Bericht des Rates der EKD, Teil B (schriftlich)

4. Tagung der 12. Synode der EKD, 12. bis 15. November 2017 in Bonn

6. Berichte zu den Ständigen Kammern des Rates der EKD, Ad- hoc-Gruppen, Kommissionen der EKD und zu den Beauftragten des Rates der EKD

(Stand: Oktober 2017)

6.1 Kammern des Rates der EKD

6.1.1 Kammer des Rates der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend

Geschäftsführung: Matthias Otte

Mitglieder

Prof. Dr. Yvonne Anders
Andrea Bartl
Ulrich Commerçon, MdL
Prof. Dr. Michael Domsgen
Klaus Eberl
Prof. Dr. Rüdiger Gebhardt
Prof. Dr. Jens Goebel
Dr. Wolfgang Ilg
Henriette Labsch
Dr. Thorsten Latzel
Dr. Silke Leonhard
Prof. Dr. Gordon Mitchell
Dr. Gabriele Obst
Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Prof. Dr. Sabine Reh
Prof. Dr. Annette Scheunpflug (Vorsitzende)
Dr. Isabel Schneider-Wölfinger
Prof. Dr. Bernd Schröder (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Henrik Simojoki
Prof. Dr. Martina Steinkühler

Ständige Gäste
Doris Beneke Mike Corsa
Dr. Peter Schreiner
Dr. Birgit Sendler-Koschel

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Für die evangelische Kirche ist auf der Grundlage ihres Glaubensund Kirchenverständnisses Bildung von der Reformationszeit an ein zentrales Thema. Bildung ist Motiv und Folge des reformatorischen Glaubens. Dabei verbindet der konstitutive Bezug auf das Evangelium als Zentrum des christlichen Glaubens alle Handlungsfelder kirchlicher Bildungsarbeit, in der Kirchengemeinde mit ihren Aufgabenfeldern wie etwa der Konfirmandenund Jugendarbeit ebenso wie in den staatlich geförderten Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft (z.B. Kindertagesstätten, allgemeinund berufsbildende Schulen, Kinderund Jugendhilfe).
Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Kammerarbeit neben der eigenen kirchlichen Bildungsverantwortung ebenso auf die Bildungsmitverantwortung der Kirche in einer freiheitlich-demokratischen Zivilgesellschaft, die der Staat Kirchen, Religionsgemeinschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen zuweist. Grundlage der Kammerarbeit ist hier das Eintreten für eine menschliche Qualität von Erziehung und Bildung im öffentlichen Bildungssystem und für Bildungsund Befähigungsgerechtigkeit sowie der Beitrag zur religiösen Bildung und zur Wertebildung. Im Sinne eines diakonischen Bildungsbegriffs ist die Kammerarbeit ferner davon geprägt, Menschen bei ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn, nach Selbstund Weltaufklärung, nach Unterscheidungshilfen im ethischen und politischen Handeln und nach Wegen zur Bewältigung ihrer Probleme zu begleiten. Aktuelle Herausforderungen bilden hier u.a. Fragen der Globalisierung, Interreligiosität, Inklusion, Teilhabe und Nachhaltigkeit.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer hat im Berichtszeitraum zweimal getagt. Im Zusammenhang der Kammerarbeit wurden u.a. in Aufnahme von Texten der letzten Kammerperiode folgende Veranstaltungen durchgeführt:

  • Ernstfall Schule. Die Rolle der Religionen in der Einwanderungsgesellschaft
    Bundesweite Tagung in Zusammenarbeit mit der Ev. Akademie zu Berlin und dem Comenius-Institut am 22. November 2016 in Berlin
  • Empirische Einsichten, Praxis und Perspektiven einer nachhaltigen Konfirmandenarbeit
    Bundesweite Tagung am 9./10. November 2016 in Schwerte/Villigst
  • Confirmation Work in an ecumenical and international Perspective
    Internationale Tagung mit Beteiligung des Ratsvorsitzenden vom 3.-5. Mai 2017 in Erfurt

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der Rat hat die Kammer mit der Bearbeitung folgender Themen beauftragt:

  • Frühkindliche Bildung, Elementarbildung und Familienbildung
    Erarbeitung eines Grundsatztextes zu den Ev. Kindertagesstätten durch eine KammerArbeitsgruppe unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern (erste Lesung im Rat ca. Herbst 2018)
  • Aufgaben und Chancen religiöser Bildung angesichts nicht-religiöser Muster der Lebensführung und -deutung (sog. „Konfessionslosigkeit“)
    Erarbeitung eines grundlegenden Textes bis Frühjahr 2018, anschließend Diskussion und Modifikation des Textes im Gespräch mit anderen Kammern und in regionalen Dialogforen, danach Ratsvorlage
  • Demokratische Bildung
    Bis Herbst 2017 zunächst Aufnahme der Ergebnisse von Konsultationen bzw. Tagungen zum Thema. Zielperspektive: Verantwortliche in der kirchlichen (Bildungs-)Arbeit befähigen, sich für Demokratie in Bildungskontexten einzusetzen, und sie ermutigen, demokratische Formen offensiv-lernend zu begleiten. Weitere Stichworte: Ev. Profil in der Pluralität, religiöse Bildung und Pluralitätsfähigkeit, ökumenische und interreligiöse Bildung (hier in Kooperation mit der Kammer für weltweite Ökumene). Konkrete Formate stehen noch nicht fest.
  • Migrationssensible Religionspädagogik
    In Aufnahme der Ergebnisse der Jahrestagung der „Gesellschaft für wissenschaftliche Religionspädagogik“ wird eine Kammer-Arbeitsgruppe für die Kammersitzung im Herbst 2017 Thesen für den schulischen Kontext entwerfen. Sie sollen vor allem die Bedeutung von Religion im Kontext von migrationsbezogener Bildung in das Bewusstsein bringen, die in pädagogischen Veröffentlichungen zur Beschulung von Geflüchteten zumeist nicht reflektiert wird.
  • Christ werden und bleiben – Aufgaben und Chancen religiöser Bildung im Lebenslauf
    Das Thema soll die Kammerarbeit langfristig begleiten und hat noch keine konkrete Arbeitsplanung.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im EKD-Haushalt 2017 sind 11.400 Euro veranschlagt. Sitzungen finden in der Regel im Jahr zweimal zweitägig statt, hinzu kommen ca. drei eintägige Arbeitsgruppen-Sitzungen.

6.1.2 Kammer des Rates der EKD für Migration und Integration

Geschäftsführung: Ansgar Gilster (i.V.)

Mitglieder

Manfred Rekowski (Vorsitzender)
Joachim Lenz (Stellvertretender Vorsitzender)
Kerstin Becker
Prof. Dr. Lars Castellucci, MdB
Dr. Elisabeth Chowaniec
Friederike Foltz
Dirk Gärtner
Tim Kliebe
Michael Kratz
Prof. Dr. Volker Küster
Dr. Silke Launert, MdB
Rafael Nikodemus
Doris Peschke
Ursula Gräfin Praschma
Michael Schlikker
Prof. Dr. Angela Standhatinger
Patrick Wolf

Ständige Gäste

Dr. Katharina Berner
Dr. Julia Duchrow
Katrin Hatzinger
Katharina Stamm

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

In der Kammer für Migration und Integration nimmt die EKD ihrer Gestaltungsrolle für gesellschaftliche Fragen in einem hochaktuellen Bereich wahr. Zum einen soll mit der Kammer die Glaubwürdigkeit der Kirche in ihrer Zuwendung zur Welt gestärkt werden. Zum anderen wird durch die Beratung der gesellschaftspolitischen Fragen im Bereich Migration, Integration und Flüchtlingsschutz die Rolle der Kirche herausgestellt – mit dem klaren Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Im Grundvollzug der Diakonia kann die EKD durch die positionelle Zuarbeit der Kammer Partei für Menschen in Not ergreifen, etwa durch die Bearbeitung der Frage nach Fluchtursachen, dem Sterben im Mittelmeer oder in der (selbst-)kritischen Begleitung der Integrationsbemühungen. Bei der Debatte über ein Einwanderungsgesetz sowie gesetzgeberische Initiativen in der Asylund Flüchtlingspolitik nimmt die EKD zudem ihr prophetisches Amt wahr.

Auch zur Stärkung der innerkirchlichen Gemeinschaft trägt die Kammer bei, z.B. in Bezug auf die interkulturelle Öffnung von Kirche und Diakonie sowie den Fragen nach dem kirchlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Insofern ist der kirchliche Grundvollzug der Koininia ebenfalls durch die Kammerarbeit berührt.

Die Kammerarbeit bezieht sich darüber hinaus auf die Schwerpunktsetzungen des Rates Pilgrimage of Justice and Peace, Globalisierung und internationale Verantwortung.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer widmete sich zunächst dem persönlichen Kennenlernen und der Verabredung zukünftiger Arbeitsformen. Weiterhin wurden die Arbeitsaufträge beraten.

Zwischen Februar und April 2017 erarbeitete die Kammer die Broschüre „... und ihr habt mich aufgenommen. Zehn Überzeugungen zu Flucht und Integration aus evangelischer Sicht“, die vom Rat in seiner Sitzung am 24./25. März 2017 beraten und beschlossen wurde. Die Broschüre findet seitdem weite Verbreitung und wurde ins Englische, Arabische und Persische übersetzt.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

In seiner Sitzung vom 9./10. Dezember 2016 beschloss der Rat, der Kammer für Migration und Integration den Auftrag zu erteilen, die Notwendigkeit und Möglichkeit einer umfänglichen ökumenischen Positionierung zu prüfen, ähnlich dem „Wort der Kirchen zu Migration und Flucht“ (20 Jahre nach dem Grundlagentext von 1997 „…und der Flüchtling, der in deinen Toren ist“). Die Kammer hat den Auftrag des Rates begrüßt. Bei einem ersten Treffen der Vorsitzenden von EKD-Kammer und katholischen Migrationskommission wurde die gemeinsame Erarbeitung des Textes beschlossen. Ein Folgetermin für Dezember 2017 ist vereinbart; bis dahin wird auf Arbeitsebene eine erste Gliederung mit den besonders relevanten Themen und ethischen Fragestellungen erstellt. Bei dem Folgetreffen sollen ebenfalls das Redaktionsverfahren und der Zeitplan beschlossen werden. Dem Rat werden die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Grundlagentextes sowie der der Zeitplan nach den Beratungen in der ersten Kammersitzung Anfang 2018 zur weiteren Ausarbeitung vorgelegt.

Der Rat beschloss im Dezember 2016 weiterhin, die Kammer möge in Kooperation mit der Kammer des Rates der EKD für nachhaltige Entwicklung ein Impulspapier zu Migration und Entwicklung erarbeiten. Eine kammerübergreifende Arbeitsgruppe hat diese Aufgabe übernommen. Neben der theologisch-ethischen Grundlegung soll insbesondere die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit für die Fluchtursachenbekämpfung dargestellt werden – sowohl in ihren bereichernden Aspekten, wie auch in ihrer z.B. innenpolitisch motivierten Instrumentalisierung zur Migrationskontrolle und -bekämpfung. Darauf sollen Perspektiven und politische Möglichkeiten entwickelt werden, mit Bezügen zu legalen Zugangswegen und Einwanderungspolitik, Fragen von Rückkehr und Sicherheit, Bekämpfung von Menschenhandel, Global Governance und der Bedeutung von gleichberechtigter Partizipation Betroffener bei der Gestaltung von Migrationspolitik. Das etwa 20seitige Impulspapier soll mit migrationspolitisch verantwortbaren Empfehlungen abschließen. Die erste Lesung der Entwurfsfassung des Papiers im Rat soll im September 2017 stattfinden; die beschlussfähige Fassung soll im Dezember 2017 vorgelegt werden.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Der Kammer steht ein Budget in Höhe von 12.200 € in 2017 für Sitzungsaufwendungen, Reisekosten und Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Die Kammer trifft sich i.d.R. zweimal im Jahr, einmal zweitägig und einmal eintägig. Arbeitsgruppen vertiefen einzelne Themen. Zudem findet ein wesentlicher Teil der Textabstimmung in Telefonkonferenzen und per Email statt.

Neue Arbeitsformate jenseits der Kammerund Arbeitsgruppensitzungen (z.B. Kurztexte, Hearings, Blogs, Kammerkooperationen, kreative Verbreitungsmittel) sollen erprobt werden.

6.1.3 Kammer des Rates der EKD für nachhaltige Entwicklung

Geschäftsführung: Klaus Burckhardt, Dr. Renate Knüppel

Mitglieder

Dr. Marianne Beisheim
Dr. Inge Boehne
Sven Giegold
Dr. Mirjam Freytag
Dr. Maren Heincke
Frank Heinrich, MdB
Arnd Henze
Dr. Gabriele Hoerschelmann
Dr. Cornelia Johnsdorf
Dr. Gudrun Kordecki (Stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Margareta Kulessa
Dr. Ralf Meister
Matthias Miersch, MdB
Prof. Dr. Uwe Schneidewind (Vorsitzender)
Dr. Imme Scholz
Dr. Wolfram Stierle
Daniela Wawrzyniak
Dr. Michael Windfuhr

Ständige Gäste

Petra Bosse-Huber
Prof. Dr. Hans Diefenbacher
Dr. Clemens Dirscherl
Dr. Horst Gorski
Dr. Ruth Gütter
Thilo  Hoppe
Tim Kuschnerus
Dr. habil. Klaus Seitz
Prof. Dr. Dietrich Werner

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer für nachhaltige Entwicklung wurde 1997 aus der ehemaligen Kammer für den kirchlichen Entwicklungsdienst und dem Beirat des Beauftragten des Rates der EKD für Umweltfragen zusammengefasst. Dahinter stand die Annahme, dass Entwicklungsund Umweltfragen unter der Perspektive einer „globalen nachhaltigen Entwicklung” zusammengehören. Hieß die Kammer in ihrer ersten Legislaturperiode noch „Kammer für Entwicklung und Umwelt“, änderte der Rat den Namen 2003 in „Kammer für nachhaltige Entwicklung“. Aus dieser Entwicklungsgeschichte ergibt sich, dass die Kammer je zur Hälfte aus Umweltund aus Entwicklungspolitikexperten bestehen sollte.

Die theoretische Ausrichtung an „Nachhaltiger Entwicklung” als Kammer für Entwicklung und Umwelt ist so umfassend, dass sie eigentlich die Arbeit aller Kammern betrifft, die sich mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Dies hat sich in der letzten Zeit immer wieder bei vielen Texten gezeigt. Es bestand bisher jedoch Einverständnis darüber, dass sich die Kammer für nachhaltige Entwicklung in ihren Ausarbeitungen im Unterschied zu anderen Kammern auf internationale Problemstellungen bezieht. Eine Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit der „Kammer für weltweite Ökumene“ ist wichtig, wobei sich letztere insbesondere den speziellen theologisch-ökumenischen Grundsatzfragen zuwenden soll, z. B. der theologischen Klärung der Verhältnisbestimmung von „Mission und Entwicklung“, während die Kammer für nachhaltige Entwicklung sich Themenstellungen mehr aus theologisch-entwicklungspolitischer Perspektive annimmt.

Die Kammer steht mit ihrer Ausrichtung für die strategischen Zielsetzungen der Ratsperiode: Evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen

  • Glaubwürdigkeit der Arbeit fördern
  • Theologisch fundierte öffentliche Stellungnahmen erarbeiten
  • Als Kirche der Welt zugewandt sein
  • Die Rolle der Kirche in einem säkularen Staat verdeutlichen.

Sie nimmt mit ihren Themen (s. unten) vorrangig das Thema des Rates „Globalisierung“ auf. Dabei leistet die Kammer einen wichtigen Dienst sowohl in dem Grundvollzug „Martyria“

  • in der wirkungsvollen Vertretung gesamtkirchlicher Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und Staat,
  • alls auch im Grundvollzug „Diakonia“
  • n der kritischen Begleitung gesellschaftlicher Entwicklungen,
  • in der Mitverantwortung für Erkennbarkeit diakonischer Aktivitäten mit evangelischem Profil.

Insbesondere die Schwerpunktsetzung des Rates „Pilgrimage of Justice on Peace / Globalisierung und internationale Verantwortung“ wird durch das Themenspektrum der Kammer abgebildet.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer arbeitete im letzten Jahr an drei Impulspapieren zu den Themen Migration und Entwicklung (zusammen mit der Kammer für Migration und Integration)

  • Umsetzung der Agenda 2030
  • Mensch-Tier-Verhältnis / Nutztierhaltung.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Es ist daran gedacht,

  • das Impulspapier „Umsetzung der Agenda 2030“ Anfang 2018
  • das Impulspapier zu „Migration und Entwicklung“ Mitte 2018
  • das Impulspapier „Mensch-Tier-Verhältnis / Nutztierhaltung“ Mitte 2019 fertigzustellen.

Danach sind zwei weitere Impulspapiere geplant:

  • „Wirtschaft, Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsethik − Wie können globale Produktionsstrukturen und Wertschöpfungsketten nachhaltig gestaltet werden?“ (zusammen mit der Kammer für soziale Ordnung) bis 2020
  • Internationale Finanzflüsse und Schattenwirtschaft?“ (zusammen mit der Kammer für soziale Ordnung) bis 2020.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

2 x jährlich Sitzungen in Hannover von zwei Tagen
12.000 Euro jährlich (Sachkosten).

6.1.4 Kammer des Rates der EKD für Öffentliche Verantwortung

Geschäftsführung: Dr. Roger Mielke

Mitglieder

Prof. Dr. Reiner Anselm (Vorsitzender)
Dr. Anthea Bethge
Michael Brand, MdB
Susanne Breit-Keßler (Stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Peter Dabrock
Prof. Dr. Angelika Dörfler-Dierken
Dr. Andrea Dörries
Prof. Dr. Christine Gerber
Prof. Dr. Hans-Michael Heinig
Dr. Georg Kalinna
Steffen Kern
Dr. Rebekka Klein
Dr. Christiane Kohler-Weiß
Brigitte Lösch, MdL
Prof. Dr. Hans-Richard Reuter
Prof. Dr. Cornelia Richter
Prof. Dr. Gerhard Robbers
Prof. Dr. Matthias Rogg
Michael Roth, MdB
Prof. Dr. Eva Senghaas-Knobloch
Hans-Peter Strenge

Ständige Gäste

Dr. Horst Gorski
Dr. Martin Dutzmann
Dr. Klára Tarr Cselovszky
Ulrich Lilie

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

In der Kammer für Öffentliche Verantwortung werden sozialethische Themen und Grundfragen der politischen Ordnung behandelt. Dazu gehören auch medizinethische Themen, welche diese Grundfragen berühren, etwa in der Auseinandersetzung um Anfang und Ende des Lebens. Die Kammer für Öffentliche Ordnung war in der Vergangenheit auch das maßgebliche Forum für die friedensethische Reflexion der evangelischen Kirche.

Mit Blick auf die strategischen Zielsetzungen des Rates ist die Arbeit der Kammer besonders ausgerichtet auf folgende Ziele:

Evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen Als kleiner werdende Kirche in der Gesellschaft stark sein

Die Rolle der Kirche in einem säkularen Staat/einer säkularen Gesellschaft verdeutlichen Den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken.

Stellungnahmen der Kammer dienen dazu, das Zeugnis der Kirche für die Wahrheit des Evangeliums in der Welt mit guten Argumenten auszuweisen und damit die Kirche in ihrem Dienst für das Gemeinwesen und in ihren weltweiten Verantwortungsbezügen zu stärken.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Das Jahr 2016 war geprägt durch die Neuberufung der Kammer und die damit zusammenhängende Phase der Orientierung. Die Kammer diskutierte die Anlage eines  Grundlagentextes zum „Öffentlichen Protestantismus“. Im Kontext dieses Projektes wurde ein Impulspapier erstellt. Der Text mit dem Titel „Konsens und Konflikt. Politik braucht Auseinandersetzung. Zehn Impulse der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD zu aktuellen Herausforderungen der Demokratie in Deutschland.“ wurde am 21. August 2017 in Berlin vorgestellt und diskutiert.

Weitere Schwerpunkte sind die Befassung mit der Frage der Nichtinvasiven Pränataldiagnostiken (NIPD) und ein ökumenischer Arbeitsprozess mit der Kommission VI der deutschen Bischofskonferenz für soziale und gesellschaftliche Fragen zu einem gemeinsamen Wort zur Demokratie in Deutschland.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Öffentlicher Protestantismus: geplant bis Ende 2019, noch keine Ratsbeauftragung; Ethische Bewertung von neuen Methoden Nichtinvasiver Pränataldiagnostik: geplant bis Sommer 2018, Ratsauftrag aus Dezember 2016.

Gemeinsames Wort zur Demokratie, bis Herbst 2018, noch keine Ratsbeauftragung.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im Haushalt 2017 sind 20.000 Euro veranschlagt. Sitzungen der Kammer finden dreimal im Jahr jeweils von Freitagmittag bis Samstagmittag statt, zusätzlich kommen die kleineren Arbeitsgruppen mehrfach im Jahr zusammen.

6.1.5 Kammer des Rates der EKD für soziale Ordnung

Geschäftsführung: Dr. Ralph Charbonnier

Mitglieder

Christian Amsinck
Kerstin Andreae, MdB
Heike Baehrens, MdB
Dr. Brigitte Bertelmann
Dr. Günter Breitenbach
Ingo Dachwitz
Prof. Dr. Ute E. Eisen
Prof. Dr. Johannes Eurich
Edeltraud Glänzer (Vorsitzende)
Prof. Dr. Gustav A. Horn
Prof. Dr. Traugott Jähnichen (Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Birgit Klostermeier
Christine Lieberknecht, MdL
Prof. Dr. Gesa Lindemann
Prof. Dr. Torsten Meireis
Prof. Dr. Ulrich Preis
Prof. Dr. Claudia Schulz
Thomas Stolle
Dieter Vierlbeck
Thomas Voigt
Prof. Dr. Gert G. Wagner

Ständige Gäste

Prof. Dr. Tobias
Faix Renate Fallbrüg
Joachim Ochel
Maria Loheide
Prof. Dr. Gerhard Wegner

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

In der Kammer für soziale Ordnung werden die Gestaltung und Anwendung von Interaktionsordnungen in gesellschaftlichen Funktionssystemen (Makro-Ebene), zivilgesellschaftlichen und organisationalen Zusammenhängen (Meso-Ebene) und institutionellen Formen des gemeinschaftlichen und familialen Zusammenlebens (Mikro-Ebene) – auch in ihren Wechselbeziehungen – aus theologisch-ethischer Perspektive beleuchtet. Jenseits der Schwerpunkte und vertiefenden Arbeitsvorhaben (s.u.) hat die Kammer die Aufgabe, die Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme (inbes. Alterssicherung), der Gesundheitsversorgung (insbes. Pflege), der Armutsund Reichtumsphänomene, der Arbeitswelt etc. kritisch zu beobachten („Monitoring“) und ggf. den Rat auf kirchenpolitische Handlungsbedarfe hinzuweisen.

Mit diesen Themenfeldern bezieht sich die Kammer auf die Dimensionen der kirchlichen Arbeit „Martyria“ (protestantisches Profil zeigen, aufgeklärtes christliches Zeugnis geben) und „Diakonia“ (Verbindung von Diakonie und verfasster Kirche sichtbar werden lassen, Integration und Inklusion fördern). Die Arbeit bezieht sich darüber hinaus auf die Schwerpunktsetzungen des Rates „Theologische Impulse“, „Nachhaltigkeit“, „Gemeinsames Zeugnis von Kirche und Diakonie“.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer widmete sich zunächst dem persönlichen Kennenlernen und der Verabredung zukünftiger Arbeitsformen.

Im ersten Halbjahr 2017 erarbeitete die Kammer zwei Kurztexte, die vom Rat in seiner Sitzung am 19. Mai 2017 beraten und beschlossen wurden: Zum einen handelt es sich um ein

„Positionspapier für eine nachhaltige und gerechte Alterssicherung“, zum anderen um einen Aufruf „Digitale Medien im Wahlkampf verantwortlich einsetzen“.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

In seiner Sitzung vom 9./10. Dezember 2016 beschloss der Rat, der Kammer für soziale Ordnung den Auftrag zu erteilen, einen Text zum Thema „Den digitalen Wandel gestalten“ zu erarbeiten. Zunächst erstellte die Kammer eine Übersicht über die ethisch besonders relevanten Fragestellungen innerhalb des Themenfeldes. Anschließend wurden innerhalb dieses Themenfeldes vier Themenstränge identifiziert, die vertieft reflektiert werden sollen (Anthropologie, Wirtschaft/Arbeit, Politik, Recht). Diese inhaltlichen Beratungen werden von hermeneutischen Überlegungen begleitet, wie sowohl erkennbar theologisch und zugleich gegenüber säkularen Zielgruppen plausibel argumentiert werden kann. Eine erste Lesung des Textes im Rat ist für Herbst 2018 geplant. Zugleich berät die Kammer über unterschiedliche Formen der Beteiligung bei der Texterstellung und Formen der Veröffentlichung des Textes.

In seiner Sitzung vom 20./21. Mai 2016 beschloss der Rat, die Kammer möge zum sozialpolitischen Spannungsfeld „Selbstbestimmung und Gemeinsinn“ eine Auftragsskizze erstellen und zur Beratung vorlegen. In ausführlichen Beratungen der Kammer und einzelner Arbeitsgruppen wurde die ursprüngliche Problemskizze dahingehend modifiziert, dass der Fokus darauf liegen sollte, die expliziten und impliziten Leitbilder – auch über die Leitbilder Selbstbestimmung und Gemeinsinn hinaus – der Gesetzesänderungen in den Sozialgesetzbüchern und die jeweiligen Interessenlagen der sozialpolitischen Akteure zu erheben, ethisch zu bewerten und theologisch verantwortbare sozialpolitische Ziele zu entwickeln. Details werden im zweiten Halbjahr 2017 in Arbeitsgruppen ausgearbeitet. Eine in diesem Zuge modifizierte Auftragsskizze soll spätestens im Februar 2018 dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

Der öffentliche Diskurs um die Themen „Kinderarmut“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen“ werden beobachtet, um dem Rat ggf. Hinweise zu geben, diese Themen in geeigneter Weise aufzunehmen.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Der Kammer steht ein Budget in Höhe von 27.000 € / Jahr zur Verfügung (Sitzungsaufwendungen, Reisekosten und Verwaltungsausgaben). Die Kammer trifft sich i.R. zweimal im Jahr zweitägig. Arbeitsgruppen vertiefen einzelne Themen im Rahmen weiterer Treffen. Gelegentlich wird Textarbeit auch per Email abgestimmt. Arbeitsformate jenseits der Kammerund Arbeitsgruppensitzungen (z.B. hearings, workshops, Blogs) sollen erprobt werden.

6.1.5 Kammer des Rates der EKD für Theologie

Geschäftsführung: Dr. Martin Hauger

Mitglieder

Prof. Dr. Christine Axt-Piscalar (Stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Beintker (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Martina Böhm
Dr. h.c. Peter Bukowski
Prof. Dr. Corinna Dahlgrün
Prof. Dr. Hans-Joachim Eckstein
Dr. Martin Hein
Steve Kennedy Henkel
Prof. Dr. Kirsten Huxel
Prof. Dr. Volker Leppin
Prof. Dr. Christl M. Maier
Prof. Dr. Dres. h.c. Christoph Markschies (Vorsitzender)
Prof. Dr. Michael Moxter
Prof. Dr. Miriam Rose
Dr. Stephan Schaede
Prof. Dr. Arnulf von Scheliha Gabriele Scherle
Dr. Heike Springhart Prof. Dr. Heike Walz
Dr. Johanna Will-Armstrong
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann

Ständige Gäste

Dr. Claas Cordemann
Prof. Dr. Thorsten Dietz
Dr. Martin Evang
Dr. Thies Gundlach
Dr. Martin Hirzel
Prof. Dr. Thomas Söding

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer für Theologie bearbeitet theologische Grundsatzthemen. Es geht um Fragen nach Grundvollzügen und Inhalten christlichen Glaubens im Horizont der evangelischen Bekenntnisse und Bekenntnistraditionen. Weitere Themen in fundamentaltheologische und dogmatischer Perspektive sind das Gegenüber zu anderen Religionen Konfessionen, die Rolle von Kirche und Religion in Staat und Gesellschaft sowie Fragen christlicher Ethik und Lebensführung.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer wurde 2016 neu berufen.
Im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) hat eine Arbeitsgruppe der Kammer für Theologie im Auftrag von EKD, VELKD und UEK ein Gutachten zu dem Studientext „Protestant Perspectives on Religious Plurality in Europ“ verfasst.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der Rat der EKD hat die Kammer für Theologie beauftragt, zu folgenden Themen Grundsatztexte zu erarbeiten: „Reformatorisches Schriftprinzip. Eckpunkte und Standards einer Biblischen Hermeneutik“ sowie „Anthropologie in evangelischer Perspektive – zum Umgang mit Sünde und Schuld und Vergebung“.

Die Bearbeitung ist am Format des „Grundlagentextes“ orientiert. Die in den vergangenen Jahren eingeführte Gattung hat sich bewährt für Bezugstexte, die Grundlinien evangelischer Identität im Bereich der EKD vertiefen. Es handelt sich um Texte im Umfang von etwa 70120 Seiten. Charakteristisch ist eine multiperspektivische Betrachtung, die biblische Befunde, theologiegeschichtliche Entwicklungslinien, frömmigkeitsgeschichtliche Perspektiven und die in der EKD präsenten Bekenntnistraditionen hermeneutisch reflektiert und interdisziplinär zusammenschaut. Eine solche Bearbeitung ist im mittelfristigen Horizont einer Kammerperiode zu leisten, so dass mit einem Ergebnis im letzten Drittel dieses Zeitraums zu rechnen wäre. Ein Zwischenbericht soll nach etwa zwei Jahren gegeben werden (Mitte 2018).

Kurzfristig wurde die Kammer gebeten, gutachterlich zu zwei Anfragen zur Abendmahlspraxis aus der Evangelischen Kirche in Westfalen Stellung zu nehmen.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Die Sachund Reisekosten für die Kammer für Theologie sind in Höhe von 11.000 Euro veranschlagt.

Im Normalfall finden zwei zweitägige Sitzung pro Jahr in der Regel in Hannover statt. Hinzu kommen ggf. Arbeitsgruppen, die von der Kammer eingerichtet werden können.

6.1.7 Kammer des Rates der EKD für weltweite Ökumene

Geschäftsführung: Dr. Martin Illert

Mitglieder

Heike Bosien
Anne Freudenberg
Paula Göhre
Dr. Claudia Jahnel
Jan  Janssen
Kevin Jessa
Rainer Kiefer (Stellvertretende Vorsitzender)
Dr. Mareile Lasogga
Prof. Dr. Ulrike Link-Wieczorek (Vorsitzende)
Britta Mann
Michael Martin
Philipp Meyer
Prof. Dr. Andreas Nehring
Prof. Dr. Friederike Nüssel
Dr. Claudia Rammelt
Prof. Dr. Wilhelm Richebächer
Dr. Martin Robra
Dr. Annegreth Schilling
Dr. Henning Theißen
Marianne Wagner

Ständige Gäste

Christoph Anders
Petra Bosse-Huber
Prof. Dr. Michael Bünker
Cornelia Füllkrug-Weitzel
Dr. Stefan Jäger
Prof. Dr. Claudia Warning

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer widmet sich dem vom Rat gesetzten Ziel der Intensivierung der Ökumene. Indem sie aus weltweiter Perspektive Entwicklungen, Erfahrungen und Zielvorstellungen religiösen Zusammenlebens und -wirkens thematisiert und analysiert, gibt sie innerevangelische Anstöße zur Gestaltung des Miteinanders zwischen den Konfessionen und Religionen sowie Impulse zur Ausbildung interkultureller Kompetenz und zur Gestaltung eines friedlichen und wertschätzenden Miteinanders der Dialekte des Glaubens.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Inhaltlicher Schwerpunkt der Kammerarbeit ist die Erstellung eines Textes zur Pfingstbewegung (s. u. unter „Arbeitsvorhaben“).

Seit ihrer Konstituierung im Sommer 2016 hat die Kammer zwei kürzte Texte fertiggestellt:

Die Stellungnahme zum Text „Die Kirche“ der ÖRK-Kommission für „Faith-and-Order“ leistet einen evangelischen Beitrag zum ökumenischen Diskurs über das Kirchenverständnis.
Das Begleitheft für den ökumenischen Gottesdienst mit den altorientalischen Patriarchaten im Berliner Dom im Oktober 2017 enthält eine Ordnung für gemeinsame Gottesdienstfeiern evangelischer und altorientalischer Christen. Das Heft würdigt in einem darstellenden Teil die altorientalischen Kirchen als ökumenische Gesprächspartner und gibt Impulse zur Nutzung des dialogischen Potenzials der altorientalischen Kirchen.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

1. Eine ausführliche Behandlung durch einen bis 2020 zu erstellenden Text erfährt das Thema „Pfingstkirchen“, das einen zentralen Aspekt der vom Rat als Schwerpunkthema markierten Globalisierung und des mit ihr einhergehenden religiösen Wandels behandelt. Die rasche Ausbreitung der pfingstlichen Bewegungen im globalen Süden und zunehmend auch in Europa verändert auf Dauer womöglich weltweit die Strukturen, das Selbstverständnis und die Kommunikationsund Erscheinungsformen christlicher Kirchen. Angesichts dieser Entwicklung kann nach den aktuellen Konsequenzen für das gemeinsame Zusammenwirken vor Ort ebenso wie den mittelund langfristigen Folgen für alle Bereiche kirchlicher Arbeit, Kooperation und Kommunikation in Deutschland und von Deutschland aus gefragt werden. Eine solche Bearbeitung, die das Thema „Globalisierung“ mit dem Schwerpunktthema „Kommunikation“ unter ökumenischem Aspekt verbindet, kann sachgemäß nur durch einen längeren, von Fachleuten verfassten Text erfolgen, der die theologischen Herausforderungen eines Wachstums von Kirchen bedenkt, die die Dimension der persönlichen Erfahrung von Erlösung betonen. Die Kammer will untersuchen, welche klassischen Elemente christlicher Frömmigkeit und Theologie von diesem Wandelt berührt oder eventuell ersetzt werden, bzw. welche neu in die Diskussion geraten.

2. Mit dem Thema „Ökumenische Bildung als Teil der religiösen Bildung und der theologischen Ausbildung“ greift die Kammer das Stichwort der „evangelischen Bildungsverantwortung“ aus den Zielund Schwerpunktsetzungen des Rates auf und will im Rahmen einer für 2018 in Kooperation mit der gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums geplanten Fachtagung aus ökumenischer Perspektive Impulse zur interkulturellen Bildungsarbeit und insbesondere zu den ökumenischen Dimensionen des Theologiestudiums geben.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Für Sachund Reisekosten der Kammer für weltweite Ökumene sind in 2017 9.900 Euro veranschlagt.
Die Kammer tagt zwei bis dreimal pro Jahr in zweitägiger Sitzung. Die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Themen treffen sich zwischen den Sitzungen drei bis viermal pro Jahr für mehrere Stunden.

6.2 Ad-hoc-Arbeitsgruppe

6.2.1 Ad-hoc-Arbeitsgruppe Theologische Intention des Reformationsjubiläums

Geschäftsführung: Dr. Georg Raatz, Dr. Martin Hauger

Mitglieder, Vorsitz

Dr. Hinrich Claussen
Dr. Jan-Dirk Döhling
Dr. Thies Gundlach
Annette Kurschus (Vorsitzende)
Dr. Mareile Lasogga
Kathrin Oxen

Aufgabe, Auftrag vom 22. April 2016, Sachstand

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 22./23. April 2016 in Aussicht genommen, im Umfeld der Eröffnung des Reformationsjubiläums im Jahr 2016 einen Text zu veröffentlichen, der die theologische Intention des Reformationsjubiläums 2017 aus der Sicht des Rates der EKD (noch einmal) kurz, knapp und klar formuliert und hierfür eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe war gebeten worden, einen Prozess zu initiieren, in dessen Verlauf ein bilderreicher, sprachlich dichter und überzeugender Text in einem angemessenen Format als Positionierung des Rates der EKD zum Jubiläum entsteht. Der Rat hatte vorgeschlagen an den Grundlagentext „Rechtfertigung und Freiheit“ anknüpfend, mit der Narration „Gott neu …“ weiterzuarbeiten und auch die Aspekte der Kampagne „Reformation heißt, die Welt zu hinterfragen“ aufzunehmen.

Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf ist vom Rat in zwei Lesungen (September 2016 und Januar 2017) intensiv diskutiert worden und erschien am 28. April 2017 in Berlin in einer deutschen und englischen Fassung. Die Broschüre kann über das Kirchenamt kostenlos bestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zum Download aus dem Internet von den Seiten der EKD.

Das Heft wurde von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden stark nachgefragt und z.T. in großen Stückzahlen bestellt. Die Gesamtauflage der deutschen Ausgabe liegt mittlerweile bei 45.000 Exemplaren. Eine Übersetzung in einfache Sprache wird aktuell vorbereitet.

Finanzielle Ausstattung

Die Sach- und Reisekosten für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe waren in Höhe von 2.000 Euro veranschlagt.

6.3 Kommissionen der EKD

6.3.1 Dienstrechtliche Kommission der EKD

Geschäftsführung: Sigrid Unkel (Vorsitzende)

Mitglieder

für die kirchlichen Dienstgeber:
Christian Frehrking
Helge Johr
Dr. Rainer Mainusch
Anke Poersch
Kai Tröger-Methling
Ines Flemmig
Bettina Wilhelm

für die Pfarrerschaft:
Ellen Kasper
Joachim Gerber
Corinna Hektor
Herbert Jeute
Andreas Kahnt
Martin Michaelis
Claudia Trauthig

Ständige Gäste

Rainer Wilker (Dienstrechtsberater des Pfarrerverbandes)

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Dienstrechtliche Kommission berät den Rat und die Gremien der EKD in dienstund besoldungsrechtlichen Fragen der Pfarrerund Kirchenbeamtenschaft und soll für die Gliedkirchen relevante Themen aufgreifen. Ferner dient sie dem regelmäßigen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirchenämter und des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V.

Wichtige Themen waren und sind immer wieder die Veränderung dienstrechtlicher Kirchengesetze, insbesondere durch Aufnahme neuer staatlicher Regelungen und Fragen der Vertretung der Pfarrerschaft auf EKD-Ebene.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Dienstrechtliche Kommission hat einen Impuls zur Theologischen Deutung und Vermittlung von Veränderungsprozessen erarbeitet und den Gliedkirchen zur Verfügung gestellt.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Um den Übergang zu einer wesentlich kleineren Zahl von Pfarrerinnen und Pfarrern aufgrund des Ruhestandes der geburtenstarken Jahrgänge teilweise abzumildern, sollen dienstrechtliche Regelungen zur Flexibilisierung des Ruhestandes erarbeitet und von der Dienstrechtlichen Kommission begleitet werden, insbesondere zur Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus, zur Reaktivierung und zur Beauftragung im Ruhestand. Vieles davon ist im Kern bereits vorhanden und wird praktiziert, bedarf aber der Erweiterung, Modifizierung und Konkretisierung, um in größerem Umfang nutzbar zu sein. Dasselbe gilt für die dazu gehörigen Bestimmungen des Besoldungsund Versorgungsrechts.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

4.200 € p.a., zwei bis drei Sitzungen pro Jahr, bei Bedarf ausnahmsweise zweitägig. Möglicherweise wird sich eine Arbeitsgruppe mehrfach treffen müssen.

6.3.2 Finanzbeirat der EKD

Geschäftsführung: Dr. Heidrun Schnell

Mitglieder

Dr. Jörg Antoine
Dr. Erich Theodor Barzen
Bernd Baucks
Barbara Bauer
Stefan Große
Dr. Martin Kastrup
Karin Kessel (Stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Rolf Krämer
Dr. Arne Kupke
Dr. Johann-Daniel Noltenius
Dr. Rüdiger Pomrehn
Heinz Thomas Striegler (Vorsitzender)

Ständige Gäste

Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
Harald Weitzenberg
Prof. Dr. Dr. Andreas Barner

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit des Finanzbeirates

Der Finanzbeirat ist ein Gremium der EKD, das die EKD in grundsätzlichen finanziellen Angelegenheiten berät. Insbesondere gilt es, die finanziellen Belange der Mitgliedskirchen und der EKD aufeinander abzustimmen. Dem Finanzbeirat kommt in dieser Hinsicht eine Mittlerfunktion zu.

Die Tätigkeit des Finanzbeirates erstreckt sich von Fragen der Aufstellung des Haushalts· der EKD (einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung) über die Gestaltung des Haushaltsrechts bis zu grundsätzlichen kirchlichen Finanzierungsfragen (insbesondere beim Finanzausgleich und bei Sonderfinanzierungen).
Seinen Empfehlungen kommt sowohl für die Beratungen des Rates der EKD als auch für Entscheidungen der Kirchenkonferenz eine hohe Bedeutung zu.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kommission wurde vom Rat am 21./22. Januar 2016 berufen. Die Sitzungen des Finanzbeirates im Jahre 2017 fanden am 31. März 2017, 12. Juni 2017 sowie 4. September 2017 statt.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

  • Auswertung der Kirchlichen Finanzstatistik,
  • Weiterentwicklung des Erweiterten Solidarpaktes,
  • Weiterentwicklung der kirchlichen Finanzordnungen (erweiterte Kameralistik und Doppik),
  • Umsetzung des Corporate Governance Kodex,
  • Befassung mit Fragen der Versorgung (Versorgungsgutachten, Ostpfarrerversorgung).

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

3 Sitzungen pro Jahr. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.500 Euro sind im Haushalt veranschlagt.

6.3.3 Grundstücksund Baurechtskommission der EKD

Geschäftsführung: Dr. Gerhard Eibach

Mitglieder

Adalbert Schmidt (Vorsitzender)
Cornelia Böhm
Heidrun Böttger
Diethard Brandt
Gabriele Frey-Grimberg
Hartmut Fritz
Markus Keller
Timo Koch
Ulrike Kost
Bernd Steinhäuser

Ständige Gäste

Prof. Dr. Hans Diefenbacher
Dr. Clemens Dirschel
Gudrun Gotthardt
Detlef Rückert
Johannes Baumgartner
Karl Schmiemann

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Kommission stellt einen in den Landeskirchen gewünschten Service sicher, in allen Grundstücksund Baurechtsangelegenheiten auf eine Spezialkommission zurückgreifen zu können. Durch die Behandlung der aktuellen und kontinuierlich weiter zu betreibenden Themen und durch Versand ausführlicher Protokolle sowie durch die Erstellung und Pflege von Musterverträgen und Arbeitshilfen wird für eine einheitliche Rechtsfortbildung und -anwendung gesorgt. Die Abstimmung mit der katholischen Kirche wurde wieder verstärkt, um hier insgesamt kirchlich einheitlich aufzutreten.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Im zurückliegenden Jahr des Berichtszeitraumes haben zwei Tagungen stattgefunden, die neben der Fortführung des aktuellen Tagesgeschäftes die gemeinsamen Grundsätze und Erwartungen für die Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung vertieften und der Aktualisierung der Arbeitshilfen und Musterverträge im „Handbuch Immobilien der EKD“, das nun in elektronischer Form vorliegt, gedient haben.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Aufbau und Vertiefung der Fachkompetenzen der Mitglieder zur Optimierung spezieller Auskunftsstellen
Beobachtung der Rechtsentwicklung für den spezifischen kirchlichen Bereich im Zeitrahmen der Berufung

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

7.300,00 Euro, 2 Sitzungen im Jahr, zwei- bzw. dreitägig, 6 Arbeitstreffen im kleineren Kreis zur Vor- und Nacharbeit.

6.3.4 Kommission der EKD für Europafragen

Geschäftsführung: Dr. Alice Martens

Mitglieder

Dr. Irmgard Schwaetzer
Eva Glock
Karin Kessel
Prof. Dr. Martin Hein
Prof. Dr. Jacob Joussen
Dr. Stephanie Springer
Dr. h. c. Frank Otfried July
Dr. Stephan Iro
Katrin Hatzinger
Dine Fecht
Dr. Christoph Thiele
Dr. Alice Martens

Ständige Gäste

Keine.

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die „Kommission der EKD für Europafragen“, zuvor „Steuerungsgruppe Europafragen“ wurde mit der Aufgabe berufen, in regelmäßigen Sitzungen aktuelle europäische Fragestellungen zu besprechen und die erforderliche Meinungsbildung in den verschiedenen EKDGremien zu befördern. Ziel der Arbeit der Kommission ist es, eine effektive Vernetzung zwischen den in Europafragen Handelnden der EKD herzustellen, Entscheidungen der EKDGremien vorzubereiten und das operative Handeln auf Arbeitsebene zu koordinieren. Die Zusammenarbeit mit dem Büro der EKD in Brüssel ist für die Arbeit der Kommission entscheidend.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

In der 2. Sitzung der Kommission am 23. März 2017 in Kassel war das bestimmende Thema ein Vortrag zum Thema „Wo steht die KEK? Überblick über die bisherige Entwicklung und Zukunftsperspektiven der KEK“. Weitere Themen der Sitzung waren das aktuelle EuGHVerfahren zum kirchlichen Arbeitsrecht, die Konsultation zur Einführung eines Europäischen Solidaritätscorps, 60 Jahre Römische Verträge und Zukunft der EU, Aktionstag des arbeitsfreien Sonntags, die Konferenz zu 500 Jahre Reformation im Europäischen Parlament und die dortige Aufführung des Luther-Pop-Oratoriums. Die Reformen des Europäischen Emmissionshandelssystems und der EU-Asylrechtsinstrumente, Neuigkeiten zur EU-Förderpolitik sowie die Schlussanträge des Generalanwalts zu humanitären Visa wurden kurz thematisiert. Die Sitzung am 27. September 2017 in Berlin stand unter dem Thema „Zukunft der EU“. Weitere Themen waren u.a. die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien als auch die anhängigen, arbeitsrechtlichen Verfahren sowie ein Impulspapier zum Dialog nach Art. 17 AEUV der KEK-Rechts-AG und COMECE.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Die nächsten regulären Sitzungen der Kommission für Europafragen sind am 1. März 2018 in Hannover und den 19. September 2018 in Berlin geplant. Des Weiteren soll im Jahr 2018 eine weitere Sitzung der Kommission mit dem Besuch von Einrichtungen der EU in Brüssel verbunden werden. Die Kommission wird in ihrer Arbeit voraussichtlich folgende Themen behandeln:

  • Zukunft der EU,
  • Europäische Asylpolitik,
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, z.B. zur Einordnung des Art. 17 AEUV, Fall Egenberger u.a.,
  • Beteiligung der Kirchen an diversen Stellungnahmeverfahren der EU-Kommission oder anderer EU-Einrichtungen.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im Jahr 2017 sind 3.200 € für Sitzungsaufwendungen angesetzt, da der externe Termin in Brüssel zunächst für das Jahr 2017 geplant war. Da dieser auf das Jahr 2018 verschoben wurde, ist für das Jahr 2018 ebenfalls ein Betrag i.H.v. 3.200 € eingestellt. Für die danach folgenden Jahre sind Sitzungsaufwendungen i.H.v. 1.200 € pro Jahr geplant. Die Kommission für Europafragen wird an mindestens zwei Sitzungen im Jahr tagen.

6.3.5 Steuerkommission der EKD

Geschäftsführung: Dr. Jens Petersen

Mitglieder

Dipl.-Kffr. Barbara Füten
Dipl.-FinW‘in Heinrich
Torsten Hinte
Michael Klatt
Dr. Volker Knöppel
Dipl.-FinW’in Sandra Neubronner
Dr. Ortloff
Dr. Rainer Rausch (Vorsitzender)
Sabine Schulze
Jan Soetbeer
Wolf-Martin Waldow
Dr. Arne Ziekow

Ständige Gäste

Eva Scheidemantel
Dr. Stephan Iro

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Steuerkommission der EKD setzt sich zusammen aus Steuerund Finanzreferenten der Gliedkirchen, sie arbeitet eng mit der Steuerkommission des Verbandes der Diözesen in Deutschland zusammenarbeitet. Sie sieht ihren Auftrag in erster Linie in der systematischen Verstetigung der Kirchensteuer in einem sich wandelnden materiellen und verwaltungstechnischen Umfeld der Bemessungsgrundlage sowie in sonstigen Steuerfragen mit Auswirkung auf kirchliche Körperschaften. Die Steuerkommission berät Einzelthemen von landeskirchenübergreifender Bedeutung. Ihre Ergebnisse fließen in Beratungen und Gespräche auf der politischen Ebene des Bundes und der Länder ein. Sie äußert sich grundsätzlich nicht durch Schriften oder Publikationen.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Steuerkommission hat sich mit dem einer Reihe steuerlicher Themen (u.a. Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer, § 2b UStG, Steuerreformvorhaben der Bundesregierung, Änderungsbedarf bei § 51a EStG, Analyse der Auswirkung von Rechtsprechung auf die kirchliche Arbeit, Sonderauswertung der Kirchensteuer / Zukunftsprojektion: Mitwirkung am Projekt „Langfristige Projektion des Kirchensteueraufkommens“ des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschäftigt.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Materielle Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Leistungsbeziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§ 2b UStG). D.h., welche (Neu-) Regelungen sind bei den ö.-r. Körperschaften notwendig, um die Belastung der kirchlichen Arbeit mit Umsatzsteuer zu vermeiden.
Vom Gesetzgeber eingeräumtes Zeitfenster: bis Ende 2020. Änderungsbedarf bei § 51a EStG bis Ende 2018
Mögliche Änderung bei dem Verfahren zur Erhebung der Kirchenlohnsteuer; Zeitfenster noch offen
Projekt „Langfristige Projektion des Kirchensteueraufkommens“ bis 2020

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Der Haushaltsansatz 2017 beträgt 7.000 Euro. Eintägige Sitzungen bis zu 4 x im Jahr. Die gemeinsame Sitzung mit der Steuerkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands benötigt i.d.R. 2 Tage.

6.3.6 Versicherungskommission der EKD

Geschäftsführung: Dr. Gerhard Eibach

Mitglieder

Dr. Rainer Obrock
Martin Bock
Jerg Bosch
Klaus Doblaski
Antje Hieronimus (Stellvertretende Vorsitzende)
Jürgen Murr
Jill Rohde
Wolf Martin Waldow
Dr. Arne Ziekow

Ständige Gäste

Lutz Dettmer Manfred
Klocke Dr. Stefan Ziegler
Dr. Stefan Tillenburg

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Versicherungskommission nimmt sich jeweils der aktuellen Behandlung sowie der kontinuierlichen Weitergestaltung des gesamten Themenkomplexes im Versicherungswesen für Kirche und Diakonie an. Schwerpunkte bilden hierbei insbesondere Versicherungsfragen des Gebäudebestandes und der breit gefächerten Absicherung des kirchlichen und diakonischen Personals und der Leitungsverantwortlichen. Insbesondere durch den Abschluss von Rahmenverträgen, die zusammen mit dem Versicherungsmakler Ecclesia ausgearbeitet und bewertet werden, wird den Gliedkirchen eine ihren Gegebenheiten angepasste optimierte Versicherungsleistung angeboten. Die Zusammenarbeit mit der entsprechenden katholischen Kommission wird weiter vorangetrieben.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Eine Handreichung zur Schadensverhütung konnte in einer Kleingruppe erarbeitet werden und wird auf der Infothek und auf den Internetseiten der Ecclesia und der EKD eingestellt. Die Infothek ist aktualisiert und um die Bereiche der Schadensprävention erweitert worden.

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der geplante Newsletter mit aktuellen Informationen und Hinweisen aus der Arbeit der Kommission konnte als „Nullnummer“ verabschiedet werden und wird als zusätzlicher Service der Kommission zukünftig regelmäßig veröffentlicht.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

2.700,00 Euro, eine zweitägige Sitzung jährlich, ein Vorbereitungsund Strukturtreffen im kleineren Kreis.

6.4 Beauftragte des Rates der EKD

6.4.1 Kulturbeauftragter des Rates der EKD

Johann Hinrich Claussen
zuständiges Referat: 211

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

  • Kulturelles Gedächtnis der ev. Kirche bewahren, kulturelle Gegenwart gestalten.
  • Kulturelle Anliegen der EKD politische Stimme verleihen, Position für die Kultur beziehen.
  • Evangelische Anliegen zu Resonanz und Dialog mit der Kultur verhelfen.
  • EKD in allen kulturellen und kulturpolitischen Fragen beraten.
  • Aktivitäten der EKD im Kulturbereich bündeln.
  • Kontakt in Kulturorganisationen und Beobachtung der Entwicklungen.
  • EKD-Vertretung in Gremien.
  • Beratung von Landeskirchen und Stärkung ihres kulturellen Engagements.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Kontakte zur Kulturpolitik, zu kulturellen Institutionen, Medien und Wissenschaften, zur Literatur nachhaltig gepflegt.
  • Wechsel in der Kulturbeauftragung gestaltet.
  • Projektarbeit (z. B. Kulturkirchen-App, Schulprojekte zu „Kunst der Kirchen“).

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Kulturelle Prägnanz und künstlerische Wahrnehmung des Protestantismus in der Gesellschaft verbessern.
Förderung der Kompetenz des Christentums in der Kultur durch Veranstaltungen, Vernetzung, Gespräche, Vorträge, Publikationen.
Projektarbeit (z. B. Wanderausstellungen in Kooperation DSD BKM im Rahmen Europäischen Kulturerbejahres 2018).
Beratung EKD/Landeskirchen bei kulturpolitischen Themen.

Letzter Bericht für den Rat im September 2014.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Beruflich mitarbeitend. Die Berufung endet 2021.

Finanzielle Ausstattung
86.750 € für 2017.

6.4.2 Medienbeauftragter des Rates der EKD

Markus Bräuer
zuständiges Referat: Stabsstelle Kommunikation

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Aufgabe des Medienbeauftragten des Rates der EKD liegt darin, für die Verkündigungssendungen in national zu empfangenden Radiound Fernsehprogrammen in einer hohen Qualität Sorge zu tragen und so das Evangelium an die nächste Generation weiterzugeben.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Die Sendeplätze in öffentlich-rechtlichen Programmen wie den Privatsendern zu sichern, neue Formen zu entwickeln („Junges Angebot von ARD und ZDF“), die EKD medienpolitisch gegenüber den Sendern zu vertreten. Weitere Schwerpunkte bildeten die Medienethik und der Jugendmedienschutz. Die Mitarbeit in den Organen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), des Fernsehens (FSF), der Kommission Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ist notwendig, um in einer Zeit der rasanten Entwicklung der Online-Medien Kinder und Jugendliche im Umgang mit dem Internet kompetent zu machen und für eine pädagogische Vermittlung von Medienkompetenz aus dem christlichen Menschenbild einzutreten.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Auch im kommenden Jahr bleiben die o.g. Arbeitsschwerpunkte bestehen. Hinzukommt der Aufbau eines evangelischen YouTube-Channels und die verstärkte Weitergabe des Evangeliums in den digitalen Kanälen und den sozialen Medien.

Letzter Bericht für den Rat im September 2016.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Beruflich mitarbeitend. Die Berufung endet am 31.12.2023.

Finanzielle Ausstattung
Ansatz 2017: 199.200 €

6.4.3 Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD

Michael Jacob
Zuständiges Referat: 123

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD ist eine eigenständige kirchliche (Datenschutzaufsichts-)Behörde in der Rechtsform einer unselbstständigen Einrichtung der EKD mit Hauptsitz in Hannover. Die Behörde gliedert sich regional in vier Datenschutzregionen mit je einer Außenstelle (Nord: Außenstelle (AS) Hannover, Ost: AS Berlin, Süd: AS Ulm und Mitte-West: AS Dortmund). Die Behörde weist zum 1. September 2017 einen Personalbestand von 18 Stellen aus in den Funktionsbereichen Regionalverantwortliche (zumeist mit juristischer Kompetenz), Sachbearbeitung (zumeist mit technischer Kompetenz) und Teamassistenz. Der Vertreter des Beauftragten ist promovierter Informatiker mit abgeschlossenem Universitätsstudium. Das Organigramm und weitere organisatorische Einzelheiten zum Aufbau der Dienststelle können der Homepage des Beauftragten für den Datenschutz der EKD unter https://datenschutz.ekd.de entnommen werden. Weitere rechtliche Einzelheiten zur Rechtsstellung sind §§ 18, 18 a EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) zu entnehmen.

Im Rahmen der Restrukturierung der Datenschutzaufsicht innerhalb der EKD haben 16 Gliedkirchen sowie sieben Diakonische Spitzenverbände die Datenschutzaufsicht vertraglich auf die EKD übertragen (Stand 1. September 2017). Kirchenpolitisch und diakoniepolitisch ist mittelfristig angestrebt, die Datenschutzaufsicht flächendeckend auf den Beauftragten für den Datenschutz der EKD zu übertragen.

Die Behörde wird vom Bereich verfasste Kirche und vom Bereich Diakonie durch entsprechende Umlagen finanziert.

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD nimmt als kirchliche Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen rechtlicher und technischer Datenschutz sowie    Organisation des

Datenschutzes die Aufgaben Aufsicht, Beratung und Weiterbildung wahr. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben findet sich in § 19 DSG-EKD.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

In den oben benannten Aufgaben werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

Aufsicht: Etablieren einer (pro-)aktiven Datenschutzaufsicht – Instrument: Führen von strukturierten Datenschutzgesprächen mit den Oberbehörden der Landeskirchen, den Vorständen der diakonischen Spitzenverbände, dem Kirchenamt der EKD etc.

  1. Beratung: Angebot einer stärker standardisierten Beratung – Instrument: Aufbau eines umfangreichen Materialdienstes.
  2. Weiterbildung: einheitliche und umfängliche Weiterbildungen für die Betriebsbeauftragten und örtlich Beauftragten für den Datenschutz als strategische Kooperationspartner – Instrument: Durchführen von mehrtägigen Grundund Aufbauseminaren sowie einmal jährlich von eintägigen Regionalkonferenzen und mehrmals jährlich von Erfahrungsaustauschkreisen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Die Umsetzung der zuvor skizzierten Schwerpunkte gestaltet sich wie folgt:

Ad 1.: In den Jahren 2015 bis 2017 wurden im Rahmen der momentanen Zuständigkeit alle 28 strukturierten Datenschutzgespräche erstmals geführt. In den Jahren 2018 bis 2020 wird die „zweite“ Runde dieser Gespräche geführt. Im Bereich Aufsicht soll zudem im Jahr 2018 ein Konzept für einen risikobasierten Prüfansatz erarbeitet und danach umgesetzt werden.

Ad 2.: Der Materialdienst konnte im Jahr 2017 im Zuge der Teilnahme am 36. DEKT deutlich ausgebaut werden. In den Materialformaten Entschließung, Handreichung, Kurzinformationen, Muster, Sensibilisierung und Stellungnahme stehen nunmehr 21 Produkte zur Verfügung. Die Produkte sind in der Rubrik ‚Infothek‘ auf der Homepage abrufbar und können auch in Papierform bestellt werden. Die Produkte wurden in unterschiedlichen Arbeitsgruppen, auch unter Beteiligung der Landeskirchen erarbeitet. Weitere Produkte werden demnächst (auf der Homepage) veröffentlicht werden.

Ad 3.: Im Jahr 2017 wurden acht dreitägige Grundseminare durchgeführt. Bei den Grundseminaren wird einheitliches, umfängliches und selbst erarbeitetes Schulungsmaterial verwendet. Die Ausschreibung der Grundseminare für das Jahr 2018 erfolgt Anfang 2018. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 vier Aufbauseminare (je zwei für den Bereich der verfassten Kirche und den Bereich der Diakonie) angeboten, an deren Ende der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Fachkunde in Form einer schriftlichen Abschlussarbeit erbracht wird. Auch für die Aufbauseminare wurde ein einheitliches und umfängliches Schulungsmaterial selbst erarbeitet. Außerdem werden bei Bedarf eintägige Inhouse-Seminare angeboten.

Neben den Seminarangeboten finden seit 2015 in jeder Datenschutzregion jährlich ein Datenschutz-Infotag (Regionalkonferenz) sowie mehrmals jährlich Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise) statt. Weitere Einzelheiten sind dem Veranstaltungsmanagement auf der Homepage zu entnehmen.

Thematisch liegt im Bereich rechtlicher Datenschutz zurzeit ein besonderer Schwerpunkt bei der Mitarbeit zur Novellierung des DSG-EKD. Nach Inkrafttreten des novellierten DSGEKD müssen im Laufe des Jahres 2018 sämtliche Materialien des Beauftragten für den Datenschutz der EKD überarbeitet und an das neue Gesetz angepasst werden.

Letzter Bericht für den Rat im Dezember 2016.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Beruflich mitarbeitend. Die Berufung des Beauftragten für den Datenschutz der EKD endet am 31. Dezember 2021. Amt gesetzlich vorgesehen.

Finanzielle Ausstattung
ca. 2.000.000 € im Haushaltsjahr 2017

6.4.4 Beauftragter des Rates der EKD für die Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei

Dr. Karl-Hinrich Manzke
zuständiges Referat: 211

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Einführung Pfarrer/innen, Richtlinienerlass für Seelsorge, Mitwirkung an Lehrgangsplänen, thematische Vorgaben für Pfarrkonferenzen und Seelsorgearbeit, Dienstbesprechungen mit Seelsorgern, Veröffentlichung von Zielsetzungen.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Besuch der Direktionen, Präsenz bei besonderen Ereignissen einschl. Nachbereitung, Vorgaben für ethische Fragestellungen im Bundespolizeidienst (einschl. Ausund Fortbildung).

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Auslandseinsätze, Verbesserung der ökumenischen Zusammenarbeit, Verbesserung familiärer Situation der Seelsorger, Einsatzbegleitung und -nachsorge, Personalauswahl.

Letzter Bericht für den Rat im Mai 2013.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
500 Euro für Korrespondenz und andere kleine Ausgaben. Reisekosten u. a. werden über Haushalt Bundespolizeiseelsorge abgerechnet.

6.4.5 Friedensbeauftragter des Rates der EKD

Renke Brahms
zuständiges Referat: 315

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Repräsentant der Friedensarbeit im Raum der EKD, Vorstand des VfF (Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD), Leitung der KfF (Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD). Der Friedensbeauftragte entwickelt profilierte kirchliche Reaktionen zur Orientierung deutscher Sicherheits-, Außen und Verteidigungspolitik angesichts neuer internationaler Konfliktkonstellationen.

Unter den Zielbestimmungen der Arbeit der EKD geht es in der Arbeit des Friedensbeauftragten besonders darum, den „evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen.“

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Der Friedensbeauftragte äußert sich zu aktuellen friedensund sicherheitspolitischen Fragestellungen. Im vergangenen Jahr stand die Durchführung einer internationalen Friedenskonsultation der EKD im Vordergrund. Im Sommer 2016 äußerten sich der Friedensbeauftragte und der Militärbischof öffentlich zum neuen „Weißbuch der Bundeswehr“. Der Friedensbeauftragte nimmt am Leitlinienprozess des Auswärtigen Amtes und am Prozess des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Rolle von Religion in Friedensund Entwicklungsprozessen teil. Das friedensethische Grundlagenprojekt

„Orientierungswissen zum Gerechten Frieden“ an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg ist inzwischen angelaufen und wird bis zum Sommer 2019 fortgesetzt. Erste Publikationen werden bis zur EKD-Synode vorliegen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Künftig wird es darum gehen, evangelische Friedensethik, wie sie in der Friedensdenkschrift von 2007 entwickelt wurde, auf die neuen Konfliktkonstellationen und die deutlich veränderte sicherheitspolitische Lage zu beziehen. Dazu sollen das o.a. Grundlagenprojekt an der FEST ebenso wie das weiterlaufende mehr anwendungsorientierte Projekt „Dem Frieden in der Welt zu dienen“ der „Evangelischen Akademien in Deutschland“ dienen. Ein neuer Schwerpunkt soll die Frage nach dem Zusammenhang von Friedensspiritualität, Friedenstheologie und Friedensethik bilden. Die internationale Friedenskonsultation „How to become a just peace church. Erneuerung der Kirche aus dem Geist des Gerechten Friedens” hat einen Follow Up Prozess angestoßen, der sich als Teil der Ökumenischen „Pilgrimage of Justice and Peace“ versteht.

Letzter Bericht für den Rat im Mai 2017.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
10.000€ p.a., zusätzlich 0,5 EG 11 Stelle als Assistenz über den Verein für Friedensarbeit.

6.4.6 Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen

Prof. Dr. Hans Diefenbacher
zuständiges Referat: 313

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte nimmt gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft Aufgaben aus folgenden Bereichen wahr:

  • Kontakte zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), zum Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie zu Gremien auf Bundesebene, die sich mit Fragen der Nachhaltigen Entwicklung beschäftigen: derzeit Grundsatzabteilungen von BMUB und UBA, Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), in Abstimmung mit dem Bevollmächtigten des Rates,
  • Kontakte und Gespräche mit Parteien, Gewerkschaften, Stiftungen (vor allem Deutsche Bundesstiftung Umwelt) und Umweltverbänden (Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU)) auf Bundesebene, Verbindung zu Industrieverbänden, z.B. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHT), Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) und
  • Arbeitsund Diskussionskontakte zu verschiedenen Umweltforschungsinstituten.

Innerkirchlich arbeitet der Umweltbeauftragte mit

  • in der Kammer für nachhaltige Entwicklung (ständiger Gast),
  • beim DEKT im „Ständigen Ausschuss Umwelt“
  • im Umweltberatungskreis Reformationsjubiläum
  • bei Veranstaltungen in Ev. Akademien,
  • an Umweltveranstaltungen von Landeskirchen,
  • in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD als ständiger Gast (AGU),
  • im Leitungskreis des European Christian Environmental Network (ECEN) Bruxelles
  • als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Klimakollekte (als Vertreter der FEST).
  • in der Nationalen Plattform und der BMBF-Jury Bildung für Nachhaltige Entwicklung.

Der Umweltbeauftragte versucht außerdem – bei entsprechenden Anfragen –, dem Rat bzw. dem Ratsvorsitzenden, dem Kirchenamt der EKD und teilweise auch Leitungen von Landeskirchen durch „Briefings“ bei umweltbezogenen Sachfragen und bei Stellungnahmen – im Rahmen seiner Möglichkeiten – zu assistieren.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Beratung, Vorträge zu TTIP, auch im Rahmen des temporären Beratungskreises beim EKD-Bevollmächtigten in Berlin
  • Beratung und Kommentierung durch Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Beteiligung an der Anhörung im Bundeskanzleramt
  • Beteiligung an der Neustrukturierung der Befassung mit dem Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD
  • Austausch mit dem BMUB zu den Förderrichtlinien bei der Klimaschutzinitiative des BMUB
  • Initiative zur Ergänzung des Bundesreisekostengesetzes zur Ermöglichung der Klimakompensation.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte
Längerfristige Einzelziele sind:

  • Klimaschutz, Energiemanagement und Umweltkonzepte innerkirchlich: Weiterführen des
  • „Projektbüro Klimaschutz“ und der „Klima-Kollekte“, Weiterentwicklung der Beratungsangebote an die Kirchen, vor allem Unterstützung der Landeskirchen bei der Erarbeitung von Klimaschutzund Umweltkonzepten
  • Verankerung der Befassung mit den Themen der Sustainable Development Goals auch auf kirchlicher Ebene in der SDG-Gesamtperspektive
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung und planetare ökologische Grenzen
  • eventuell Neuaufnahme des Themas Mobilfunk.

Letzter Bericht für den Rat im Juni 2013.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
13.100 Euro / Jahr

6.4.7 Beauftragter des Rates der EKD für agrar-soziale Fragen

Dr. Clemens Dirscherl
zuständiges Referat: 313

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft Aufgaben aus folgenden Bereichen wahr:

  • Kontakte zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Kontakte und Gespräche mit politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen und Verbänden auf Bundesebene,
  • Arbeitsund Diskussionskontakte zu verschiedenen wissenschaftlichen Instituten im Agrarsektor.

Innerkirchlich arbeitet der Beauftragte mit

  • in der Kammer für nachhaltige Entwicklung,
  • beim Aufbau und Ausrichtung gliedkirchlicher Dienste auf dem Lande,
  • bei Veranstaltungen in Ev. Akademien, von Landeskirchen und Kirchenkreisen,
  • im Vorstand des „Evangelischen Dienstes auf dem Lande“ (EDL),
  • in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD (AGU) und
  • in der Grundstückskommission der EKD.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung einer Nutztierhaltungsstrategie BMEL (Mitglied im Tierwohl-Kompetenzkreis),
  • Mitwirkung bei der Transparenzinitiative der deutschen Ernährungswirtschaft (Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)-Dialog),
  • Thematisierung von Landwirtschaft und Ernährung auf dem DEKT in Berlin (Mitglied der Projektgruppe Landwirtschaft und Ernährung),
  • Beiträge zu Fleischkonsum und Tierhaltung auf Tagungen und Konferenzen,
  • die kirchliche Verantwortung für ihr Land: Beiträge zur Diskussion.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Vertretung der EKD gegenüber aktuellen Fragen von Landwirtschaft und Ernährung zu den Themenbereichen „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung“, „Agrarsoziale  Sicherung“,
  • „Ernährungsverhalten und Verbraucheraufklärung“,
  • Erarbeitung eines Positionspapiers der Kammer für nachhaltige Entwicklung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung (Mitglied der Projektgruppe),
  • Umsetzung der deutschen Nutztierhaltungsstrategie (Anfrage zur Berufung in den Rat für nachhaltige Nutztierhaltung des BMEL),
  • Begleitung der Initiative „Tierwohl“ von Landwirtschaft und Deutschem Tierschutzbund (Mitglied im Beirat des Tierschutzbundes),
  • Diskussion um die Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik (GAP-Reform ab 2020)
  • Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Berufsethos der Nachhaltigkeit,
  • Förderung einer neuen Dialog-Kultur zwischen Landwirtschaft und gesellschaftlichen Anfragen.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
13.100 Euro / Jahr

6.4.8 Beauftragte des Rates der EKD für die deutsch-polnischen Beziehungen

Annette Kurschus
zuständiges Referat: 422

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Beauftragte leitet und repräsentiert von deutscher Seite den Kontaktausschuss zwischen dem Polnischen Ökumenischen Rat und der EKD, der auf der Grundlage der 1965 veröffentlichten Denkschrift „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ („Ostdenkschrift“) 1974 als Begegnungsund Beratungsgremium gegründet worden ist.

Aufgabe des Deutsch-Polnischen Kontaktausschusses (DPKA) ist es, Impulse der Versöhnung zwischen Deutschen und Polen zu geben – in die Kirchen und über sie in die Gesellschaften beider Länder hinein. Seine Arbeit ist eine Konkretion des der Kirche aufgegebenen „Amtes der Versöhnung“ in einem internationalen Feld, das dieses Amtes auch 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, der in Mittelund Osteuropa wesentlich präsenter ist als in Deutschland, bedarf.

Seit seiner Gründung hat der DPKA sich in verschiedenen Phasen bewährt: In den Zeiten des Kalten Krieges und der politischen Wende 1989/90 begleitete er die politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und beriet grundsätzliche Fragen dieser Beziehungen. Eine solche Begleitung und Beratung leistete er auch angesichts des Beitritts Polens zur EU 2004 und zum Schengen-Abkommen 2007 sowie bei den damit einhergehenden Prozessen. In den 90-er Jahren weitete der DPKA sein Hauptanliegen Versöhnung durch das Projekt „Versöhnung in Europa“ auf die Region Deutschland-Polen-Belarus-Ukraine aus. Dieses Projekt ist mittlerweile – unter Beteiligung aus Deutschland – als eigenständiges in der Region Polen-Belarus-Ukraine etabliert.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Wie in den beiden vergangenen Jahren so war auch in diesem Jahr ein zentraler Schwerpunkt die Flüchtlingsbewegungen nach Europa und damit zusammenhängende Fragen: Wie ist diese Entwicklung christlich und theologisch zu deuten und zu bewerten? Wie sind die gesellschaftlichen Reaktionen auf das Kommen von Flüchtlingen zu deuten und zu bewerten? Wie positionieren sich die Kirchen angesichts der Flüchtlingsbewegungen und der gesellschaftlichen Reaktionen darauf und mit welchen Aktivitäten gehen sie darauf ein? Welches Bild von Europa und der Europäischen Union ist leitend hinter den verschiedenen gesellschaftlichen Diskursen? Wie können Kirchen darauf hinwirken, dass Europa eine konstruktive Rolle in der Flüchtlingsthematik spielt? Wie gehen die Kirchen mit unterschiedlichen Einschätzungen in diesem Bereich um?

Im Rahmen des Projekts „Versöhnung in Europa“ fand zu diesem Thema vom 7. bis 9.12.2016 im polnischen Kamień Śląski eine Konferenz mit Vertretungen verschiedener Konfessionen aus oben genannten vier Länder statt, deren Beiträge 2017 publiziert werden. Interessant war, dass die anwesenden polnischen Bischöfe (römisch-katholisch wie lutherisch) Positionen vertraten, die auf der Linie der Positionen der EKD liegen.

Der auf beiden Seiten personell neue DPKA kam 2017 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Bei der erwähnten Sitzung nahm sich der DPKA für die nächsten Jahre u.a. Folgendes vor:

  • Transfer von Erfahrungen aus dem Bereich der EKD für ein vom Polnischen Ökumenischen Rat geplantes Flüchtlingsprojekt
  • ökumenische Jugendbegegnung mit Teilnehmenden aus Polen, Deutschland, Belarus und der Ukraine in Auschwitz zum Thema Versöhnung
  • Austausch beim Aufbau eines Ökumenischen Instituts für Pastoralpsychologie des Polnisch Ökumenischen Rates
  • Austausch zu schulischem Religionsunterricht und Religionspädagogik in post-sozialistischer bzw. zunehmend säkularisierter Gesellschaft

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
Mittel in Höhe von rund 2.000 Euro jährlich.

6.4.9 Beauftragter des Rates der EKD für den Kontakt zu den evangelischen Kommunitäten

Dr. Christoph Meyns
zuständiges Referat: 211

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

  • Kontakte, Gespräche und Begegnungen zwischen EKD (Landeskirchen) und Kommunitäten/ geistlichen Gemeinschaften. Gemeinschaften besuchen.
  • Teilnahme an „Konferenz evangelischer Kommunitäten“ (KevK) und „Treffen Geistlicher Gemeinschaften“ (TGG).
  • Kontaktpflege zur Ökumene.
  • Entwicklung der Gemeinschaften fördern als zukunftsträchtige Form des geistlichen Lebens, Kraftorte des Glaubens und Leuchttürme evangelischer Spiritualität.
  • Gemeinschaften als „Kommunitäre Profilgemeinden" fördern.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Integration der kommunitären Bewegungen in das geistliche Leben der Evangelischen Kirche(n) unter dem Dach der EKD.
  • Begehung des Reformationsjubiläums in konfessionsverbindender Weise; Einbeziehung der Gemeinschaften.
  • Vermittlung bei Uneinigkeiten.
  • Wechsel in der Beauftragung gestaltet; im Übergang hat der vorherige Ratsbeauftragte noch einige Aufgaben übernommen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Begleitung von Kommunitäten in Übergangssituationen (Wechsel in den Leitungen, Supervision).

Letzter Bericht für den Rat im Mai 2013.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
4.000 € für Sachund Reisekosten. Größere Entfernungen, weil Kommunitäten häufig in Süddeutschland angesiedelt sind.

6.4.10 Beauftragter des Rates der EKD für den Kontakt zu dem Johanniterorden

Prof. Dr. Dr. Christoph Markschies
zuständiges Referat: 211

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Strategieberatung und Begleitung des Ordens in geistigen und geistlichen Fragen und Perspektiven, inhaltliche Gespräche im Blick auf historisch gewachsenen Besonderheiten des Ordens, Generationswechsel begleiten, Vorträge und Teilnahme an Leitungssitzungen.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Fortsetzung der vorgenannten Aufgaben.
Vortrag und Predigt, Gespräche mit Orden und Gemeinde in Rom.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Annäherungsprozess ausbauen angesichts der Rückbesinnung des Johanniterordens auf seine Wurzeln im Protestantismus.

Letzter Bericht für den Rat im Mai 2013.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
1.000 € für Sachund Reisekosten.

6.4.11 Beauftragter des Rates der EKD im Bereich des Sports

Dr. Dr. h.c. Volker Jung
zuständiges Referat: 211

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

  • Sport als einen für viele Menschen bedeutenden Teil des Lebens kirchlich wahrnehmen und begleiten.
  • Kontakt zu den landeskirchlichen Arbeitskreisen Kirche und Sport.
  • Organisation der Vertreterversammlung „Kirche und Sport“.
  • Dialog und Zusammenarbeit mit Sportverbänden, insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Bedeutung von Sport und Kirche.
  • Positionierung in sportethischen Debatten.
  • Ökumenische Gottesdienste bei großen Sportereignissen mitgestalten (z.B. Gottesdienst vor dem DFB-Pokalfinale).

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Konzeption eines sportethischen Forums und Durchführung einer Auftaktveranstaltung.
  • Mediale Präsenz in sportethischen Debatten.
  • Begleitung der EKD-Vertreterversammlung „Kirche und Sport“.
  • Beteiligung am EKD-Studienkurs in Sils Maria.
  • Sukzessive Kontaktaufnahme zu Sportverbänden und Sportpresse.
  • Vorträge.
  • Förderung der Vernetzung von Vereinen und Gemeinden.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Ausbau des Sportethischen Forums – auch mit öffentlichen Veranstaltungen.
  • Studienkurs in Sils Maria 2018 zum Thema „Großveranstaltungen“.
  • Überarbeitung der Spielregeln zum KonfiCup.
  • Ausbau des Kontaktes zu den Sportverbänden.
  • Planung von Veranstaltungen „Kirche und Sport“ beim DEKT in Dortmund 2019.
  • Planung einer ökumenischen Vertreterversammlung „Kirche und Sport“ in Frankfurt/Main 2019.
  • Mediale Präsenz zu sportethischen Themen.

Letzter Bericht für den Rat im September 2014.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
1.000 € für Sachund Reisekosten, personelle Unterstützung durch eine halbe Referentenstelle.

6.4.12 Beauftragte des Rates der EKD für die evangelischen Freiwilligendienste

Dr. Petra Bahr
Zuständiges Referat: 315

Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Ratsbeauftragte für die evangelischen Freiwilligendienste ist Repräsentantin der evangelischen Freiwilligendienste im kirchlichen, politischen und weiteren gesellschaftlichen Raum. Sie hat die Leitung der Konferenz evangelischer Freiwilligendienste und des Arbeitsausschusses der Konferenz inne. Zu ihren Aufgaben gehört auch die politische Begleitung der Freiwilligendienste, Abstimmung mit den kirchlichen Verbänden (Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in Deutschland e. V. (aej), Ev. Werks für Diakonie und Entwicklung e.V. (EWDE)) und politischen Partnern (Parteien, Ministerien…).
Unter den Zielbestimmungen der Arbeit der EKD geht es in der Arbeit des Friedensbeauftragten besonders darum, den „Evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen.“

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Das vergangene Jahr stand im Zeichen der Neuberufung der Ratsbeauftragung und der ersten Tagung der nach einer Evaluation neu gebildeten Konferenz evangelischer Freiwilligendienste. Im politischen Bereich geht es um die Bewahrung der Handlungsspielräume der zivilgesellschaftlich verankerten und organisierten Freiwilligendienste gegenüber dem doppelten Druck ökonomischer Zwänge und staatlicher Gestaltungsansprüche.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Künftig wird es darum zum einen gehen, nach außen hin die evangelischen Freiwilligendienste als wichtige zivilgesellschaftliche Präsenzform von Kirche noch intensiver öffentlich zu vertreten und nach innen hin die Freiwilligendienste auch in ihrer ekklesiologischen Bedeutung zu plausibilisieren. Die Fragen des evangelischen Profils der Dienste, der Spiritualität und der Glaubensweitergabe werden immer wichtiger. Die Freiwilligendienste sind ein geistlicher und gesellschaftlicher Lernort, an dem der Kirche im Jahr etwa 19.000 ganz überwiegend junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren anvertraut sind. Das kollektenfinanzierte Projekt „Spiritualität und religiöse Bildung in den Freiwilligendiensten“ befindet sich gegenwärtig in der Vorbereitung wird im Jahr 2018 starten.

Letzter Bericht für den Rat im September 2016.

Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Neuberufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.

Finanzielle Ausstattung
4.000 € p.a., zusätzlich 0,25 EG 11 Stelle als Assistenz über die aej (Ev. Freiwilligendienste gGmbH).

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