Kirchen gegen Kabinett: Familiennachzug regeln statt stoppen

Berlin (epd). Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland wenden sich einen Tag vor der entscheidenden Kabinettssitzung gegen die von der Bundesregierung geplante Aussetzung des Familiennachzugs von vielen Geflüchteten. Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Berliner Bischof, Christian Stäblein, forderte in den Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ großzügige Regelungen beim Nachzug enger Familienangehöriger von Geflüchteten, die kein Recht auf Asyl, aber subsidiären Schutz haben. Der katholische Hamburger Bischof Stefan Heße, der in der Deutschen Bischofskonferenz für das Thema Migration zuständig ist, sagte der Redaktionsgemeinschaft, er sehe das Vorhaben „sehr kritisch“ und halte es für ethisch „überaus fragwürdig“.

Das Bundeskabinett soll am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beraten, der den Familiennachzug für subsidiär Geschützte für zwei Jahre aussetzen soll. So haben es Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt gelten, ihnen aber dennoch Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges.

Stäblein bekräftigte: „Eltern und Kinder gehören zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien gehören zusammen.“ Stäblein nannte es ein Gebot der Nächstenliebe, dass gerade Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt blieben.

Ähnlich äußerte sich Heße: Das Grundgesetz stelle die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, sagte er der Zeitungsgruppe: „Dieses Schutzversprechen gilt für alle Familien in unserem Land - auch für schutzsuchende Familien“, erklärte der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen.