Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht

Grundlagen, Standards und Zielsetzungen. EKD-Texte 128, Februar 2018, ISBN 978-3-87843-051-3

Vorwort

Die evangelische Kirche sieht im Religionsunterricht ein wesentliches Element ihrer reformatorisch begründeten Bildungsverantwortung. Bildung ist in reformatorischer Sicht eine zentrale Dimension des christlichen Glaubens. In seiner Denkschrift »Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule“ hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Aufgaben und Perspektiven des schulischen Religionsunterrichts umfassend beschrieben. Der vorliegende Text gründet in diesem Referenzrahmen.

Die Denkschrift beschreibt als eigentliche Herausforderung der Kirche im Blick auf ihre Bildungsverantwortung und ihr pädagogisches Handeln die religiöse und weltanschauliche Pluralität, die gerade in der Schule in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Die Bearbeitung dieser Pluralität muss sich von der Suche nach Gemeinsamkeit als dem trotz aller Vielfalt Verbindenden leiten lassen und der Bereitschaft, ebenso nicht auflösbaren Unterschieden gerecht zu werden. Beide Prinzipien sind sowohl pädagogisch als auch theologisch begründet.

In diesem Sinne setzt sich die evangelische Kirche für einen konfessionell-kooperativen, dialogisch ausgerichteten Religionsunterricht ein. Dabei betrifft die konfessionelle Kooperation zuerst und vor allem den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht. Im Dialog mit der katholischen Kirche ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen konfessionell-kooperativer Religionsunterricht als Option in allen Schuljahrgängen und in den Schulen aller Schularten ermöglicht werden kann. In diesem Zusammenhang stellt der Text der Deutschen Bischofskonferenz „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht“ ein wichtiges, auch theologisch-systematisch bedeutsames Dokument ökumenischer Annäherung und Verständigung dar.

Maßgeblich sollte insgesamt das Anliegen sein, durch konfessionelle Kooperation ein verbessertes Lernangebot zu schaffen, bei dem Gemeinsamkeiten zwischen den Konfessionen gestärkt und der Umgang mit bleibenden Unterschieden eingeübt werden kann. Die vorliegenden „Grundlagen, Standards und Zielsetzungen des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts“ nehmen diese Überlegungen auf und geben Impulse für die konkrete Weiterentwicklung der Kooperation. Sie wurden von der Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD erarbeitet und vom Rat der EKD zur Veröffentlichung freigegeben.

Noch ist der Ausbau des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts in der Praxis weitgehend unzureichend – mit allen Konsequenzen für die Akzeptanz des christlichen Religionsunterrichts. Auch wenn die Voraussetzungen für einen solchen Unterricht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, sollten sich die christlichen Kirchen im Blick auf den Religionsunterricht überall zu offiziell geregelten Formen der Zusammenarbeit verpflichten.

In der Schulpraxis sind es vor allem die Religionslehrerinnen und -lehrer, die sich bereits an vielen Orten fächerübergreifend gemeinsam für die religiöse Bildung und Orientierung in ihrer Schule einsetzen. Dafür danke ich ihnen herzlich und hoffe, dass sie in ihrer Arbeit weitergehende Schritte konfessioneller Kooperation unterstützen.

Hannover, im Dezember 2017

Dr. Heinrich Bedford-Strohm
Landesbischof
Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

 

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