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FAQ zur EKD-Synode

1. Tagung der 13. Synode der EKD, Hannover, 6. bis 8. Mai 2021

Fragen und Antworten zur Synode der EKD

Wer leitet die Synode und welche Aufgaben hat sie? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • Was ist eine Synode?

    Der Begriff Synode stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet Versammlung oder auch Treffen. In den evangelischen Kirchen ist die Synode das gesetzgebende Gremium auf verschiedenen Ebenen (Kirchenkreis, Landeskirchen, EKD). 

    Die Synode der EKD ist eines von drei Leitungsorganen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Daneben gibt es den Rat der EKD und die Kirchenkonferenz. Die Amtszeit der Synode dauert sechs Jahre und beginnt mit ihrem ersten Zusammentritt.

  • Welche Aufgaben hat die Synode der EKD?

    Nach der Grundordnung der EKD hat die Synode die Aufgabe, „der Erhaltung und dem inneren Wachstum der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dienen“.

    Die Synode berät und beschließt über Kirchengesetze und den Haushalt der EKD. Sie diskutiert Berichte des Rates der EKD und der großen evangelischen Werke, debattiert Fragen kirchlichen Lebens, fasst Beschlüsse dazu und äußert sich zu öffentlichen Angelegenheiten. Alle sechs Jahre wählt die Synode gemeinsam mit den Mitgliedern der Kirchenkonferenz den Rat.

    Die Synode berät im Plenum und in Ausschüssen, die bei der konstituierenden Tagung für die Dauer der Amtsperiode eingerichtet werden.

  • Wie werden die Mitglieder der Synode gewählt und nach welchem Schlüssel?

    Die Synode hat insgesamt 128 Mitglieder. 100 davon werden von den Synoden der 20 Gliedkirchen der EKD (Landeskirchen) gewählt, 28 vom Rat der EKD berufen.

    Die Anzahl der gewählten Synodalen pro Gliedkirche hängt von deren Mitgliederzahl ab und wird durch ein Gesetz geregelt. Gliedkirchen mit vielen Mitgliedern wie die hannoversche oder die rheinische Landeskirche sind in der 13. Synode (ab 2021) mit zehn Synodalen vertreten. Jede Landeskirche hat aber mindestens zwei Sitze.

    Bei der Wahl der EKD-Synodalen soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Außerdem müssen mindestens zwölf der zu wählenden Synodalen bei Beginn der Amtszeit jünger als 27 Jahre alt sein. Theologinnen und Theologen dürfen nicht die Mehrheit in der Synode darstellen. In der Zusammensetzung der Synodalen spiegelt sich also, dass die evangelische Kirche als Gemeinschaft von Frauen und Männern, von Laien und Theologen agiert.

  • Was sind berufene Mitglieder?

    Ergänzend zu den 100 in den Landeskirchen gewählten Synodalen beruft der Rat der EKD 28 weitere Mitglieder – Menschen aus Politik, Wirtschaft, Medien und Kultur, die für das Leben der Kirche und die Arbeit ihrer Werke wichtig sind.

    Auch bei den berufenen Mitgliedern gilt der Grundsatz eines ausgewogenen Verhältnisses von Männern und Frauen. Acht der Berufenen müssen jünger als 27 Jahre sein. 

  • Wie viele junge Menschen sind in der Synode?

    Mit Beginn der Amtsperiode der 13. Synode (2021) sollen mindestens 20 von 128 Synodalen am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, zwischen 18 und 26 Jahren jung sein (mindestens zwölf der von den Landeskirchen gewählten und acht der berufenen Mitglieder). Anders als die bisherigen Jugenddelegierten der EKD-Synode haben sie alle Rechte und Pflichten von Synodalen. Demgegenüber konnten die Jugenddelegierten keine Anträge einbringen und nicht an Abstimmungen teilnehmen.

  • Wer leitet die Synode?

    Für ihre sechsjährige Amtszeit wählt die Synode auf ihrer ersten Tagung auf Vorschlag des Nominierungsausschusses ein Präsidium. Es hat sieben Mitglieder: den oder die Präses, zwei Vizepräsides und vier Beisitzer oder Beisitzerinnen. Auch bei dieser Wahl ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten. Der/die Vorsitzende des Rates der EKD soll nicht gleichzeitig Präses der Synode sein.

    Der oder die Präses leitet die Synode, führt ihre Geschäfte und vertritt die Synode nach außen, fertigt die Kirchengesetze sowie sonstige Beschlüsse aus und verkündet sie. Das Präsidium beschließt die vorläufige Tagesordnung, den Arbeitsplan und besondere Arbeitsformen der Synode. Die Mitglieder des Präsidiums unterstützen den oder die Präses in der Geschäftsführung, die Vizepräsides übernehmen phasenweise auch die Sitzungsleitung.

  • Welche Ständigen Ausschüsse gibt es und welche Aufgaben haben diese?

    Seit 2015 hat die Synode in ihrer Geschäftsordnung vier Ständige Ausschüsse festgeschrieben, deren Mitglieder sie aus ihrer Mitte wählt.

    •     Ausschuss Schrift und Verkündigung
    •     Rechtsausschuss
    •     Haushaltsausschuss
    •     Nominierungsausschuss

    Für die inhaltliche Arbeit kann die Synode für jede Wahlperiode noch weitere Ständige Ausschüsse einrichten. Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Arbeit der Synode - jeder bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während einer Synodaltagung werden alle Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Diskussion überwiesen.

    Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden muss.

  • Wie oft tagt die Synode?

    Die Synode tritt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten in Deutschland zusammen. In den Jahren, in denen sich die Synode für eine neue Amtsperiode konstituiert, finden zwei Tagungen statt. Das Leitungsorgan ist außerdem einzuberufen, wenn der Rat, die Kirchenkonferenz oder 30 Synodale es verlangen.

    Seit 2009 tagt die Synode der EKD in zeitlicher und örtlicher Verbindung mit der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK). Alle Mitglieder der EKD-Synode gehören auch zu einem dieser beiden Gremien. Dadurch wird die Gemeinschaft zwischen den beiden gliedkirchlichen Zusammenschlüssen und der EKD weiter vertieft.

  • Was ist die UEK?

    Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD ist eine Gemeinschaft von unierten, reformierten und lutherischen Landeskirchen in der EKD. Ihr gehören zwölf Mitgliedskirchen und vier Gastkirchen an.

    Die UEK-Kirchen fördern die Gemeinsamkeit kirchlichen Lebens und Handelns in Theologie, Liturgie, Kirchenrecht und Ökumene – und damit die Einheit der EKD. Sie wollen das Selbstverständnis der EKD als Kirche stärken, ohne die konfessionelle Vielfalt der Landeskirchen einzuebnen.

    Oberstes Organ der UEK ist die Vollkonferenz, die in Verbindung mit der EKD-Synode tagt. Zwischen den Tagungen der Vollkonferenz wird die UEK durch das Präsidium geleitet. Die laufenden Geschäfte führt der Amtsbereich der UEK im Kirchenamt der EKD in Hannover.

  • Was ist die VELKD?

    Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelisch-lutherischen Landeskirchen. Aufgabe der VELKD ist es, die Einheit ihrer Gliedkirchen in den Bereichen Theologie, Gottesdienst, Gemeindearbeit, Ökumene und Recht zu fördern und zu stärken und damit der Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland zu dienen.

    Organe der VELKD sind die Generalsynode (die in Verbindung mit der EKD-Synode tagt), der Leitende Bischof und die Bischofskonferenz sowie die Kirchenleitung. Die Vorbereitung und Umsetzung der Gremienbeschlüsse erfolgt durch den Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD in Hannover. 

  • Wie wird der Rat der EKD gewählt?

    Der 15köpfige Rat der EKD wird auf der zweiten Tagung einer neuen EKD-Synode für eine sechsjährige Amtsperiode gewählt – gemeinsam von den Synodalen und der Kirchenkonferenz. Ein Ratsmitglied, der oder die Präses der Synode, steht aufgrund des Amtes schon fest. Für die übrigen 14 Plätze nominiert ein Ratswahlausschuss Kandidatinnen und Kandidaten. Dieser Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern der Synode, die auf deren konstituierender Sitzung gewählt werden, sowie aus drei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Kirchenkonferenz.

    Der Ratswahlausschuss hat keine leichte Aufgabe: Er soll mehr Personen nominieren, als Plätze im Rat zu besetzen sind. In den 15 Mitgliedern des Rates soll sich auch die Vielfalt des Protestantismus spiegeln: Die evangelische Kirche ist vielfältig sowohl an Konfessionen – Lutheraner, Reformierte und Unierte – als auch im Blick auf Frömmigkeitsformen, Regionen und Lebensbereiche wie Theologie, Wirtschaft und Politik. Ausdrücklich schreibt das Wahlgesetz zudem Geschlechtergerechtigkeit vor. Die künftigen Ratsmitglieder brauchen bei der Wahl jeweils eine Zweidrittelmehrheit.

    Nach der konstituierenden Sitzung des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz aus dessen Mitgliedern den Ratsvorsitzenden oder die Ratsvorsitzende und die Stellvertretung. Der neue Rat kann dazu Vorschläge machen. Wieder brauchen die beiden – in getrennten Abstimmungen - eine Zweidrittelmehrheit. 

  • Welche Aufgaben hat der Rat der EKD?

    Der Rat hat nach der EKD-Grundordnung die Aufgabe, „die Evangelische Kirche in Deutschland zu leiten und zu verwalten“. Er tagt in der Regel monatlich ein Wochenende lang und kann und muss sich wie kein Gremium sonst aktuellen Themen stellen. Äußerungen des Rates werden als öffentliche Stimme der evangelischen Kirche wahrgenommen.

    Der Rat leitet die Evangelische Kirche in Deutschland zwischen den Tagungen der Synode und legt dieser zu ihren ordentlichen Sitzungen einen Rechenschaftsbericht vor. Er beruft Fachleute aus Kirche und Gesellschaft in die „Denkfabriken“ der EKD: die Kammern. Diese Kammern arbeiten – zusammen mit dem Rat – Denkschriften der EKD zu grundlegenden Fragen und andere Publikationen aus. Denkschriften sind die verbindlichste Äußerungsform der evangelischen Kirche.

    Zudem beruft der Rat seinen Bevollmächtigten oder seine Bevollmächtigte am Regierungssitz der Bundesrepublik und der Europäischen Union, den Evangelischen Militärbischof bzw. die Evangelische Militärbischöfin, und den oder die Friedensbeauftragte/n sowie weitere Beauftragte – etwa für Kultur, für Sport, für die Medien, für Flüchtlinge oder auch für die Seelsorge in der Bundespolizei. 

  • Was ist die Kirchenkonferenz der EKD?

    Die Kirchenkonferenz der EKD ist, neben Rat und Synode, das föderative Gremium in der Leitung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Auf politischer Ebene wäre sie ungefähr dem Bundesrat vergleichbar, also der Vertretung der Länder. In der Kirchenkonferenz treffen sich, in der Regel viermal im Jahr, je zwei Delegierte der 20 evangelischen Landeskirchen zur Abstimmung und zum Austausch über gemeinsame Fragen. Der Vorsitzende des Rates hat auch den Vorsitz in der Kirchenkonferenz inne.

    Das Gremium berät und beschließt vor allem über Fragen von Ordnung und Recht, über gemeinsame wirtschaftliche Aufgaben wie den Finanzausgleich unter den Landeskirchen und über Fragen im Blick auf die kirchlichen Beschäftigten, ihre Ausbildungswege und die Arbeitsbedingungen.

    Darüber hinaus kann die Kirchenkonferenz Gesetzentwürfe vorlegen und wählt zusammen mit der EKD-Synode den Rat, seinen Vorsitzenden bzw. seine Vorsitzende und die Stellvertretung. In der Kirchenkonferenz selbst haben die Landeskirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern je zwei, die anderen je eine Stimme. Bei der Wahl des Rates hat jede Landeskirche nur eine Stimme.

  • Wie arbeiten die Leitungsgremien Rat, Synode und Kirchenkonferenz zusammen?

    Die Zusammenarbeit der Leitungsorgane ist eng: Besonders augenfällig wird dies durch die gemeinsame Wahl von 14 Mitgliedern des Rates durch Synode und Kirchenkonferenz. Die oder der Präses der Synode ist qua Amt das 15. Mitglied des Rates; dadurch ist auch eine personelle Verbindung geschaffen.

    Der Rat erstattet auf jeder ordentlichen Tagung der Synode Bericht über die Arbeit im vergangenen Jahr – auch die Kirchenkonferenz kann dies tun. Die Kirchenkonferenz tagt in der Regel in zeitlicher und räumlicher Nähe zum Rat der EKD. Auch dadurch wird die Verzahnung der Arbeit der verschiedenen Gremien gewährleistet.

    Entwürfe zu Kirchengesetzen können sowohl vom Rat als auch von der Kirchenkonferenz oder aus der Mitte der Synode eingebracht werden. Vorlagen des Rates gehen zur Stellungnahme an die Kirchenkonferenz – und umgekehrt Vorlagen der Kirchenkonferenz an den Rat. Für die Synodaltagungen legt der Rat der Synode alle Vorlagen mitsamt den Stellungnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Was ist die EKD-Synode?

Einmal im Jahr trifft sich die EKD-Synode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Warum eigentlich, und was bedeutet „Synode“?

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