich selbst gewinnt die biblisch in der Menschenwürde begründete Forderung nach Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit neu an Aktualität und Schärfe. Kirchliches Bildungshandeln muss sich immer an dem Ziel ausrichten, allen Menschen Möglichkeiten der Bildung zu eröffnen sowie soziale Disparitäten abzubauen und, wo dies nicht erreicht werden kann, zumindest die Folgen bestehender Disparitäten abzumildern. Dazu gehören besondere Bildungsangebote für diejenigen, deren Förderung durch das herkömmliche Bildungssystem nicht gelingt, sowie die kritische Auseinandersetzung mit gerechten und ungerechten Verhältnissen in der Gesellschaft als Thema von Bildung. Für die Kirche geht es nicht nur um gerechte Chancen, sondern immer auch um die möglichst wirksame Befähigung dazu, Chancen zu nutzen, beispielsweise durch eine stärkere Förderung jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen in der Schule oder durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Bildungsgerechtigkeit muss nach evangelischem Verständnis immer auch als »Befähigungsgerechtigkeit« ausgelegt werden (Wolfgang Huber). Sie betrifft nicht nur Probleme der Armut, sondern der gesellschaftlichen Teilhabe insgesamt. Neben Fragen der individuellen Förderung im Bildungswesen treten deshalb die nach einem gerechten Bildungssystem und nach institutionellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unterstützung aller Kinder und Jugendlichen.

Kirchlich getragene Sozialarbeit und Sozialpädagogik haben eine lange Tradition. Das diakonische Engagement der Kirche hat mit dazu beigetragen, dass sich in Deutschland ein moderner Sozialstaat herausbilden konnte. Auch wenn der Sozialstaat heute einen erheblichen Anteil der sozialen Aufgaben von Existenzsicherung, Gewährleistung von Arbeitsmöglichkeiten oder der Absicherung in kritischen Lebenssituationen übernommen hat, kann und will sich die Kirche auch in Zukunft nicht von solchen Aufgaben zurück ziehen. Denn dies widerspräche ebenso ihrem Selbstverständnis als diakonische Kirche wie der Tatsache, dass Fragen der Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit nicht nur für das staatliche Handeln neu auf der Tagesordnung stehen. Zum einen wäre der Staat allein mit diesen Herausforderungen dauerhaft überfordert, und zum anderen kann der Einsatz für Gerechtigkeit in einer Demokratie nie allein auf den Staat begrenzt werden. Deshalb darf sich auch das kirchliche Bildungshandeln nicht etwa auf religiöse Bildungsaufgaben beschränken. Vielmehr gewinnen ganzheitliche Ansätze, bei denen, zum Beispiel nach dem historischen Vorbild von Johann Hinrich Wicherns Rauhem Haus in Hamburg, religions- und sozialpädagogische Arbeit aufs engste miteinander verbunden werden, beispielsweise in der aktuellen Diskussion der evangelischen Jugendhilfe immer mehr an Plausibilität. Auch die von Jugendlichen mitunter kritisch gestellte Frage, was ihnen dieses oder jene Angebot der Kirche denn eigentlich »bringe«, sollte nicht einfach als Beleg für eine Entfremdung von der Kirche abgelehnt, sondern als legitime Herausforderung im Sinne des Zusammenhangs von Glaubens- und Lebenshilfe sowie als willkommener Lernanlass angenommen werden. Zur Bildungsgerechtigkeit gehört für die Kirche immer auch der Einsatz für diejenigen, deren Chancen im Bildungswettbewerb von vornherein beschränkt sind, weil sie auf Dauer mit Behinderungen leben müssen. Für diese und für andere benachteiligte Menschen gewinnt die Forderung nach Bildungsgerechtigkeit in der Gestalt von Befähigungsgerechtigkeit eine noch einmal besonders hervorgehobene Bedeutung, vor allem im Sinne der Teilhabegerechtigkeit sowie mit besonderen Angeboten einer gezielten Förderung. Die Notwendigkeit und der Sinn des diakonischen Lernens, das aus dem christlichen Verständnis von Diakonie erwächst, beziehen sich jedoch keineswegs nur auf eine besondere Gruppe, sondern auf alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Bildungsgerechtigkeit schließt bei diesem Lernen die Möglichkeit ein, sich praktisch für Befähigungs- und Teilhabegerechtigkeit einzusetzen und einer Ausgrenzung von Menschen entgegenzuwirken.

Beitrag des kirchlichen Bildungshandelns zur religiösen Bildung und zur Wertebildung

Manchmal wird religiöse Bildung lediglich als eine Form der Werteerziehung angesehen. Nach evangelischem Verständnis geht jedoch mit dem Bezug auf Gott die Wahrheitsfrage allen Werten voraus. Der Glaube beruht nicht auf Werten, sondern umgekehrt folgen Werte aus dem Glauben. Werte lassen sich auch ohne Bezug auf Religion begründen. Ebenso richtig bleibt aber, dass Religion in Geschichte und Gegenwart zu den wichtigsten Quellen der ethischen und normativen Orientierung zu zählen ist. Politik und Wissenschaft gewinnen heute neu Achtung vor der ethischen Motivationskraft von Glaubensüberzeugungen, die ein verantwortliches Handeln begründen. Neu bewusst geworden sind insbesondere die religiösen Wurzeln von Freiheit, Verantwortung und Toleranz sowie der gesellschaftlichen und globalen Solidarität von Menschen, die sich im biblischen Schöpfungsglauben über alle Grenzen hinweg als Brüder und Schwestern erkennen können (10 Thesen zum Religionsunterricht, EKD 2006).

Auf diese Weise bietet das kirchliche Bildungshandeln für Gesellschaft und Öffentlichkeit vielfältige Möglichkeiten der individuellen und gesellschaftlichen Lebens- und Sinnorientierung. Es trägt bei zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Demokratie. Der kirchliche Beitrag zur Wertebildung wird in der Gegenwart besonders geschätzt und erwartet, auch außerhalb der Kirche. Menschen, die selbst nicht der Kirche angehören, trauen ihr in dieser Hinsicht schon jetzt viel zu. Zugleich sollte dieser Beitrag zur Wertebildung in Zukunft auch in solchen Bereichen stärker sichtbar gemacht werden, in denen er - wie etwa in der Gemeinde mit ihren nicht formalisierten Bildungsangeboten - bislang noch zu wenig anerkannt ist. Der Beitrag des kirchlichen Bildungshandelns zur Wertebildung betrifft aber nicht nur die religiöse Bildung oder den Religionsunterricht. Die Orientierung an transparenten Werten ist ein Kennzeichen des kirchlichen Handelns insgesamt. In Zukunft muss noch stärker wahrnehmbar gemacht werden, welche Bedeutung für Öffentlichkeit und Gesellschaft dem kirchlichen Bildungshandeln weit über die Kirche selbst hinaus zukommt.

Auch die hier vorgelegte Beschreibung von Gründen und Prinzipien für kirchliches Bildungshandeln ist exemplarisch zu verstehen. Deutlich werden soll, warum Bildung für die Kirche keine beliebige Aufgabe darstellt, sondern eine Dimension und ein Handlungsfeld, das für die Kirche um ihres evangelischen Charakters willen auch in Zukunft unverzichtbar bleibt. Darüber hinaus machen erst diese Begründungen und Prinzipien nachvollziehbar, warum die im ersten Teil dieser Orientierungshilfe beschriebenen Herausforderungen nun für die Kirche auch zu den im Folgenden beschriebenen Handlungsperspektiven führen sollen.

Kirche und Bildung - Herausforderungen, Grundsätze und Perspektiven evangelischer Bildungsverantwortung und kirchlichen Bildungshandelns

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